Beiträge von XPR100

    Folgender Sachverhalt:


    Vater des Kindes wurde per WhatsApp-Nachricht im Januar 2024 zur Zahlung von Unterhalt nach Stufe 7 aufgefordert. Es wurde ihm mitgeteilt, dass nach eigenen Berechnungen Stufe 7 die Richtige sei, er aber ansonsten für eine genauere Berechnung seine Gehaltsabrechnungen zur Verfügung stellen könne. Er antwortete darauf, dass das so schon ok sei und zahlte seit Februar 2024 monatlich den Betrag der Stufe 7. Im Januar 2025 wurde er per WhatsApp darauf hingewiesen, dass der Unterhalt für Januar 2024 noch fehlt, da er bereits in diesem Monat ihn aufgefordert wurde, die Unterhaltszahlungen aber erst ab Februar 2024 von ihm geleistet wurde.


    Diesen Monat, also Februar 2025 hat er bis zum heutigen Tag keinen Unterhalt gezahlt. Kann abgewartet werden, ob er im März wieder zahlt oder muss er noch im Februar gemahnt werden, damit der Anspruch für Februar 2025 nicht verwirkt ist.