Beiträge von frase

    Hallo alliya,


    du musstest in kurzer Zeit zwei Schicksalsschläge verarbeiten, den Verlusst deines ungeborenen Kindes und die Trennung von deinem Mann.

    Daher rate ich dir, keine Unterschriften zu leisten, die du später bereuen könntest. Der Anwalt deines Mannes vertritt auch nur die Interessen deines EX.

    Schon der Hinweis auf mögliche Unterhaltsforderungen wäre ein Signal, sich bei Zugang des Scheidungsantrages einen eigenen Rechtsbeistand zu suchen.

    Ich will die Scheidung nicht, aber wenn mein Ehemann so entschieden hat, dann wäre ich auch damit einverstanden.

    Schon dieser Satz zeigt, das du noch mitten im Verarbeitungsprozess steckst und das kann dein EX und sein Anwalt gnadenlos ausnutzen.


    Du scheinst über die notwendigen Mittel zu verfügen und es ist ein viel besseres Gefühl, seine eigene Position vertreten zu können.


    Gruß frase

    Hallo liebe Gartenfee,

    Oft genug ergibt sich dann gar keine Unterhaltsforderung (meine Erfahrung).

    Ich hatte vor dem AEG ein Netto von 4400€. Meine Mutter war schon lange in der GS.

    Das Amt wollte über 900€ jeden Monat, da in die Berechnung auch meine, über 20 Jahre, abgezahlte Immo einging.


    Das finde ich nicht wenig, seit dem AEG wäre ich raus gewesen. selbst 10 % des Einkommens finde ich viel. Das ist ein Eingriff in die Lebensführung.


    Alles eine individuelle Sichtweise und natürlich kannst du die Fälle nicht vergleichen.


    Gruß frase

    Na, da scheint doch das Amt den verkürzten Weg zu suchen.


    Natürlich hast du das Recht, die genauen Leistungen zu hinterfragen. Es ist eine Frage der Einstellung zu dem Problem.


    Du schreibst von den Geschwistern, sind die unter oder über der Grenze?


    Die Geschwisterquote ist ein komplizierter Sachverhalt, Ämter haben auch keine Lust, sich mit langen Problemfällen abzuarbeiten.


    Mir geht hier der Gedanke durch den Kopf, dem Amt einen Vergleichsbetrag anzubieten, mit dem Hinweis auf die unzureichende Darlegung und die Geschwisterproblematik.


    Gruß frase

    Hallo tomine,


    ich gehe davon aus, das es sich hier um eine ungeschickte Formulierung handelt, es ist ja auch keine Fachzeitschrift.


    Warum ich dieser Meinung bin, es wird für die Grenze erstmal der Einkommenssteuerbescheid entscheiden. Da sieht kein Mensch, ob du eine selbstgenutzte Immo hast, auch Einkünfte werden daher nicht aufgerechnet.


    Solltest du jedoch über der Grenze liegen, dann kann dir, bei der Ermittlung deiner Leistungsfähigkeit, die ersparte vergleichbare Miete als Einkommem angerechnet werden, das war auch schon vor dem AEG so. Hier dann dringend eine fachliche Beratung suchen.


    Gruß frase

    Hallo Zotero,


    wenn ich den Vorgang richtig verstehe, hat das Amt nur die geleisteten Zahlungen addiert. Es scheinen aber Monate zu fehlen. 4 Monate sind nicht erfasst, warum?


    Ich sehe diese Forderung auch nicht als öffentlich Urkunde, es ist formal nur eine Zahlungsaufforderung. Auch der Zusatz "freiwillige Zahlung" deutet auf einen unkonventionellen Vorgang hin. Dem kann man folgen oder eben nicht.


    Aus dem beschriebenen Vorgang würde ich ableiten, das ohne weiterer Prüfung deiner Leistungsfähigkeit, hier ein schneller Abschluss angedacht ist.

    Ob das für dich gut ist, kann schlecht beurteilt werden. Grundsätzlich darf ein Amt nur In Regress nehmen, was auch geleistet wurde. Mehr also nicht!

    Es kann also durchaus möglich sein, das du unter bestimmten Umständen nicht diese Summe zahlen musst.

    Was wurde denn hinsichtlich der laufenden (monatlichen) Zahlungen verlangt, was ist mit 2024?


    Gruß frase

    Na, da scheint aber was nicht zu stimmen...


    Zitat: "Reißt nur ein Kind die Grenze, kann es passieren, dass nicht unterhaltspflichtige Geschwister trotzdem mit ran müssen. Manche Ämter ermitteln eine Quote aus den Einkünften der Geschwister, um den oder die Zahlungspflichtige zu entlasten."


    Finde ich missverständlich, denn wer unter der Grenze liegt zahlt keinen EU, steht im Gesetz.

    Geschwisterquote ist nur möglich, wenn Auskünfte von allen Geschwistern vorliegen. Wenn das mit "ran müssen" gemeint ist, dann o.k.


    Gruß frase


    Hallo Cookie,


    Wohngeld gibt es glaube seit 2023 auch für Heimbewohner und ist gegenüber den Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII vorrangig in Anspruch zu nehmen. Insofern prüfen die Sozialämter im Einzelfall, ob Personen mit dem vorrangigen Wohngeld mindestens über genauso viel Geld verfügen können, wie mit der Leistung nach dem SGB XII.


    https://www.verbraucherzentral…ibt-es-auch-im-heim-78378


    Damit werden die Mietkosten gedämpft. Sollte das nicht reichen, gibt es eben noch die Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege). In einigen Bundesländern wird auch Pflegewohngeld gezahlt (soll die Investitionskosten dämpfen).


    Nach meiner Auffassung wird nur der Anteil der Sozialhilfe in Regress genommen, Wohngeld ist ein anderer Topf.


    Ich musste bei meiner Mutter auch erst den Wohngeldantrag stellen. Das sie aber schon GS im Alter bezog, wurde der Antrag abgelehnt.


    Hier stellt sich mir nun eine ganz andere Frage!


    GS hat ja die gleiche Grenze wie Hilfe zur Pflege und würde abgelehnt, wenn ein UHP über der Grenze Einkommen hat. Welche Folge hat das dann?


    Gruß frase

    Hallo Gartenfee,


    wie kommst du auf diese Schiene?

    Selbstbehalten von 2.650,00 € plus 2.000,-- €....

    Sind Ehegatten nicht raus aus der Berechnung? Wie kann dann der SB, den ich eh ablehne, nun doch einbezogen werden? Das wäre ja nur der Fall, wenn auch das Einkommen der Ehegatten Berücksichtigung finden würde.

    Wir reden hier jetzt von der Ermittlung der Leistungsfähigkeit, wenn klar ist, das die Grenze durch den UHP überschritten wurde.


    Gruß frase

    Hallo nochmal,


    bitte verstehe mich jetzt nicht falsch. Bei der Beschreibung deiner Sozialisationsstörung erstaunt mich, das du eine Tätigkeit im Rettungswesen ausüben willst. Natürlich verändert sich unsere Persönlichkeit im Verlauf unseres Lebens und führt auch zu anderen Einschätzungen bezüglich der Erwerbsfähigkeit.


    Ich bleibe bei meiner Einschätzung, das deine Mutter nicht in Regress genommen werden kann. Gibt es einen bestellten Betreuer für dich?

    ich kann unbesorgt der Tätigkeit beim ASB nachgehen

    Nun, das ist nicht vollkommen klar, es hat möglicherweise Folgen für deine Finanzlage. Die Rente könnte entfallen, da du ja arbeitsfähig zu sein scheinst.

    Daher stellt sich die Frage, warum keinen ordentlichen Arbeitsvertrag schließen? Im Rettungswesen kann man auch nicht mal so den Ehrenamtler ohne ensprechende Qualifikation geben. Da solltest du mal mit den Verantwortlichen dort sprechen, welche Optionen man für dich sieht.


    Gruß frase

    Hallo Kassiopeia und willkommen hier im Forum.


    Deine Frage ist sehr komplex...


    Seit 2020 gilt das AEG, hierbei sollen Angehörige von Unterhaltszahlungen entlastet werden, wenn diese auf Leistungen des Staates (z.B. Sozialhilfe, GS etc.) zurückgreifen müssen. In deinem Fall sollte das AEG für deine Mutter zutreffen. Du erhälst ja schon GS, auch hier gilt schon lange die Einkommensgrenze des UHP, die 100.000€ p.a..


    Das ist aber nur eine Seite der Betrachtung. Ein wesentlicher Punkt ist deine volle Erwerbsminderungsrente. Die kann erlöschen, wenn du doch einem Erwerb nachgehen kannst. Viele Betroffene kämpfen lange um in diesen Status zu kommen, es ist daher genau zu überlegen, was du tust.

    Du brauchst eine professionelle Beratung, es könnte auch ein Weg über teilweise Erwerbsminderungsrente mit Zuverdienst geben.

    Im Internet kannst du hierzu auch einen Termin bei der deutschen Rentenversicherung buchen.


    Die Zuverdienstgrenzen sind seit 2023 deutlich angehoben worden, also eine Rechenaufgabe! Also EMR ohne Zuverdienst oder teilweise EMR mit Zuverdienst?

    Klar hat eigenes Einkommen dann auch Einflüss auf die GS-Leistung. Da spielt auch die Lebenssituation eine Rolle, wohnst du allein oder zusammen mit deiner Mutter in einem gemeinsamen Haushalt?


    Ich wünsche dir, dass es eine Lösung gibt, die deinen Wunsch nach Beschäftigung erfüllt, ohne finanzielle Nachteile zu befürchten.


    Gruß frase

    Hallo,

    zu versteuerndes Einkommen wäre besser gewesen.....

    ja, ich kann dir auch nur schreiben, was ich bisher dazu erfahren habe.


    Entscheidend ist das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV)


    Das Amt ermittelt aus deinem Einkommenssteuerbescheid die Grenze.

    Es werden immer Einzelfälle betrachtet und berechnet. Sollte dann ein Auskunftsersuchen eintreffen, lass dich juristisch beraten.

    Gerade bei der Ermittlung deiner Leistungsfähigkeit gibt es viele Faktoren und Abzugsmöglichkeiten, die dann möglicherweise erstritten werden müssen.

    Auch ein Vergleich wäre denkbar. Also unbedingt die Forderung überprüfen lassen.


    Gruß frase

    Es sollte das Amt zuständig sein, welches die Hilfe zur Pflege leistet und wo auch der UHB lebt.


    In NRW wird Pflegewohngeld gezahlt, das drückt den Anteil vom Amt, damit kann der die Investitionskostemanteil gepuffert werden. Dieser Posten kommt aus einem anderen Topf und sollte vorrangig beantragt werden.


    Angaben im Antrag zu Beruf und Einkommen sollten korrekt sein. Wenn ich es nicht genau eintragen kann, lasse ich es offen. Die Schwester kann sich da raushalten, hat auch was mit Datenschutz zu tun. Dann kann das Amt die betreffende Person selber anschreiben.


    Gruß frase

    Was hat denn das Heim gesagt, gibt es nicht einen Heimvertrag?


    Im Heim sollte es Ansprechpartner geben, die mit den Ämtern zusammen arbeiten.

    Hatte dein Vater nur "Rente" oder bezog er schon GS?


    Es ist doch mitte des Monats, da wird der Antrag noch ankommen. Mach erstmal keine elektronische Kommunikation. Wem wird denn die Antwort zugesandt? Gibt es einen Vorsorgebevollmächtigten?


    Es ist sicher gut, wenn das die Schwester macht, die kann unverfänglich reagieren. Du bist gut beraten, nichts über deine Einkünfte verlauten zu lassen.


    Die ersten Wochen im Heim sind für alle nicht gerade leicht. Manche kommen nie richtig an, andere finden sich gut ein und können einen schönen Lebensabend erleben.


    Gruß frase

    Hab gerade gelesen, das du schon hier warst.

    Kann schon sein, dass ich knapp drüber bin, wenn auch nicht viel.

    Du machst doch bestimmt eine Steuererklärung, da steht es schwarz auf weiß unter Summe der Einkünfte auf Seite 2. Es werden auch nur deine Einkünfte betrachtet.


    Du hast den Antrag bearbeitet, also sollten deine Angaben der Wahrheit entsprechen. Wenn du die Formulare per Post schickst, sollte das reichen. Das Amt scannt die Papiere und digitalsisiert selber.


    Es brauchen keine optionalen Angaben gemacht werden, das Amt meldet sich, wenn es noch Fragen hat. Da du Geschwister hast, ist eine Berechnung eh kompliziert.


    Wovon hat dein Vater denn bisher gelebt? Ich las, er hatte nur eine kleine Rente und die Miete war sehr hoch.


    Gruß frase

    Wir weichen gerade gewaltig von der Themenfrage ab.

    Muss der UHP wirklich "nur" maximal den EEE zahlen?

    Verpflegung & Unterkunft sowie Investitionskosten werden nicht vom UHP eingefordert?

    Nein es wird zusammengerechnet. Ein Heimplatz ist heute extrem teuer geworden. Stell dir vor, der UHB muss im Heim einen Eigenanteil von 2500€ pro Monat zahlen. Seine eigene Rente liegt bei 1500€ und eigenes Vermögen ist aufgebraucht, dann würde das Amt eben 1000€ vorfinanzieren. Das wäre der Betrag, der durch das Amt gefordert werden könnte. Ist nur ein grobes Beispiel, es gibt noch kleinere Posten, wie das Taschengeld, die werden auch berücksichtigt, damit der Heimbewohner nicht vollkommen ohne Barmittel dasteht.


    Hat also ein Heimbewohner eine gute Rente, sinkt die Unterdeckung und umgekehrt.


    Damit die Kosten etwas gedämpft werden, gibt es auch noch einen Zuschuss zu den Pflegeleistungen. Dieser steigt mit der Dauer des Heimaufenthaltes.


    Gruß frase

    Hallo DX,


    in der Praxis wird es vermutlich so laufen. Man stellt fest, dein Jahreseinkommen liegt über der Grenze. Du erteilst Auskunft über alle relevanten Posten. Das Amt ermittelt deine Leistungsfähigkeit. Du lässt diese Berechnung prüfen oder zahlst halt was gefordert wird. Der Vorgang dauert oft Monate, daher laufen Forderungen ab RWA auf, die du dann begleichen darfst.


    Wird also aus regelmäßigen Einkünften ein Betrag ermittelt, erhöht sich dieser auch gleichzeitig durch die Anrechnung des "überbordenden" Vermögens.

    Wie die genaue Berücksichtigung des Vermögens erfolgt, kann ich dir nicht mitteilen.


    Du bekommst also eine Zahlungsaufforderung über (z.B. monatlich 1000€), die Bearbeitung hat seit RWA 6 Monate gedauert, dann sind 6000€ Nachzahlung und 1000€ monatlich zu zahlen.


    Einige UHP versuchen auch mit dem Amt einen Vergleich zu schließen. Spart Zeit und Nerven.


    Auch wenn Heimkosten heute sehr hoch sind, geht es oft um den sogenannten EEE. Informiere dich mal, was da mögliche monatlich Forderungen sein können, wie ein Heimplatz berechnet wird und welche Leistungen aus der Pflegekasse gezahlt werden. Es gibt dann auch noch gestaffelte Leistungszuschüsse. Gute Infos findest du bei der Verbrauerzentrale.


    Gruß frase

    Hallo placky,


    Immobilien können in die Berechnung einfließen, wenn die Summe deiner Einkünfte die Grenze übertrifft. Das bedeutet in der Praxis, du hast ein Einkommen von 90.000€ und Immobilien oder Wertpapiere im Wert von Millionen, passiert nichts, der Staat hat keinen Zugriff.

    Hast du aber Jahreseinkünfte von über 100k werden dieses Vermögen abzüglich deines Schonbetrages mit einbezogen.


    Der BGH hat dazu etwa folgende Regelung erlassen: 5% des aktuellen Bruttojahresverdienstes x Anzahl der Berufsjahre x 4% Zins für jedes Berufsjahr.

    Diese Summe bleibt unberücksichtigt, was darüber liegt kann einbezogen werden.


    Du brauchst auch die Immos nicht verkaufen, eine Beleihung würde reichen, wenn du aus dem eigenen Einkommen die Regressforderung nicht erfüllen kannst.


    Sollte der Fall eintreten, rate ich dringend zu einer juristischen Beratung.


    Gruß frase