Hallo zusammen,
edy
,
wie kommst Du auf diese (hohen) Abzüge:
Hallo Everest,
das Einkommen muss noch bereinigt werden. Man kann (geschätzt) 150-200€ abziehen, Die Düsseldorfer Tabelle geht vom "bereinigten Netto" aus.
edy
angesichts dieses (NETTO?)-Einkommens:
also momentan dürfte es ca 2300 bis 2400 sein.
Bei (möglicher) Anrechnung der 5%-Pauschale (in der Regel gedeckelt auf max 3000 € Nettoeinkommen - so zumindest mein letzter Wissensstand) wären das gerade mal 115,- bis 120,- €. Höhere Bereinigung muß explizit nachgewiesen werden. Ansonsten dürfte es bei dem Einkommen und 2 unterhaltsberechtigten minderj. Kindern relativ schwierig werden, großartig (über Gebühr) Abzüge geltend zu machen (siehe Selbstbehalt).
Hi TO Everest
,
eine einseitige Ansage des KV ist keine (dauerhafte) Abmachung - auch nicht wenn diese von Dir (zunächst) stillschweigend hingenommen wurde.
Die Inanspruchnahme eines RA (wie Gauss
) anempfiehlt) halte ich noch nicht für notwendig. Wenn das Gespräch mit dem KV nichts bringt, würde ich zunächst eine Beistandschaft beim JA einrichten. Ggf. die Option eines Unterhaltsvorschusses.
Vorher könnte man ja dem KV nochmal ein Gespräch anbieten oder ihm die Sachlage per Brief mitteilen (wegen der Angst). Man kann dem KV ja durchaus mal ein paar (kindsbezogene) Kosten vorrechnen. Vielleicht führt das ja beim KV auch zu einer gewissen Einsicht.
Apropo Angst: die ist nat. ein schlechter Ratgeber und sollte nicht dazu führen, dass man (unter allen Umständen) den Konflikt scheut. Ein "Kopf in den Sand stecken" oder "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" hilft hier ja nicht wirklich weiter.
aber nochmal eine verständnisfrage... wenn jemand dann bereinigt 2100€ hätte. der Selbstbehalt 1450 euro ist. und derjenige 2 Kinder hat 8 und 14. wie soll er da denn z.b die 944Euro zahlen? da wäre er doch unter dem selbstbehalt.
muss er dann nicht nur 650 für beide zahlen??
Naja ich sehe die Bereinigung des Einkommens noch nicht in der Größe (wie sie edy
angibt).