Beiträge von Tinakii

    Ps. Beim genauen Hinsehen der Rechnung hat der Anwalt eine Geschäftsgebühr 1,8 geltend gemacht.
    ausserdem habe ich grad gelesen dass wenn ein gerichtliches Verfahren folgt solle man eine 50% ige Anrechnung auf d Geschäftsgebühr erfolgen. Ist das so richtig? Und gilt das auch bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe?

    Ja ich habe 4 verschiedene Aktenzeichen bei Gericht laufen :)


    und ja ich verstehe dass der Anwalt für seine Arbeit bezahlt werden möchte und muss. Nur hab ich ein Problem damit wenn man mich falsch berät obwohl ich nachweislich bedürftig bin. Das macht msn nicht und wenn man das macht dann wenigstens im Nachhinein etwas Kulanz.

    Wie dem auch sei ich warte ab was d Kammer dazu sagt. Zb habe ich eine Rechnung für Kindesunterhalt in Höhe von 1400 Euro bekommen. Bisher hat der Anwalt „nur“ 2 Briefe zu dem Thema an d gegnerische Seite geschickt. Und dafür muss ich 1400 Euro zahlen?


    Ausserdem ist es nicht so dass mein Mann diese Rechnungen zahlen muss? Er hat seit seinem Auszug aus der Wohnung weder Trennungsunterhalt noch Kindesunterhalt gezahlt. Sein Auszug war im Oktober. Alle aussergerichtlichen Gespräche haben zu nichts geführt der Mann lehnt es allgemein ab Geld an mich zu zahlen. Das Trennungsunterhalt Verfahren hat er schon verloren. Trägt er dafür demnach nicht d Kosten für meine Anwaltsgebühren?
    gilt für kindesunterhalt nicht exakt dasselbe?

    Lieber Moderator,

    Also es geht hier um die Verfahren:

    trennungsunterhalt, kindesunterhalt, eleterl. Sorge, umgangsrecht.


    für alle habe ich verfahrenshilfekosten bewilligt bekommen. Und für alle verfahren hab ich eine Rechnung bekommen von im Durchschnitt 1250 Euro pro Fall.
    dass ich bedürftig war wusste mein Anwalt von anfang an. Ich habe heute doch noch einen Beratungshilfeschein bekommen für all die Fälle die auf dem ersten Schein nicht draufstanden (das waren elt. sorge, kindesunterhalt und umgang).


    trennungsunterhalt und umgang waren bereits vor gericht am 28.01.2025.

    der anwalt hatte mich falsch informiert dass ich angeblich keinen beratungshilfeschein mehr bekommen konnte was ja nach eigenrecherche nicht so war.


    der Anwalt möchte den Schein nicht berücksichtigen und besteht auf sein Geld. Ich finde es müsste aus Kulanz entgegenkommen. Deswegen hab ich die Kammer gefragt ob das alles so richtig ist, was blieb mir denn übrig? Ich möchte fair behandelt werden und nicht für den Rest meines Lebens Raten abbezahlen. Darf man sich denn nicht bei der Kammer beschweren? Bzw fragen ob das alles so richtig ist?

    Hallo und danke f die Antwort.


    Der Anwalt der die eine Beratungsstunde gemacht hat hat auch nur diese abgerechnet. Das waren ca 45 Euro und diese Rechnung hat er mir auch zukommen lassen.

    Mein jetziger Anwalt weiss dass ich bedürftig bin und er lässt sich auf keine Ratenzahlung ein. Er droht mir mit Rausschmiss wenn ich nicht den vollen Betrag zahle. Mir wurde empfohlen mich an die RAKammer zu wenden. Dies hab ich nun gemacht und warte auf Antwort.


    Ich habe für alle meine Verfahren Verfahrenshilfekosten bekommen.


    Der Anwalt verlangt für jeden einzelnen Fall nun ca 1500 Euro.
    was kann ich tun? Bin ratlos weil ich brauch den Anwalt noch.

    Guten Tag ihr Lieben.

    Ich habe ein grooooossses Problem. Ich hatte im März 2024 einen Beratungshilfeschein bekommen und habe mich bei einem Anwalt 1 st beraten lassen.
    Danach wusste ich noch nicht genau ob ich mich nun endgültig trennen soll. Diese Entscheidung traf ich dann im Mai.


    Aber ein anderer Rechtsanwalt übernahm für mich die Vertretung. Diesem erzählte ich dass ich einen Beratungsschein hab doch er sagte mir dass dieser Schein nur einmal anwendbar ist. (Obwohl der Ra davor nur 1 std in Anspruch genommen hatte und ich laut Schein auch Anspruch auf außergerichtliche Tätigkeit hab)


    nun musste Trennungsunterhalt beantragt werde da mein noch ehemann nichts zahlt und er war Hauptverdiener bei uns (haben 2 gemeinsame Söhne 6 und 8). Dennach musste ich den Trennungsunterhalt gerichtlich geltend machen.

    Nun möchte aber mein Rechtsanwalt Geld von mir für seine aussergerichtliche Arbeit. ich bin bedürftig und bekomme für jedes Verfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Mein Anwalt weiss das und will trotzdem Geld von mir.


    Was kann ich tun? Kann man einen Beratungshilfeschein nochmal erhalten? Oder nachträglich?


    Ich bitte euch um Antworten

    Lg Tina