Hi,
Du, wenn ich juristisch schreibe, das klingt ganz anders, glaub es mir mal.
3. Versuch: Ein Gerichtsverfahren endet mit einer Entscheidung. Urteil oder Beschluss. So, wenn das Teil schwarz auf weiß vorliegt, also du ein paar Blätter Papier hast, wo Wörter drauf stehen, dann kannst du, aber auch die andere Seite entscheiden, ob man das akzeptiert oder aber sich dagegen wehren will. Wie lange man sich wehren kann, das kannst du auf der letzten Papierseite nachlesen. Wehrt sich einer, also du oder der Ex, dann wird das vor der nächsten Instanz nochmals durchgearbeitet; allerdings nur soweit, wie man sich wehrt. Und so lange haben wir keine rechtskräftige Entscheidung. Und so lange kann man auch keine Rechte aus der ersten Entscheidung herleiten.
So, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, sich also niemand gewehrt hat, oder aber die 2. Instanz entschieden hat, dann ist dieser Verfahrensabschnitt abgeschlossen. Dann müssen sich die Parteien entscheiden, ob sie die Entscheidung umsetzen oder nicht. Und wie sie die umsetzen. Wenn das nicht funktioniert, beauftragt man die für die Umsetzung der Entscheidung zuständige Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts an dem Ort, an dem vollstreckt werden soll. Die Person, die das dann tut, nennt sich Gerichtsvollzieher. Dem schickt man die rechtskräftige Entscheidung oder noch besser, bringt sie ihm persönlich vorbei und beantragt zusätzlich die Vollstreckung, bzw. eteilt schriftlich den Auftrag. Auf der Entscheidung sollte vermerkt sein, dass die Entscheidung vollstreckt werden kann. Dieses tut das Gericht, welches entschieden hat.
TK