Alles anzeigenHallo,
Naja, eine (mündliche) "Einigung" ist halt kein Vertrag - wenn da auch keine Zeugen sind....
Wenn man sich da mündlich einigt, dann würde ich das schriftlich, in zwei Ausfertigungen, festhalten, und beide unterschreiben das jeweils.
Ob das dann rechtskräftig mal wird (bei Streit) - eine andere Geschichte - aber es ist halt eine "Dokumentation - zeigt zumindest dann den guten Willen...
Es ist doch sehr lobenswert (aus finanziellerSicht), wenn die Mutter mit Kind möglichst wieder viele Stunden arbeiten gehen möchte. Und das sollte der One-Night-Stand doch auch minimal verstehen.
Auf der anderen Seite ist es sehr lobenswert, dass der Ex Partner (Mann) sich um sein Kind kümmern möchte - eine Beziehung haben möchte.
Also, wo sind da die grundlegenden Probleme, wenn sich beide Elternteile da mal offen aussprechen - Kompromisse eingehen (!) - und das möglich rechtlich sauber dann festlegen.
Wenn das Kind mal > 8 ist, dann sollte man auch mal die Wünsche des Kindes mehr berücksichtigen.
Es geht ja auch nicht nur um "Besuchszeiten" unter der Woche / Monat, sondern auch um Urlaube mit dem Kind.
Gibt da in Deutschland bestimmt Beratungsstellen - notfalls ein gemeinsamer Besuch bei einem Anwalt für Familienrecht.
Gruß Musil
hallo,
zuerst einmal, er war 3 Jahre lang mein Partner, wir haben uns getrennt als unser sohn ca 10 monate alt war.
Die Einwilligung war nicht mündlich sondern schriftlich. Er und ich haben beide eine ausführung davon.
alles andere stimmt schon.
Und es wird wahrscheinlich auch so sein dass man eine beratungsstelle aufsuchen wird