Hallo,
zu 1. da gibt es keine klaren Aussagen. Einfach im Antrag die Frage unbeantwortet lassen geht auch nicht wirklich, hier sind auch Unterschiede in den Kommunen bekannt. Füllt der UHB den Antrag aus, kann er sich unwissend geben. Unterschreibt der UHP ist das ein Problem bei falscher Angabe.
Manchmal stehen UHB auch unter Betreuung, dann wird sich der Betreuer um die Dinge kümmern,
zu 2. Es geht um die Summe der Einkünfte (Steuerbescheid auf S.2). Hier wurde zuerst geprüft. Zum schwärzen hatte ich schon meine Meinung geäußert.
Achtung, auch Einkünfte (z.B. aus VuV) sind hier zu berücksichtigen und könnten bei Verlussten die Einkünfte senken.
zu 3. alles beginnt mit der RWA. Man könnte theoretisch dem Amt mitteilen, das man unter der Grenze liegt (liegen wird), den Einkommenssteuerbescheid aber erst im folgenden Jahr vorlegen kann. Dann sind zwei Szenarien denkbar, Grenze gerissen, Auskunft muss erteilt werden und es erfolgt der Rückgriff bis zum RWA- Zeitpunkt oder eben Nachweis unter der Grenze und keine Forderung durch das Amt möglich.
zu 4. Es wird z.B. bei Selbständigen auch die steuerliche Situation der letzten 3 Jahre geprüft um für die Zukunft eine Prognose zu bekommen.
Du kannst davon ausgehen, das du nach er Überschreitung der Grenze, dauerhaft geprüft wirst, mind. alle 2 Jahre. Du musst dich also selber um die Dinge kümmern und bei erneuter Unterschreitung das Amt sofort darüber informieren.
zu 5. Wie du das machst, ist deine Sache. Fakt bleibt, mit dem Antrag auf Hilfe zur Pflege wird der Sachverhalt geprüft. Das Einkommen und Vermögen der UHB ist bis zum Schonvermögen einzusetzen, erst danach unterstützt das SA. Deine Gedanken sind aber nicht von der Hand zu weisen.
Schönen 3. Advent, Gruß frase