Beiträge von Pit1981

    Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit?


    Mein Mutter ist am 6.7.17 verstorben.


    Der Notarvertrag kam am 1.8.17.


    Ich war emotional angeschlagen, so dass ich den Notarvertrag nicht mal durchgelesen habe. Man Ex-Frau hat diese Situation ausgenutzt.

    Ich weiß, dass es mein Dummheit in den Moment war

    .besteht es eine Möglichkeit als Sittenwidrigkeit anzufechten?

    Ich bin der Meinung, dass ich mehr als genug an meine Ex-Frau bezahlt und beschenkt ( Haus ) habe l.


    Meine Frage an euch:


    Was passiert, wenn ich nicht zahlen würde?

    - Vollstreckung nur die deutschen Konten ?

    - Vollstreckbar auch in der Schweiz ?

    - ich bin erneut verheiratet mit einen Schweizerin.

    - die Wohnung in Deutschland werde ich kündigen

    - die Kinder hole ich nur noch im Ferienzeit ab,

    Weil ich es nicht mehr leisten

    kann.

    Nun will das Gericht für beide Kinder das Mindestkindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird. Mein Gehalt hat sich nicht geändert eher niedriger geworden.

    Das interessiert niemanden. Ich habe meine Kindern erklärt, dass ich nur noch Ferienzeit abholen kann und nicht wie gewohnt jede zweite Woche für 5 Tage.

    Die Kinder haben es verstanden.

    Ich soll meine Ex-Frau Freizeit geben und gleichzeitig zahlen.

    Hochlebe deutsches gesetzt.

    Wenn ich nicht mehr in Deutschland wohne und die deutsche Staatsangehörigkeit nach Erhalt der schweizer Staatsangehörigkeit abgebe, bin ich dann weiterhin Unterhaltspflichtig?


    Können die mich in der Schweiz vollstrecken wegen Kindesunterhalt?


    Ich habe gemeinsame Haus überschrieben ohne eine Cent zu verlangen und zahle seit 8 Jahren Kindesunterhalt.

    Habe kein leben mehr. Nun habe ich eine Frau gefunden die mich liebt und

    Ich möchte endlich mein Leben wieder genießen.


    Die Anwälte vertraue ich nicht mehr. Die kassieren nur Geld und tun wirklich nichts.

    Sogar Google weiß mehr als die Anwälte. Oder die wollen nur das nötigste tun.

    Leicht verdientes Geld.


    Daher vertraue ich euch aus dem Forum mehr. Da ihr mein Leiden und schmerzen und die Situation nach empfinden könnt.


    Ich brauche dringend eure Rat und Erfahrungen bezüglich Vollstreckung ect

    Ich kann es ärztliche Attest vorlegen wegen Psychostress.

    Wieso fragst du?


    Ich hab von der Regelung auch gehort, wenn jemand das dreifache verdient vom Netto Betrag, dass man nicht Unterhaltspflichtig ist

    Hallo zusammen,


    ich habe 20 Jahre lang in Saturn Essen gearbeitet und habe zu liebe zu den Kindern zu Media Markt Nähe der Kindern gewechselt.


    Damit ich in deren Nähe sein könnte.


    Fahrt vorher zu Kindern war 45km
    Jetzt 5km.
    Kind 1: 12 wird sep. 13j
    Kind 2: 8 wird Aug 9j
    Kindesmutter verdient mit Bonuszahlungen ca 4500-5000€ Netto/mlt. auf Steuerklasse 2.
    Mein verdienst bis April 2023
    Hauptjob 1400€ netto
    Aushilfsjob ( jeden Sonntag ) mlt. 450-500€ netto


    In der neuen Firma kam ich trotz mehrerer Bemühungen mit meinen neuen Arbeitskollegen nicht klar.
    So das ich physisch kaputt war und auf 70% arbeiten ging.


    In 2024 habe ich die Stelle gekündigt.


    Ich habe monatlich für beide Kinder zusammen 421€ bezahlt.


    Die Summe habe ich im Gericht so vereinbart bis 2024 ( 3 jähriges Vereinbarung ohne Titulierung).


    Wenn ich meine Fixkosten abziehen würde, bleibt mir im Monat ca 150€ übrig meistens war mein Konto Knall Rot.


    Das reichte nicht mal aus mit den Kindern was zu unternehmen.


    Nun wohne ich in der Schweiz und mache eine 4 jähriges Umschulung.


    Da verdiene ich gerade mal 1200 CHF.


    Nun will das Gericht, dass ich nach der Düsseldorfer Tabelle das Minimum Kindesunterhalt bezahle.
    Das wären ca 800€ pro Monat.


    Ich habe das Gericht mein jetziges Gehalt aus der Schweiz dargelegt.


    Die sagen mir, ich musste nicht kündigen müssen und hätte weiter so arbeiten können.


    Mit dem Arbeitskollegen die mich gemobbt haben arbeiten können. Hauptsache ich zahle Kindesunterhalt weiter. Eine ärztliche Bescheinigung vom Psychiater habe ich eingereicht. Das interessiert denen nicht.


    Nun meine Frage an euch:


    Muss ich trotz des niedrigen Gehaltes Kindesunterhalt zahlen ?


    - Was passiert, wenn ich nicht zahlen würde?
    - Vollstreckung nur die deutschen Konten ?
    - Vollstreckbar auch in der Schweiz ?
    - ich bin erneut verheiratet mit einen Schweizerin.
    - die Wohnung in Deutschland werde ich kündigen
    - die Kinder hole ich nur noch im Ferienzeit ab,
    Weil ich es nicht mehr leisten kann.


    Ich habe mit Deutschland abgeschlossen und werde nicht mehr zurück gehen.


    Meine Ex-Frau verdient monatlich 4500-5000€ in Deutschland und erhält dazu das Kindergeld von beiden Kindern und zusätzlich Kindesunterhalt von mir. Naja mit 5500-5800€ netto lässt sich gut leben.


    Ich hoffe sehr, dass ihr meine Lage versteht und hilfreiche Tips geben könnt.


    Danke im voraus.


    Gruß pit