Alles anzeigenHi,
erst einmal herzlich willkommen hier bei uns.
Nun zu deiner Frage: ehe man irgend etwas berechnen kann, muss man erst einmal das bereinigte Nettoeinkommen ermitteln. Also, Einkommen der letzten 12 Monate, incl. Weihnachts/Urlaubsgeld, Prämien, Steuerrückzahlungen u.s.w. Diesen Beitrag durch 12 dividieren, dann sauber bereinigen, um berufsbedingte Aufwendungen und andere Bereinigungsfaktoren. So, dann kannst du dein monatlich relevantes Einkommen ermitteln. Davon geht dann der Kindesunterhalt nach der DT abzüglich des hälftigen Kindergeldes ab.
Erst jetzt kommen wir zum Betreuungsunterhalt für die Ex. Da euer Kind noch sehr jung ist, muss sie überhaupt nicht arbeiten, letztlich ist das eigene Einkommen noch überobligatorisch, wird also nicht angerechnet. Auch da gibt es natürlich Ausnahmen. Jedenfalls wird Elterngeld auf diesen Anspruch gegen dich angerechnet.
TK
Danke für die Antwort. Prämien, Steuerrückzahlungen (rückerstattung 30 euro), Urlaubsgeld oder ähnliches gibt es nicht. Würde zu den berufsaufwendungen ein Auto zählen, welches ich nur angeschafft habe um ins Büro fahren zu können?