Beiträge von Fragender

    Hä?


    Die Frage ist doch ganz einfach


    Schießt das Amt den Unterhalt vor sodass man diesen zurück zahlen muss? (Bei einem Bürgergeldempfängeer)


    oder


    zahlt das uvg ohne dass ein Bürgergeldenpfänger schulden aufbaut?


    Nur für sich und ihre Tochter die im Wechselmodell lebt.

    Sprich alle zwei Wochen für eine Woche.


    Jetzt kommt aber auch noch ein neugeborenes dazu + das Kindergeld für diesen



    Er bekommt Unterhalt durch uvg



    Kann es aber wirklich sein, dass sie diesen Unterhaltsvorschuss nicht zurück zahlen muss da sie BG erhält????

    Der ex meiner Freundin stottert, laut ihr, den vorgestreckten Unterhalt durch den Unterhalt ab, den er jetzt bekommt.


    Sie muss allerdings Keinen Unterhalt zahlen bzw wird vorgestreckt da sie jetzt Bürgergeld empfängt


    Stimmt das?

    Warum wurde ihm der Unterhalt aufgerechnet und ihr nicht?

    Angeblich war er auch arbeitslos.


    Heißt das, Bürgergeld befreit von der Pflicht zahlen zu müssen?


    Sie bekommt jetzt bald fast 1700 Bürgergeld

    Dabei ist es nur Wechselmodell und das Neugeborene+Kindergeld noch gar nicht dabei.


    Wer will denn da dann noch arbeiten gehen???

    timekeeper

    Ist doch logisch dass man sein erarbeitetes Geld nicht jemanden geben möchte, welcher es nutzt für künstliche Fingernägel, Luxusartikel oder oder oder


    Das Geld ist ja dann fürs Kind da und nicht für Luxus.

    Dann muss man halt in eine Wohnung ziehen welche KEINE elektronischen Rolläden, privat Parkplatz etc

    Kann mir keiner erzählen dass sowas nötig ist.

    edy

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Sowas hört man nicht gerne, dass die Mutter mit dem Geld machen kann was sie möchte.


    Da würde wohl dann nur anschwärzen helfen WENN das Kind wirklich darunter leiden würde.

    Aber dies ist eine andere Sache.


    Wir gehen aber bei den 1.45 selbstbehalt von brutto aus, oder?


    Vielen Dank

    Hey,

    Wie geht es dir mittlerweile?

    Wie sieht die jetzige Regelung aus?


    Uff, liest sich echt hart.


    Kann voll verstehen dass man nicht zahlen möchte wenn man weiß, dass das Geld in erster Linie nicht an die Kinder geht, sondern um der ex ein lockeres leben zu ermöglichen.


    Man sollte das Recht haben, das Geld direkt für die Kinder zu Verfügung zu stellen und nicht damit der ex feiern gehen kann oder sich eine Wohnung außerhalb ihrer Preissklasse leistet.


    Leider leiden vermutlich zuletzt immer die Kinder darunter.

    Wenn nicht finanziell eher unter dem Gerede der ex.

    Kurz und knapp


    Ich bin Mitte 30, ungelernt.

    Seit Ende letzten Jahres Vater eines Sohnes.

    Toller Sohn aber die Beziehung.....


    Hab seit diesem Jahr ein kleines Einkommen von 2500 brutto.


    Wenn ich mich jetzt trenne, was muss ich zahlen bzw was darf ich behalten.


    Gibt es dann noch die Möglichkeit auf ein Leben danach?

    Darf die Kindesmutter mit dem Geld machen was sie möchte?

    (Zb überteuerte Wohnung)


    So lief auch ihre letzte Beziehung ab.

    Kindergeld sowie Kindesunterhalt...

    Hat sich dann alles leisten können.

    Dies fiel weg weil ihr Kind sie verlassen hat.

    Nun hab ich nicht nachgedacht und hab ein Kind mit ihr.


    Die Regel gibt es nicht, oder, dass sie auflistet was sie für meinen SOHN braucht und ich dies erstatte?

    Selbst ein Vertrag darüber wäre unzulässig oder?


    Wäre ich nicht so dumm in meiner Kindheit und hätte was gelernt.....

    Und wäre ich nicht noch dümmer gewesen und wäre diese Beziehung anders angegangen....



    Wie sieht es eigentlich aus wenn ich wieder bürgergeld Empfänger wäre?

    Müsste ich dann uvg zurückzahlen??


    Danke....