Beiträge von Werny72

    Aus dem Formular geht nur hervor, für welchen Zeitraum der Versorgungsausgleich beantragt wird. Dass ist mir aber nicht wichtig. Für mich ist wichtig, für welchen Zeitraum der Zugewinnausgleich stattfindet. Da waren wir uns doch einig dass das zwei unterschiedliche Zeiträume sind. Der Zugewinnausgleich wird nach der Scheidung beantragt. Das ist von der gegnerischen Partei so gewollt.

    Hi,


    doch, habe seit April schon etwas bekommen. Unter anderem wurde mit das Formular für den Versorgungsausgleich zugeschickt. Das Fotmular hat mein Anwalt auch zurück ans Gericht geschickt. Eigentlich warten wir noch auf die Antwort von der Dt. Rentenversicherung. Gerichtskosten wurden auch bezahlt. Mir ging es hier letztendlich darum, dass mein Vermögen ab jetzt nicht mehr in den Zugewinn einberechnet wird. Das ist mir wichtig.


    Zugewinnausgleich wird vermutlich die gegnerische Partei beantragen. Ich denke dass mir dann vom Gericht die Stichtage für die Berechnung mitgeteilt werden?

    Hi,


    für den Versorgungsausgleich scheint § 3 Abs. 1 VersAusglG zu gelten, also mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist und letzter Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.


    Beim Zugewinnausgleich steht auf allen Webseiten, die ich mir so durchgelesen habe, ein so genannter Stichtagsprinzip. Es gibt zwar ein Verweis zu § 1384 BGB, allerdings werde ich dort nicht ganz schlau. Oder mit anderen Worten: Die Dauer der Ehe für den Versorgungsausgleich scheint nicht die selbe zu sein wie für den Zugewinnausgleich.


    Bei mir ist folgender Fall:


    Tag der Eheschließung: 27.02.2009

    Tag der Trennung: 21.03.2023

    Tag der Zustellung des Scheidungsantrag: unbekannt, an irgendein Tag im 04.2024


    So wäre für den Versorgungsausgleich die Ehezeit vom 01.02.2009 - 31.03.2024 zu berücksichtigen.

    Ich lese es aber so, dass für den Zugewinnausgleich die Zeit vom 27.02.2009 - dieser eine Tag im 04.2024 gilt.


    Ist das soweit korrekt?

    Hallo, ich habe mittlerweile nachlesen können, dass für den Zugewinnausgleich folgende Stichtage herangezogen werden: Tag der Eheschließung, Tag der Trennung, Tag der Zustellung des Scheidungsantrags bei Ex.

    Nun meine Frage: bedeutet das, dass ich - sobald der Scheidungsantrag beim Anwalt meiner Ex zugestellt wurde - wieder Vermögen aufbauen kann, ohne dass es in den Zugewinn eingerechnet wird?


    Wie erfahre ich, wann der Antrag zugestellt wurde? Hintergrund meiner Frage ist, dass ich für diesen Tag meine Kontostände bei der Bank anfordern würde.


    Mit freundlichen Grüßen

    Werner