Beiträge von timekeeper

    Hi,


    es gibt eine Untersuchung im Auftrag des Familienministeriums, die knapp 10 Jahre alt ist. Thema war, was Kinder so kosten. Man kam schon damals auf knapp 400 € im Monat, unter Berücksichtigung von Warmmiete, Klassenfahrten, Taschengeld, was weiß ich. Der Satz ALG II für Kinder bewegt sich zwischen 220 und 300 € im Monat. Plus Miete, Klassenfahrten, Vereinskosten, Nachhilfe u.s.w. Dieser Betrag ist der Minimalbetrag. Du findest es empörend, dass für die Kids deiner Partnerin nicht weiter gezahlt wird, wenn die Kids 12 sind. Gleichzeitig willst du aber beim eigenen Kind mit 12 aufhören zu zahlen. Ja, was ist das denn? Logisch ist es auf jeden Fall nicht.


    Und natürlich gibt es auch nach dem 12. Lebensjahr noch Geld vom Staat, wenn die Bedarfsgemeinschaft ein Mangelfall ist. Und es gibt Kindergeld. Und viele andere (verdeckte) Unterstützungen. Eine weitere Untersuchung des Familienministeriums hat festgestellt, dass es direkte oder verdeckte 150 Förderungstöpfe für Kinder gibt. Ich hab die Untersuchung angefordert, leider noch nicht bekommen.


    Ich erinnere mich noch mit Schrecken daran, als mein Großer (fast Profi-Fußballer) in einem Jahr durch drei Schuhgrößen wuchs. Das hiess jeweils 1Paar normale Schuhe, 1 Paar Hallenschuhe (Sportunterricht), ein Paar Sportschuhe für draußen, ein Paar Stollenfußballschuhe. Da war noch nicht mal ein zweites Paar Schuhe dabei für den Alltagsgebrauch. Als meine Beiden so unter 15 waren, da konnte ich keine Überstunden machen (Kinderbetreuung), keine Weiterbildung, meine Karriere startete erst, als der Jüngste etwa 15 war. Auch diesen Karriereverzicht des Betreuungselternteils muss man einbeziehen. Ach ja, Kindergeld damals: 50 DM für den Großen, 70 DM für den Kleinen. Horte? Fehlanzeige.


    Und ab 18 sind ja beide Elternteile im Boot, finanztechnisch. Und das Kindergeld wird voll angerechnet. Da hat die zahlenden Elternteile auf jeden Fall eine Entlastung. Dazu kommt dann noch BaföG, andere Förderungsmöglichkeiten.


    Wieso sich da ein Elternteil aus der Verantwortung, die er selbst herbeigeführt hat, rausschleichen soll, sorry, das erschließt sich mir nicht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ja, das geht. Allerdings muss man wissen, dass ein Anwalt immer nur eine Seite vertreten kann. Alles andere ist Parteiverrat und kann gewaltig Ärger einbringen. Also, du mandatierst einen Anwalt. Der stellt dann den Antrag bei Gericht. Der Ehemann kann keinen Antrag stellen. Er kann nur schreiben, dass er zustimmt, und das wars. Der Ehemann muss auch keine Papiere unterzeichnen, was soll das denn sein?


    Herzlichst


    TK

    Hi chico, schön, dich mal wieder zu lesen.


    Zur Sache. Mich würde interessieren, was das für ein Abzug ist. Firmenwagen? Oder was sonst? Zahlt der Arbeitgeber die Bezinkosten? Steuererstattung geht natürlich in die Berechnung von Unterhalt mit ein.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Du kannst damit genauso viel anfangen wie in Deutschland. Festsetzung eines Zwangsgeldes, im Falle der Nichterteilung der Auskunft. Soweit ich weiss, kann so ein Zwangsgeld auch in der Schweiz vollstreckt werden, ich glaube nicht, dass sich da in den letzten Jahren was geändert hat. Aber das kann die Anwältin rausfinden.


    Also, entweder du nimmst das Prozessrisiko auf dich, oder du lässt es. Diese Entscheidung kann dir niemand abnehmen.


    Herzlichst


    TK

    Hallo, FrauvonWelt,


    erst einmal ein herzliches Willkommen bei uns. Endlich mal eine vernünftige Scheidung. Prima, wie ihr das gelöst habt, ein ganz dickes Kompliment. Ja, das reicht für die Trennung aus. Ihr habt zwei Wirtschaftseinheiten, getrennt lebend bedeutet nicht, dass man zwei Wohnungen haben muss. Das ist ja auch so völlig sinnvoll, denn zwei Haushalte sind nun mal teurer als ein Haushalt.


    Du kannst jeden Anwalt nehmen, es muss auch kein Fachanwalt für Familienrecht sein. Der beste familienrechtliche Anwalt, den ich kenne (hat auch meine Scheidung durchgezogen), war kein Fachanwalt, weil ihm einfach die Zeit für den erforderlichen Kurs fehlte. Ihr müsst ein gutes Vertrauensverhältnis haben, er sollte die Sitten und Gebräuche an "seinem" Familiengericht kennen, und nicht hunderte Kilometer weit weg wohnen. Er sollte ein gut organisiertes Büro haben, und schon im ersten Schnuppergespräch die Kostenfrage in etwa klären.


    Das wären so meine Vorstellungen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die kennen ihre Gesetze nicht. So viel Blödsinn hab ich ja selten gehört. Die Meldeangelegenheit ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es geht nur darum, wo das Kind tatsächlich wohnt. Da muss das Kind zwingend gemeldet sein. Bei uns ist es z.B. so, dass in so Fällen jemand vom Jugendamt oder Ordnungsamt vorbei kommt, und schaut, wo das Kind wohnt, und da wird dann von Amts wegen angemeldet. Ich vermute mal, dass die Meldebehörde davon ausgeht, dass Streit über den Wohnort des Kindes besteht. Das ist ja aber bei Euch nicht der Fall. Ich würde an den Amtsleiter schreiben, auf die Problematik und die melderechtlichen Vorschriften hinweisen.


    Das ist doch verrückt. Ist jemand nicht binnen 14 Tagen angemeldet, so kann es ein Bußgeld bis zu 5000 € geben, und wollt Ihr anmelden, so geht das nicht. Allerdings bist Du ja "nur" die Stiefmutter. Das sollte der Vater gemeinsam mit der Tochter erledigen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,
    weder in Deutschland noch in der Schweiz mischen sich irgendwelche Ämter in Zivilstreitigkeiten ein. Die Auskunft muss der Betroffene selbst geben. Das Jugendamt ist im Rahmen der Beistandsschaft lediglich der Anwalt des Kindes, das ist ein Gratis-Service des Steuerzahlers für Kinder. Natürlich gibt der Arbeitgeber keine Auskunft, würde er in Deutschland auch nicht tun. Und, einerlei, ob das Jugendamt das Verfahren für das Kind führt oder ob es das Kind über den Anwalt tut. Wenn es verliert, muss es die Kosten der Gegenseite tragen. Das vollständige Prozessrisiko kann man nicht auf Dritte abwälzen.


    Was stellst du dir an Handhaben vor, wenn du ihn antriffst? Versteh ich nicht so ganz.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    auch da können wir helfen. Die Mutter muss nix unterschreiben. Die öffentlich-rechtliche Seite ist eine ganz andere. Das Kind ist da anzumelden, wo es lebt. Geburtsurkunden kann man beliebig oft nachbestellen, kein Problem. Also, das ist mit dem Bürgerbüro der Kommune zu klären, und die Mutter kann euch da einerlei sein.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    der Kindsvater ist nicht "die Schweiz", sondern eine Privatperson, die Auskunft erteilen muss, sei es in der Schweiz oder in Deutschland. Wir haben hier also kein länderübergreifendes Problem, sondern schlicht und ergreifend eine Abwägung des Prozessrisikos. Das hätte man auch, wenn der Vater in Deutschland leben würde. Und die Entscheidung darüber, die kann dir hier keiner abnehmen, auch deine Anwältin nicht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich kenne das Heidelberger Institut nur als sehr erfolgreiche Hilfe bei Vollstreckung im Ausland. Ob wir es jetzt, wo es das Haager Übereinkommen gibt, noch brauchen, keine Ahnung. Ich hab mit dem Bundesamt in Bonn noch nicht zusammen gearbeitet. Hier geht es doch zunächst einmal darum, zu überprüfen, welchen Charakter der Titel hat, der existiert. Achtung, Titel von Jugendämtern sind im Ausland nicht zu vollstrecken, die müssen beim Amtsgericht umgeschrieben werden. So, dann stellt sich die Frage, ob der Titel dynamisch oder statisch ist. Das alles sollte die Anwältin überprüft haben. Der nächste Schritt wäre dann eine Stufenklage. Örtliche Zuständigkeit ergibt sich, so meine ich aus § 234 FamFG.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das spielt keine Rolle. Es ist im SGB II ausdrücklich geregelt, dass in diesen Fällen ein Anspruch auf ALG II besteht, und zwar unabhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern. Auf die Eltern eines solchen Kindes wird kein Rückgriff genommen, bis das Kind 6 Jahre ist. Das schließt allerdings eine Zahlungsverpflichtung des werdenden Vaters nicht aus. Die besteht.


    Diese Regelung stößt immer wieder auf Unwissen und/oder Kritik. Es ist eine politische Entscheidung gewesen, man wollte verhindern, dass die werdenden Großeltern Druck auf die werdenden Mutter in Richtung Abtreibung ausüben.


    Ich hab gerade noch mal nachgeschaut, es ist § 9 SGB II. Und dann gibt es noch § 33 SGB II, Ausschluß von Rückforderungen. Hieraus ergibt sich: wenn die werdende Mutter kein eigenes Einkommen hat, also bedürftig ist, besteht ein ALG II Anspruch, sie bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ansprüche gegen die ALG II Behörde erlöschen, wenn sie eine Ausbildung aufnimmt. Oder eben der Vater seinen Verpflichtungen nachkommt. Aber die Großeltern sind außen vor.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Depressionnen gehören in die Hand eines Arztes, und nur eines Arztes. Und wenn es echte Depressionen sind, dann hilft auch keine Beratung, von einem Sozialarbeiter. Das ist doch der völlig falsche Weg.


    Wieso "endlich mal was tun." Das Kind ist 19. In allen Bundesländern haben wir doch inzwischen bis 16 (in einigen sogar bis 18) eine Schulpflicht. Mit anschließender Lehre von drei Jahren, wenn sich die Lehre nahtlos an die Schule anschließt, kann ein Kind frühestens mit 19 fertig sein. Also, nicht endlich mal, sondern frühestens. Bisher haben wir eine Ziestrebigkeit, wie die Zukunft läuft, das wissen wir nicht. Sich über die Vergangenheit aufregen, da ist kein Grund für da, wirklich nicht.


    Noch ein kleiner Hinweis auf die Forenregeln. Es ist hier üblich und erwünscht, höflich zu sein. Dazu gehören nach unserem Verständnis auch eine Begrüßung und eine Verabschiedung.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    natürlich kann man in allen Berufen arbeiten. Nur, der Bedarf erschiesst sich mir nicht. Wirklich nicht. Ist doch wie mit den Sozialassistentenschulen, die von vielen nach der mittleren Reife besucht werden, die Ausbildung ist aber letztlich nur das Sprungbrett für ein Studium an der FH. Oder die Fachkraft für Bürokommunikation. Die klassische Lehre, die Leute kommen auch unter, die rein schulische Ausbildpflung, da kann man mit den Arbeitslosen aus dem Bereich die Straße pflastern. Wie man im Berufsbild der Tochter das alles rein schulisch bewältigen soll, keine Ahnung. Wir haben arbeitslose Öcotrophologen ohne Ende, es gibt immer noch die Lehre zur Hauswirtschaftlern, da ist Ernährungskunde ein wesentlicher Bestandteil....Nach meiner Erfahrung nützen diese Schulen mit Sicherheit einem, nämlich dem Träger der Schulen.


    Aber, im Augenblick ist ja erst mal zu klären, ob sie krank ist. Nur, keine Ahnung, was da ein Sozialarbeiter richten soll. Wenn, dann wäre die Agentur für Arbeit der Ansprechpartner.


    LG


    TK

    Hi,


    in so Fällen tut man sich immer schwer. Deshalb auch ganz vorsichtig. Die Mutter kann schon mal vom Vater gar nichts fordern. Wenn, dann nur die Tochter selbst. Und dann ist erst einmal § 1600 ff BGB, insbesondere § 1609 zu beachten. Also, der minderjährige Sohn ist zu befriedigen, erst dann ist die Tochter dran, wenn was übrig bleibt. Außerdem ist die Mutter mit im Boot, finanziell, und das Kindergeld, sofern noch welches gezahlt wird, ist voll zu berücksichtigen.


    So, jetzt kommt der Bereich, in dem ich mich schwer tue. Was war denn das für eine Ausbildung? Es gibt ja so eine ganze Menge schulische Ausbildungen, die letztlich für den Arbeitsmarkt nicht gebaut sind, wohl aber benachteiligte junge Menschen beschäftigen sollen und von der Agentur für Arbeit finanziert werden. War das sowas? Wieso hat sie sich für diese Ausbildung entschieden? War von vornherein klar, das die Ausbildung nur ein Sprungbrett zum Gymnasium sein sollte? All das müsste man wissen, um die Entscheidung fürs Gymnasium einordnen zu können, falls es darauf noch ankommt.


    So, jetzt ist im Augenblick Gymnasium nicht mehr aktuell. Da die Tochter volljährig ist, nichts tut, muss auch nichts gezahlt werden. Das ist die Regel. Jetzt kommen wir zur Ausnahme. Ein Anspruch gegen beide Elternteile besteht dann, wenn das Kind so krank/behindert ist, dass es letztlich gar nichts tun kann, und zwar dauerhaft. Bitte verstehe mich richtig. Depression ist eine sehr ernst zu nehmende Krankheit. Nur, ich staune immer wieder, wie viele Menschen plötzlich an Depressionen erkrankt sind. Wenn ich meinen Kontostand am Monatsende ansehe, dann falle ich auch in Depressionen, bzw. in tiefe Trauer. Aber deshalb bin ich nicht krankhaft depressiv. Nicht jedes lebhafte Kind hat ADHS und nicht jedes unruhige Kind in der Schule ist hochbegabt. Und, viele wirklich Depressive arbeiten ganz normal bzw. gehen einer Ausbildung nach.


    Der erste Schritt wäre also, zu klären, ob die Tochter wirklich absolut erwerbsunfähig/bildungsunfähig ist, wegen einer Depression mit Krankeitswert.
    Wenn ja, dann wäre neu zu rechnen und zwischen Mutter/Vater zu quoteln. Überstunden müssen wegen eines nicht priviligierten Kindes jedenfalls nicht geleistet werden.


    Warum jetzt die Allgemeinheit für die Tochter aufkommen soll, wenn die Eltern leistungsfähig sind, und die Voraussetzungen für Zahlungen gegeben sind, das erschliesst sich mir nicht.


    Herzlichst


    TK

    Ramona,


    es gibt keine Kinder erster und zweiter Klasse. Und erklär uns doch mal endlich, für was jetzt nach all den Jahren Unterstützung kommen soll? Abgesehen von dem Ende der Unterstützung nach der Ausbildung, für das Kind, dem Ende der Unterstützung einer Mutter drei Jahre nach der Geburt. Rückwirkend geht es sowieso nicht. Akkzeptier doch mal endlich, dass die Mutter einen Weg gewählt hat, der Vater den mitgegangen ist. Es ist die Entscheidung der Mutter gewesen. Und nur der Mutter.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das spielt juristisch keine Rolle. Du bist 33 Jahre alt. Damals waren die Rechte der Väter noch schwächer, als sie heute sind. Wenn die Mutter seinerzeit nicht wollte, dann hatte ein Vater, einerlei ob er wollte oder nicht, keine Chancen. Und nach meiner Erfahrung müssen auch Eltern/Kind zueinander finden, Gefühle müssen sich entwickeln. Die Chance hattet ihr beide leider nie.


    LG


    TK