Vielen Dank für Deine Ausführungen, TK!
Zwischenzeitlich habe ich mit meiner Anwältin telefoniert, die sich der Sache annehmen wird. Sie hat erst im Januar Zeit, hat mir aber den Hinweis gegeben, den Vater schriftlich in Verzug zu setzen und ihm mitzuteilen, dass der Unterhalt neu berechnet werden muss. Das habe ich getan, somit bekomme ich möglicherweise für die Monate November und Dezember eine Nachzahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Betrag, den er leisten muss und dem Betrag, der er geleistet hat.
Ich habe hin und her überlegt zwischen JA und Anwältin, mich dann aber für die Anwältin entschieden. Ich werde sie bedauerlicherweise noch öfter brauchen, es ist eine ziemlich strittige Angelegenheit.