Beiträge von Werny72

    Hi,


    für den Versorgungsausgleich scheint § 3 Abs. 1 VersAusglG zu gelten, also mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist und letzter Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.


    Beim Zugewinnausgleich steht auf allen Webseiten, die ich mir so durchgelesen habe, ein so genannter Stichtagsprinzip. Es gibt zwar ein Verweis zu § 1384 BGB, allerdings werde ich dort nicht ganz schlau. Oder mit anderen Worten: Die Dauer der Ehe für den Versorgungsausgleich scheint nicht die selbe zu sein wie für den Zugewinnausgleich.


    Bei mir ist folgender Fall:


    Tag der Eheschließung: 27.02.2009

    Tag der Trennung: 21.03.2023

    Tag der Zustellung des Scheidungsantrag: unbekannt, an irgendein Tag im 04.2024


    So wäre für den Versorgungsausgleich die Ehezeit vom 01.02.2009 - 31.03.2024 zu berücksichtigen.

    Ich lese es aber so, dass für den Zugewinnausgleich die Zeit vom 27.02.2009 - dieser eine Tag im 04.2024 gilt.


    Ist das soweit korrekt?

    Mein Anwalt hat den Scheidungsantrag eingereicht. Ich würde gerne wissen, wie ich herausfinden kann bzw. wann ich darüber informiert werde, an welchem Tag der Antrag meiner Ex zugestellt wurde.

    Hallo, ich habe mittlerweile nachlesen können, dass für den Zugewinnausgleich folgende Stichtage herangezogen werden: Tag der Eheschließung, Tag der Trennung, Tag der Zustellung des Scheidungsantrags bei Ex.

    Nun meine Frage: bedeutet das, dass ich - sobald der Scheidungsantrag beim Anwalt meiner Ex zugestellt wurde - wieder Vermögen aufbauen kann, ohne dass es in den Zugewinn eingerechnet wird?


    Wie erfahre ich, wann der Antrag zugestellt wurde? Hintergrund meiner Frage ist, dass ich für diesen Tag meine Kontostände bei der Bank anfordern würde.


    Mit freundlichen Grüßen

    Werner