Hi,
erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum.
Nun zur Sache.
1. Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Da würde der Anwalt sich strafbar machen, das muss nämlich zu Interessenkollision/Parteiverrat führen. Ob du im Scheidungsverfahren einen eigenen Anwalt benötigst, kann ich nicht abschätzen. Aber es sollte auf jeden Fall zur Vorbereitung ein eigener Anwalt konsultiert werden. Zu wissen, wo man steht, ist doch ganz wichtig. Das schließt ja eine einvernehmliche Scheidung nicht aus.
2. Man wird nicht Akademiker durch eine Promotion. Mit ganz wenigen Ausnahmen ist die Promotion eher eine Kür, die nach der Pflicht, nämlich einem Staatsexamen kommt. Oder ersetzt die Promotion in deinem Fach das Examen? Ist seit dem Bologna-Prozess ja die absolute Ausnahme. Und der höhere Verdienst eines Akademikers ..... woher kommt diese Erkenntnis?
3. Versorgungsausgleich, das ist ein streng formalisiertes Verfahren. Da wird geteilt, was tatsächlich in der Rentenversicherung eingezahlt wurde; Rentenansprüche erwirbt man nicht durch einen fiktiven Lohn, von dem niemand weiß, ob das klappt.
4. Zugewinnausgleich ist auch vergleichbar formalisiert. Es wird geschaut, was am Tag der Eheschließung da war und was am Tag der Rechtshängigkeit der Scheidung. Diese Differenz ist auszugleichen, einschließlich von Wertsteigerungen bei der Immobilie.
5. Für die Kinder ist Unterhalt zu zahlen von dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben. Ob noch Betreuungsunterhalt für das Elternteil zu zahlen ist, bei dem die Kinder leben, ist eine Einzelfallentscheidung; ebenso, ob aus anderen Gründen befristet Unterhalt zu zahlen ist, etwa um den Lebensstandart in der Umstellungsphase zu halten oder aber eine Ausbildung zu beenden.
So, ich hoffe, du siehst jetzt für den Einstieg in die Problematik etwas klarer. Du kannst gerne weiter nachfragen. Uns ist wichtig, dass unsere Frager das System verstehen, das erleichtert Vieles.
TK