Hi,
ich reagiere immer sehr allergisch, wenn man ein Problem wie hier auf die Mann/Frau Problematik schiebt. So einfach ist das nämlich ganz und gar nicht. Ich halte dir zugute, dass du nicht alles weisst.
Sorgerecht wird nicht mal nur so entzogen. Da muss was vorgefallen sein, und zwar was Gravierendes. Andernfalls hätte das Gericht nicht so entschieden. Oder aber, er hatte einfach keine Lust mehr, und hat seinen Teil des Sorgerechts quasi dem Richter vor die Füße geschmissen. Das wissen wir nicht. Wenn dem nicht so war, dann gab es eine Begutachtung (nicht nur durchs Jugendamt), und die muss für den Vater nicht sehr günstig ausgefallen sein. Oder aber er hat die Mitwirkung in wesentlichen Sachen verweigert bzw. eine Blockadehaltung eingenommen.
Warum will er das gemeinsame Sorgerecht, jetzt? Hat sich was geändert? Weisst du eigenlich, was das Sorgerecht beinhaltet? Jedenfalls keine permanente Einmischung, 99% aller Entscheidungen in Kindssachen sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, und die trifft der, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Sorgerecht, das sind etwa 10 Unterschriften bis zur Volljährigkeit, und das wars. Beispiele: Entscheidung über weiterführende Schule, Ausbildungsvertrag, Reisepass, eigenes Konto, medizinische Versorgung, wenn keine Routine, Reisen ins Ausland außerhalb EU (gefährdete Staaten), Führerschein mit 17, u.s.w. Also, viel ist das nicht. Dafür lohnt sich kein Kampf, zumal wir ja hier die Gründe für die richterliche Sorgerechtsentscheidung nicht kennen.
Nun zum Umgangsrecht. Das steht dem Vater völlig unabhängig vom Sorgerecht zu, d.h., primär steht es dem Kind zu. Die Interessen der Eltern treten hinter den Interessen des Kindes zurück. Auf der anderen Seite muss Umgang machbar sein, für alle Beteiligten. Die dienstlichen Belange, die Belange der Eltern und die des Kindes müssen unter einen Hut gebracht werden. Das ist mitunter schwierig. Du schreibst ja selbst, mal ging es von ihr aus nicht, mal von ihm aus nicht. Wir haben eine völlig unklare Situation. Die muss geregelt werden. Das Jugendamt hat insoweit null Befugnisse. Es kann beraten, und das wars. Wenn was verbindliches rauskommen soll, sich die Eltern nicht einigen können, dann hilft nur eine Gerichtsentscheidung, in der die Umgangsmodalitäten festgezurrt werden. Am besten gleich mit Zwangsgeld, wenn sich ein Elternteil nicht dran hält, also auch der Vater nicht. Das würde ich anstreben.
Und, nochmals, es ist kein Mann/Frau Problem, es ist ein Vater/Mutter Problem in diesem speziellen Fall.
Herzlichst
TK