Wenn diese Gebühren monatlich regelmäßig anfallen und eine gewisse Höhe aufweisen, dann halte ich sie auch für Mehrbedarf, ähnlich einem Schulgeld.
Im Verhältnis Vater zu Kind, ja. Es kommt dabei auch ein bisschen darauf an, wie hoch der Grundunterhalt ist. Wer z.B. schon 128% Mindestunterhalt zahlt, der muss nicht jeden Mehrbedarf in voller Höhe decken. (Sofern das geringe Einkommen der Mutter objektiv nicht gerechtfertigt wäre, könnte der Vater auch eigene Ansprüche gegen die Mutter aufstellen. Ob sich Aufwand und Nutzen dafür lohnen, darüber kann jeder selbst befinden.)
Fahrtkosten sind kein Mehrbedarf, wenn diese nicht besonders hoch und unabweisbar sind.
Zugticket = Deutschland Ticket = 58 Euro
Unterhalt = Mindestunterhalt
Vielen Dank für die Antworten