Hallo M.E., willkommen hier im Forum.
Deine Fragen kann man nicht präzise beantworten, es gibt nur wenige, die hier über die konkreten Zahlungen berichten.
Es ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und daher, würde ich abwarten, bis wirklich eine Forderung eintrifft. Dann kannst du den Fachanwalt
einschalten, der die Forderung prüft und dich weiter berät/vertritt.
Das Thema ist sehr komplex, ich möchte dir aber etwas die Angst nehmen.
1. Deine Eltern stehen zuerst gegenseitig für sich ein. Ihr Einkommen und Vermögen wird also in die Berechnugn einbezogen.
2. Wenn das nicht reicht, muss man weiter sehen, welche Sozialleistungen beantragt werden können.
3. Es geht um Elternunterhalt, der ist nachrangig zu deiner Familie zu berechnen. Du bist also für deine Frau unterhaltspflichtig, dann erst für die Eltern.
4. Die Gesetze ändern sich ständig, auch die Zuschüsse der Pflegekassen, es sollte ein Pflegegrad vorliegen.
5. Sollte der Fall, "Hilfe zur Pflege" eintreten, müsste das SA ja erstmal Kenntnis von deinem Einkommen erlangen.
6. Es wird dein Einkommen auch bereinigt werden, schau mal in deinen letzten Einkommenssteuerbescheid auf Seite 2, diese Zahl hilft weiter.
7. Euer Erspartes wird nicht weg sein, es dient auch eurer Altersabsicherung. Hier mal eine Formel dazu: 5% aktuelles Brutto x Berufsjahre X 4% Zinsen
Sollte es doch zu einer Forderung kommen, gilt es die aktuelle Lebensstandartsicherung zu begründen.
Gruß frase