Beiträge von timekeeper

    Hi,


    ich vermag keinen Anspruch von dir zu erkennen. Letztlich hat die Mutter alles verbaselt. Zahlen muss der juristische Vater, der er nicht war. Und die Mutter hat ja jedwede Unterstützung abgelehnt. Abgesehen davon verjähren Unterhaltsansprüche nach 3 Jahren.


    Hier dem Vater Egoismus vorzuwerfen, ich weiss nicht so recht. Es war doch die Mutter, die irgendwelche Kontakte zum Vater verhindert hat, indem sie ihm seine Vaterrechte vorenthielt. Er hatte nie eine Chance, eine Beziehung aufzubauen. Wie soll das jetzt plötzlich geschehen? Ich fürchte, der Zug ist abgefahren, Dank des Egoismus der Mutter. Es gibt so was wie Unwiederbringlichkeit. Die ist bei Euch da. Ich meine, du kannst noch die Vaterschaft feststellen lassen, schau mal in § 1600 d BGB. Ob diese Feststellung noch Folgen hat? Eventuell die finanzielle Versorgung des Vaters im Alter und du würdest gegebenfalls Erben. Ob da jetzt war verjährt ist, das müsste ich nachschauen. Kann ich so nicht beantworten.


    LG


    TK

    Hi,


    lauca, es ist immer kritisch, einen Zeitungsartikel einem Gesetz gleichzustellen. Natürlich soll das Gesetz die Rechte der Väter stärken, aber doch nicht zu Lasten der älteren Kinder. In diesen Fällen wird immer sehr genau auf die Lebensumstände der Kinder geguckt, sind sie gefährdet u.s.w. Und all das ergibt sich aus einer Zeitungsmitteilung nicht. Das kann man nur nach Aktenkenntnis abschätzen. Nur eines ganz klar: grenzenlose Selbstverwirklichung, weil man sich seinen Kindertraum erfüllen will, zu Lasten der älteren Kinder, das funktioniert gar nicht.


    Herzlichst


    TK

    Na ja, THZ, ganz so einfach ist das nicht. Das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) wird nicht die familienrechtlichen Ansprüche prüfen. Das können sie gar nicht. Ich wundere mich schon ein wenig. Da war jemand in der Lage, sein Abi zu bauen, ist ja auch nicht so ganz einfach. Und gleich hinterher voll erwerbsunfähig/arbeitsunfähig auf nicht absehbare Zeit? Da muss schon ein ganz gewaltiges Kaliber von Unfähigkeit da sein, um weiter Unterhalt zu bekommen. Und der ist von beiden Elternteilen gleichermaßen zu zahlen. Nicht nur vom Vater. Es gibt bei der Agentur für Arbeit eine Abteilung, die sich um sog. "benachteiligte junge Menschen/junge Menschen mit besonderem Förderbedarf" kümmert. Da sollte man sich beraten lassen.


    Ich weise allerdings auch darauf hin, dass die Hürden für die automatische Unterhaltszahlung bei der Vorschichte durch die Eltern sehr hoch sind.


    Herzlichst


    TK

    @ Compubast!


    Offensichtlich hast du dich nicht richtig informiert. Unterhaltsvorschuss - wie sich aus dem Namen und dem Gesetz ergibt - ist ein Vorschuss und keine Schenkung. Er ist ein Darlehen was vom Verpflichteten zurückgefordert wird, und diesen Vorschuß gibt es auch nicht bis zum Alter von 12 Jahren, sondern nur 72 Monate maximal, und mit 12 ist ohnehin Schluss.


    Und Gleichbehandlung - ungleiche Sachverhalte können auch ungleich behandelt werden. Unterschiedliche Altersstufen sind nun mal unterschiedliche Sachverhalte. Wenn du das Thema vertiefen willst, ehe hier mit falschem Halbwissen Reklame gemacht wird: Larenz, Methodenlehre, oder Maunz-Dürig-Herzog, dass sind Grundsatzwerke, verständlich geschrieben, nachvollziehbar.


    Und vielleicht mal überlegen, wer für die Existenz des Kindes verantwortlich ist. Der Staat? Die kleinen grünen Männchen vom Mars oder wer sonst?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    du hast doch weiter oben geschrieben, dass keine Umgangszeiten festgelegt sind. Wie will man Zwangsgeld verhängen, für was, was nicht festgelegt ist? Das geht doch gar nicht. Das Jugendamt kann nichts bestimmen, keine Auflagen oder was weiss ich erteilen. Das kann nur das Gericht. Wieso aber ein Hinweis des Gerichts nicht beachtet wurde, das ist mir schleierhaft. Das sollte man schleunigst nachholen.


    TK

    Hi,


    ich reagiere immer sehr allergisch, wenn man ein Problem wie hier auf die Mann/Frau Problematik schiebt. So einfach ist das nämlich ganz und gar nicht. Ich halte dir zugute, dass du nicht alles weisst.


    Sorgerecht wird nicht mal nur so entzogen. Da muss was vorgefallen sein, und zwar was Gravierendes. Andernfalls hätte das Gericht nicht so entschieden. Oder aber, er hatte einfach keine Lust mehr, und hat seinen Teil des Sorgerechts quasi dem Richter vor die Füße geschmissen. Das wissen wir nicht. Wenn dem nicht so war, dann gab es eine Begutachtung (nicht nur durchs Jugendamt), und die muss für den Vater nicht sehr günstig ausgefallen sein. Oder aber er hat die Mitwirkung in wesentlichen Sachen verweigert bzw. eine Blockadehaltung eingenommen.


    Warum will er das gemeinsame Sorgerecht, jetzt? Hat sich was geändert? Weisst du eigenlich, was das Sorgerecht beinhaltet? Jedenfalls keine permanente Einmischung, 99% aller Entscheidungen in Kindssachen sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, und die trifft der, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Sorgerecht, das sind etwa 10 Unterschriften bis zur Volljährigkeit, und das wars. Beispiele: Entscheidung über weiterführende Schule, Ausbildungsvertrag, Reisepass, eigenes Konto, medizinische Versorgung, wenn keine Routine, Reisen ins Ausland außerhalb EU (gefährdete Staaten), Führerschein mit 17, u.s.w. Also, viel ist das nicht. Dafür lohnt sich kein Kampf, zumal wir ja hier die Gründe für die richterliche Sorgerechtsentscheidung nicht kennen.


    Nun zum Umgangsrecht. Das steht dem Vater völlig unabhängig vom Sorgerecht zu, d.h., primär steht es dem Kind zu. Die Interessen der Eltern treten hinter den Interessen des Kindes zurück. Auf der anderen Seite muss Umgang machbar sein, für alle Beteiligten. Die dienstlichen Belange, die Belange der Eltern und die des Kindes müssen unter einen Hut gebracht werden. Das ist mitunter schwierig. Du schreibst ja selbst, mal ging es von ihr aus nicht, mal von ihm aus nicht. Wir haben eine völlig unklare Situation. Die muss geregelt werden. Das Jugendamt hat insoweit null Befugnisse. Es kann beraten, und das wars. Wenn was verbindliches rauskommen soll, sich die Eltern nicht einigen können, dann hilft nur eine Gerichtsentscheidung, in der die Umgangsmodalitäten festgezurrt werden. Am besten gleich mit Zwangsgeld, wenn sich ein Elternteil nicht dran hält, also auch der Vater nicht. Das würde ich anstreben.


    Und, nochmals, es ist kein Mann/Frau Problem, es ist ein Vater/Mutter Problem in diesem speziellen Fall.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    also bei mir ging die Übertragung problemlos. Ist zwar ein paar Jahre her, aber da dürfte sich nichts geändert haben. Wenn ich mich richtig erinnere, kommt es darauf an, wer überwiegend den Unterhalt zahlt. Bei 20 € auf der einen Seite dürfte das klar sein. Es wird beim Finanzamt also nicht auf die familienrechtliche Situation geschaut, sondern darauf, wer eben tatsächlich die überwiegende Last trägt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ob sie angegeben hat oder nicht, das wissen wir nicht. Wenn sie mit dem Betrieb Verluste macht, eben die hohen Krankenkassenbeiträge zahlen muss und eventuell noch zwangsweise die Rentenversicherung bedienen, dazu kommt dann noch Gewerbesteuer u.s.w. Da ist ein Kleinunternehmer ganz schnell auch mit ein paar Hundert Euro Unterhalt in den Miesen. Jedenfalls werden die Ergebnisse des Realsplittings ja (sofern bei ihr was raus kommt) in die Berechnung von ALG II einbezogen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    da schaust du mal so in etwa §§ 10 ff Einkommensteuergesetz (bin jetzt zu faul, nachzugucken). Die Faustregel mal grob vereinfacht. Dadurch, dass du das begrenzte Realsplitting geltend machst, wird die Frau benachteiligt. Sie muss dann nämlich auch Steuern zahlen. Dieser Nachteil ist auszugleichen. Trotzdem bleibt noch was hängen, gerade wenn die Frau so wenig verdient hat.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    um es noch mal ganz klar zu stellen. Hier ist zwischen öffentlichem Recht (ALG II) und Familienrecht zu unterscheiden. Ein Anspruch auf ALG II besteht, sofern das Kind noch zu Hause lebt nicht, wenn das Kind unter 25 ist und die Eltern genug verdienen. Ihr seid dann nämlich eine Bedarfsgemeinschaft, und das Veriente wird in einem "Berechnungstopf" geworfen. Familienrechtlich hat das Kind allerdings nur einen Anspruch, wenn es sich in einer Ausbildung befindet. Und dem ist hier offensichtlich nicht so. "Er sucht ja....", das ist schon dolle. Wie gestaltet sich denn die Suche? Mir geistert eine Entscheidung des Familiengerichts Giessen durch den Kopf, da wurde ganz klar formuliert, dass man ja 8 Stunden am Tag Zeit hätte, sich um einen Ausbildungsplatz/Arbeitsplatz zu bemühen. Warum man das denn nicht getan hätte?


    Vielleicht noch ein Tipp. Gerade jetzt ist nochmal ein Schwung von Lehrstellen auf den Markt gekommen. Viele Bewerber haben nämlich mehr als eine Zusage bekommen. Und die ersten merken auch, dass es wohl doch nicht die richtige Entscheidung war, oder haben jetzt den Studienplatz bekommen. IHKs und Handwerkskammern haben in der Regel eine örtliche Jobbörse/Ausbildungsbörse. Da sind bei uns noch viele offene Stellen gelistet. Vielleicht mal da reinschauen.


    Herzlichst


    TK