Hallo, wenn du Trennungsunterhalt möchtest, solltest du das bald beantragen. Ich habe es vor Jahren erst nach 1 Jahr Trennung beantragt und der Anwalt sagte mir die Frist sei abgelaufen und ich könne es nicht mehr beantragen. Musste für diese Feststellung den Anwalt bezahlen.
Beiträge von Moma
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Hallo,
seit bereits fast 8 Jahren leben unsere beiden Enkelkinder bei uns Großeltern. Die Eltern haben sich spontan getrennt als das jüngere Enkelkind 1 Jahr war. Beide waren nicht imstande sich um die Kinder zu kümmern. Option war wir nehmen sie oder sie hätten erstmal in ein Kinderheim müssen. Wir haben von beiden Eltern eine voll umfassende Vollmacht erhalten. Diese ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Umzug in eine andere Stadt ohne Absprache zu widerrufen. Das Jugendamt meinte diese Vollmacht sei ungültig, obwohl diese vom Rechtsanwalt verfasst wurde und da die Zahlung von Unterhalt in der Vollmacht nicht vertraglich geregelt ist, hätten wir keine Ansprüche. Ich hatte mehrfache Gespräche mit dem Jugendamt betreffend einer Unterstützung, bzw. Regelung der Unterhaltspflicht. Ich habe hier sehr widersprüchliche Antworten bekommen, jeder hat etwas anderes gesagt bis hin zu wir hätten weder Rechte noch Pflichten. Ich hatte das Gefühl, alle am Jugendamt waren komplett überfordert. Ich habe irgendwann aufgegeben. Jetzt habe ich dieses Forum entdeckt und vielleicht finde ich ja hier Hilfe. Was steht uns Großeltern an Hilfen zu? Das Kindergeld erhalten wir von Beginn an, seitdem wir die Kinder bei uns angemeldet haben. Anfangs hat die andere Oma den Unterhalt für den Vater überwiesen jedoch nicht den vollen Betrag. Es war aber wenigstens etwas. Seit 2 Jahren zahlt der Vater nach Lust und Laune die Hälfte des Unterhalts was dem Kind zusteht.
Wir mussten unsere komplette Lebenssituation ändern, von einer 2-Zimmer Garten Wohnung in ein geeignetes Haus, statt einem Auto brauchten wir dann zwei Autos und vieles mehr.
Ich lese hier im Forum zu diesem Thema von Vätern, die sich Ihrer Pflicht Unterhalt an die Oma zu zahlen entziehen möchten und ich kann als betroffene Großmutter hierzu nur den Kopf schütteln.
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Mal eine ganz andere Frage - was möchte eigentlich das Kind oder wurde das Kind nicht gefragt. Ich dachte ab 12 Jahren darf sich das Kind hierzu äußern, wo es lieber leben möchte. Ein schleichender Übergang, ich gehe hierbei davon aus, das Kindeswohl ist nicht gefährdet, wäre doch das Beste. Ein Kind sollte nicht mit den Differenzen der Eltern konfrontiert werden - im Idealfall, liebt das Kind beide Eltern und so sollte es trotz Trennung bleiben.
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Seit bereits fast 8 Jahren leben unsere beiden Enkelkinder bei uns Großeltern. Die Eltern haben sich spontan getrennt als das jüngere Enkelkind 1 Jahr war. Beide waren nicht imstande sich um die Kinder zu kümmern. Option war wir nehmen sie oder sie hätten erstmal in ein Kinderheim müssen. Wir haben von beiden Eltern eine voll umfassende Vollmacht erhalten. Diese ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Umzug in eine andere Stadt ohne Absprache zu widerrufen. Das Jugendamt meinte diese Vollmacht sei ungültig, obwohl diese vom Rechtsanwalt verfasst wurde und da die Zahlung von Unterhalt in der Vollmacht nicht vertraglich geregelt ist, hätten wir keine Ansprüche. Ich hatte mehrfache Gespräche mit dem Jugendamt betreffend einer Unterstützung, bzw. Regelung der Unterhaltspflicht. Ich habe hier sehr widersprüchliche Antworten bekommen, jeder hat etwas anderes gesagt bis hin zu wir hätten weder Rechte noch Pflichten. Ich hatte das Gefühl, alle am Jugendamt waren komplett überfordert. Ich habe irgendwann aufgegeben. Jetzt habe ich dieses Forum entdeckt und vielleicht finde ich ja hier Hilfe. Was steht uns Großeltern an Hilfen zu? Das Kindergeld erhalten wir von Beginn an, seitdem wir die Kinder bei uns angemeldet haben. Anfangs hat die andere Oma den Unterhalt für den Vater überwiesen jedoch nicht den vollen Betrag. Es war aber wenigstens etwas. Seit 2 Jahren zahlt der Vater nach Lust und Laune die Hälfte des Unterhalts was dem Kind zusteht.
Wir mussten unsere komplette Lebenssituation ändern, von einer 2-Zimmer Garten Wohnung in ein geeignetes Haus, statt einem Auto brauchten wir dann zwei Autos und vieles mehr.
Ich lese hier im Forum zu diesem Thema von Vätern, die sich Ihrer Pflicht Unterhalt an die Oma zu zahlen entziehen möchten und ich kann als betroffene Großmutter hierzu nur den Kopf schütteln.
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Frage Casyko, ich gehe davon aus, ich darf „Du“ sagen - hast du gewusst, dass dein Partner verheiratet ist und 2 Kinder hat? Wer hat die Beziehung kommuniziert? Durchaus kann ich die Haltung der Ehefrau verstehen. Auch ich würde hier eine Entscheidung erwarten, das ist ja kein Dauerzustand. Allerdings sollten die beiden die Situation mit den Kindern besprechen und sich wie Erwachsene verhalten. Liebe ist nicht auf Lebenszeit garantiert und manchmal lebt man sich auseinander. Vielleicht möchte der Mann aber seine Familie nicht verlassen und trotzdem noch eine Partnerin für die schönen, nicht so anstrengenden Dinge haben. Das funktioniert aber in unserem monogamen System nicht. Ich empfehle, versetze dich mal in die Situation der Ehefrau, wie würdest du dich fühlen? Auch ich, wäre ich an deiner Stelle würde eine Entscheidung verlangen und in Kauf nehmen, dass er sich für die Familie entscheidet. Dann sind, so schmerzhaft es ist die Fronten klar und du schaffst es mit der Zeit loszulassen und den Weg frei zu machen, für jemanden der voll zu dir steht.