Beiträge von Hs0404

    Hallo timekeeper,

    Erstmal vielen Dank für deine Hilfe 😊

    Noch eine Frage - Nur dass ich es richtig verstanden habe:

    Der Unterhalt kann abgeändert werden, sobald die niedrigere pension gezahlt wird.

    Die nächste Änderung dann, wenn wieder ein neuer steuerbescheid vorliegt und die neuen Zahlen bezüglich der Selbständigkeit neu berücksichtigt werden können.

    So richtig?

    Herzliche Grüße und vielen Dank

    Hallo timekeeper,


    Vielen Dank für deine Antwort. Ab wann kann denn dann der Unterhalt geändert werden? Ab Beginn der Pension? Oder erst bei Vorlage des neuen Steuerbescheides, was aber dann erst ein bis zwei Jahre später wäre, weil das Finanzamt ewig braucht ( das Geld steht ja nicht mehr zur Verfügung ab Sommer und das macht knapp 25000 weniger im Jahr aus).

    Der Unterhalt ist nicht tituliert.

    Danke und vg

    Hallo miteinander!


    Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

    Unterhaltspflichtiger Vater, geschieden, zwei Kinder, 14 und 15 Jahre, zahlt Stufe 13 DT. Einkommen setzt sich aus beamtengehalt und Selbständigkeit zusammen, je 50:50.

    Nun bezieht er ab Sommer pension mit abschlägen ab 60 Jahre, da seit 20 jahren schwerbehindert 50GdB, also kein beamtengehalt mehr.

    Somit wird der Unterhalt weniger, da pension ja weniger als beamtengehalt sein wird.


    Nun die fragen:

    Sollte er selbständig bleiben und daraus Einkommen beziehen, wird das zu 100 Prozent auf das unterhaltsrelevante Einkommen angerechnet oder ist das überobligatorisches Einkommen, was nur zum teil angerechnet werden könnte?


    Herzlichen Dank und vg

    (Die Pension reicht aus für unterhalt über mindestunterhalt, dies noch zur info)