Beiträge von FFM_GT>

    Das Thema ist ja mehrstufig.


    1. Bist du über 100k Jahresbrutto im Kontext aller Einkommensarten? Sollte die Ferienwohnung Einkünfte generieren, wäre das ja in der Kalkulation der Einkommen mit drin.
    2. Wie hoch ist der Bedarf des UHB? Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit des UHP rein aus Einkommen? Reicht das zur Deckung des Bedarfs?
    3. Reicht es nicht. Wäre Vermögen interessant. Hier wäre erst zu Berechnen wie hoch das Schuztvermögen des UHP in bar wäre. Alles da drüber müsste/kann herangezogen werden.

    Von daher wäre erst einmal pauschal zu antworten, dass die Ferienwohnung unter Umständen herangezogen werden kann, sowie andere Vermögen in form von ETF, Aktien, Sparbüchern, etc...

    Danke für die Info.


    mal anders gefragt. Hat jemand schon erlebt oder gehört, dass seit Einführung der 100 tsd Grenze, die Kinder keine RWA bekommen haben?

    Hi, ich habe das mit zwei verschiedenen Anwälten diskutiert. Das ganze scheint recht willkürlich zu sein. Es kommt wohl auf die Größe des SHT, die Direktive aber auf die Motivation des SHT Mitarbeiters anzukommen. Manche schauen wohl nur auf den Beruf im Formular, andere googeln mal ob es da im Internet was gibt zu der Person und andere SHT schicken einfach grundsätzlich eine RWA raus.


    Beide Anwälte haben unabhängig bestätigt, dass die Diskussion des Anfangsverdachts rein theoretischer Natur ist. Außerdem sollte man sich die Munition, Aufwand und Ärger lieber für die nachfolgenden Schritte aufbewahren. Da gibt es noch genug wo man sich mit dem SHT streiten kann, insbesondere dem Auskunftsersuchen. Gerade hier gilt ein wenig widerspenstig zu sein und da seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen. z.B. das man die ganzen Formulare so nicht auszufüllen braucht. Es gibt da auch eine Gerichtsentscheidung, müsste ich raussuchen, dass die Auskunft stufenweise zu erteilen ist. Damit wäre die Auskunft zu Vermögen im ersten Schritt nicht zu erteilen, sondern nur das Einkommen. Sollte das Einkommen nicht reichen zur Deckung des Betrags kann man nach mehr Informationen fragen. Hinsichtlich der 100k Grenze gilt auch so wenig Informationen wie möglich bereitzustellen. Vielleicht erst einmal auf das laufende Jahr verweisen und dem Umstand dass das Gesetz schließlich nach Einkommen im Sinne des EsTG aus ist und das muss ja erst einmal der Steuerbescheid her. Immerhin in SHT kein Finanzamt.