Hallo DX,
wenn dein Bruder den Antrag ausfüllt (dem UHB dabei hilft), dann sollte er schon die Angaben zu sich korrekt erledigen. Berufsbezeichnung KFZ-Mechatroniker und gut ist. Er ist in keiner Weise verpflichtet Angaben zu dir zu machen. Wenn er Angestellter schreibt und du bist CEO, bist du ja immer noch Angestellter. Ob das Amt dann "hinreichende Anhaltspunkte" vortragen kann, das würde ich eher nicht vermuten.
Etwa 6% der Deutschen knacken aktuell die Grenze. Nicht alle haben einen Angehörigen mit Hilfe zur Pflege im Familienverband. Es kann dir keiner sagen, ob und wann das Amt eine Nachforschung starten wird.
Ich habe Familienangehörige, die in Ämtern tätig sind. Bei unklaren oder fehlenden Angaben gibt es da die Möglichkeit der begründeten Datenabfrage vom Finanzamt. Das muss dann aber immer ein AL freigeben und trifft oft eher Selbstständige mit schwankenden Einkünften.
Ob durch die zunehmende Digitalisierung eh bald der gläserne Mensch zur "Normalität" wird, auch das werden wir sehen.
Warte also erstmal ab, wie sich die Dinge entwickeln, wann dein Vater wirklich ins Heim muss, oder ob es auch weiter mit Pflege zu hause geht.
Gruß frase