Ja, ich weiss, dass bei "nur" Grundsicherung das alles deutlich unwahrscheinlicher ist. Habe versucht, den Antrag zu finden, den mein Vater ausfüllt, um die zu beantragen und (angenommen, ich habe die richtige Version gefunden) darin wird aktiv nur nach dem Beruf der Kinder gefragt und nicht nach deren Einkommen. Allerdings wird in den Erläuterungen zum Antrag die Grenze mehrmals angesprochen:
ZitatZu 2.: Unterhalt (Antragsseite 1) Nach § 43 Absatz 2 SGB XII bleiben Unterhaltsansprüche einer grundsicherungsberechtigten Person gegenüber ihren Kindern und Eltern grundsätzlich unberücksichtigt, sofern deren steuerrechtliche Einkünfte unter dem Betrag von 100.000 EUR jährlich liegen. Das Einkommen mehrerer Kinder wird nicht zusammengerechnet. Sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass die Einkommensgrenze von 100.000 EUR erreicht oder überschritten wird, kann verlangt werden, dass die Daten der betreffenden Personen angegeben werden. Unterhaltsansprüche bei getrennt Lebenden oder Geschiedenen sind generell zu verfolgen.
Sich darauf zu verlassen, dass bei GS einfach nie gefragt werden wird, so lange der Berufstitel das nicht provoziert, scheint mir nicht vernünftig.