Beiträge von timekeeper

    Hi,


    erster ganz dringender Rat. Der Kindsvater sollte SOFORT zum Anwalt gehen. Das bekommt er alleine nicht gestemmt. Und das Jugendamt kann allenfalls Empfehlungen aussprechen, an die sich ein Gericht aber nicht halten muss. Denn es wird auf ein Gerichtsverfahren raus laufen. Also, keine Zeit verschwenden, denn die Zeit arbeitet gegen den Vater. Das ist der erste Schritt. Der Anwalt klärt das dann mit dem Unterhalt auch´. Eines ganz klar, Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes, nicht der Mutter. Wenn er dazu in der Lage ist, dann wird überprüft, warum nicht, ob mit einem fiktiven Einkommen zu arbeiten ist. Warum sich der Kindsvater bisher nicht um Unterhalt gekümmert hat, warum er private Schulden der Kindsmutter reguliert hat, das vermag ich hier nicht einzuschätzen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich habs vorhin schon mal jemand anderem geschrieben. Es ist hier üblich, sich freundlich zu begrüßen und zu verabschieden. Eine Frage des Respekts voreinander.


    Okay, dann also ab zum Anwalt, was sonst? Es erstaunt mich immer wieder. Die Eheschließung kann nicht teuer genug sein, bei der Scheidung, bei der es wirklich um Geld geht, um die Zukunft, kann es nicht preiswert genug sein. Und das kann dann richtig teuer werden.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    was zu zahlen ist, das können wir hier nicht abschätzen. Dazu sind die Angaben zu schwammig. Vielleicht mal soviel vorneweg. Ab dem 1. Januar ändert sich die Steuerklasse. Bitte das nicht vergessen. Dann ist auf dieser Basis das Jahresgehalt zu ermitteln, und zwar inklusive aller Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlungen, was weiss ich. Dieser Netto-Betrag ist durch 12 zu dividieren, dann haben wir das monatliche Entgelt. Das ist zu bereinigen, zumindest um berufsbedingte Aufwendungen. Dann hast du in etwa das, was zur Verfügung steht und zu verteilen ist. Da ein Kind schon volljährig ist, wenn auch priviligiert, haben wir hier einen Sonderfall. Beide Elternteile sind gleichermaßen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, und das Kindergeld ist voll anzurechnen. Ob die Mutter jetzt auf die Schnelle einen Job findet, um hier ihren Verpflichtungen nachzukommen, keine Ahnung. So, dann kommt das 2. Kind. Für das musst du zahlen. Hier ist nur die Hälfte des Kindergeldes anzurechnen, da noch nicht volljährig. Die Einzelheiten kannst du der Düsseldorfer Tabelle + den Anmerkungen deines OLGs entnehmen.


    So, jetzt kommen wir zur Frau. Gem. § 1609 BGB kommt die Frau erst jetzt dran. Die 3/7 Regelung setze ich mal als bekannt voraus. Ihr bereinigtes Netto-Einkommen wird mit deinem "Rest" addiert und eben verteilt. Dir sollte auf jeden Fall ein Betrag von 1200 € bleiben, das ist der Selbstbehalt gegenüber Ehepartnern.


    Jetzt noch ein Kniff. Wenn sie denn so viel hat, dann kann sie natürlich am Kindesunterhalt für das volljährige Kind beteiligt werden. Das wäre dann auch zu berechnen.


    Wie lange Exenunterhalt: ganz sicherlich bis zur Scheidung. Hinterher, angesichts der Länge der Ehe auch noch eine gewisse Zeit. Aber nicht ewig. Also, alles nicht so deprimierend.


    Wegen der "Waffengleichheit" würde ich empfehlen, auch einen Anwalt aufzusuchen. Dann, wenn die Berechnung der Anwältin der Frau vorliegt.


    Mir fällt gerade noch etwas ein. Es gibt eine steuerrechtliche Möglichkeit, den Exenunterhalt abzusetzen. Dadurch hast du dann auch noch mal eine erhebliche Ersparnis. Die Ex wird dann quasi als deine Angestellte geführt. Du müsstest sie dann nur von der Zusatzbelastung hinsichtlich des Finanzamtes befreien. Also, nochmals. Ab zum Anwalt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ist ja in Ordnung. Bitte, nimm eine umfassende Beratung beim Anwalt in Anspruch. Ich weiss jetzt nicht, wie das Haus belastet ist, was es Wert ist. Wenn der Wert angestiegen ist, während der Ehe, wäre das im Rahmen des Zugewinns zu regulieren. Wenn du dich weiter an den Abzahlungen beteiligst, dann könnte man auch daran denken, dass du durch eine Hypothek abgesichert wirst oder aber er dir anteilig eine Nutzungsentschädigung zahlt, wie auch immer. Da gibt es viele Modelle.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    zunächst einmal ein Hinweis. Es ist hier üblich, sich zu begrüßen und freundlich zu verabschieden. Das ist eine Form des Respekts voreinander, auf die wir hier Wert legen. Bitte beachte das in Zukunft. Danke!


    Nun zur Sache. Hier sind zwei Problemkreise zu unterscheiden. Das Außenverhältnis zur Bank, da haftest Du gesamtschuldnerisch mit ihm, im Innenverhältnis müsst Ihr eine Lösung finden, wie das in Zukunft abgehen soll. Das hängt natürlich auch von den finanziellen Möglichkeiten ab, davon, wie die Vermögensauseinandersetzung insgesamt erfolgt. Das können wir hier nicht abschätzen. Wie wärs mit einem Anwalt, der ja ohnehin benötigt wird?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    du fängst an, indem du sofort einen Anwalt aufsuchst.


    Weiterhin suchst da das Wohnungsamt auf. Guckst nach WG-Zimmern. Ich weiss jetzt nicht, wie alt du bist. Bis 25 könnte auch noch ein "Jugendstreetworker" in deiner Stadt weiterhelfen. Die sind auf wohnungslose junge Menschen spezialisiert und wissen, wo man unterkommen kann.


    Da ihr getrennt lebt, geht den Partner deine Steuerklasse nichts an. Da ist kein Einverständnis erforderlich. Stell das jetzt sofort auf Steuerklasse I um, damit das ab Januar läuft.


    Herzlichst


    TK

    Hi,
    herzlich willkommen.


    So, jetzt fangen wir mal schrittweise mit der Abarbeitung der Probleme an.


    1. Zum 1.Jan. wechselst Du die Steuerklasse. Auf I. Das sollte unproblematisch vonstatten gehen. Dann hast Du mehr Geld zur Verfügung, und davon kannst du dann auch gut leben. Auch eine Wohnung oder eine WG finden. Abgesehen davon gibt es noch Wohngeld und andere Unterstüzungen. Und er muss einem steuerklassenwechsel nicht zustimmen.


    2. Natürlich musst du irgendwann umziehen. Nur, nicht von jetzt auf gleich. Such dir was, teil ihm das mit.


    3. Liebeskummer und Trennungschaos waren noch nie ein Grund, eine Ausbildung/einen Job aufzugeben. Das ist doch absolut lächerlich.


    4. Suche einen Anwalt auf. Der nimmt den Stress von dir, der überprüft, ob dir Trennungsunterhalt zusteht. Und macht den gegebenenfalls geltend.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    sorry, vielleicht etwas altmodisch. Aber ich bin so erzogen, dass ich für das verantwortlich bin, was ich "verursache," und dazu gehören nun mal auch meine Kinder. Ich meine, man sollte sich darauf konzentrieren, die Ursachen für die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu beseitigen. Diese verfluchte 3-Jahresfrist, in der man nach der Geburt nicht arbeiten muss, das ist ein Rückschritt ohne Ende. Hier wurde ein allgemeines Lebensrisiko auf die Unternehmer abgewälzt. Bei uns hieß das im Klartext, dass man hochwertige Stellen nicht an Frauen im gebährfähigen Alter gegeben hat. Und gerade im Büro ist ja der Wandel so schnell, dass nach 3 Jahren Pause letztlich nur noch für minderwertige Arbeiten wieder eingestiegen werden kann. Ein wesentlicher Baustein zur Armut. WEiterer Baustein ist die nach wie vor schlechtere Ausbildung der Frauen ("ist je eh nur bis zum ersten Kind"). Und ganz wichtig, die gesellschaftliche Ächtung der Frauen, die 8 Wochen nach der Geburt wieder anfangen zu arbeiten.


    Und diese Ansatzpunkte, die müssen wir in der Familie weg bekommen. Ich z.B. wurde bei dem Vorstellungsgespräch meines Jüngsten vor der Einschulung gefragt, ob es etwas besonderes in der Familie gäbe, was die Schule wissen müsse. Ich zögerte mit der Antwort, der Rektor meinte dann: "na ja, z.B. wenn der Vater trinkt oder die Mutter arbeitet." Eine Studienpraktikantin, die ihr Praktikum bei mir absolvierte, hatte zwei Kinder, die vormittags im Kindergarten waren. Das Praktikum wurde von der Dauer her verlängert, also massgeschneidert auf die Kita-Zeiten. Nach etwa zwei Wochen gab es dann einen ziemlichen Aufstand. Ehemann tauchte auf, brüllte unheimlich rum, erklärte, er sei es satt, wenn er nach Hause käme, eine müde Frau vorzufinden, es sei ihm vor den Nachbarn peinlich, die könnten ja glauben, er würde inzwischen zu wenig verdienen, um seine Frau zu ernähren. Er zerrte sie raus, sie ward nicht mehr gesehen.


    Etwa drei Jahre später wurde ich als Zeugin in einer Familienrechtsangelegenheit vor Gericht geladen. Als ich die Parteien sah, wußte ich wieder, wer es war. Er hatte inzwischen die Ehefrau gegen was jüngeres eingetauscht. Inzwischen war nicht mehr die Rede davon, dass Berufstätigkeit auch den Kindern schaden könnte, im Gegenteil. Auch das wurde der Frau die drei Jahre zuvor bei der "Abholaktion" vorgeworfen. Nee, er sah gar nicht ein, dass er für die Frau auch nur einen Cent nachehelichen Unterhalt zahlen sollte. Natürlich war schon das berühmte "Trotzkind" mit der Neuen gezeugt. Da er gut verdiente, hat dann das Gericht entschieden, dass auch für die Frau für die Dauer bis zur Beendigung des Studiums noch Unterhalt zu zahlen sei.


    Ein guter Freund von mir ist in einer großen Stadt in Deutschland DER Arbeitsrechtler, arbeitet als Anwalt. Seine Erfahrung durchgängig ist, dass er von jungen Müttern nicht etwa mandatiert wird, weil sie nicht an ihren alten Arbeitsplatz zurück können, sondern weil sie eben nicht mehr zurück wollen, und eine Abfindung aushandeln lassen wollen.


    Und diese Problematik bekommen wir weder durch Unterhaltsvorschuß weg, noch durch sonst was der Regierung. Da sind wir alle gefragt. In der Erziehung unseres Nachwuchses. Im Respekt vor Menschen, die gleich acht Wochen nach der Geburt wieder anfangen zu arbeiten. Die also gar nicht erst in die Armut abrutschen. Bei 150 verschiedenen Förderungsmöglichkeiten für Kinder, da denke ich mal, ist der Staat an seiner Grenze angekommen. Wir sollten uns drauf konzentrieren, dafür zu sorgen, dass es der Förderung nicht bedarf.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    der große Wurf, Entschuldigung, das ist doch lachhaft. Das ist doch lediglich eine Bund-Entlastungs-Aktion. Anstelle von ALG II für die Kids, vom Bund finanziert, gibt es dann Unterhaltsvorschuß, überwiegend vom Land finanziert. Und Unterhaltsvorschuß kann bedeutend weniger sein als ALG II. Keine 100 € mehr pro Schulkind/Schuljahr, keine Finanzierung der Klassenfahrten durch das Job-Center u.s.w. Das bringt doch gar nichts. Und, noch was wird immer übersehen. Die Landesmittel werden verwaltet von den örtlichen Jugendämtern. Die Kommunen, ohnehin bis zum Anschlag verschuldet, müssen also das Personal für eine Dienstleistung des Landes stellen. Aus dem Etat "Jugendamt." In meiner Stadt, das wird woanders nicht anders sein, sind im Augenblick alle, wirklich alle freiwilligen Leistungen auf dem Prüfstand. Also, der Mehraufwand an Personal wird wahrscheinlich reingeholt werden durch Streichung der Gratis-Fahrten mit dem Schulbus und durch Nichteinführung eines Gratis-Jahres in der Kita. So einfach ist das. Das ist weiss Gott und Mensch kein Superwurf, sondern eine Riesen-Umschuldung, und das wars.


    Und für die Kinder, die ALG II bisher bekamen, hatten die Eltern einen Ansprechpartner, nämlich das Job-Center. Jetzt haben wir das Jugendamt, die Wohngeldstelle, eventuell dann doch noch das Job-Center, evtl. die Familienkasse. Wie soll das jemand, der arbeitet, allein auf der Zeitschiene koordinieren?


    Der Schrei nach dem Gesetzgeber für Lohnerhöhungen ist nun aber völlig verfehlt. Wir haben eine grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie. Zuständig sind Gewerkschaften! Man kann trefflich darüber streiten, ob nicht schon der Mindestlohn ein Eingriff in die Tarifautonomie ist. Der Mindestlohn war ja wohl auch durch Gesetz nur erforderlich, weil die Gewerkschaften seit Jahrzehnten flächendeckend versagt haben. Die Leichtlohngruppen für Frauen wurden gegen den erbitterten Widerstand der Gewerkschaften abgeschafft. Die letzte wirklich überzeugende Aktion der Gewerkschaften, an die ich mich erinnere, das war die Aktion "Samstag gehört Pappi mir."


    Meine Güte, von 5 Mio € kann man vielleicht 5 Kitas bauen. Und das wars. Sie weder unterhalten, noch sonst irgend was tun. Ich hab oben die Zahl genannt, die Summe, die aufgebracht werden muss, um einen Kita-Platz zu finanzieren.


    Und noch etwas: solange Geiz geil ist, werden wir keine nennenswerte Strukturänderung hinbekommen, wobei ich mal dahingestellt sein lasse, ob wir die wirklich brauchen. Man kann nicht einerseits auf Dumping-Preise abfahren, andererseits aber ausschalten, wie die Lohn-Kalkulation dieser Betriebe zwingend aussehen muss, um zu überleben.


    Ich habe kein Problem mit ALG II. Wenn jemand sich nicht selbst finanzieren kann, dann muss es der Staat tun. Aber, ich habe Probleme mit der Anspruchshaltung, ich habe Probleme damit, dass die Menschen nicht mehr bereit sind, auch finanzielle Verantwortung für eigenes Tun zu übernehmen. Und Kinder in die Welt setzen, das ist nun mal eigenes Tun. Da kann ich nicht auf die Zauberfee warten, die das regelt. Sorry.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    also ganz so ist es ja nicht. Der Vater, das hatte ich doch geschrieben, muss den Unterhaltsvorschuß, der in seiner Ausbildungszeit geleistet worden ist, in der Regel nicht zurück zahlen. Darum muss man sich halt nur kümmern. Da bedarf es keiner Insolvenz. Und den laufenden Unterhalt, da muss eben gerechnet werden. Da fehlt hier immer noch alles. Und Unterhaltstitel, die kann man abändern, passiert ja laufend.


    Vielleicht einmal ein paar Zahlen. Einpersonenhaushalte, da sind etwa 26 %, die arm im Sinne des Gesetzes sind. Alleinerziehendenhaushalt mit einem Kind, da sind 43 %, die arm sind. 50 % aller Unterhaltspflichtigen zahlen gar nicht, weitere 20 % nicht ausreichend. Vor diesen Zahlen kann man nicht die Augen zukneifen. Es gibt in Deutschland etwa 150 offene oder auch verdeckte Förderungstöpfe für Kinder. Der wohl größte versteckte ist die Mitfinanzierung von Kita-Plätzen und Horten. Ein Kita-Platz kostet monatlich (variiert leicht, aber trotzdem) zwischen 700 und 800 €. Der Staat, also wir alle zahlen den überwiegenden Teil. Und vieles, vieles andere mehr. Ganz klar: ich finde das völlig in Ordnung. Prima. Nur, wir können doch nicht die gesamte Finanzierung von Kindern auf den Steuerzahler abwälzen.


    Ich war alleinerziehende Mutter, die auch allein finanziert hat. Ohne Kindergartenplätze, ich musste mir ein Kindermädchen leisten. Heute würde das in meinem Fall das Jugendamt finanzieren. Es war verdammt schwer, die Zeit, bis ich auch das jüngste Kind durch das Studium finanziert hatte. Der Vater hatte sich für ein Leben der grenzenlosen Selbstverwirklichung entschieden. Mal ganz klar formuliert: Opfer sind nicht die Eltern, Opfer sind die Kinder, die in dieser Armut leben müssen. Die Eltern haben die Kids in die Welt gesetzt. Es hat sich unheimlich viel positiv getan. Das ist eine Entwicklung, die ich begrüße.


    In unserem Fall hier at sich jemand offensichtlich über Jahre nicht um seine Belange gekümmert. Das muss jetzt aufgearbeitet werden. Das mit der Unterhaltssvorschußkasse hatte ich schon gesagt. Damit müssten diese Altschulden weg sein, zumindest teilweise. Bleibt nur noch der laufende Unterhalt. Und da muss man halt rechnen, was wir hier nicht können.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    genau darauf hatte ich ja hingewiesen. Der Selbstbehalt kann gekürzt werden. Außerdem sehe ich vorsichtig formuliert wenig Raum für ALG II. Und man hat immer noch nicht genaue Daten. Mal ganz einfach: Jahresverdienst (in deinem Fall der voraussichtliche Jahresverdienst) incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlung. Dieser Betrag wird durch 12 dividiert, davon sind dann berufsbedingte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Kann sein, dass man dir zumutet, näher an die Arbeitsstelle zu ziehen. Dann ist der Kindesunterhalt zu berechnen. Eine Herabsetzung des Selbstbehaltes ist möglich, wir der Anwalt und wir hier auch festgestellt haben. Auch ist es möglich, mit einem fiktiven Einkommen zu arbeiten. Aber, das weiss der Anwalt.


    Die Gelder der Unterhaltsvorschußkasse, da hast du uns über den Status auch im unklaren gelassen. Faustregel ist, dass es sich da um ein Darlehen handelt, was zurückzuzahlen ist, allerdings gibt es die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und abzuwarten, wie die Widerspruchsbehörde reagiert. Grundsätzlich geht aber laufender Unterhalt vor.


    Mehr kann man in Ermangelung konkreter Angaben nicht sagen/schreiben.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nee, das spricht sich nicht rum, darf es gar nicht, wirklich nicht. Und wenn man in eine größere Praxis geht, die auch andere Sachen macht, ist das doch ganz einerlei. Ein Geschäftsmann hat doch ständig mit Anwälten zu tun. Auch kann man einen Termin nach dem üblichen Dienstschluß ausmachen. Geht alles, glaub es mir.


    Auch notarielle Verträge können sittenwidrig sein oder aber sind nachzubessern wegen geänderter Umstände. Das weiss man alles nicht. Hier muss ein Paket geschnürt werden und das kann nur der erfahrene Fachmann. Kein Forum. Deshalb halte ich mich auch bewußt allgemein.


    Grundsätzlich sollte der Lebensstandart während der Scheidungsphase/Trennungsphase beibehalten werden. Das macht Sinn. Bei Ehen von längerer Dauer auch darüber hinaus, aber ein Leben lang nur noch in Sonderfällen. Nur, so "billig," wie du dir das vorstellst, wird es wahrscheinlich nicht ablaufen. Da muss man wirklich mal spitz rechnen.


    Mal ein ganz anderes Modell in die Überlegung einbeziehen. Gebündeltes Bares. Die Geldgier der Leute lässt normalerweise alle Vernunft aussen vor. Ein alter erfahrener Anwalt erklärte mir mal vor vielen Jahren: "Wenn ich was Finanzielles in einer Scheidungsangelegenheit regeln möchte, dann gehe ich mit zwei Koffern zum Gericht. In dem einen meine Akten, in dem anderen sauber abgezähltes Geld in kleinen Scheinen, damit es auch so richtig nach gaaaaanz viel aussieht. Diesen Koffer öffne ich dann und erklär, dass das alles mitgenommen werden könne, wenn man nur wolle. Klappt immer."


    Also auch über so Optionen ist nachzudenken.


    Ab zum Anwalt!


    Herzlichst


    TK

    @ Marcus: es hat jedes Forum wohl seinen hauseigenen Rumpöbler. Bei uns ist es eben bissig. Der hat sich wohl auf mich eingeschossen. Ich glaube, ich kenne ihn. So vor 15 Jahren bin ich mit meinem Auto mal auf einen DAF aufgefahren. Aus dem Auto stieg ein älterer Herr mit Hut! Der fuhr wirklich Auto mit Hut. Der hat auch so rumgepöbelt, und zwar so sehr, dass die Polizei die Fahrerlaubnis sofort entzogen hatte. Das musser sein. Klar, dass der nicht gut auf mich zu sprechen ist.


    Aber zurück zum Fall. Wir haben hier zwei Ebenen. Die eine ist die gefühlsmäßige - ich will nicht, dass meine Ex auch nur einen Cent für die Kids in die Hände bekommt - und dann noch die zweite Ebene - ich will nicht einen Cent zahlen. Beides ist so zum Scheitern verurteilt. Das erste, ganz klar, einfach, weil das Elternteil, bei dem das Kind lebt, es auch versorgen muss, da ist es müßig drüber zu reden bzw. zu schreiben. Die finanzielle Seite (Höhe des Unterhalts für die Kids) ist eine Einzelfallentscheidung, in welcher sehr genau geschaut wird, wie die Verhältnisse sind. Da haben wir die Düsseldorfer Tabelle, ganz klar. Aber die Leitlinien variieren ja durchaus von OLG zu OLG. Und es kommt natürlich auch auf den Sachvortrag an. Ein bockiges "ich will nicht und die ist Schuld," das wird mit Sicherheit anders aufgenommen als ein "gut, ich habe bisher eine ruhige Kugel geschoben, ich arbeite dran, das sich das ändert."


    Die Trennung ist noch frisch. Ich gehe mal davon aus, sofern die Zahlen zutreffend sind, dass wir ein Steuerklassenkonzept III/IV haben. Das ändert sich ab dem 1. Januar, die Ehefrau wird wesentlich weniger haben und er wesentlich mehr.


    Und bei all dem bitte ich eines nicht zu vergessen. Die Kinder. Kinder sind nämlich ab einem gewissen Alter durchaus in der Lage, Rumzickerei von Elternteilen zu beurteilen. Mir sagte mal ein Kind, der Vater solle sich wenigstens einmal im Monat dran erinnern, dass es es (das Kind) gebe. Es wird immer geglaubt, Zuneigung sei beliebig an- oder auszuschalten. Das läuft aber so ganz und gar nicht. Irgendwann greift das Wort "Unwiederbringlichkeit."


    Herzlichst


    TK