Beiträge von Zotero

    Hallo frase, hallo Terra Nullius,


    für ein paar Monate wurden offenbar keine Zahlungen vom Amt geleistet, kann ich (auch nur) mutmaßen. Es gibt aber einen signifikaten Anstieg zwischen den Beträgen für die ersten Monate und den Beträgen der zweiten Jahreshälfte. Für 2024 wird aktuell nur angekündigt, dass auch hier Zahlungen geleistet wurden und der Steuerbescheid vorzulegen ist, wenn er vorliegt.


    Nochmal, es geht mir nicht um die Berechnung meiner Leistungsfähigkeit. Sondern um den Mechanismus, mir - ohne Berechnungen und Belege beizufügen - einen Betrag "zuzurufen", den ich "freiwillig" zahlen kann oder ansonsten Auskunft zu verlangen.


    Mit zugerufenen Beträgen kann ich die Höhe des Anpruchs nicht prüfen. Weder weiß ich, welche Einkünfte/Rente(n) einbezogen wurden, was vom Pflegeheim alles abgerechnet wurde. Es gibt außerdem zwei weitere Geschwister... Ich frage mich ernstlich, wie man mit der bloßen Nennung von Beträgen annimmt, dass ein Amt einer Darlegung- und Beweislast nachgekommen ist?


    Viele Grüße

    Zotero

    Hallo Terra Nullius,


    danke für deinen Beitrag.


    Es geht mir weniger um die Prüfung der Einkommensverhältnisse, sondern um eine Nachvollziehbarkeit der geltend gemachten Forderung.

    Dass der bloße Brief eines Amtes eine öffentliche Urkunde ist, ist mir neu. Und welche Beweiskraft sprichst du dieser zu? Dass die Zahlungen so geleistet wurden? Dass das Amt sich nicht verrechnet hat? Dass das Amt sich nicht verschrieben hat?


    Viele Grüße

    Zotero

    Hallo zusammen,


    ich suche einen Hinweis auf den richtigen Umgang mit dem Amt und hoffe, ihr Experten könnt mir helfen.


    Das Einkommen liegt über 100 TEUR, Steuerbescheid wurde auf Aufforderung dem Amt zugesendet. Ich erhalte nun ein Schreiben, in dem steht, dass ich Summe X für das Jahr 2023 schulde. Hierbei sind lediglich die gezahlten Summen aufgezählt "in den Monaten Januar bis Mai EUR... und in den Monaten Oktober bis Dezember EUR...., ergibt in Summe für das Jahr 2023 EUR... Wenn Sie diese Summe freiwillig zahlen möchten, dann bis ...., ansonsten sende ich Ihnen die Auskunftsformulare".


    Frage: Muss ich eine reine Aufzählung von Beträgen und die Nennung einer Gesamtsumme akzeptieren? Ich bin ja bereit, berechtigte Ansprüche zu zahlen. Kann ich verlangen, dass die Beträge, die das Amt fordert, substantiiert dargelegt werden? Also Darlegung der Kosten des Heims, verrechnete Rentenansprüche und Bewilligungsbescheide? Mir ist das alles nicht bekannt. Ich sehe irgendwie nicht ein, dass mir die Wahl gestellt wird, eine "zugerufene" Forderung entweder zu begleichen oder aufgefordert zu werden, detaillierte Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse zu erteilen.

    Danke für eure Hilfe!

    Zotero