Beiträge von timekeeper

    @ bissig: ich kann mit und von meiner Unkenntnis recht ordentlich leben, glaub es mir mal.


    Aber der ganzen Unterhaltsproblematik ist doch bei dem Fragesteller hier was ganz anderes vorgeschaltet. Er will einfach nicht, dass die Kindsmutter, bei der die Kinder ja leben, auch nur einen Cent Kindesunterhalt in die Hand bekommt. Und diese Haltung geht ja nun mal gar nicht. Und die macht auch kein deutsches Gericht mit.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    noch was in Ergänzung. Es wird in diesen Fällen immer vergessen, dass der Besserverdienende (bei dem das Kind lebt) ja ohnehin noch Geld zuschießt. Denn Kinder sind z.B. vom Mindestunterhalt nach der DT nur sehr ärmlich zu unterhalten. Selbst ALG II kommt ja, wenn man mal alle verdeckten Leistungen einberechnet, über diesen Betrag hinaus. Wir werden also in der überwiegenden Zahl der Fälle unter Berücksichtigung von Miete, Klassenfahrten, Nachmittagsbetreuung, was weiss ich, ohnehin eine gemeinsame Finanzierung der Kinder haben. Geht ja gar nicht anders.


    Hinzu kommt noch was. Gutverdiener haben in der Regel keine festen Dienstzeiten. Also mit Ausrichten auf Kita- oder Hortzeiten, das läuft nicht. Man hat immer nebenbei noch eine interne Betreuung. Die einem keiner zahlt. Der Luxus des guten Verdienstes geht eben auch mit erheblichen Mehrkosten einher.


    Herzlichst


    TK

    @ Marcus: das hast du sehr ausgewogen und klar dargestellt. In all den Jahrzehnten, in denen ich jetzt in Unterhalssachen unterwegs bin, sind nur ganz wenig echte Fälle der "totalen Unterhaltskürzung" über meinen Schreibtisch marschiert. Die Rechtsprechung ist da auch sehr rigoros. Und insbesondere dann, wenn es darum geht, eine angemessene Arbeitsstelle zu finden. Da hat ein hessisches Familiengericht mal ganz klar geschrieben, wenn man so wenig arbeite, dann habe man ja den Rest des Tages die Zeit, sich zu bewerben. Wo denn bitte die Nachweise seien. Und dann wurde mit einem fiktiven Gehalt gerechnet. Hat beim OLG Frankfurt gehalten.


    Die Fälle, in welchem wirklich eine totale Befreiung von Unterhaltspflichten statt finden, das sind so eher die Fälle "reiche Fabrinkantin meets Hilfsarbeiter," und dieses Meeting war nicht folgenlos.


    Niemand muss sein Haus verkaufen, um den laufenden Unterhalt zu zahlen. Aber Kinder sind auch nicht dafür da, durch Verzicht auf Unterhalt die Vermögensbildung der Eltern zu unterstützen.


    Fakt, ist, dass wir jetzt zwei Wirtschaftseinheiten haben. Und eine funktionierende Wirtschaftseinheit mutiert in der Regel bei Aufteilung nicht ohne Einschränkung in zwei Einheiten unter Beibehaltung des gleichen Lebensstandarts. Allerdings schuldet die Gattin ihm in der Zeit der Trennung einen angemessenen Unterhalt. So dass er die Zeit bis zum Finden eines "richtigen" Jobs überbrücken kann und auch Kindesunterhalt zahlen kann.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    na ja die Mutter hat für sich und die Kids netto im Minimum knapp 3000 € zur Verfügung gehabt. Davon lässt sich auch ein Haus abzahlen. Und im Trennunsjahr dürfte noch ein Tausender pro Monat als Trennungsunterhalt dazu gekommen sein. Da zu jammern, das ist doch müssig. Es ist nun mal so, dass eine funktionierende wirtschaftliche Einheit bei Trennung nicht in zwei wirtschaftliche Einheiten aufgeteilt werden kann, die den gleichen Level behalten. Beide Seiten müssen sich einschränken. Das wird immer übersehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi, nun kommer wir mal auf den Punkt. wir haben seit ca. 40 Jahren das Verschuldensprinzip nicht mehr, und das ist auch gut so. Wenn man aber nicht weiss, wer was zu verschulden hat, dann muss es ohne weiter gehen.


    Der Wert der Leistung eines Erziehenden, der zu Hause bleibt, muss sich am Einkommen der Familie ausrichten. Deshalb wird ja auch geteilt. Frau (in dem Fall hier, könnte natürlich auch Mann sein) ist also ebenso viel Wert in der Leistung wie Mann. Wir haben es also mit einem Konzept zu tun, welches von mündigen Bürgern ausgeht.


    So, und jetzt zu der Sozialarbeiterin. Ich gehe jetzt von heutigen Zahlen aus. Im Minimum bekommt sie 1400 € netto, wahrscheinlich mehr, auch als Berufseinsteigerin. Dazu kommen bei einem Uni-Dekan im Minimum für zwei Kinder nochmals 1000 € dazu. Plus das Kindergeld. Dann wären wir netto bei 2600 €, wahrscheinlich bei mehr. Ohne den Unterhalt, den der Mann zumindest bis zur Scheidung zahlen muss.


    Und davon soll man sich keine Wohnung leisten können, kein Haus abzahlen?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das Grundbuch hat doch da gar nichts mit zu tun. Es geht um die Darlehen und die schuldrechtliche Haftung. Und, schon jetzt gehört ihr die Hälfte des Hauses. Warum soll da anders gequotelt werden? Ihre Arbeit und die seinige werden im Innenverhältnis gleich bewertet, wie soll es anders funktionieren?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    irgendwie .... ich weiss nicht so recht, wie du in der Wirklichkeit lebst. Fakt ist, dass die Frau keinen Kreditvertrag unterschreiben muss und als Mithafterin nur dann akzeptiert wird, wenn sie auch zumindest theoretisch mit haften kann. Da gab es vor vielen Jahren eine Entscheidung, in dem Fall ging es um die Frau eines hochverdiendenden Börsenmaklers, der dann den Hauskredit nicht mehr leisten konnte, sie konnte es auch nicht, wegen der Kinderschar und exclusiver Dummheit. Also, nichtverdiendende Frau als Kreditnehmer nur, wenn zumindest die reale Möglichkeit besteht, dass sie auch zahlen kann.


    In deinem Beispiel hat er immerhin Jahrelang die Schulden des Hauses alleine getilgt. Dennoch wird es auch auf ihren Kreditanteil angerechnet. Er hat nach dem von beiden gewählten Haushaltsmodell seine Verpflichtungen erfüllt, für beide. Und, nach deinem Modell, er Millionär, sie das Aschenputtel, geh mal davon aus, dass während der Ehe viel zusätzlich angespart worden ist, und das wird auch noch halbiert. Bekommt sie also auch noch die Hälfte. Die Frau ist gut versorgt. Wirklich, zumal ja zumindest während der Trennungszeit noch der Unterhalt dazu kommt.


    Die arme Kassiererin, mittelose hilflose Ehefrau vom Bankmillionär. Zeig sie mir.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Sache ist wesentlich komplizierter. Ich versuche es trotzdem. Erbe und Schekungen bleiben bei dem, der der Begünstigte ist. Allerdings, wenn sich eine Wertsteigerung ergibt, Zinsen z.B., dann ist das im Rahmen des Zugewinns zu teilen. Aber nur insoweit, wie sich der Zugewinn innerhalb der Ehe ergibt. Etwas anderes könnte sich dinglich ergeben, wenn die Mutter irgendwo im Grundbuch eingetragen ist, aber das wissen wir nicht.


    Alles, was in der Ehe erwirtschaftet worden ist, auch die Lebensversicherung, das ist zu teilen. Da gibt es allerdings auch Probleme. Der Antrag auf Ehescheidung ist noch nicht eingereicht, der noch Ehepartner hat zwar sorgfältig mit dem gemeinsam Erwirtschafteten umzugehen, aber was ist sorgfältig?


    Meine dringende Empfehlung ist, dass die Mutter sofort (!) einen Anwalt aufsucht, eine umfassende Beratung in Anspruch nimmt. Dann weiss sie, wo sie steht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es ist völlig einerlei, warum sich wann wie getrennt hat. Das Verschuldensprinzip haben wir seit über 40 Jahren nicht mehr, und das betraf aber auch nie den Kindesunterhalt.


    Nochmals: Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes und nur des Kindes. Den kann man nicht kürzen um eine dritte Person (hier die Mutter) abzustrafen. Was du hier machen willst, das ist Sippenhaft (Kinder haften für ihre Mutter), und die hatten wir in Deutschland letztmalig im 3. Reich.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nein, warum sollte es sowas geben? Ein Kind kostet im Minimum je nach Alter zwischen 300 und 400 € im Monat. Da bewegen sich auch ALG II und Unterhaltsvorschuß. Es geht ja nicht nur um Essen und Trinken, sondern um Zimmer (warm), Wasserverbrauch u.s.w. Es geht um Klamotten und vieles mehr. Und Kindesunterhalt ist für das Kind da, nicht ein Abstrafungsinstrument für den Ex-Partner, so unter dem Motto "wenn du nicht machst was ich will ...., dann muss unser Kind hungern, bätsch."


    Herzlichst


    TK

    Guten Morgen Edy,
    hab gehofft, dass du rechnest. Ich sehe hier noch ein Problem. Zwar muss die Frau im ersten Trennungsjahr ihre Tätigkeit nicht ausweiten. Sie hat den Anspruch gegenüber dem Mann. Auf der anderen Seite besteht aber der Anspruch des Kindes. Um diesen zu befriedigen, muss die Frau alles tun, um das Kind ausreichend versorgen zu können. Da klafft also was.


    Die Frage ist, wie man taktisch damit umgeht. Wenn man sich in allem einig ist, dann würde ich die einvernehmliche Scheidung nach nur einem Jahr der Trennung nicht riskieren und weitere Baustellen anlegen. Denn die Kids sind in einem Alter, in welchem auch die Frau voll für sich selbst sorgen kann. Also, zügige Scheidung ist für den Mann das Günstigste. Meiner Meinung nach.


    Und wenn das große Kind 18 wird, wird ja auf jeden Fall neu gerechnet. Dann ist, sofern die Konstellation wie jetzt ist, auf jeden Fall das ganze Kindergeld und nicht nur das hälftige in Abzug zu bringen.


    Herzlichst


    TK

    Ihr Lieben,


    ich habe heute erstmalig einen kompletten Beitrag herausgenommen. Es gab zwar ab und zu mal einen Satz, der gelöscht wurde, wenn die Reklame zu offensichtlich war. Bei dem Beitrag von heute handelte es sich um den Beitrag eines Reichsdeutschen. Da war es mit einer behutsamen Korrektur nicht getan.
    ,
    Deshalb nochmals der Hinweis. Es handelt sich hier um ein rein familienrechtlich geprägtes Forum. Falls so eine Frage gestellt wird, kann kann der Erfahrungsaustausch nur dann weiter helfen, wenn der Fragesteller das Rechtssystem, in welchem wir leben, auch akzeptiert und danach handelt. Ich bitte, das zu beachten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    bei dir sind einfach zu viele Ungereimtheiten drinnen. Ich hab lange überlegt, ob ich noch mal antworte, ich versuchs.


    Ein Anspruch auf Unterhalt geht der Schuldentilgung vor. Anders ausgedrückt, wenn der Mann die gemeinsamen Schulden tilgt, dann kann das zwar mit einem Unterhaltsanspruch verrechnet werden, aber nicht zu Lasten des Steuerzahlers. Denn das würde ja bedeuten, dass wir alle deine Kreditverpflichtungen abzahlen.


    Mögliche Unterhaltsansprüche gehen auf das Job-Center über. Warum das von dort nicht geltend gemacht wurde, keine Ahnung. Vielleicht wurde es ja?


    Vor fast drei Jahren warst du nach eigenen Angaben absolut erwerbsunfähig. Also ein Fall für Rente oder aber Grundsicherung. Daran hat sich bis heute nichts geändert? Es ist zwar inzwischen so, dass man nicht gleich nach 6 Monaten in die Grundsicherung abgeschoben wird, wie es mal war. Aber über so viele Jahre, dann mit Sicherheit schon. Offensichtlich konntest du über viele Jahre zumindest 3 Stunden pro Tag arbeiten.


    Warum du die Zeit nicht genutzt hast, um dich im kaufmännsichen Bereich fortzubilden, das entzieht sich meiner Kenntnis.


    Herzlichst


    TK