Gesetzetexte zu interpretieren oder auch wie hier die genannte Meinung Finanztip, ist echt schwer. Und immer immer wieder ist es nicht eindeutig,
"Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen"(§ 1606 Abs. 3 BGB).
Ist gemeint, das eine offene Forderung in einem ersten Schritt anteilig gleich durch 3 geteilt ( 2100 eur / 2 = 700 eur ) wird und egal ob 2 Geschwister ausfallen, das 3te Geschwister max. nur bis 1/3 der gesamten offenen Forderung ( 700 eur ) leisten müsste, wenn es leistungsfähig ist ?
Oder ist gemeint , ohne einen ersten Berechnungschritt, das "anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen" , wenn dann locker für ihn möglich, doch evt. die gesamte Forderung leisten muss wenn 2 Geschwister unter 100K sind und komplett ausfallen ?
Beispiel:
Geschwister 1: 20000 Einkommen, fällt komplett aus
Geschwister 2: 20000 Einkommen, fällt komplett aus
Geschwister 3: 1 Million Einkommen. im Verhältnis zu den Geschwistereinkommen ja dann fast Alles. Es könnte also die Gesamtforderung zahlen.
Muß sie dann auch oder nur max. 700 eur ?
Mmh ?