Beiträge von attestant77

    Ich versuche mich einmal:


    1a) Ja, der Wert des zum Zeitpunkt Eheschließung würde in das Anfangsvermögen eingehen. Der Wert am Ende in das Endvermögen. Differenz ist Zugewinn

    1b) Ja, deine Schulden zur Eheschließung würden in das Anfangsvermögen eingehen (und eventuell den Hauswert aufheben). Im Endvermögen würde der Schuldenbetrag reduziert stehen, die Differenz ist Zugewinn.

    1c) Ja, Vermögen, das während der Ehe entsteht fällt in den Zugewinn. Eigentlich das gleiche wie 1b, nur mit Sparen statt tilgen


    Die Annahme dahinter ist, dass jeder Cent, der während einer Ehe erwirtschaftet wird, von Euch beiden erwirtschaftet wird und entsprechend von Dir und Deiner Frau zweckbestimmt wird. Insofern gibt es kein "nur von mir bespart" oder "nur von mir abgezahlt" - außer dies wurde entsprechend vertraglich geregelt.


    Der ETF Deiner Frau verhält sich exakt genau so.