Hi,
warte doch ab, was die Kammer schreibt. Wir treffen hier keine Ferndiagnosen, ohne Aktenkenntnis, das wäre unseriös. Und auch, wenn man bedürftig ist, bedeutet das nicht, das automatisch irgend jemand anderes für die Kosten aufkommen muss. Du hast den Anwalt mandatiert. Und hast dir den Luxus eines Anwaltswechsels erlaubt. Und, da auch im Familienrecht vieles ohne Anwalt durchziehbar ist, ist die Mandatierung dann deine Sache und nur deine. Beratungshilfe ist nach meiner Erfahrung nur selten, wirklich selten ausreichend, um einen komplexen Fall außergerichtlich zu regeln. Deshalb lehnen viele Anwälte Mandate, die nur über Beratungshilfe laufen, auch ab. Würde sie in den Ruin treiben.
Übrigens, damit hier kein falscher Eindruck entsteht, ich bin keine Anwältin. Ich kenne von Berufs wegen halt eben die Situation der Anwälte sehr gut und habe auch die Entwicklung zu deiner Einstellung in den letzten Jahren bewusst miterlebt.
TK