Beiträge von timekeeper

    Hi, ich teile deine Verärgerung.


    Du hast gesehen, dass ich ganz vorsichtig geantwortet habe. Und abgeschlossene Ausbildung - ich neige da eher zu der Formulierung "beendete Ausbildung." Ich würde es wohl drauf ankommen lassen. Vielleicht eine Subvention davon abhängig machen, dass nach jedem Semester alle Scheine vorgelegt werden, dass der Studienplan vorher zur Verfügung gestellt wird. Also, ganz enge Korsettstangen, das wäre mein Konzept.


    Gernzenlose Selbstverwirklichung auf Kosten der Eltern, so unter dem Motto "die haben doch Geld, und das müssen sie zwangsweise mit mir teilen", das läuft mit Sicherheit nicht.


    Was sagt denn die Mutter dazu?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    "Ausbildung" bedeutet nicht zwingend, dass es ein staatlich anerkannter Beruf sein muss und bedeutet vor allen Dingen nicht, dass ein anerkannter Abschluß da sein muss. Hier haben wir eine Ausbildung, die abgeschlossen ist. Damit sind die Eltern m.E. aus der Verpflichtung raus. Allerdings bedeutet Zügigkeit nicht unbedingt, dass die berufliche Orientierung nicht mal gewechselt werden kann. Normalerweise sagt die Rechtsprechung, auch im l Fall eines Studiums kann während der ersten zwei Semester mal gewechselt werden. Es gibt da aber auch abweichende Meinungen. Das OLG Stuttgart hat vor ca. 10 Jahren beispielsweise entschieden, dass die Eltern einen Wechsel nach 4 Semestern und die Studienaufnahme im völlig neuen Fach auch finanzieren müsste.


    Wie sieht es denn mit BaföG aus? Das ist auf jeden Fall vorrangig zu beantragen. Wo ist die Mutter in dem Szenario?


    LG


    TK

    Hi,


    da geht jetzt gar nichts mehr. Die Mutter hat so ziemlich alles falsch gemacht, was sie falsch machen konnte. Sie hätte im Rahmen der unentgeltlichen Rechtsberatung bei der Armee hinsichtlich des Unterhaltes so alles in Anspruch nehmen können, gratis. Sie hätte einen deutschen Titel bei der Armee vollstrecken können. Wäre alles kein Problem gewesen. Nunmehr ist aber alles verjährt.


    Was mich an so Fällen ärgert, das sind die deutschen Jugendämter. Die wissen das alles, halten sich aber in der Regel zurück, klären nicht auf. Mir sagte mal in einem vergleichbaren Fall eine JA-Mitarbeiterin ganz direkt, die ersten 72 Monate käme ja die Unterhaltsvorschußkasse für die Kids auf, und dann sei der Soldaten-Vater hoffentlich weg, das sei ja alles zu kompliziert.


    Ist es nicht, aber man muss sich drum kümmern.


    Es freut mich, dass du trotz dieser Schwierigkeiten deinen Weg gegangen bist. Mach weiter so!


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nein es ist eben nicht geklärt, solange die volljährige Tochter ihm nicht offiziell mitteilt, wohin das Geld nunmehr fließen soll. Und nur aufgrund einer Mitteilung von ihr kann er forderungsbefreiend leisten. Du bist raus aus dem Spiel. Dass die Tochter dir dann Kostgeld zahlt, das ist eine andere Sache.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nee, das mit dem Konto ist überhaupt nicht klar. Ab Volljährigkeit ist nämlich eine neue Situation da, wenn denn der Titel über den 18. Geburtstag hinaus geht. Da ist zu klären, wohin überwiesen werden muss. Und das ist hier offensichtlich nicht geschehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es ist eigentlich relativ einfach. Derjenige, bei dem das Kind nicht wohnt, der muss Unterhalt zahlen. Warum das Kind da oder dort wohnt, das ist einerlei. Auch, was der Betreuende verdient. Der eine leistet Unterhalt durch Barzahlungen, der andere durch den Betreuungsaufwand.


    So, jetzt zum aktuellen Problem. Offensichtlich hast du länger nicht bezahlt. Sonst wäre die Unterhaltsvorschusskasse nicht eingesprungen. Und, du hast gegen die Bescheide nicht Widerspruch eingelegt. Dies bedeutet, dass wir zwei Baustellen haben. Den laufenden Unterhalt für das Kind, und dann eben noch den titulierten Rücksahlungsanspruch des Staates. Beides muss bedient werden. Vorrangig ist der Unterhalt für das Kind, ganz klar. Aber, der Staat hat natürlich auch seine Ansprüche. Warum sollen die Steuerzahler den Unterhalt für dein Kind zahlen?


    Jetzt ist zu rechnen. Der Betrag, den du genannt hast, der gibt einen Hinweis darauf, dass du mit jemanden zusammen lebst? Denn dadurch reduziert sich der Pfändungsfreibetrag, wenn es um Kindesunterhalt oder aber um Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Staat geht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wir haben immer noch nichts auf den Punkt formuliert, alles noch völlig wirr. Wer hat den Scheidungsantrag gestellt? Was ist ansonsten im Rahmen des Scheidungsverfahrens noch anhängig? Oben schreibst du, dass du Geld haben willst. So ein Durcheinander, das macht ein Verfahren nicht gerade übersischtlich.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    so einfach, wie du dir das vorstellst, geht das nicht. Zunächst einmal musst du alle Verfahren von Verwandten, Nachbarn, was weiss ich, gedanklich abtrennen. Die haben nichts mit deinem Scheidungsverfahren zu tun, gar nichts. Bleibt also das Verfahren mit der Ex. Das ist jetzt drei Jahre anhängig, das ist nicht übertrieben lang. Bei mehr als 400 Verfahren, die ein Familienrichter pro Jahr neu dazu bekommt, und das bei ein bis zwei Sitzungstagen pro Woche, ist das schon gewaltig, was da bewältigt werden muss.


    Aber abgesehen davon. Ein Gerichtsentscheid ergeht dann, wenn das Verfahren entscheidungsreif ist. Und das ist es bei euch offensichtlich noch nicht, aus was für Gründen auch immer. Es ist immer blöd, wenn man alles in ein Verfahren packt, anstatt die Scheidung von dem Rest zu trennen, erst einmal dieselbe durchzuführen. Nun ist alles anhängig, und jetzt wird eben über alles entschieden, wenn es entscheidungsreif ist. Du warst es doch wohl, der die ganzen Zusatzpunkte mit in den Scheidungsantrag reingebracht hat?


    Abtrennung, das lieben Richter nicht. Und das aus gutem Grund: wenn man Teilbereiche abtrennt, dann verlieren die Parteien in der Regel das Interesse am "Durchziehen des Rests." Und dann rennt der Richter hinter den Parteien her und bekommt den "Rest" auch nicht gebacken. Das ist das Problem.


    Härtefall, den haben wir in der Regel dann vorliegen, wenn sich aus der Person des Ex/der Ex etwas ergibt, was es unzumutbar macht, länger mit der Scheidung zu warten. Das ist hier nicht der Fall, du hast ja das neue Kind gezeugt. Ein Beispiel, ein Mörder geht mit voller Namensnennung durch die Presse. Da kann sich die Ehefrau ganz sicher schnell scheiden lassen, schon wegen des Namenswechsels. Nur, du wirst nicht zum Härtefall, indem du selbst Fakten schaffst, die ja auch vermeidbar gewesen wären.


    Mitunter hilft, Geld in die Hand zu nehmen. Oder etwas auszuhandeln. Das scheinst du ja aber auch nicht zu wollen. Und dann dauert es eben.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    bei meinen Kids war Erleichterung da nach der Trennung, sie waren 4 und 13 Jahre alt. Ich sehe es gerade in meinem unmittelbaren Umfeld. Der Junge ist 15, die Eltern sind wegen des Kindes nach meinem Empfinden zu lange zusammen geblieben. Der Junge ist mal da, mal dort, die schulischen Leistungen sind sogar besser geworden. Ich denke mal, man darf den Druck, der eine nicht intakte Beziehung der Eltern auf die Kinder ausübt, nicht unterschätzen. Der 15-jährige meinte zu mir auf Nachfragen: Klasse, jetzt bekomm ich doppelt Weihnachtsgeschenke, fahre doppelt in den Urlaub und ich hab kein schlechtes Gewissen mehr, weil die Eltern ja nur wegen mir zusammen geblieben sind. Wichtig ist halt die Zuverlässigkeit, die die Eltern rüberbringen müssen. Dass sich da nichts ändert, das ist von ganz entscheidender Bedeutung. Und - in der Klasse ist das ja kein Einzelfall. Es ist heute was normales. Auch das spielt eine Rolle.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ungleiche Sachverhalte können ungleich behandelt werden. Jurastudium 1. Semester. Und es sind nun mal ungleiche Sachverhalte. Ist doch ganz einfach zu verstehen. Zunächt sind die Eltern dran. Die haben ja das Kind gezeugt. Wenn sie sich trennen, dann sorgt der eine für das minderjährige Kind, der andere zahlt. Funktioniert das letztere nicht, dann bekommt der erste seine Chance, die Angelegenheit zu regeln. Dafür ist der Vorschuß gedacht. Und wenn das nicht klappt, okay, dann muss der, der das Kind aufzieht eben die Doppelfunktion ausüben. Was ist da so schwer zu verstehen dran?


    Ich hab diese Doppelfunktion bei zwei Kindern gehabt. Bis hin zur Finanzierung des Studiums. Hab sie ja auch in die Welt gesetzt. Ist doch okay.


    Und - wenn du meinst, dass da unbedingt Ungleiches gleich behandelt werden muss, dann könnte man ja auch den Vorschuß komplett streichen.


    TK

    Hi,


    ich sag es mal ganz plump. Wenn für einen selbst alles klar ist, dann braucht man keinen Anwalt. Dann aber bitte nicht hinterher beschweren, wenn dann doch noch was hoch kommt. Ich rate immer und ausnahmslos, dass man nicht zusammen zum Anwalt geht. Derjenige, der auf den eigenen Anwalt vor Gericht verzichtet, der sollte wenigstens eine Grundberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Dann weiss er, was ihn erwartet, und dann kann er abschätzen. Diese Erstberatung kostet etwa 200 €. Meine Güte, die Hochzeit kann nicht teuer genug sein .....und hier, wo es eventuell um die wirtschaftliche Zukunft (Altersversorgung) bis hin zum Tod geht, da sind diese zwei Tankfüllungen für ein Auto nicht drinne ?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nur weil einige Kids kein Geld bekommen, hier aus tragischen Umständen heraus, sollen alle Kids kein Geld bekommen? Was ist denn das für eine Haltung! Und wie soll ein Kind bitteschön die Miete überweisen? Erklär es mir, wie seine Einkäufe selbst tätigen? Kinder sind nun mal nur beschränkt geschäftsfähig, §§ 106 ff BGB. Ganz spannend wird dein Modell natürlich bei Neugeborenen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wieso sind Konflikte vorprogrammiert? Die Kids sind nicht mehr ganz klein. Portugal ist in Europa. Warum sollen die Kids keine Winterreise in den Frühling machen? Ich versteh die Bedenken ehrlich nicht. Für die Kids ist seit der Trennung ohnehin alles anders, also, was solls?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    hier sind wir wirklich mal (fast) einig. Aber, ich bitte das Alter des Kindes nicht zu vergessen. In diesem Alter sind sie selbständig, heutzutage, und es wird immer wieder beobachtet, dass Kinder mehr unter ständigen Streitereien leiden als unter einer sauberen Trennung. Wichtig ist, dass das Kind in den Entscheidungsprozess, wo es in Zukunft lebt, einbezogen wird. Dass man es ernst nimmt mit seinen Bedürfnissen. Ihm Sicherheit vermittelt und Zuwendung. Dann kann das Kind die Trennung sogar als Gewinn für sich verbuchen.


    Das klappt auf jeden Fall wesentlich besser als dieses "wir sind ja nur noch wegen dir zusammen." Glaubt es mir mal.


    Herzlichst


    TK