Vielen Dank frase
Beiträge von DX67
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Hallo Frase,
wird die Höhe der monatlichen Regressforderung nur durch das Einkommen oder durch Einkomnen+Vermögen (über Schonvermögen) bestimmt?
Beispiele:
A: Der UHP hat nach Berechnung des SHT aufgrund des Einkommens 500€ monatlich zu zahlen. Ansonsten hat er kein anrechenbares Vermögen
B: Der o.g. UHP hst zusätzlich 100tsd anrechenbares Vermögen, über Schonvermögen. Beispielsweise die o.g. Immobilie im Thread
Muss er im Fall B sofort mehr zahlen, oder dient das Vermögen nur dazu, die 500 monatlich zu zahlen, falls er es aus seinem Gehalt nicht schafft?
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Danke, ich glaube im groben auf die Optionen alle aufgezählt.
Es wäre noch beruhigender, wenn es Praxisbeispiele gäbe, bei denen Kinder gar nicht angeschrieben worden sind. Auch wenn man das natürlich nicht 1:1 auf sich übertragen kann.
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Danke für die Info.
mal anders gefragt. Hat jemand schon erlebt oder gehört, dass seit Einführung der 100 tsd Grenze, die Kinder keine RWA bekommen haben?
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Hallo Timekeeper,
ich habe mich an den Thread gehangen, um keinen neuen anzulegen, der sich auch um das Thema TZ dreht. Ich wusste nicht, dass es diese Regel gibt und wollte da kein durcheinander reinbringen.
Danke für deinen Hinweis. Wir helfen im Moment, im Bedarfsfall schon aus, bei Dingen, die unser Vater nicht mehr so gut kann. Also mal was schweres heben usw. Wir würden ihn erst ins Heim geben, wenn es nicht mehr anders geht. Die Zeit tut natürlich ihr übriges. Ob er irgendwann ins Heim muss oder die "Natur" dem zuvorkommt, lässt sich natürlich nicht wirklich sicher vorhersagen.
Hallo Frese,
könnte im Falle, dass man zunächst selbst den Eigenanteil zahlt und in der Zwischenzeit in TZ geht um unter 100k zu kommen, dass ganze nicht als ungültig angesehen werden? Die Regel besagt doch, dass man nicht mehr reduzieren kann, wenn die Heimbedürftigkeit absehbar ist?
Wäre dieses Verfahren überhaupt machbar, da unser Vater ja schon in der Grundsicherung ist?
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Hallo Frase,
die Rückfrage nach Anhaltspunkten kann doch höhstens eine aufschiebende Wirkung haben. Ich meine, der SHT wird dann sicher nicht antworten "sorry, wir nehmen es zurück"
Und wenn man über 100k ist, muss halt später nachgezahlt werden, oder täusche ich mich da?
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Ich denke auch, dass ich im Fall der Fälle gegen eine solche Berechnung vorgehen würde. Ich versuche nur herauszufinden, ob eine geplante TZ einer schon angetretenen juristisch gleichgestellt ist oder gleichgestellt werden kann.
Meine Vermutung, dass es eine Anfrage bei mir gibt, resultiert zum Großteil aus den Informationen in diesem Forum. Hier lese ich größtenteils, dass die Ämter einfach alle Kinder anschreiben, ohne Rücksicht auf das Gesetz und den benötigten Anfangsverdacht für eine RWA.
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Danke für eure Antworten,
ich sehe zum einen, dass es bei wichtigen Gründen, wie Kindererziehung oder Krankheit usw. möglich ist in TZ zu wechseln. Wahrscheinlich kann man nicht pauschal sagen welcher Grund genehmigt wird und welcher eher nicht. Oder gibt es dazu konkrete Beispiele?
Meine Frage war eher Zeitpunktbezogen. Haufe sagt dazu, dass eine schon angetretene TZ zu akzeptieren sei.
Bei mir wäre es allerdings der Fall, dass es sich nur um eine angekündigte TZ handelt. Da wäre die Frage, ob so etwas, wenn man es erstmal nur schriftlich ankündigt auch zählt.?
Ich habe, unabhängig vom Zustand meines Vaters, eh vor, im nächsten Jahr für eine Weile in TZ zu gehen. Ich habe aber noch keinen genauen Stichtag gewählt und wollte eigentlich erst 3 Monate vorher, wenn ich den genauen Start festgelegt habe, Bescheid geben, so wie auch die gesetzl. Frist es vorgibt.
Jetzt habe ich natürlich Bedenken, dass mir dies verhagelt wird, falls es meinem Vater bis dahin schlechter gehen sollte. Ich möchte auch nicht sicherheitshalber sofort die TZ nehmen, da es nicht in meine Planung passt. Wäre das der einzige Weg um sicherzugehen, dass die TZ nicht angefochten wird?
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Frohes neues Jahr!
Ich hätte eine Frage, genau zum Thema TZ.
Wie sieht es aus, wenn man vor der RWA eine TZ beim AG schriftlich ankündigt weil man dem AG früh genug Bescheid geben will. Also z.B. dass man für im Herbst 2026 plant für Zeitraum x in TZ zu gehen.
Wenn jetzt in der Zwischenzeit eine RWA einttifft, kann man sich dann auf die geplante TZ berufen?
Oder greift trotzdem die Erwerbsobliegtheit, weil die TZ noch nicht angetreten wurde?
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Hallo frase,
mein Bruder ist angestellter Automechaniker, ich weiß zwar nicht auf den Euro genau, was er verdient, aber ich denke so um die 45 tausend brutto. Also ganz weit weg von 100.000.
Kann er bei mir auch einfach Büroangestellter schreiben, weil er die genaue Berufsbezeichnung nicht kennt oder sollte er es dann lieber ganz weglassen bzw. In welchem Fall würde der SHT Deiner Meinung nach eher nachfragen?
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Hallo Frase,
er hat nur eine sehr geringe Rente, da selbständig und nicht vorgesorgt. Daher gehe ich davon aus, dass er den Maximalbetrag Zahlen müsste.
Ich habe gelesen, dass ein PH-Platz ca 6.000 € kostet und die PK nur 2.000 € übernimmt.
Bedeutet dies, der Eigenanteil wäre 4.000 € (-400€ Rente, die er hat)
Gibt es einen Maximalbetrag, den das Kind insgesamt zahlen muss, also selbst bei höherer Leistungsfähigkeit?
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Danke für die Antwort. Ich habe auch hier in den Beiträgen keine wirklichen Anhaltspunkte für ein generelles Verhalten / Muster seitens des SHT gefunden.
In einem Beitrag wird erwähnt, dass der SHT die RWA erst nach einem Hinweis auf das Einkommen verschickt hat. In einem anderen Beitrag heißt es, dass das dort zuständige Amt generell allen Kindern eine RWA rausschickt, was ja eigentlich, laut Gesetz nicht sein sollte.
Wäre halt wirklich ein blöder Zufall, da ich die Grenze erst in diesem Jahr reiße.
Wäre es denn erlaubt, bevor mein Vater ins Heim kommt in TZ zu gehen, um unter der Grenze zu bleiben?
Noch kommt er einigermaßen alleine klar.
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Hallo,
mein Vater lebt aktuell zuhause und er baut relativ schnell körperlich ab. Es sieht so aus, dass er evtl. bald ins Heim muss.
Er hat schon seit Jahren eine Pflegestufe 2, wird aber daheim von mir und meinem Bruder unterstützt.
Da er finanziell schlecht vorgesorgt hat, bekommt er schon seit ca. 15 Jahren Grundsicherung.
Ich werde durch einen Jobwechsel in diesem Jahr die 100tsd reißen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich und mein Bruder eine RWA / Auskunftsgesuch erhalten?
Kann es, aufgrund der schon bestehenden Grundsicherung sein, dass dort gar keine neuen Anträge ausgefüllt werden müssen und Informationen von den Kindern verlangt werden?
Vg
Dami