Das ist Deine Sache. Ich werde meinen Weg weiter verfolgen, unter Berücksichtigung meiner Mutter. Ich gebe zu, dass ich es nicht verstehe, ja. Ich bin der Ansicht, dass dies auch eine Arbeit ist, wenn man im Rettungsdienst als Rettungs- oder Notfallsanitäter arbeitet und mit dem RTW immer wieder unterwegs ist. Dies kann aber auch als Bereitschaft gewertet werden, weil man ja nicht dauerhaft tätig ist, sondern nur, wenn ein Notfall reinkommt, was aber ziemlich häufig der Fall ist. Ich wüsste auch nicht, wo Du mir eine Anleitung gegeben hast. Im Übrigen hätte mein Betreuer immer noch das letzte Wort für alles und dieser hat meine jetzige Planung genehmigt. Also wenn er seine Zustimmung erteilt, kann ich wohl davon ausgehen, dass alles korrekt ist, anderenfalls würde er sich auch angreifbar machen, zumindest gegenüber dem Betreuungsgericht. Die Betreuung wird regelmäßig überprüft, erstmals dieses Jahr und auch sonst muss er immer wieder Rechenschaft ablegen. Er würde sich doch sein eigenes Grab schaufeln und wer macht das schon freiwillig? Daher bin ich hier wirklich sehr beruhigt. Ich habe auch mitgeteilt, dass ich nur dann weiterhin beim ASB tätig bin, wenn meine Mutter hier nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, das ist also ebenfalls bekannt und wurde so abgesegnet. Ich sehe hier keine Probleme, ganz ehrlich. Es bleibt dabei: Sollte meine Mutter riskieren ihre Wohnung zu verlieren, bin ich raus aus dieser Tätigkeit und lebe weiterhin und dann definitiv dauerhaft von Sozialleistungen. Das mache ich nicht mit, so wurde ich nicht erzogen. Wenn ich die Wahl habe zwischen auf Kosten meiner Mutter oder des Steuerzahlers zu leben, entscheide ich mich selbstverständlich immer für den Steuerzahler, es tut mir leid, aber das ist meine ehrliche Meinung. Ich werde nicht dabei zusehen, wie meine Mutter deswegen zugrunde geht, eine alte Pflanze topft man nicht mehr um.
Beiträge von Kassiopeia
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Also ich habe mir jetzt einen Beruf ausgesucht, den ich auch gern machen möchte. Sie ist im übrigen auf dem Weg zum Rettungssanitäter und mit dem RTW unterwegs, da sind solche Schichten die Regel. Ich rede nicht vom Katastrophenschutz. Da sind die Einsätze nicht punktuell, sondern regelmäßig. Sie arbeitet mit Patienten, die sie in Krankenhäuser bringt.
Inwieweit ich wirklich auf dem Weg der Besserung bin, muss noch festgestellt werden. Die Impulskontrollstörung behindert mich hierbei noch ein wenig. Daher weiß ich nicht, ob die Grundsicherung tatsächlich eingestellt wird. Zunächst muss sich die RV einmal bei meinem Betreuer melden, dieser wird dann prüfen, wenn er sich schlau gemacht hat, notfalls bei einem Kollegen, wie es weitergeht, ob er gegen einen Aufhebungsbescheid Widerspruch einlegt und es notfalls auch auf eine Klage ankommen lässt. Das hängt alles von meinen nächsten Fortschritten und den Beurteilung der behandelnden Fachleute wie Psychotherapeut und Psychiater ab. Daher kann ich jetzt nicht sagen, ob ich in nächster Zeit die Behörde wechsele oder nicht doch beim Sozialamt verbleibe und sich nichts ändert. Mir geht es ausschließlich darum meine Mutter nicht zu belasten. In dem Moment, wo ich dies riskiere, nehme ich davon Abstand, weil ich dies nicht fair finde und ich meine Mutter definitiv nicht belasten werde. Sie kommt schon jetzt wegen den Abstrichen in ihrer Pension nur ganz knapp über die Runden, da braucht sie nicht noch eine Zusatzbelastung durch mich. Sie müsste dann auch aus ihrer wirklich heißgeliebten Wohnung ausziehen und das werde ich wirklich nicht tolerieren. Dies könnte ihren Tod bedeuten und das meine ich ernst. Daher bleibe ich dann, so hart es auch klingt, bei Sozialleistungen.
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Ich bin aber derzeit nicht beim Jobcenter, sondern beim Sozialamt und dieses bietet solcherlei Angebote nicht an. Außerdem sind das keine Bereitschaftsdienste, zu denen meine gute Freundin eingeteilt wird, sondern Einsätze mit Verletzten oder Erkrankten.
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Dann bist Du falsch informiert. Meine gute Freundin, die schon länger dort arbeitet und das auch nur ehrenamtlich, denn sie bezieht Bürgergeld, hat aber keine Behinderung, wie ich, macht diese Schichten schon länger. Ich lebe in Deutschland. Ich habe in der Vergangenheit bereits versucht eine Behindertenwerkstatt hier bei der RV zu beantragen, dies wurde jedoch abgelehnt, auch im Widerspruchsverfahren. Mir bleibt daher nur eine Art Tagesstätte, die in niederschwelliges Angebot meiner Stadt darstellt und nicht bei der RV beantragt werden muss. Diese mache ich zusätzlich zum ASB.
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Ob ich tatsächlich schon soweit bin richtige Schichten zu fahren, also mit 12 Stunden und mehr, muss sich erst noch herausstellen, das weiß ich nicht. Es geht darum überhaupt erst einmal auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und mich daran zu gewöhnen. Die Sozialphobie besteht seit meiner Kindheit, wurde zwar schon erheblich therapiert, aber noch nicht komplett behoben, dazu kommt die Impulskontrollstörung, die es mir auch nicht leichter macht einer solchen Tätigkeit, wo ich auf viele Menschen treffe, die von Natur aus unterschiedlich sind, sich unterschiedlich verhalten und auch verschiedenartig wirken, nachzugehen. Ich bin bereits einmal negativ dort aufgefallen, was ich selbst, wie bereits beschrieben, nicht gemerkt habe. Das war in einem Seminar zum Thema Funken. Ich wollte etwas dazu beitragen, aber habe mich hierbei wohl im Ton vergriffen, was vielen auffiel, nur eben nicht mir. Dies hat mir die gute Freundin im Nachhinein erklärt und näher gebracht. Damit wird es aber schwierig im Umgang mit Patienten. Daher werde ich momentan auch nicht zu solchen Diensten und Einsätzen mitgenommen. Ich kann an Helferabenden teilnehmen, bei denen nur das Team anwesend ist, weil ich dieses kenne. Ich kann auch interne Veranstaltungen wahrnehmen, alles kein Problem, aber viel mehr geht momentan noch nicht. Der Sanitätshelferlehrgang wäre so eine Situation, die für mich völlig neu ist, an die ich jedoch herantraue, weil ich hier schon einmal zwei Personen gut kenne und mir dies Sicherheit bietet. Ich habe auch ein Ziel vor Augen: Ich möchte langfristig mein eigenes Geld verdienen, mir etwas gönnen können, vielleicht eine Familie haben und ernähren etc.
Ja, der Anspruch gegen die Mutter wäre ein Problem, denn ich möchte nicht, dass sie, nachdem sie jahrzehntelang für mich aufgekommen ist und das nicht zu knapp, sie jetzt, wenn sie ihren wohlverdienten Ruhestand (mit Abzügen) genießen könnte, nochmals für mich zur Verantwortung gezogen wird. Das wäre nicht fair. Laut Generationenvertrag wäre ich eigentlich an der Reihe für sie aufzukommen, das wäre vernünftig und normal. Irgendwann kehrt sich das eben um. Ich bin derzeit arbeitsunfähig und meine Mutter wird nicht herangezogen, weil es eben den Freibetrag von 100.000 EUR/Jahr gibt. Ich war mir aber nicht sicher, ob dieser Freibetrag auch dann gilt, wenn ich vom Sozialamt zum Jobcenter wechsele.
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Ok, das habe ich jetzt verstanden. Also wenn ich den Unterhaltsanspruch, so dieser denn besteht, nicht durchsetzen wollen würde, würde meine Mutter auch nicht zur Kasse gebeten, habe ich das nun korrekt aufgefasst?
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Ich habe bereits mit der für mich zuständigen Person dort gesprochen. Es ist kein Problem das ich auch über einen längeren Zeitraum erst einmal ehrenamtlich dort tätig bin. Ich habe bislang immer nur zu Hause gesessen und nichts getan, weil ich mich nicht getraut habe auf dem ersten Arbeitsmarkt einer Tätigkeit nachzugehen. Meine Erfahrungen in der Jugend und jungen Erwachsenenalter waren nicht gerade positiv, insbesondere in Schulen. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass es Menschen gibt, die mich so akzeptieren, wie ich bin. Erst der durch mich nach einer herausfordernden Lage mit meiner Ex wiederhergestellte Kontakt zu dieser guten Freundin, bestärkte mich darin dort zu arbeiten. Sie setzte sich sehr für mich ein, kannte mich schon aus den Jahren, in denen ich noch mit meiner jetzigen Ex zusammen war und weil wir früher einmal eine Beziehung geführt haben. Sie kann sich sehr gut in mich hineinversetzen etc.
Ja, ich habe eine rechtliche Betreuung mit den Aufgabenkreisen Vermögensangelegenheiten mit Einwilligungsvorbehalt, Wohnungsangelegenheiten, Regelung des Postverkehrs, Gesundheitsfürsorge sowie Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern. Dennoch war er sich nicht sicher, ob und inwieweit hier meine Mutter unterhaltsverpflichtet wäre. Sonst wäre diese Frage schon geklärt worden. Aufgrund dessen kann ich nicht einfach Mal so einen Arbeitsvertrag schließen, dazu bräuchte ich die Zustimmung des Betreuers, die er nicht so ohne Weiteres erteilt.
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Sie bekommt keine Witwenrente, weil sie schon seit mehreren Jahrzehnten von meinem Vater geschieden ist und mit ihrem neuen Lebenspartner nie verheiratet war. Ich wurde bislang noch nie überprüft, also müssen diese Fristen wohl sehr lang sein.
Das heißt, ich kann unbesorgt der Tätigkeit beim ASB nachgehen und muss nicht befürchten, dass meine Mutter schlussendlich für mich aufzukommen hat? Das wäre eine deutliche Erleichterung, insbesondere für meine Mutter, die jetzt schon Angst hat, ihre Wohnung zu verlieren, weil sie diese dann nicht mehr bezahlen könnte. Also liegt dies nicht primär an etwaigen Freibeträgen, oder wie? Aber ich habe "im Kopf", dass ich aufgrund meiner unbefristeten Schwerbehinderung, die ja nicht nur an der Sozialphobie, sondern auch an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung des impulsiven Typs ("Impulskontrollstörung") liegt, einen lebenslangen Unterhaltsanspruch gegen meine Mutter habe. Die zuletzt genannte Erkrankung wurde durch den Eintritt in den ASB und/oder den Kontakt zu dieser guten Freundin nicht beseitigt, besteht also weiterhin, was mir auch von dieser Person schon zurückgemeldet wurde. Ich erkenne in verschiedenen Situationen nicht, wie ich mich anderen gegenüber verhalte und auf diese wirke. Es kann durchaus passieren, dass ich, obwohl ich das eigentlich gar nicht will, in Gesprächen aggressiv und impulsiv, rechthaberisch rüberkomme. Wenn ich mich dann angegriffen fühle, obwohl man mich nicht angreifen wollte, kann es dann zu verbalen Auseinandersetzungen kommen. Das wurde bislang noch nicht korrigiert.
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Ich bin derzeit überhaupt nicht arbeitsfähig, deswegen ja die Rente wegen voller Erwerbsminderung, dass diese aber unbefristet gewährt wurde, hat mich schon seinerzeit gewundert. Bis heute kann mir keiner erklären, wie ein Gutachter zum Ergebnis kommt, dass sich an meiner Situation niemals wird was ändern können. Ich war damals gerade einmal Mitte zwanzig. Darauf stützte sich aber die RV bei ihrer Bewilligung.
Dies hat sich nun wohl geändert. Ich kann, wenn auch bislang nur ehrenamtlich, auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt mehr als drei oder auch sechs Stunden täglich arbeiten, damit würden die Voraussetzungen für den Bezug der Rente entfallen. Ich denke, dass dann auch das Sozialamt die Zahlungen einstellt und ich zum JC wechseln müsste. Ja, seinerzeit wurde die Unterhaltspflicht meiner Eltern, mein Vater lebte damals noch, geprüft und nichts eingefordert. Mir ist aber nicht bekannt, ob sich seither die Freibeträge nicht verändert haben, weswegen es jetzt ggf. zu einer Unterhaltspflicht vonseiten meiner Mutter kommen könnte, die ja vorrangig vor den Leistungen des JC zu zahlen wäre.
Meine Psychiaterin ist sehr überrascht über meinen Wandel, denn sie hätte nicht damit gerechnet, dass ich mir jetzt eine solche Tätigkeit zutraue und diese auch schon ausübe. Insofern ist nicht gesagt, dass ich dies auch sicher schaffe, das muss sich zeigen. Ich bin seit wenigen Monaten dort Mitglied und muss natürlich weiterhin alles gezeigt bekommen. Diese Freundin, die mich dorthin mehr oder weniger geworben hat, bietet mir Stabilität und Sicherheit, ohne sie hätte ich jetzt den Schritt nicht gewagt, da bin ich ehrlich. Sie hat sich sehr für mich eingesetzt und mit mir gesprochen. Das gab mir Hoffnung und Motivation.
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Wenn ich korrekt informiert bin, kann ich auf einen Unterhaltsanspruch nicht verzichten, den müsste ich doch durchsetzen, oder nicht? Die Informationen, die ich als Laie online erhalten konnte, sagt mir, dass ich auf einen künftigen Unterhaltsanspruch nicht wirksam verzichten kann. Daher die Frage, ob das Jobcenter diesen nicht an meiner Stelle gegen meine Mutter durchsetzen würde, notfalls auch gerichtlich, bevor es Leistungen erbringt. Was diese "Luxusprobleme" betrifft, so sind diese für meine Mutter sehr real. Sie wüsste nicht, welche Wohnung sie anstelle ihrer jetzigen anmieten sollte, diese müsste ja auch altersgerecht ausgebaut sein, denn sie kann nicht mehr in jede Wohnung mit ihren 77 Jahren ziehen und so viele Wohnungen, die so ausgestattet oder gebaut sind, gibt es auch nicht.
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Nein, wäre sie nicht. Sie hat vor einigen Jahren mit ihrem damaligen Lebenspartner zusammen eine Wohnung im Ländlichen bezogen, für die eine recht hohe Miete anfällt. Der Lebenspartner ist vor wenigen Jahren verstorben, sodass sie nun diese Miete alleine tragen muss und aus der Wohnung, allein schon wegen der wirklich freundlichen und hilfsbereiten Vermieter nicht verlassen möchte. Dies müsste sie dann aber. Sie kann nicht beides bezahlen. Neuer Wohnraum ist auch schwer zu finden, wie man sich vorstellen kann, auch für eine Person ohne jegliche Schulden und Rückstände und mit sauberer Schufa.
Das gilt auch dann, wenn ich behindert bin, mich nicht selbst versorgen kann und daher einen lebenslangen Unterhaltsanspruch, denn der wurde mir bereits bestätigt, gegen meine Mutter habe? Ich meine, ich beziehe ja auch weiterhin unbefristet Kindergeld, welches mir meine Mutter monatlich überweist, weil es an sie gezahlt wird.
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Nicht sie wäre ehrenamtlich tätig, sondern ich, als ihr Kind. Die Rentenversicherung begründete dies damit, dass dann ja der Grund für die Rentenzahlung, nämlich meine Sozialphobie, entfällt, denn ich kann ja dann mehr als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt arbeiten und auch mehr als sechs, denn ich muss mittelfristig auch mal 12-Stunden-Schichten mitmachen, für die ich aber ebenfalls nichts bekomme. Aber ich würde dann mehr als die 3 oder 6 Stunden/Tag arbeiten. Dies war der Hintergrund.
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Das dürften knapp 2.000 Euro im Monat sein, genau weiß ich es aber nicht, weil sie mir dies nicht kommunizieren möchte. Aber mehr als 2.000 Euro sind es definitiv nicht.
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Guten Morgen,
ich kann mit den Abkürzungen so viel nicht anfangen, daher wäre ich dankbar, wenn man mir diese kurz erklären könnte.
Ich wohne allein und das seit vielen Jahren. Ich werde durchs ambulant betreute Wohnen unterstützt, wenn dies eine hilfreiche Information ist. Meine Mutter ist halt sehr verunsichert, weil sie mich natürlich nicht unterhalten möchte, sie sollte aus dem Alter raus sein, in dem dies notwendig ist. Sie hat durch ihre Altersteilzeit im Blockmodell auch genug Abzüge, weswegen sie allein finanziell dazu nicht in der Lage ist. Ich weiß auch nicht, ob eine teilweise Erwerbsminderungsrente für mich infrage käme, denn ich habe ja keinen Verdienst, da ich ehrenamtlich arbeite, also überhaupt keinen Cent dafür erhalte. Wir befürchten aber, dass das Jobcenter, sollte ich tatsächlich Bürgergeld beantragen müssen, an meine Mutter herantritt und sie zur Zahlung auffordert. Damit würde sie ihre Wohnung verlieren, weil sie nicht beides, also mich als auch die Miete, begleichen kann und wie der Wohnungsmarkt aussieht, muss ich kaum erklären. Sie hat keine Schulden, noch nie gehabt und eine sehr gute Kreditwürdigkeit, dennoch befürchten wir, dass sie so schnell an keine neue Wohnung, insbesondere eine, die ihrem Alter entsprechend gebaut ist, gelangt. Sie ist 77 und damit nicht mehr die Jüngste, daher müssen wir an ihr Alter denken.
Müsste sie daher wirklich für mich aufkommen, sollte die Rentenversicherung die Zahlung wegen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit einstellen?
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Moin,
ich stehe vor einer Frage, die ich mir nicht beantworten kann, aber meine Mutter und mich betrifft.
Ich leide unter einer psychischen Erkrankung, wegen der ich nicht imstande bin mich selbst zu versorgen. Seit mehr als einem Jahrzehnt erhalte ich daher bereits Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, eine unbefristete volle Erwerbminderungsrente und, weil diese Erkrankung vor meinem 25. Lebensjahr diagnostiziert wurde, Kindergeld. Meine Mutter war über vierzig Jahre lang als Grundschullehrerin berufstätig und ging anschließend im Rahmen der Altersteilzeit im Blockmodell in den Ruhestand, allerdings mit nicht unerheblichen Abzügen. Ich beabsichtige nun im Rettungsdienst einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachzugehen. Vonseiten der Rentenversicherung erfuhr ich, dass in diesem Fall die Zahlung der Rente beendet wird, womit auch die Grundsicherung tangiert und eingestellt wird, sodass ich nachfolgend wohl Bürgergeld beantragen und beziehen müsste. Die Frage, die sich uns stellt, ist nun, inwieweit meine Mutter mir dann zum Unterhalt verpflichtet wäre. Ich besitze einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 70, ebenfalls unbefristet. Wir haben versucht uns hierbei schon anderweitig zu erkundigen, von wenigen Personen wurde erklärt, dass sie erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR für mich aufkommen muss. Ist das korrekt oder gelten hier doch andere Beträge und wenn ja, wo ist dies festgelegt? Ich möchte meiner Mutter nicht zur Last fallen, andererseits möchte ich aber auch nicht mein Lebtag lang in der Bude hocken und nichts tun. Ich begeistere mich für den Rettungsdienst, wurde durch eine gute Freundin angeworben und möchte daher auch dort bleiben. Eine Arbeit in einer Behindertenwerkstatt kann ich mir überhaupt nicht vorstelle, da mir diese zu einseitig wäre.
Ich danke daher für die Auskünfte.