Hi,
Wahrscheinlichkeitsrechnung war schon während des Studiums nicht meine Stärke. Und es nutzt wenig, wenn die Masse der Fälle anders entschieden wird als der eigene.
Das Jugendamt ist juristisch gesehen nicht befugt, jemanden dauerhaft der Wohnung zu verweisen. Und, ich wundere mich immer wieder, mit was für Ungeheuern man dauerhaft zusammen lebt und auch noch Kinder zeugt. Aber abgesehen davon, du solltest dir mal klar machen, was das Sorgerecht wirklich bedeutet. Überspitzt formuliert sind das ein paar Unterschriften und das wars. Etwa für wesentliche medizinische Behandlungen, die weitergehende Schule, die Kita, Auslandsurlaub. Später kommt dann noch das Schüler-Girokonto dazu, evtl. die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages. Viel mehr fällt mir da im Augenblick nicht ein. Du siehst schon, (gefühlte) 99% aller Entscheidungen sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die derjenige fällt, bei dem sich das Kind gerade aufhält.
Ob die Mutter diese Unterschriften verweigert, kann ich nicht einschätzen. Wichtig für mich in deiner Situation wäre das Aufenthaltsbestimmungsrecht gewesen; mehr kann ich im Augenblick nicht abschätzen. Evtl. ist auch noch die Wohnungsnutzung zu klären; evtl. Abänderung des Mietvertrages.
Von den 39 Seiten sind wahrscheinlich 35 Seiten überflüssig. Sorgerecht ist nicht dazu da, Fehlverhalten in der Vergangenheit abzustrafen. Es müsste im Prinzip nur substantiiert vorgetragen werden, dass die Mutter die wesentlichen Unterschriften verweigert. Ist dazu denn irgend etwas substantiiert vorgetragen?
Konzentriere dich auf die wesentlichen Sachen; also die Klärung der Wohnsituation, das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vielleicht kann man bzw. das Gericht ja die Mutter auch "überreden", dir für den Rest eine Vollmacht zu erteilen. Das ist dann nicht so eine Riesenaktion, wie du sie jetzt losgetreten hast.
Juristisch gesehen im Augenblick also alles im grünen Bereich.
TK