Beiträge von TamTam2025

    Hallo,


    der Verfahrensbeistand hat bei meinem Sohn 7 J keinen konsistenten Kindswillen feststellen können. Die Befragung durch den Richter steht noch aus.


    Ist das jetzt negativ zu bewerten oder positiv?

    Was passiert in so einem Fall? Es geht hier um die Umgangsregelung.

    Guten Tag,


    ich habe das alleinige Sorgerecht. Letztes Jahr im Mai habe ich mich getrennt. Mein Sohn und ich haben unter psychischer Gewalt gelitten. Mein Sohn ist deswegen seit Januar letztes Jahr in Therapie.


    Ich bin mit dem Jugendamt in Kontakt. Eine Kindswohlgefährdung liegt vor und die Umgänge sollen laut Jugendamt begleitet stattfinden alle 2-3 Wochen.

    Nun soll der Umgang vor Gericht geregelt werden, da der Vater einen Antrag bei Gericht gestellt hat und wöchentlichen Umgang fordert, also viel mehr als das Jugendamt empfiehlt. Der Verfahrensbeistand hat mit dem Kindertherapeuten gesprochen und dieser teilte ihm mit, wenn der Vater mehr Kontakt mit dem Kind bekommen wird als empfohlen, wird sich sein seelischer Zustand soweit verschlechtern, dass er irgendwann in der Psychiatrie behandelt werden muss.


    Ist diese Aussage vom Kindertherapeuten nun Unprofessionalität. Kann das einfach so vom Verfahrensbeistand als Unprofessionalität gewertet werden?