Er hatte sich bemüht. Keine Chance, sie waren 5 Jahre ein Paar vor Gericht behauptete sie ,sie sei Single gewesen und hatte nur einen one night stand mit ihm. Aufgrund ihrer Aussagen die kleine hätte Angst vorm ihm und weitere Lügen, hatte er nicht mal Umgang. Der wurde auch immer topediert. Nur zahlen sollte er.Sue hatte nie was ärztlichlich bestätigen können. Nun jetzt werden wir sehen was kommt. 2026 wird sie die Schule beenden und die Vormundschaft endet, ob die Mutter sie erneut beantragt wissen wir nicht. Wir werden sehen, ob und wie weit sie pflegebedürftig ist. Aufgrund der Vergangenheit trauen wir den Aussagen nicht ohne Belege. Wir können nur hoffen das sie sich selbst versorgen kann. Lg
Beiträge von ShivaDiva
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Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Er hatte nie das Sorgerecht, sie waren nie verheiratet. Er hatte Umgang eingeklagt, 3 mal. Immer mit dem Ende dss der Umgang von der Mutter topediert wurde. Die Anwältin hat schon klar gestellt das ihn das soweit schon was angeht wenn er mit die privat Schule zahlt. Insofern zb sie früher von der Schule geht ist dies zu melden, denn sie würde sich das sonst einstecken. Es gibt genug zum verteilen wegen unserer Tochter daher wird nichts vom Unterhalt reduziert.
Ich habe ja bereits geschrieben das jetzt alles geklärt ist. Mir geht es um das was nach der Schule kommt. Uns wie gesagt sie hat alles erstmal nur behauptet. Damals hieß es auch sie hätte Adhs ,wurde nie von einem Arzt bestätigt. Die Kindesmutter sagte damals schon das sie uns nie in ruhe lassen wird. Zudem um den Umgang auszusetzen hatte sie behauptet ihr Kind wolle nicht mehr leben wenn sie ihren Vater treffen muss. Die treffen fanden betreut statt im Caritas mit der Mutter. Dennoch behauptet sie auch das er sein Kind sexuell missbraucht hätte,bez ihr Kind Anzeichen im Verhalten hätte... Die Anwältin von meinem Mann sagte sofort das sie sowas nie wieder behaupten sollte da er sie sonst anzeigt und wenn er im Gefängnis ist keinen Unterhalt zahlen kann. Danach hat sie nie wieder davon gesprochen. So eine Person ist das. Das zu damals..
Da sie ihre Tochter betreut und Vormundschaft hat ist sie nicht zu Unterhalt verpflichtet laut ihrer Anwältin. Da er ihr die Ausbildung ja ermöglicht und es sein muss bringt es jetzt nichts nach Unterlagen zu fragen. Aber wenn die Ausbildung vorbei ist sollte er sich doch vorlegen lassen welche Behinderung sie wirklich hat. Denn es nur Schreiben zu lassen finde ich dürftig. Mir macht der Gedanke Angst das er ein lebenslang zahlen soll. Lg
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Hallo
Vielleicht kennt sich jemand aus. Es geht um die Erwachsene Tochter meines Mannes. Sie ist seit Oktober 18 und besucht eine Montessori Schule um ihr Fachabitur zu machen. Sie lebt bei der Mutter die auch bis 2026 die Vormundschaft für sie übernommen hat,da diese angeblich sich nicht selbst versorgen kann. Die Tochter arbeitet auf mini job Basis 140 euro im Monat. Dieses darf sie verdienen ohne das es verrechnet wird.Sie hat Autismus ,Asberger,Depressionen und Epilepsie.(Keine Belege der Gegenseite beigefügt)
Die Anwältin meines Mannes hat gesagt das er so oder so eine Ausbildung finanzieren muss.Egal ob sie Krankheiten hat oder nicht.Soweit ok.Er zahlt Unterhalt und die Hälfte der Schule. Auf die Frage was sie danach machen möchte kam nur das es keine Rolle spielt und Sie es noch nicht weiss. Die Anwältin meines Mannes hat gesagt das es sehr wahrscheinlich ist das er nach der schulischen Ausbildung weiter zahlen muss. Sprich egal ob sie nichts macht ,eine Ausbildung oder nochmal eine Schule besucht. Eine Klage würde wahrscheinlich abgewiesen werden und gar nicht erst zugelassen. Wir würden trotzdem gerne wissen inwieweit sie beeinträchtigt ist. Bez. hätte er gerne die Belege dafür. Jetzt spielt es anscheinend keine Rolle. Wenn nach der Kindesmutter geht soll er bis zu seinem Tod zahlen! Ich dachte das nach der Ausbildung schluss ist. Aber diese Aussichten sind schrecklich!Die Kindesmutter ist auch verheiratet . Sie wohnen in einem Haus mit Pool.& Ich möchte nur klarstellen das es ihnen finanziell gut geht. Sie hat kein zwar Einkommen, kein Bürgergeld eben weil der Ehemann gut verdient.)
Wir haben selber eine Tochter 1 Jahr alt. Dies wird nicht berücksichtigt. Haben wir später wirklich keine Chance zu klagen? 1 dann den aktuellen Stand ihres Zustand und ob sie wirklich diese diversen Krankheiten hat. Und natürlich ob dann wirklich weiter gezahlt werden muss. Lg