Beiträge von frase

    Hallo Maja,


    es sind auch grundsätzliche Entscheidungen zu treffen. Wie soll die Zukunft für euch aussehen?

    Wenn du die Trennung manifestieren willst, bedeutet das auch einen klaren Schnitt in allen Bereichen.


    Dein Nochehemann wird sich das dann genau überlegen, was das für ihn bedeutet.


    Wenn du dir sicher bist, was du willst, dann suche juristischen Beistand.


    Gruß frase

    Hallo M.E., willkommen hier im Forum.


    Deine Fragen kann man nicht präzise beantworten, es gibt nur wenige, die hier über die konkreten Zahlungen berichten.

    Es ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und daher, würde ich abwarten, bis wirklich eine Forderung eintrifft. Dann kannst du den Fachanwalt

    einschalten, der die Forderung prüft und dich weiter berät/vertritt.


    Das Thema ist sehr komplex, ich möchte dir aber etwas die Angst nehmen.


    1. Deine Eltern stehen zuerst gegenseitig für sich ein. Ihr Einkommen und Vermögen wird also in die Berechnugn einbezogen.

    2. Wenn das nicht reicht, muss man weiter sehen, welche Sozialleistungen beantragt werden können.

    3. Es geht um Elternunterhalt, der ist nachrangig zu deiner Familie zu berechnen. Du bist also für deine Frau unterhaltspflichtig, dann erst für die Eltern.

    4. Die Gesetze ändern sich ständig, auch die Zuschüsse der Pflegekassen, es sollte ein Pflegegrad vorliegen.

    5. Sollte der Fall, "Hilfe zur Pflege" eintreten, müsste das SA ja erstmal Kenntnis von deinem Einkommen erlangen.

    6. Es wird dein Einkommen auch bereinigt werden, schau mal in deinen letzten Einkommenssteuerbescheid auf Seite 2, diese Zahl hilft weiter.

    7. Euer Erspartes wird nicht weg sein, es dient auch eurer Altersabsicherung. Hier mal eine Formel dazu: 5% aktuelles Brutto x Berufsjahre X 4% Zinsen


    Sollte es doch zu einer Forderung kommen, gilt es die aktuelle Lebensstandartsicherung zu begründen.


    Gruß frase

    Die Frage ist für mich immer noch, warum steht so etwas im Antrag der Gegenpartei zur Eröffnung der Scheidung?

    scheint aber doch beantragt worden zu sein.


    Wie auch immer, ich finde das der VA eine faire Sache ist. Gerade wenn in einer Partnerschaft etwas unausgewogen eingezahlt wurde sollte keine Seite

    benachteiligt werden.


    Gruß frase

    GuMo, ich verstehe deine Verärgerung gut. Es ist immer die Wahrnehmung der Betroffenen. Dein Ex hat eventuell nicht mit offenen Karten gespielt.

    Der VA muss nicht gesondert beantragt werden, geht automatisch.


    Auch bei einem Verzicht auf VA kann das Gericht anders entscheiden, da spielen viele Faktoren eine Rolle. Siehe meine Erfahrung dazu.


    Keiner kann wissen, was in der Zukunft passiert, aber der Teil eures gemeinsamen Weges ist gegangen. Daher sollten auch hier alle Sachverhalte sauber

    beendet werden.


    Gruß frase

    Hier mal meine erlebte Erfahrung dazu:


    Scheidung 1992, auf VA gegenseitig verzichtet, nicht Notariell beglaubigt, nur formloses Schreiben durch Anwalt.

    Im Beschluss zur Scheidung wurde der VA ausgesetzt und kann/sollte bei Antrag/ Versorgungsfall erneut aufgenommen werden.


    Ohne Zutun einer Partei wurde 2024 durch ein Familiengericht der VA erneut aufgerollt. Alte Auskünfte aus 1992 waren hinfällig und es wurde die Ehezeit durch die RV neu bewertet. Vermutlich hat das mit der bevorstehenden Altersrente einer Partei zu tun gehabt. Im Ergebnis drehte sich die Übertragung der Rentenansprüche zur Gegenseite.


    Lass also den VA machen, dann ist Ruhe und alles ist sauber geregelt. Eine Anwalt benötigte keiner mehr, das Ergebnis wurde durch das Familiengericht bestimmt und die Gerichtskosten wurden 50/50 geteilt.


    Gruß frase

    Hallo alliya,


    du musstest in kurzer Zeit zwei Schicksalsschläge verarbeiten, den Verlusst deines ungeborenen Kindes und die Trennung von deinem Mann.

    Daher rate ich dir, keine Unterschriften zu leisten, die du später bereuen könntest. Der Anwalt deines Mannes vertritt auch nur die Interessen deines EX.

    Schon der Hinweis auf mögliche Unterhaltsforderungen wäre ein Signal, sich bei Zugang des Scheidungsantrages einen eigenen Rechtsbeistand zu suchen.

    Ich will die Scheidung nicht, aber wenn mein Ehemann so entschieden hat, dann wäre ich auch damit einverstanden.

    Schon dieser Satz zeigt, das du noch mitten im Verarbeitungsprozess steckst und das kann dein EX und sein Anwalt gnadenlos ausnutzen.


    Du scheinst über die notwendigen Mittel zu verfügen und es ist ein viel besseres Gefühl, seine eigene Position vertreten zu können.


    Gruß frase

    Hallo liebe Gartenfee,

    Oft genug ergibt sich dann gar keine Unterhaltsforderung (meine Erfahrung).

    Ich hatte vor dem AEG ein Netto von 4400€. Meine Mutter war schon lange in der GS.

    Das Amt wollte über 900€ jeden Monat, da in die Berechnung auch meine, über 20 Jahre, abgezahlte Immo einging.


    Das finde ich nicht wenig, seit dem AEG wäre ich raus gewesen. selbst 10 % des Einkommens finde ich viel. Das ist ein Eingriff in die Lebensführung.


    Alles eine individuelle Sichtweise und natürlich kannst du die Fälle nicht vergleichen.


    Gruß frase

    Na, da scheint doch das Amt den verkürzten Weg zu suchen.


    Natürlich hast du das Recht, die genauen Leistungen zu hinterfragen. Es ist eine Frage der Einstellung zu dem Problem.


    Du schreibst von den Geschwistern, sind die unter oder über der Grenze?


    Die Geschwisterquote ist ein komplizierter Sachverhalt, Ämter haben auch keine Lust, sich mit langen Problemfällen abzuarbeiten.


    Mir geht hier der Gedanke durch den Kopf, dem Amt einen Vergleichsbetrag anzubieten, mit dem Hinweis auf die unzureichende Darlegung und die Geschwisterproblematik.


    Gruß frase

    Hallo tomine,


    ich gehe davon aus, das es sich hier um eine ungeschickte Formulierung handelt, es ist ja auch keine Fachzeitschrift.


    Warum ich dieser Meinung bin, es wird für die Grenze erstmal der Einkommenssteuerbescheid entscheiden. Da sieht kein Mensch, ob du eine selbstgenutzte Immo hast, auch Einkünfte werden daher nicht aufgerechnet.


    Solltest du jedoch über der Grenze liegen, dann kann dir, bei der Ermittlung deiner Leistungsfähigkeit, die ersparte vergleichbare Miete als Einkommem angerechnet werden, das war auch schon vor dem AEG so. Hier dann dringend eine fachliche Beratung suchen.


    Gruß frase

    Hallo Zotero,


    wenn ich den Vorgang richtig verstehe, hat das Amt nur die geleisteten Zahlungen addiert. Es scheinen aber Monate zu fehlen. 4 Monate sind nicht erfasst, warum?


    Ich sehe diese Forderung auch nicht als öffentlich Urkunde, es ist formal nur eine Zahlungsaufforderung. Auch der Zusatz "freiwillige Zahlung" deutet auf einen unkonventionellen Vorgang hin. Dem kann man folgen oder eben nicht.


    Aus dem beschriebenen Vorgang würde ich ableiten, das ohne weiterer Prüfung deiner Leistungsfähigkeit, hier ein schneller Abschluss angedacht ist.

    Ob das für dich gut ist, kann schlecht beurteilt werden. Grundsätzlich darf ein Amt nur In Regress nehmen, was auch geleistet wurde. Mehr also nicht!

    Es kann also durchaus möglich sein, das du unter bestimmten Umständen nicht diese Summe zahlen musst.

    Was wurde denn hinsichtlich der laufenden (monatlichen) Zahlungen verlangt, was ist mit 2024?


    Gruß frase

    Na, da scheint aber was nicht zu stimmen...


    Zitat: "Reißt nur ein Kind die Grenze, kann es passieren, dass nicht unterhaltspflichtige Geschwister trotzdem mit ran müssen. Manche Ämter ermitteln eine Quote aus den Einkünften der Geschwister, um den oder die Zahlungspflichtige zu entlasten."


    Finde ich missverständlich, denn wer unter der Grenze liegt zahlt keinen EU, steht im Gesetz.

    Geschwisterquote ist nur möglich, wenn Auskünfte von allen Geschwistern vorliegen. Wenn das mit "ran müssen" gemeint ist, dann o.k.


    Gruß frase


    Hallo Cookie,


    Wohngeld gibt es glaube seit 2023 auch für Heimbewohner und ist gegenüber den Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII vorrangig in Anspruch zu nehmen. Insofern prüfen die Sozialämter im Einzelfall, ob Personen mit dem vorrangigen Wohngeld mindestens über genauso viel Geld verfügen können, wie mit der Leistung nach dem SGB XII.


    https://www.verbraucherzentral…ibt-es-auch-im-heim-78378


    Damit werden die Mietkosten gedämpft. Sollte das nicht reichen, gibt es eben noch die Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege). In einigen Bundesländern wird auch Pflegewohngeld gezahlt (soll die Investitionskosten dämpfen).


    Nach meiner Auffassung wird nur der Anteil der Sozialhilfe in Regress genommen, Wohngeld ist ein anderer Topf.


    Ich musste bei meiner Mutter auch erst den Wohngeldantrag stellen. Das sie aber schon GS im Alter bezog, wurde der Antrag abgelehnt.


    Hier stellt sich mir nun eine ganz andere Frage!


    GS hat ja die gleiche Grenze wie Hilfe zur Pflege und würde abgelehnt, wenn ein UHP über der Grenze Einkommen hat. Welche Folge hat das dann?


    Gruß frase

    Hallo Gartenfee,


    wie kommst du auf diese Schiene?

    Selbstbehalten von 2.650,00 € plus 2.000,-- €....

    Sind Ehegatten nicht raus aus der Berechnung? Wie kann dann der SB, den ich eh ablehne, nun doch einbezogen werden? Das wäre ja nur der Fall, wenn auch das Einkommen der Ehegatten Berücksichtigung finden würde.

    Wir reden hier jetzt von der Ermittlung der Leistungsfähigkeit, wenn klar ist, das die Grenze durch den UHP überschritten wurde.


    Gruß frase

    Hallo nochmal,


    bitte verstehe mich jetzt nicht falsch. Bei der Beschreibung deiner Sozialisationsstörung erstaunt mich, das du eine Tätigkeit im Rettungswesen ausüben willst. Natürlich verändert sich unsere Persönlichkeit im Verlauf unseres Lebens und führt auch zu anderen Einschätzungen bezüglich der Erwerbsfähigkeit.


    Ich bleibe bei meiner Einschätzung, das deine Mutter nicht in Regress genommen werden kann. Gibt es einen bestellten Betreuer für dich?

    ich kann unbesorgt der Tätigkeit beim ASB nachgehen

    Nun, das ist nicht vollkommen klar, es hat möglicherweise Folgen für deine Finanzlage. Die Rente könnte entfallen, da du ja arbeitsfähig zu sein scheinst.

    Daher stellt sich die Frage, warum keinen ordentlichen Arbeitsvertrag schließen? Im Rettungswesen kann man auch nicht mal so den Ehrenamtler ohne ensprechende Qualifikation geben. Da solltest du mal mit den Verantwortlichen dort sprechen, welche Optionen man für dich sieht.


    Gruß frase

    Hallo Kassiopeia und willkommen hier im Forum.


    Deine Frage ist sehr komplex...


    Seit 2020 gilt das AEG, hierbei sollen Angehörige von Unterhaltszahlungen entlastet werden, wenn diese auf Leistungen des Staates (z.B. Sozialhilfe, GS etc.) zurückgreifen müssen. In deinem Fall sollte das AEG für deine Mutter zutreffen. Du erhälst ja schon GS, auch hier gilt schon lange die Einkommensgrenze des UHP, die 100.000€ p.a..


    Das ist aber nur eine Seite der Betrachtung. Ein wesentlicher Punkt ist deine volle Erwerbsminderungsrente. Die kann erlöschen, wenn du doch einem Erwerb nachgehen kannst. Viele Betroffene kämpfen lange um in diesen Status zu kommen, es ist daher genau zu überlegen, was du tust.

    Du brauchst eine professionelle Beratung, es könnte auch ein Weg über teilweise Erwerbsminderungsrente mit Zuverdienst geben.

    Im Internet kannst du hierzu auch einen Termin bei der deutschen Rentenversicherung buchen.


    Die Zuverdienstgrenzen sind seit 2023 deutlich angehoben worden, also eine Rechenaufgabe! Also EMR ohne Zuverdienst oder teilweise EMR mit Zuverdienst?

    Klar hat eigenes Einkommen dann auch Einflüss auf die GS-Leistung. Da spielt auch die Lebenssituation eine Rolle, wohnst du allein oder zusammen mit deiner Mutter in einem gemeinsamen Haushalt?


    Ich wünsche dir, dass es eine Lösung gibt, die deinen Wunsch nach Beschäftigung erfüllt, ohne finanzielle Nachteile zu befürchten.


    Gruß frase

    Hallo,

    zu versteuerndes Einkommen wäre besser gewesen.....

    ja, ich kann dir auch nur schreiben, was ich bisher dazu erfahren habe.


    Entscheidend ist das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV)


    Das Amt ermittelt aus deinem Einkommenssteuerbescheid die Grenze.

    Es werden immer Einzelfälle betrachtet und berechnet. Sollte dann ein Auskunftsersuchen eintreffen, lass dich juristisch beraten.

    Gerade bei der Ermittlung deiner Leistungsfähigkeit gibt es viele Faktoren und Abzugsmöglichkeiten, die dann möglicherweise erstritten werden müssen.

    Auch ein Vergleich wäre denkbar. Also unbedingt die Forderung überprüfen lassen.


    Gruß frase

    Es sollte das Amt zuständig sein, welches die Hilfe zur Pflege leistet und wo auch der UHB lebt.


    In NRW wird Pflegewohngeld gezahlt, das drückt den Anteil vom Amt, damit kann der die Investitionskostemanteil gepuffert werden. Dieser Posten kommt aus einem anderen Topf und sollte vorrangig beantragt werden.


    Angaben im Antrag zu Beruf und Einkommen sollten korrekt sein. Wenn ich es nicht genau eintragen kann, lasse ich es offen. Die Schwester kann sich da raushalten, hat auch was mit Datenschutz zu tun. Dann kann das Amt die betreffende Person selber anschreiben.


    Gruß frase

    Was hat denn das Heim gesagt, gibt es nicht einen Heimvertrag?


    Im Heim sollte es Ansprechpartner geben, die mit den Ämtern zusammen arbeiten.

    Hatte dein Vater nur "Rente" oder bezog er schon GS?


    Es ist doch mitte des Monats, da wird der Antrag noch ankommen. Mach erstmal keine elektronische Kommunikation. Wem wird denn die Antwort zugesandt? Gibt es einen Vorsorgebevollmächtigten?


    Es ist sicher gut, wenn das die Schwester macht, die kann unverfänglich reagieren. Du bist gut beraten, nichts über deine Einkünfte verlauten zu lassen.


    Die ersten Wochen im Heim sind für alle nicht gerade leicht. Manche kommen nie richtig an, andere finden sich gut ein und können einen schönen Lebensabend erleben.


    Gruß frase