Beiträge von Alice86

    Vielen Dank für Deine Ausführungen, TK!


    Zwischenzeitlich habe ich mit meiner Anwältin telefoniert, die sich der Sache annehmen wird. Sie hat erst im Januar Zeit, hat mir aber den Hinweis gegeben, den Vater schriftlich in Verzug zu setzen und ihm mitzuteilen, dass der Unterhalt neu berechnet werden muss. Das habe ich getan, somit bekomme ich möglicherweise für die Monate November und Dezember eine Nachzahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Betrag, den er leisten muss und dem Betrag, der er geleistet hat.


    Ich habe hin und her überlegt zwischen JA und Anwältin, mich dann aber für die Anwältin entschieden. Ich werde sie bedauerlicherweise noch öfter brauchen, es ist eine ziemlich strittige Angelegenheit.

    Der Vater meiner Kinder möchte auch, dass ich eine solche Vereinbarung unterschreibe, für die er den zu zahlenden Unterhalt selbst berechnet hat (2-3 Stufen zu niedrig!!). Da es sich um die Rechte der Kinder handelt, also die Rechte Dritter, scheint eine solche Vereinbarung nicht bindend zu sein, außer ich verzichte ausdrücklich und die Kinder bekommen den Rest von mir.


    So hab ich es verstanden, einen solchen Verzicht werde ich nicht unterschreiben. Ich bleib hier mal dran. Was war denn der Inhalt Eurer Vereinbarung?

    Guten Morgen,


    danke für Eure Nachrichten. Ich war wohl etwas zu aufgeregt, ein Forum gefunden zu haben, wo man mir möglicherweise erste Fragen beantworten kann.


    Also: Die Kinder wohnen bei der Mutter. Der Vater hat zwei Wochenenden im Monat und zusätzlich einen Tag in der Woche Umgang.


    Es gibt keinen Titel und die Berechnung seines bereinigten Nettos hat er selbst vorgenommen. Der Vater hat sich für ein Zweitstudium eingeschrieben (sagt er- keine Belege!). Die Studiengebühr hat er vom Nettoeinkommen abgezogen, um das bereinigte Netto zu errechnen.


    Die Kinder sind 4&6. Entschuldigt bitte - ich hoffe, das bringt so etwas Licht ins Dunkel.

    Hallo zusammen,


    wir sind seit 4/24 getrennt, aber KV ist erst am 15.11. ausgezogen. KV ist Beamter und hat sein bereinigtes EK sowie den von ihm zu zahlenden Kindesunterhalt selbst berechnet. Der Mutter steht kein Unterhalt zu. Die beiden Kinder wohnen bei den Eltern und sind zwei WE im Monat von Fr- nachmittag - Mo morgen beim KV sowie eine zusätzliche Nacht pro Woche.


    1. Kann vom Nettoeinkommen neben der Kilometerpauschale die Kreditrate für den nach Trennung angeschafften Zweitwagen abgezogen werden?

    2. Können die Studiengebühren für ein Zweitstudium abgezogen werden (Promotionsstudium)?

    3. Müssen Kosten für Altersvorsorge belegt werden?

    4. Der KV ist kürzlich befördert worden, das Nettoeinkommen ist um ca. 15% gestiegen. Wird trotzdem das Netto der letzten 12 Monate VOR der Beförderung herangezogen?


    Für Dezember wurde nun das erste Mal Unterhalt gezahlt. Was soll die Mutter machen? Vom KV eine Neuberechnung fordern oder direkt zum Anwalt gehen?


    Danke für Eure Ideen!!