Hallo frase, hallo Terra Nullius,
für ein paar Monate wurden offenbar keine Zahlungen vom Amt geleistet, kann ich (auch nur) mutmaßen. Es gibt aber einen signifikaten Anstieg zwischen den Beträgen für die ersten Monate und den Beträgen der zweiten Jahreshälfte. Für 2024 wird aktuell nur angekündigt, dass auch hier Zahlungen geleistet wurden und der Steuerbescheid vorzulegen ist, wenn er vorliegt.
Nochmal, es geht mir nicht um die Berechnung meiner Leistungsfähigkeit. Sondern um den Mechanismus, mir - ohne Berechnungen und Belege beizufügen - einen Betrag "zuzurufen", den ich "freiwillig" zahlen kann oder ansonsten Auskunft zu verlangen.
Mit zugerufenen Beträgen kann ich die Höhe des Anpruchs nicht prüfen. Weder weiß ich, welche Einkünfte/Rente(n) einbezogen wurden, was vom Pflegeheim alles abgerechnet wurde. Es gibt außerdem zwei weitere Geschwister... Ich frage mich ernstlich, wie man mit der bloßen Nennung von Beträgen annimmt, dass ein Amt einer Darlegung- und Beweislast nachgekommen ist?
Viele Grüße
Zotero