Beiträge von frase

    Hallo nochmal,


    bitte verstehe mich jetzt nicht falsch. Bei der Beschreibung deiner Sozialisationsstörung erstaunt mich, das du eine Tätigkeit im Rettungswesen ausüben willst. Natürlich verändert sich unsere Persönlichkeit im Verlauf unseres Lebens und führt auch zu anderen Einschätzungen bezüglich der Erwerbsfähigkeit.


    Ich bleibe bei meiner Einschätzung, das deine Mutter nicht in Regress genommen werden kann. Gibt es einen bestellten Betreuer für dich?

    ich kann unbesorgt der Tätigkeit beim ASB nachgehen

    Nun, das ist nicht vollkommen klar, es hat möglicherweise Folgen für deine Finanzlage. Die Rente könnte entfallen, da du ja arbeitsfähig zu sein scheinst.

    Daher stellt sich die Frage, warum keinen ordentlichen Arbeitsvertrag schließen? Im Rettungswesen kann man auch nicht mal so den Ehrenamtler ohne ensprechende Qualifikation geben. Da solltest du mal mit den Verantwortlichen dort sprechen, welche Optionen man für dich sieht.


    Gruß frase

    Hallo Kassiopeia und willkommen hier im Forum.


    Deine Frage ist sehr komplex...


    Seit 2020 gilt das AEG, hierbei sollen Angehörige von Unterhaltszahlungen entlastet werden, wenn diese auf Leistungen des Staates (z.B. Sozialhilfe, GS etc.) zurückgreifen müssen. In deinem Fall sollte das AEG für deine Mutter zutreffen. Du erhälst ja schon GS, auch hier gilt schon lange die Einkommensgrenze des UHP, die 100.000€ p.a..


    Das ist aber nur eine Seite der Betrachtung. Ein wesentlicher Punkt ist deine volle Erwerbsminderungsrente. Die kann erlöschen, wenn du doch einem Erwerb nachgehen kannst. Viele Betroffene kämpfen lange um in diesen Status zu kommen, es ist daher genau zu überlegen, was du tust.

    Du brauchst eine professionelle Beratung, es könnte auch ein Weg über teilweise Erwerbsminderungsrente mit Zuverdienst geben.

    Im Internet kannst du hierzu auch einen Termin bei der deutschen Rentenversicherung buchen.


    Die Zuverdienstgrenzen sind seit 2023 deutlich angehoben worden, also eine Rechenaufgabe! Also EMR ohne Zuverdienst oder teilweise EMR mit Zuverdienst?

    Klar hat eigenes Einkommen dann auch Einflüss auf die GS-Leistung. Da spielt auch die Lebenssituation eine Rolle, wohnst du allein oder zusammen mit deiner Mutter in einem gemeinsamen Haushalt?


    Ich wünsche dir, dass es eine Lösung gibt, die deinen Wunsch nach Beschäftigung erfüllt, ohne finanzielle Nachteile zu befürchten.


    Gruß frase

    Hallo,

    zu versteuerndes Einkommen wäre besser gewesen.....

    ja, ich kann dir auch nur schreiben, was ich bisher dazu erfahren habe.


    Entscheidend ist das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV)


    Das Amt ermittelt aus deinem Einkommenssteuerbescheid die Grenze.

    Es werden immer Einzelfälle betrachtet und berechnet. Sollte dann ein Auskunftsersuchen eintreffen, lass dich juristisch beraten.

    Gerade bei der Ermittlung deiner Leistungsfähigkeit gibt es viele Faktoren und Abzugsmöglichkeiten, die dann möglicherweise erstritten werden müssen.

    Auch ein Vergleich wäre denkbar. Also unbedingt die Forderung überprüfen lassen.


    Gruß frase

    Es sollte das Amt zuständig sein, welches die Hilfe zur Pflege leistet und wo auch der UHB lebt.


    In NRW wird Pflegewohngeld gezahlt, das drückt den Anteil vom Amt, damit kann der die Investitionskostemanteil gepuffert werden. Dieser Posten kommt aus einem anderen Topf und sollte vorrangig beantragt werden.


    Angaben im Antrag zu Beruf und Einkommen sollten korrekt sein. Wenn ich es nicht genau eintragen kann, lasse ich es offen. Die Schwester kann sich da raushalten, hat auch was mit Datenschutz zu tun. Dann kann das Amt die betreffende Person selber anschreiben.


    Gruß frase

    Was hat denn das Heim gesagt, gibt es nicht einen Heimvertrag?


    Im Heim sollte es Ansprechpartner geben, die mit den Ämtern zusammen arbeiten.

    Hatte dein Vater nur "Rente" oder bezog er schon GS?


    Es ist doch mitte des Monats, da wird der Antrag noch ankommen. Mach erstmal keine elektronische Kommunikation. Wem wird denn die Antwort zugesandt? Gibt es einen Vorsorgebevollmächtigten?


    Es ist sicher gut, wenn das die Schwester macht, die kann unverfänglich reagieren. Du bist gut beraten, nichts über deine Einkünfte verlauten zu lassen.


    Die ersten Wochen im Heim sind für alle nicht gerade leicht. Manche kommen nie richtig an, andere finden sich gut ein und können einen schönen Lebensabend erleben.


    Gruß frase

    Hab gerade gelesen, das du schon hier warst.

    Kann schon sein, dass ich knapp drüber bin, wenn auch nicht viel.

    Du machst doch bestimmt eine Steuererklärung, da steht es schwarz auf weiß unter Summe der Einkünfte auf Seite 2. Es werden auch nur deine Einkünfte betrachtet.


    Du hast den Antrag bearbeitet, also sollten deine Angaben der Wahrheit entsprechen. Wenn du die Formulare per Post schickst, sollte das reichen. Das Amt scannt die Papiere und digitalsisiert selber.


    Es brauchen keine optionalen Angaben gemacht werden, das Amt meldet sich, wenn es noch Fragen hat. Da du Geschwister hast, ist eine Berechnung eh kompliziert.


    Wovon hat dein Vater denn bisher gelebt? Ich las, er hatte nur eine kleine Rente und die Miete war sehr hoch.


    Gruß frase

    Wir weichen gerade gewaltig von der Themenfrage ab.

    Muss der UHP wirklich "nur" maximal den EEE zahlen?

    Verpflegung & Unterkunft sowie Investitionskosten werden nicht vom UHP eingefordert?

    Nein es wird zusammengerechnet. Ein Heimplatz ist heute extrem teuer geworden. Stell dir vor, der UHB muss im Heim einen Eigenanteil von 2500€ pro Monat zahlen. Seine eigene Rente liegt bei 1500€ und eigenes Vermögen ist aufgebraucht, dann würde das Amt eben 1000€ vorfinanzieren. Das wäre der Betrag, der durch das Amt gefordert werden könnte. Ist nur ein grobes Beispiel, es gibt noch kleinere Posten, wie das Taschengeld, die werden auch berücksichtigt, damit der Heimbewohner nicht vollkommen ohne Barmittel dasteht.


    Hat also ein Heimbewohner eine gute Rente, sinkt die Unterdeckung und umgekehrt.


    Damit die Kosten etwas gedämpft werden, gibt es auch noch einen Zuschuss zu den Pflegeleistungen. Dieser steigt mit der Dauer des Heimaufenthaltes.


    Gruß frase

    Hallo DX,


    in der Praxis wird es vermutlich so laufen. Man stellt fest, dein Jahreseinkommen liegt über der Grenze. Du erteilst Auskunft über alle relevanten Posten. Das Amt ermittelt deine Leistungsfähigkeit. Du lässt diese Berechnung prüfen oder zahlst halt was gefordert wird. Der Vorgang dauert oft Monate, daher laufen Forderungen ab RWA auf, die du dann begleichen darfst.


    Wird also aus regelmäßigen Einkünften ein Betrag ermittelt, erhöht sich dieser auch gleichzeitig durch die Anrechnung des "überbordenden" Vermögens.

    Wie die genaue Berücksichtigung des Vermögens erfolgt, kann ich dir nicht mitteilen.


    Du bekommst also eine Zahlungsaufforderung über (z.B. monatlich 1000€), die Bearbeitung hat seit RWA 6 Monate gedauert, dann sind 6000€ Nachzahlung und 1000€ monatlich zu zahlen.


    Einige UHP versuchen auch mit dem Amt einen Vergleich zu schließen. Spart Zeit und Nerven.


    Auch wenn Heimkosten heute sehr hoch sind, geht es oft um den sogenannten EEE. Informiere dich mal, was da mögliche monatlich Forderungen sein können, wie ein Heimplatz berechnet wird und welche Leistungen aus der Pflegekasse gezahlt werden. Es gibt dann auch noch gestaffelte Leistungszuschüsse. Gute Infos findest du bei der Verbrauerzentrale.


    Gruß frase

    Hallo placky,


    Immobilien können in die Berechnung einfließen, wenn die Summe deiner Einkünfte die Grenze übertrifft. Das bedeutet in der Praxis, du hast ein Einkommen von 90.000€ und Immobilien oder Wertpapiere im Wert von Millionen, passiert nichts, der Staat hat keinen Zugriff.

    Hast du aber Jahreseinkünfte von über 100k werden dieses Vermögen abzüglich deines Schonbetrages mit einbezogen.


    Der BGH hat dazu etwa folgende Regelung erlassen: 5% des aktuellen Bruttojahresverdienstes x Anzahl der Berufsjahre x 4% Zins für jedes Berufsjahr.

    Diese Summe bleibt unberücksichtigt, was darüber liegt kann einbezogen werden.


    Du brauchst auch die Immos nicht verkaufen, eine Beleihung würde reichen, wenn du aus dem eigenen Einkommen die Regressforderung nicht erfüllen kannst.


    Sollte der Fall eintreten, rate ich dringend zu einer juristischen Beratung.


    Gruß frase

    DX67, es ist hier ein Laienforum.


    Es gibt seit dem AEG einen deutlichen Rückgang an Hilfesuchenden.

    Ich war auch mal betroffen, aber noch vor dem AEG.

    Du glaubst nicht, wie viele UHP ohne zu zögern den Beitrag zahlen, weil ein Schreiben vom Amt das einforderte.


    Es wird in Zukunft sicher noch mehr Betroffene geben, die durch Überschreiten der Grenze zum Regress aufgefordert werden.

    Jeder UHP kann sich vorbereiten und sollte dies auch tun. Ich hätte auch sicher einen Teil zur Heimunterbringung meiner Mutter beigetragen, wenn das Amt nicht übertriebene Forderungen aufgestellt hätte.


    Möge dein Vater noch lange bei guter Gesundheit sein und du deine Strategie umsetzen können.


    Gruß frase

    Hallo, ich kann auch nur meine Meinung dazu äußern.


    Wenn also GS im Alter geleistet wird, gilt ja auch schon die 100k- Grenze. Dein Vater dürfte also eigentlich keine GS bekommen, formal betrachtet.

    Dann hat er natürlich nicht genügend Einkünfte um sein Leben zu finanzieren und müsste dich verklagen, wenn du die Unterhaltskosten nicht tragen möchtest. Das Amt hat also bisher keine Kenntnis von deinem Einkommen und zahlt daher die GS.


    Hier muss man aber gewaltig aufpassen, denn du solltest keine Zahlungen (Unterstützung) auf sein Konto leisten, das würde sofort vom Amt angerechnet werden und die GS kürzen (ist bei meiner Mutter so passiert).

    Die Regel besagt doch, dass man nicht mehr reduzieren kann, wenn die Heimbedürftigkeit absehbar ist?

    TK hat doch schon auf das "Umgehungsgeschäft" hingewiesen, eine Reduzierung der Arbeitszeit mit guten Grund oder eben geplant ist deine Lebensführung, die sollte unberührt bleiben. Ob ein Heimaufenthalt absehbar ist, da gibt es doch tausende Optionen. Manche Wege sind eventuell erkennbar, andere nicht.


    Erst mit der RWA kannst du nicht mehr tun und lassen wie es dir gefällt. Also vorher alles regeln, wenn möglich und gewollt. Gegen Fakten kann auch ein Amt nicht an. Kommt die RWA, wird vermutlich auch eine Auskunft verlangt. Über die Zulässigkeit kann man gerne diskutieren. Als Antwort sind Zahlen der Einkommesteuererklärung die beste Waffe. Selbst wenn du nur knapp unter der Grenze liegst, es greift das AEG. Natürlich musst du dann mit regelmäßigen Auskünften rechnen.


    UHP, die sich über der Grenze befinden, eine RWA erhielten, aber keine Auskunft erteilen brauchten, müssen nach meinem Verständnis auch nicht ewig alte Leistungen nachzahlen. Auch hier gibt es Fristen, die das Amt beachten muss. Ich rate in solchen Fällen immer dazu, sich juristisch vertreten zu lassen.


    Gruß frase

    Das hast du vollkommen richtig beurteilt. Daher verschicken ja die Ämter in der Regel die RWA sehr schnell nach Leistungsbeginn.


    Der folgende Schritt ist aber eben durch die Vermutungsregel erschwert und daher sollte man auf keinen Fall selber aktiv werden.


    Grundsätzlich hilft also nur die Unterschreitung der Einkommsgrenze, das sollte man beachten und entsprechend planen.

    Ich kenne einen UHP, der hat die Unterdeckung für einige Monate freiwillig gezahlt, so konnten er für das kommende Jahr die Einkünfte entsprechend steuern und das AEG hat gegriffen. Der Antrag auf Hilfe zur Pflege wurde eben später gestellt und im Antrag konnte das Kreuz vollkommen korrekt an der richtigen Stelle gesetzt werden. Alles also eine individuelle Entscheidung. Das Amt hat nicht um Auskunft gebeten und auch nicht ewig Zeit für die Berechnung, da gibt es Fristen.


    Gruß frase

    Hier lese ich größtenteils, dass die Ämter einfach alle Kinder anschreiben,

    Tja, dann einfach höflich eine Rückfrage zu den Anhaltspunkten stellen und abwarten, wie das Amt reagiert. Man könnte natürlich auch gleich mal den passenden Auszug aus dem Gesetz einfügen. Es gibt sicher auch Ämter, die da gerne den einfachen Weg gehen.


    Aus der Vergangenheit kann ich dir auch bestätigen, das die Sachbearbeiter interne Vorgaben befolgen müssen. Es gibt dazu auch Schulungen in diesem Bereich. So wie du hier Informationen sammelst, haben ja auch Sachbearbeiter die Möglichkeit sich zu informieren.


    Die RWA bedeutet, das ein Amt dir anzeigt, dass es eventuell Leistungen zurückfordern kann, die es auf sich übergeleitet hat und du dich auf dies Fordrungen einstellen kannst. Wäre dem nicht so, könnten/müssten dich die Eltern auf Unterhalt verklagen um ihre anfallenden Kosten für die Lebensführung realisieren zu können.


    Dem Grunde nach sind ja alle Kinder unterhaltspflichtig, das sollte man nicht vergessen. Der Gesetzgeber hat aber Regelungen erlassen, damit jeder individuelle Fall "fair" behandelt werden kann.


    Gruß frase

    Guten Morgen,


    in Grunde sind es doch immer Einzelfallentscheidungen.

    Wenn es eine klare Absprache/Planung zur Altersteilzeit gibt, dann würde ich mich auch gegen ein solche Berechnung wehren.


    Gerade beim EU ist das Konstrukt des AEG ja für den UHP von Vorteil. Man hat eine Grenze, die man beachten kann. Es braucht hinreichende Anhaltspunkte zur Auskunft. Das sind Hürden, die das SA erstmal überwinden muss.


    Machen wir uns doch nichts vor, wer in diesem Bereich und darüber Einkommen bezieht, hat oft auch etwas dafür getan, Verantwortung getragen, sich mit seinen Steuern und Sozialabgaben nicht der Gemeinschaft entzogen. Es ist daher kein "Umgehungsgeschäft", wenn man seine Einkünfte strategisch steuert.


    Wenn es eh absehbar war, das dein Vater ins Heim kommt, könnte ein Amt da eine Einkommensverkürzung vortragen. Das wäre aber erst der Fall, wenn man alle Auskünfte erteilen musste. Warum glaubst du, das in deinem Fall, das Amt Anhaltspunkte vortragen kann?


    Den Antrag auf Hilfe zur Pflege kann auch jemand anderes stellen, wenn dein Vater es nicht mehr selber kann.

    Es gibt doch bestimmt noch Optionen, wie deinem Vater vorher noch zu hause durch einen Pflegedienst geholfen werden kann.

    Meine Mutter wollte ja auch erst nicht ins Pflegeheim, der ganze Weg dauerte dann weit über ein Jahr und da war der guter ambulanter Pflegedienst eine prima Lösung.


    Gruß frase

    Hallo DX, auch dir ein frohes 2025!


    hierzu kannst du mal Haufe googeln unter "Elternunterhalt / 8.2.1 Erwerbseinkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit"


    Es sollte also ein guter Grund vorgetragen werden!


    Gruß frase

    Hallo cookie,


    du hast vollkommen Recht. Hier wurde schon oft über die Geschwisterquotierung geschrieben.

    In der Zusammenfassung würde ich behaupten, das man seine Geschwister auf Auskunft verklagen müsste, wenn die nicht freiwillig ihre Einkünfte ausweisen. Hier würde auch eine einfache Abfrage beim Finanzamt nicht reichen, denn es geht ja auch um die individuelle Leistungsfähigkeit der einzelnen UHP.


    Hallo timekeeper,


    es sollte jedem, der die Grenze überschreitet klar sein, das er zur Zahlung verpflichtet ist, egal ob er dazu aufgefordert wird oder nicht.

    Das AEG stellt hier eine solche Ungleichbehandlung dar, das es natürlich in der Natur der Sache liegt, sich vor dem Regress der Ämter zu schützen.

    Die UHP sind immer Einzelfälle mit individuellen Aspekten und ich kann es nur nochmal betonen, lasst euch juristisch vertreten.

    Besonders bei der Geschwisterproblematik gibt es viele Fallstricke.


    Wünsche allen in dieser aktuell bedrückenden Zeit einen schönen 4. Advent,


    Gruß frase

    Ist gemeint, das eine offene Forderung in einem ersten Schritt anteilig gleich durch 3 geteilt

    nein, so läuft das nicht.


    Der Betrag, der durch das Sozialamt finanziert werden muss, wird "entsprechend der Leistungsfähigkeit" der Geschwister (gleich naher Verwandter) aufgeteilt.


    Dann muss aber auch nur der UHP zahlen, der über der Grenze liegt.


    Um hier seine Rechte zu wahren, würde ich immer einen Fachjuristen beauftragen, der die Berechnung des Amtes prüft und auch den Schriftwechsel mit dem Amt führt.


    Zur Verdeutlichung ein Beispiel: 2 gleichnahe Verwandte (A und B) und der UHB benötigt 2000€ Hilfe zur Pflege.

    Die Leistungsfähigkeit von A wird mit 2000€ bestimmt,

    Die Leistungsfähigkeit von B mit 1000€

    A würde also 2/3 (1333) und B 1/3 (666) von den 2000 übernehmen.

    Nun kommt das AEG ins Spiel, denn A liegt über der Grenze und zahlt seinen Anteil. B liegt unter der Grenze und zahlt nichts.


    Das Beispiel verdeutlicht aber, das ohne Kenntnis der Einkommen von A und B keine korrekte Berechnung erfolgen kann.


    Gruß frase