Beiträge von timekeeper

    TN, ob das JA alles mögliche abschöpft, das ist mir eigentlich einerlei. Wenn es zu viel ist, dann muss er sich um eine Abänderung des Titels kümmern. Und es wird ja wohl von Zeit zu Zeit eben mehr als der Unterhaltsvorschuss ausgezahlt; folglich ist mehr gepfändet worden. Wie lange das Geld noch wo beim JA ruhte, keine Ahnung. Auch das ist zu klären. Es kann ja auch sein, das diese zögerlichen Zahlungen von dort zu vertreten sind. Ist selbst in meinem doch recht engen Erfahrungskreis schon wiederholt vorgefallen. Und die Auskunft von Frau JA, sie arbeite dran, das geht doch gar nicht. Wirklich nicht.


    Deshalb jetzt lückenlose Aufklärung (Nachweis) anfordern, was wann gezahlt wurde. Und die Sache selbst in die Hand nehmen. Wenn keine Reaktion kommt, ab zum Anwalt.


    TK

    Hi,


    ich würde den Beistand des JA kündigen. Natürlich ist die Strafanzeige auch so möglich. Nur das Verfahren wird sehr wahrscheinlich eingestellt werden. Und das wird dann bei vielen Schuldnern als Freibrief gesehen, und diese Erkenntnis möchte ich dir ersparen. Und so schludrig, wie das Verfahren bisher von dem JA bearbitet wurde, da wird kein Staatsanwalt viel tun.


    Mein Renner an Fällen? Vater war Rechtsanwalt. Setzte sich ab, lebte mit neuer Kanzlei weit weg. Mutter findet ihn endlich nach 5 Jahren. Da hatte er dann keine Zulassung mehr, ging auch sonst keiner Tätigkeit nach. Führte seiner neuen Ehefrau den 2-Personanhaushalt, also keine Kinder da. Nee, Berufstätigkeit war nicht geplant. Es seien halt schwierige Umstände, so mit dem regelmäßigen arbeiten. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, geringes Verschulden. Empfand der Mann als Freispruch. Ganz klar, ich finde das nicht richtig. Nur, ich bin Realistin. Ihr habt es jahrelang schluren lassen. Das konnte er doch als Freibrief ansehen, und das geht eben in die strafrechtliche Beurteilung mit ein.


    Das, was das JA da gemacht hat, ist schlimm. Es hätte zumindest regemäßig saubere Sachstandsmitteilungen an dich leiten müssen; das ist sehr unprofessionell. Auch solltest du saubere Abrechnungen haben bzw. auf Anfrage bekommen, unter Fristsetzung von 14 Tagen. Ich würde auch überprüfen, wie lange die Zahlungen so beim JA gelegen haben (ich meine die, die direkt vom Vater kamen), ehe sie an dich weitergeleitet wurden. Auch da kann es haksen.


    TK

    Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Ja, ich z.B. habe Erfahrungen. Im Augenblick sehe ich mit einer Strafanzeige wenig Aussicht auf Veränderung der Situation. Einmal ist Strafrecht primär dazu da, den Strafanspruch des Staates zu befriedigen. Nicht dazu, die zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche des Kindes zu realisieren. Etwas anderes würde ich schreiben, wenn sich der Vater z.B. abgesetzt hätte, wohin auch immer - keiner Erwerbstätigkeit nachgehen würde. Also, es müssten noch ein paar Umstände dazu kommen; ehe eine Strafanzeige Erfolg hat. Und für so Typen ist das dann häufig ein Freibrief, es doch weiter drauf ankommen zu lassen.


    Die Sachbearbeiterin scheint hoffnungslos überlastet zu sein. Dann macht es durchaus Sinn, die Sache selbst in die Hand zu nehmen, also die Beistandschaft zu kündigen. Wie nun weiter vorgehen? Du hast gegen das JA bzw. Frau JA einen Anspruch auf alle wesentlichen Unterlagen. Da hast du dann auch Vorstücke und weißt, wie du selbst eine Vollstreckung durchziehen musst. Du siehst dann auch, wie belastet die Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts ist, was also realistisch ist, auf der Zeitschiene. Und noch etwas: wenn Frau JA die Vollstreckung durchzieht, dann landen Zahlungen zwecks Überprüfung ja in der Regel erst einmal auf einem Konto des JA und werden dann weiter geleitet. Auch das kostet Zeit. Wir haben also eine Fülle von Verzögerungsfaktoren.


    Ein Anwalt einschalten kann bei der Beharrlichkeit, wie hier auf die Vollstreckung gewartet wird, auch sinnvoll sein. Die Anwaltskosten sind bei Vollstreckungsmaßnahmen sehr überschaubar und können zusätzlich bei der Gegenseite geltend gemacht werden. Und auch evtl. Zinsen, zumindest pauschaliert. Meist ist es in so Fällen schon sehr hilfreich, wenn der Druck so erhöht wird, dass es für den Schuldner teuer wird. Dieser Druck war ja bisher nicht da. Also, gehe es an!


    TK

    Hi,


    also so andauernde Einsätze haben wir in größeren Katastrophen wie etwa kürzlich auf dem Weihnachtsmarkt, beim Hochwasser im Saarland vor einigen Jahren, in Berlin 2016. Das sind keine Regeleinsätze nach Dienstplan. Also sehr punktuelle Einsätze, die viele Einsatzkräfte im gesamten Berufsleben nicht haben. Man sollte sich bei der Planung seines eigenen Berufslebens nicht an den paar Ausnahmen orientieren, sondern an der Regel. Und die ist in dem von mir genannten Gesetz niedergelegt.


    Ich habe das JC erwähnt, weil du, wenn du so auf dem Weg der Besserung bist, dann bald dort landen wirst. Also der Vollständigkeit halber. Da du auch schwerbehindert bist, kann auch möglicherweise das Versorgungsamt weiter helfen. Auch die Arbeitsagentur. Die übernehmen teilweise sogar die Lohnkosten für Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum, das wird auch häufig gerne von Arbeitgebern genutzt, gerade in der Startphase eines Unternehmens. Es gibt Ausbildungen, Anlernberufe, die ganz vom Staat finanziert werden, alles möglich.


    Nur man muss wollen und auch suchen. Genug Zeit ist ja da. Und seine Energien nicht darauf verschwenden, wie man möglichst den finanziellen Status hält und gleichzeitig seine Fähigkeiten einsetzt (Langeweile?) ohne irgendwelche Verpflichtungen irgendjemandem gegenüber.


    So läuft das System nicht.


    TK

    Hi,


    Vermögen/Werte sind nichts statisches. Das ist ständig in Bewegung, einerlei ob positiv oder negativ. Deshalb ist das relativ formalisierte Verfahren. Das was aus dem Erbe wie aus jedem anderen Anfangsvermögen während der Ehe vervielfältigt wird, wird wegen des gemeinsamen Wirtschaftens eben aufgeteilt, Also nicht nur Wertsteigerungen, auch Verluste werden geteilt. Dasselbe gilt für das Pferd. Auch wenn man zusammen geblieben wäre, hätte man einen möglichen Werteverlust von Wohnung und Pferd gemeinsam getragen.


    TK

    Marci, danke für das feed back. Wir sind immer sehr dankbar, wenn man nicht nur unsere Hilfe in Anspruch nimmt, sondern auch über den Fortgang von Fällen berichtet. Das hilft ja auch anderen weiter, und das ist ja der Sinn eines Forums.


    TK

    Hi,


    es gibt Bereitschaftsdienst, das ist aber keine Schichten im arbeitsrechtlichen Sinn, siehe § 3 ArbZG. Du bist da eher falsch informiert. Glaub mir mal, ich bin seit Jahrzehnten arbeitsrechtlich unterwegs. Ich habe auch nicht von einer Behindertenwerkstatt geschrieben; ich dachte an die anderen Modelle, die auch über die Arbeitsagentur angeboten werden, auch über das Job Center. Da gibt es wirklich viel.


    TK

    Hi,


    ich weiß nicht, in welchem Land du lebst und warum du dann in einem deutschen Forum Hilfe suchst. Jedenfalls nicht in Deutschland. Wir haben keine 12-stündige Schichten oder mehr. Wenn du in Deutschland lebst, dann weiß ich nicht, wie du auf diesen Blödsinn kommst. Jedenfalls ist es ein Unding, sich in ein unbezahltes Ehrenamt zu fliehen, um weiter dem Steuerzahler zur Last zu fallen. Es gibt genug Beratungsstellen für Behinderte, Programme zum schrittweisen Einstieg in eine Erwerbstätigkeit; Teilzeitarbeitsplätze, u.s.w. In meinem Land hat sogar die Arbeitsagentur flächendeckend ganze Abteilungen, die sich um die Integration solcher Fälle kümmern. Aber offensichtlich ist da an mir eine Entwicklung vorbei gegangen. Mach mich schlau. Wo arbeitet man 12 + x Stunden täglich regemäßig?


    TK

    Hi,


    ich muss sagen, so langsam bin ich (vorsichtig formuliert) etwas befremdet von der Haltung des Fragestellers. Da hat sich sein gesundheitlicher Zustand erfreulicherweise positiv verändert. Man kommt bzw. ist in einer Phase, in welcher man vielleicht der Allgemeinheit nicht mehr zur Last fällt, eigenverantwortlich für sich selbst sorgen kann. Dies müsste durchgetestet werden. Aber das tut man nicht, weil möglicherweise ein Anspruch gegen die Mutter entstehen könnte?


    Abgesehen davon, dass das rein rechnerisch wahrscheinlich nicht der Fall ist, man hält sich künstlich in einem Zustand, um weiterhin der Allgemeinheit zur Last zu fallen? Abgesehen davon, ich hatte bereits vor einigen Stunden geschrieben: ein möglicher Anspruch gegen die Mutter besteht nur dann, wenn man arbeitsunfähig ist. Wenn das Sozialamt den Fall an das Job Center abgibt, dann ist man arbeitsfähig, nur arbeitslos. Und ddann müssen die Eltern nicht für einen aufkommen.


    TK

    Hi,


    na dann lag ich mit meiner Einschätzung der Lage doch nicht so weit weg von den finanziellen Lebensumständen bei dir.


    Unbefristete Rente bedeutet nicht, dass du bis ans Lebensende die Rente bekommst. Es heißt nur, dass man eben nicht weiß, wie lange der Zustand anhält, die Überprüfungsfristen sind da deutlich länger. Wer immer sich da in deinem Umfeld wundert, jedenfalls kennen sich die im juristischen Rentensystem nicht aus.


    Und die Gefahr, dass die Mutter herangezogen wird, vermindert sich doch dramatisch bzw. auf 0, wenn du als erwerbsfähig eingestuft wirst, jedoch nur ohne Job. Wie das wegen der veränderten Lebensumstände der Mutter ist (Witwenrente + Verdienst), das vermag ich nicht einzuschätzen.


    TK

    Hi,


    mal eine grundsätzliche Erklärung, wie es läuft. Du wirst aus verschiedenen Töpfen finanziert, die Voraussetzungen für die Bewilligung sind unterschiedlich.


    Zunächst zur Rente, einerlei, ob volle oder Teilrente. Voraussetzung hierfür ist, dass man weniger als 3 Stunden pro Arbeitseinheit (also pro Tag) einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, dann gibt es die Vollrente; wenn man mehr als 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden arbeiten kann, die Teilrente. Dieser Anspruch existiert unabhängig davon, ob man tatsächlich arbeitet. Wenn man denn arbeitet, aber erst dann kommen wir in die nächste Stufe, was anzurechnen ist. Allerdings kann man aus einer regelmäßigen ehrenamtlichen Tätigkeit durchaus schließen, dass grundsätzlich eine Tätigkeit im Rahmen xy ausübt werden kann, dann fällt die Rente weg.


    So, die Rente reicht bei dir offensichtlich nicht zur Finanzierung deines Lebens. Da ist dann geprüft worden, wer für die Aufstockung zuständig ist. Das können die Eltern sein, oder eben auch das Sozialamt der Kommune oder das Job Center. Wenn man in deinem Fall jetzt von einer (eingeschränkten) Erwerbstätigkeit ausgeht, dann ist die Kommune nicht mehr zuständig, sondern du "wanderst" zum Job Center. Die Höhe der Bezüge ist gleich.


    Fällt dann die Rente weg, dann ist das JC in vollem Umfang für die Finanzierung zuständig. Bis du eben einen Job gefunden hast, in welchem du bezahlt wirst.


    Nach meiner Einschätzung sehe ich im Augenblick keinen Grund, die Mutter heranzuziehen zu Zahlungen. Das ist doch schon mal geprüft und offensichtlich verneint worden, und jetzt hat sie ja wohl weniger Einkommen. Und wenn du (eingeschränkt) arbeitsfähig ist, ist die Mutter ohnehin raus.


    TK

    Hi,


    man muss sich doch klar machen: wenn das Geld für die Pflege nicht reicht, dann springt der Steuerzahler ein. Und mit diesem Geld ist sorgfältig umzugehen. Es ist also zu überprüfen, ob zu Unterhalt Verpflichtete vorrangig heranzuziehen sind, eben vor der Allgemeinheit. Diese Prüfung darf allerdings nicht in Schikane ausarten. Wenn also klar ist oder keine Anhaltspunkte dafür da sind, dass jemand die Voraussetzungen für die Zahlung von Unterhalt nicht gegeben sind, dann ist auch nicht weiter nachzufragen. Der Jurist spricht da von einer Vermutung. Wenn aber der Verdacht da ist, dass eben die Voraussetzungen doch da sind, dann ist das Amt verpflichtet, die erforderlichen Infos einzuholen. Das nennt man dann widerlegbare Vermutung.


    Ich entnehme deinen Ausführungen (oder verstehe ich da etwas falsch?), dass die Eltern verheiratet waren, wohl aber getrennt lebten? Und dass bei der Mutter was zu erben war, was dann wohl per Testament an Dritte gegangen ist? Selbst wenn der Vater enterbst war, steht ihm jedoch ein Pflichtteil zu; euch Kindern auch. Habt ihr das alles schon überprüft? Vielleicht ergibt sich ja dann auch was den Unterhalt angeht, eine ganz andere Lage?


    TK

    Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum. So, nun zu deinem Fall.


    Du hast zwei Fragen. Die eine ist, wo man gratis Rechtsrat bekommt. Da sind die Möglichkeiten in Deutschland beschränkt, der Anwalt ist da die richtige Anlaufadresse.


    So, die weitere Frage ist, ob du Unterhalt für dein ältestes Kind zahlen musst. Ich habe jetzt nicht alles nachgerechnet; außerdem ist das wohl eher subsidiär. Für dich ist ja der Vater deiner Kinder finanziell zuständig, zumindest bis die Kinder 3 Jahre alt sind. Damit bist du in der Lage, für deinen Großen auch Unterhalt zu zahlen.


    TK

    Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier in unserem kleinen Forum.


    Nun zur Sache. Normalerweise kann das so hochgelobte Wechselmodell nur unter zwei Voraussetzungen klappen:

    das Kind muss es verkraften und die Eltern müssen noch in der Lage sein, miteinander zu kommunizieren; Erziehungskonzepte u.s.w. abzustimmen. Wenn nur eine Voraussetzung nicht da ist, muss das Modell zum scheitern kommen. Viele Kinder vertragen diesen ständigen Wechsel z.B. nicht. Da können sich die Eltern noch so sehr bemühen; es funktioniert einfach nicht.


    Deshalb ist mir relativ unklar, wie bei der von dir geschilderten Lage das Gericht überhaupt zu der Entscheidung kommen konnte. Jedenfalls ist das Modell gescheitert. Was ich tun würde: sauber Protokoll darüber führen, was wie passiert, etwa einen Monat lang. Dann gemeinsam mit anwaltlicher Unterstützung eine Abänderung des Betreuungsmodells bei Gericht beantragen. Ob es dann an der fehlenden Disziplin des anderen Elternteils liegt; ob das Kind es letztlich nicht verkraftet, das wäre für mich sekundär. Das wäre so mein Einstieg in die Problematik.


    TK

    Hi,


    wenn man ohne Rechtsgrund vor Gericht geht, dann hängt man eben auch auf den Kosten. Den Titel in Besitz bekommen, das reicht doch völlig aus. Selbst wenn man vor Gericht geht, das Gericht dann feststellt, dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht, kann man nicht ausschließen, dass aus dem alten Titel noch vollstreckt wird. Es gibt nun mal keinen absoluten Ausschluss von Lebensrisiko. Wirklich nicht. Wieviel Geld ihr da investieren wollt, ist eure Entscheidung.


    TK

    Hi,


    ich sehe gerade, dass noch eine Frage offen ist. Es gibt immer nur eine Originalgerichtsentscheidung, und die befindet sich in der Akte und wird auch immer dort bleiben. So, an die Betroffenen wird dann eine Ausfertigung/Ablichtung gesandt. Diese Ausfertigung, die die Parteien bekommen, werden dann wieder dem Gericht zur Verfügung gestellt, mit dem Antrag, das Teil für rechtskräftig zu erklären und für vollstreckbar. Erst dann kann man mit diesem Teil eine Pfändung von was auch immer einleiten. Grundsätzlich gibt es nur einen solchen Titel, nicht mehr. Wenn mehrere Gläubiger-Parteien da sind, bekommt auch jeder so ein Teil, weitere Ausfertigungen etwa bei Verlust bekommt man nur mit erheblichem Aufwand, einfach um einen Missbrauch zu verhindern. So, deshalb kann letztlich jeder, der das Teil in den Händen hat, auch vollstrecken.


    "Während des Vollstreckungsverzichts," ich vermute mal, du meinst die Phase, ehe man im Besitz der Vollstreckungsurkunde ist; hier muss man materielles Recht und formelles unterscheiden. Es kann vollstreckt werden, allerdings kann dann die Vollstreckungsgegenklage greifen.


    So, diesmal hoffentlich eine Antwort von mir ohne Fehler, nochmals Entschuldigung insoweit.


    TK