Hi,
so einfach, wie du dir das vorstellst, geht das nicht. Zunächst einmal musst du alle Verfahren von Verwandten, Nachbarn, was weiss ich, gedanklich abtrennen. Die haben nichts mit deinem Scheidungsverfahren zu tun, gar nichts. Bleibt also das Verfahren mit der Ex. Das ist jetzt drei Jahre anhängig, das ist nicht übertrieben lang. Bei mehr als 400 Verfahren, die ein Familienrichter pro Jahr neu dazu bekommt, und das bei ein bis zwei Sitzungstagen pro Woche, ist das schon gewaltig, was da bewältigt werden muss.
Aber abgesehen davon. Ein Gerichtsentscheid ergeht dann, wenn das Verfahren entscheidungsreif ist. Und das ist es bei euch offensichtlich noch nicht, aus was für Gründen auch immer. Es ist immer blöd, wenn man alles in ein Verfahren packt, anstatt die Scheidung von dem Rest zu trennen, erst einmal dieselbe durchzuführen. Nun ist alles anhängig, und jetzt wird eben über alles entschieden, wenn es entscheidungsreif ist. Du warst es doch wohl, der die ganzen Zusatzpunkte mit in den Scheidungsantrag reingebracht hat?
Abtrennung, das lieben Richter nicht. Und das aus gutem Grund: wenn man Teilbereiche abtrennt, dann verlieren die Parteien in der Regel das Interesse am "Durchziehen des Rests." Und dann rennt der Richter hinter den Parteien her und bekommt den "Rest" auch nicht gebacken. Das ist das Problem.
Härtefall, den haben wir in der Regel dann vorliegen, wenn sich aus der Person des Ex/der Ex etwas ergibt, was es unzumutbar macht, länger mit der Scheidung zu warten. Das ist hier nicht der Fall, du hast ja das neue Kind gezeugt. Ein Beispiel, ein Mörder geht mit voller Namensnennung durch die Presse. Da kann sich die Ehefrau ganz sicher schnell scheiden lassen, schon wegen des Namenswechsels. Nur, du wirst nicht zum Härtefall, indem du selbst Fakten schaffst, die ja auch vermeidbar gewesen wären.
Mitunter hilft, Geld in die Hand zu nehmen. Oder etwas auszuhandeln. Das scheinst du ja aber auch nicht zu wollen. Und dann dauert es eben.
Herzlichst
TK