Es ist mir immer noch nicht richtig greifbar.
Unregelmäßiges Einkommen.
Hier mal ein Versuch strategisch abzufragen:
1. Das SA darf nur bei hinreichender Annahme überhaupt anfragen mit der RWA. Ist das so korrekt ?
Was wäre dann hinreichend ?
2. Sonst, zwei stufige Anfrage des SA. 1.te Stufe: verdient man über oder unter 100k ?
Brutto oder Netto?
Drunter dann ist man raus. Drüber dann gehts evt. nicht nur um Einkommen sondern auch um Vermögensauskünfte, und man ist in der regelmäßigen Überprüfung.
3. Nachfragezeitraum ? Es geht um das Kalenderjahr der Zustellung der RWA. Aber es wird auch in die Vergangenheit abgefragt.
Wie weit darf denn gesetzl. maximal zurückgefragt werden?
Bei RWA im Januar dann das komplette Vorjahr oder noch anders ?
4. Unregelmäßiges Einkommen: Hat man tatsächlich nur jedes 4. Jahr über 100K Einkommen, ansonsten drunter, dann passiert genau was und das dann wie lange, und wie lange gültig ?
5. Gestaltung im Vorfeld einer möglichen SA Beteiligung ( Vermeidung ).
Man kann sicherlich durch private Geldgabe an den UHB, so das Dieser sämtliche Kosten tragen kann, den Zeitpunkt einer RWA ja verhindern, da das SA nicht involviert ist.
Das macht man eine Zeit lang und hört dann auf.
Das könnte man ja nutzen um eine RWA zu "schieben", auf einen individuell passerenden Zeitpunkt ( so das man innerhalb eines möglichen RWA-Nachfragezeitraumes kein/wenig Einkommen hat. Einkommen wäre weit unter 100K und das SA würde zukünftig weiter keine Zahlungsfähigkeit vermuten ).
Wäre dieses "Sponsering" dabei an sich unschädlich, in Bezug eines Vorwurfes: " ihnen war die Bedürftigkeit des UHB bereits zu einem früheren Zeitpunkt bekannt, und sie haben manipuliert" ?
Unterstellung, man könnte ja "leisten", könnte man mit " ich habe es mir bis jetzt geleistet,ja , aber kann und möchte es jetzt nicht mehr", doch entkräften.
Ziel des Ganzen wäre: Eine RWA zu dem ungünstigen Zeitpunkt ( Nachfragezeitraum ) des unregelmäßigen hohen Einkommens des Einem von 4 Jahren zu vermeiden, kein Vermögen offenlegen zu müssen, und dem SA durch die dann Angabe des Wenigeinkommen weitere Anfrage zukünftig als obsolet zu betrachten.