Beiträge von Marie15

    Hallo zusammen, hätte gern mal eure Einschätzung zu folgendem Fall: innerhalb der Ehe wurde von dem einen an den anderen Partner ein sehr großes Geburtstagsgeschenk in Form eines Pferdes gemacht. Nun steht die Scheidung an und die beschenkte Person wird das Tier verkaufen, da die Rahmenbedingungen dafür nicht mehr vorhanden sind. Die damals schenkende Pserson sagt nun, dass ihr die Hälfte des Rest-Erlöses zusteht. Ich kenne nur den Spruch geschenkt ist geschenkt....

    Müssen dann also alle Geschenke wieder aufgeteilt werden?

    ??

    Danke und liebe Grüße M

    Hallo und danke für die Auskunft!

    Was ich nicht verstehe ist unter 3. der Umgang mit dem Geld, was vom Erbe in die gemeinsame Wohnung investiert wurde. Das ist dann quasi weg vom Erbe? Weg vom alleinigen Endvermögen des Erbes? Ich dachte, dass das bei der Teilung der Wonhung wieder dem Erben zugute kommt. Er seine Investition quasi wieder raus kriegt durch einen entsprechend höheren Anteil am Wert der Wohnung?

    Und unter 2. Zum Pferd. Das ist jetzt ja auf Grund des Alters nicht mehr so viel Wert wie beim Kauf. Wie geht das ins Endvermögen mit rein mit seinem Wertverlust? Oder ist alles Geld, was vom Erbe ausgegeben wurde, egal wofür einfach beim Endvermögen nicht mehr da, egal ob es für einen Urlaub oder was Materielles, was noch da ist, ausgegeben wurde?

    VG

    Hallo edy, ok, danke.

    Nochmal ganz konkret meine genaue Frage.

    1. Erbe 100 T kommt zu seinem Anfangsvermögen. Das Erbe wird dabei indexiert für die 10 Jahre, die es her ist. Also plus x Prozent für die 10 Jahre zum Anfangsvermögen. richtig?

    2. Die bereits ausgegebenen Kosten für das Pferd bleiben unbeachtet. Ok?

    3. Was ist mit den ausgegebenen Kosten für die Heizung der Gemeinschaftswohnung? Auch völlig unbeachtet? Oder sind die weg? Oder erhält er dafür dann nicht 50% der Wohnung, sondern etwas mehr, da er ja die Heizung "finanziert" hat??

    3. Wird das Erbe, die 100 T auch zu seinem Endvermögen addiert? Oder bleiben sie dort völlig außen vor? Oder teilweise, je nachdem ob schon ausgegeben...?? Erbe und Endvermögen verstehe ich noch überhaupt nicht.


    Ja, Anwaltstermin kommt natürlich. Dauert aber leider etwas und das hätte ich gern vorab verstanden und aus dem Kopf.

    Danke und Gruß

    Hallo und danke für die Antworten. Stehe da leider immer noch etwas auf dem Schlauch.

    Bei unserer Ehe, seit 20 Jahre verheiratet sieht es grob so aus:


    Ehemann

    Anfangsvermögen bei Heirat 10 T€ (Konto) plus 100 T€ (Firma)

    innerhalb der Ehe ein Erbe erhalten von 100 T€ (nach 10 Jahren Ehe)

    Endvermögen ohne Berücksichtigung Erbe 150 T€ (Firma) plus 10 T€ Konto plus 300 T€ (50% Anteil der gemiensamen Eigentumswohungen)


    Ehefrau

    Anfangsvermögen 10 T€ (Konto)

    Endvermögen 10 T€ Konto plus 300 T€ (50% Anteil der Eigentumswohnungen)


    Von den 100 T € Erbe hat der Ehemann sich vor 10 Jahren ein Pferd (10 T€) gekauft (Kaufvertrag auf seinen Namen) und noch 20 T€ in die Modernisierung (Heizung) der gemeinsamen Eigentumswohnung gesteckt


    Ok, das Erbe wird zum Anfangsvermögen des Mannes hinzuaddiert. Dann wohl noch indexiert (da Kaufkraftverlust...), sagen wir, aus den 100 T€ werden 110 T€ zum Anfangsvermögen gerechnet. Richtig?


    Und beim Endvermögen? Wie verhält es sich dort mit dem Erbe in diesem speziellen Fall?:/


    Wäre echt super, wenn mir das jemand erklären kann.

    Vielen Dank

    Marie15

    Hallo, bezüglich eines Erbes habe ich im Rahmen einer Scheidung die Frage, wie es angerechnet wird. Ich habe es so verstanden, dass das Erbe eines Ehepartners ihm zum Anfangsvermögen zugerechnet wird. Nun sind Teile des Erbes quasi ausgegeben worden. Davon wurde ein Pferd gekauft und zudem auch etwas in die Modernisierung unserer gemeinsamen Eigentumswohnung gesteckt. Wie verhält es sich in dem Fall mit dem Erbe beim Zugewinnausgleich?

    Dann habe ich in dem Zusammenhang Erbe in Ehe den Begriff Indiziert gehört und nicht verstanden. Es ging darum, dass das Erbe schon vor 10 Jahren in der Ehe erhalten wurde und diese Zeit nun irgendwie angerechnet wird...Kann das jemand hier einfach verständlich erklären?

    Vielen Dank!! VG

    Hallo zusammen, bin Neuling in Sachen Scheidung, hab einen Anwalt, der aber schlecht erklärt. Ich warte auf die Zustellung des Scheidungsantrags meiner Frau Marie und würde gern das laufende Finanzielle schnell trennen. Geht das einfach so, oder muss es notariell beglaubigt werden, was mein Anwalt sagt. Es geht um mehrere Kontos, Firmeneigentum, Eigentumswohnungen... letztere müssen ja eh erstmal geschätzt werden, was sicher dauert...Habe aber Angst, dass je länger es dauert desto mehr an die Seite geschafft wird.

    Kann mir vorstellen, dass die anfallenden Gebühren für den Notar dabei sehr hoch sind und würde es gern möglichst günstig und einvernehmlich über die Bühne bringen.

    Stimmt es, dass der Stichtag des Auseinanderechnens die Zustellung ist, oder der Scheidungstremin vor Gericht? Wenn Zustellungstag, heißt das, dass man danach danach in die eigene Tasche wirtschaften und gar nicht mehr gemeinsam?

    Noch eine Möglichkeit: Falls wir ungefähre Werte von allem haben und etwa eine schwarze Null dabei rauskommt, der Zugewinnausgleich also keine nennenswerte Diskrepanz ergibt, reicht dann eine kurze Erklärung, wir verzichten auf den Zugewinnausgleich, teilen die Immobilien und den Inhalt der Konten durch 2, und fertig? Dieser eine Satz dürfte beim Notar ja nicht die Welt kosten 😉

    Danke für eure Hilfe! VG