@ Marcus: das hast du sehr ausgewogen und klar dargestellt. In all den Jahrzehnten, in denen ich jetzt in Unterhalssachen unterwegs bin, sind nur ganz wenig echte Fälle der "totalen Unterhaltskürzung" über meinen Schreibtisch marschiert. Die Rechtsprechung ist da auch sehr rigoros. Und insbesondere dann, wenn es darum geht, eine angemessene Arbeitsstelle zu finden. Da hat ein hessisches Familiengericht mal ganz klar geschrieben, wenn man so wenig arbeite, dann habe man ja den Rest des Tages die Zeit, sich zu bewerben. Wo denn bitte die Nachweise seien. Und dann wurde mit einem fiktiven Gehalt gerechnet. Hat beim OLG Frankfurt gehalten.
Die Fälle, in welchem wirklich eine totale Befreiung von Unterhaltspflichten statt finden, das sind so eher die Fälle "reiche Fabrinkantin meets Hilfsarbeiter," und dieses Meeting war nicht folgenlos.
Niemand muss sein Haus verkaufen, um den laufenden Unterhalt zu zahlen. Aber Kinder sind auch nicht dafür da, durch Verzicht auf Unterhalt die Vermögensbildung der Eltern zu unterstützen.
Fakt, ist, dass wir jetzt zwei Wirtschaftseinheiten haben. Und eine funktionierende Wirtschaftseinheit mutiert in der Regel bei Aufteilung nicht ohne Einschränkung in zwei Einheiten unter Beibehaltung des gleichen Lebensstandarts. Allerdings schuldet die Gattin ihm in der Zeit der Trennung einen angemessenen Unterhalt. So dass er die Zeit bis zum Finden eines "richtigen" Jobs überbrücken kann und auch Kindesunterhalt zahlen kann.
Herzlichst
TK