Beiträge von alliya789

    Wir sind zu diesem Zeitpunkt seit 2,5 Jahren verheiratet (davon 10 Monate leben getrennt ). Soweit ich weiß, wurde der Antrag noch nicht beim Gericht eingereicht und wird voraussichtlich Ende Februar gestellt. Laut meinem Ehemann wird es eine einvernehmliche Scheidung sein, bei der keiner von uns beiden einen finanziellen Nachteil haben wird. Soweit ich ihn kenne, hat er auch keine Lust auf eine lange, streitige Scheidung.

    Es scheint mir hier alles komplizierter zu sein, als ich vorher gedacht habe. Gauss, ja, ich habe tatsächlich überlegt, ob er mir unterschreibt, dass er auf Unterhalt verzichtet, weil es einfach fair wäre. Grundsätzlich verstehe ich den wirklichen Sinn hinter dieser Regel nicht. Es müsste doch eine Gehaltsgrenze geben, ab der man Anspruch auf Trennungsunterhalt hat (wenn man Kinder hat, ist das natürlich etwas anderes). Aber in diesem Fall verlässt Er mich, beantragt die Scheidung (auf seinen Wunsch) und wird noch davon profitieren. Und ich werde bestraft, weil ich mehr arbeite.

    Hallo, danke für die schnelle Antwort. Angenommen, ich habe nichts unterschrieben und er stellt den Antrag auf Unterhalt – kann ich das dann anfechten? Verzögert sich der Scheidungsprozess, wenn ein Antrag auf Unterhalt gestellt wird?

    Grundsätzlich habe ich kein großes Problem damit, die Anwaltskosten zu teilen. Aber er war damals nicht fair zu mir und hat mich in der schwierigsten Zeit meines Lebens verlassen. Ich sehe nicht ein, ihm auch noch Unterhalt zu zahlen, zumal er nicht in finanzieller Not ist.

    Hallo alliya789,


    Dem Grunde nach hat der Anwealt recht wenn er sagt, dem Partner mit dem niedrigeren Einkommen steht Trennungsunterhalt zu. Es werden allerdings nicht beide Netto, sonder beide brereinigten Netto verglichen. Und der Trennungsunterhalt endet mit rechtskräftiger Scheidung. ( wird also nur bis zum Ende der Ehe gezahlt). Ob ihm ein Familiengericht aber nach 10 Monaten Trennung noch Unterhalt zuspricht? Ein evtl- nachehelicher Unterhalt sehe ich eher als unwahrscheinlich an. Und eine "einfache" Scheidung ist doch bei euren beiden Einkommen finanziell "überschaubar ".


    edy

    Danke für die Antwort. Ja, mein Ehemann hat mir gesagt, dass er keinen Antrag auf Trennungsunterhalt stellt, wenn wir uns die Anwaltskosten teilen, und dass die Scheidung dann schneller abläuft. Ich dachte mir, es kann doch nicht sein, dass ihm in diesem Fall (er verdient ja auch gut) überhaupt eine Unterhalt zusteht. Und er ist eigentlich derjenige der gegangen ist.

    Aber falls ihm tatsächlich etwas zustehen sollte, wäre es vielleicht sinnvoller, die Hälfte der Anwaltskosten zu übernehmen? Denn im schlimmsten Fall müsste ich nicht nur meinen eigenen Anwalt bezahlen, sondern auch noch Unterhalt für meinen Ehemann.

    Hallo an alle,

    ich habe eine Frage: mein Mann und ich leben seit zehn Monaten getrennt. Er hat mich nach meiner Fehlgeburt verlassen, und jetzt möchte er sich nach 2,5 Jahren Ehe scheiden lassen. Er hat bereits einen Anwalt beauftragt und will den Scheidungsprozess einleiten. Ich will die Scheidung nicht, aber wenn mein Ehemann so entschieden hat, dann wäre ich auch damit einverstanden.

    Er und sein Anwalt möchten, dass ich ein Schreiben unterschreibe, in dem ich mich dazu verpflichte, die Anwaltskosten zur Hälfte zu tragen. Es handelt sich um eine einvernehmliche Scheidung, und wir haben nichts, was geteilt werden müsste,

    keine Kinder, kein Vermögen, keine Immobilien.

    Die Frage ist nun: muss ich, wenn ich keinen eigenen Anwalt selbst habe, die Anwaltskosten von meinem Ehemann teilen? Und falls nicht: in seinen Nachrichten hat er auch geschrieben, dass der Anwalt ihm wohl gesagt hat, dass ihm aufgrund unserer Gehaltsdifferenz (ich verdiene etwa 1500 bis 2000 Euro netto mehr) ein Unterhalt zusteht. Stimmt das? Er ist nicht arbeitslos, verdient eigentlich auch gut(mind 3000 netto) und lebt nicht schlechter als in der Ehe.