hallo kathi,
400 EUR für einen 11 jährigen ist unter mindestunterhalt. mindestunterhalt sind 426 EUR für 2024 in der 1. einkommensstufe (bereinigtes nettogehalt bis 2.100 EUR) der düsseldorfer tabelle. sind diese als festbetrag vereinbart worden?
ab 12 ist der mindestunterhalt in 2024 sogar bei 520 EUR!
warum möchtest du eine neuberechnung? verdienst vielleicht so wenig, dass du ein mangelfall bist?
das jugendamt unterstützt den kv, er kann eine beistandschaft für den sohn einrichten, muss es aber nicht. eine neuberechnung kann erfolgen, frühestens 2 jahre nach der letzten berechnung, auch wenn der unterhalt damals anwaltlich festgelegt wurde.
dein ex muss muss sein gehalt offenlegen, wenn er mehrbedarf/sonderbedarf für den sohn von dir fordert, da dieser anteilig eurer beider einkommen gerechnet wird.
sollte der ex 3x so viel netto wie du verdienen, was du beweisen müsstest, könnte sich dies auf deinen zahlbetrag auswirken.
lg nu