Beiträge von timekeeper

    Weisst Du, das ist kein typisches Frauenproblem, die Umgangsverweigerung. Jeder Mediator wird dir bestätigen, dass Väter, wenn die Kinder bei ihnen leben, genau dieselben Argumente gegen den Umgang finden, wie Mütter. Da gibt es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede.


    Das Problem ist doch ein ganz anderes. Mädchen werden immer noch (und zwar von Mutter und Vater) anders erzogen/gefördert als Jungs. So das Motto "sie muss sich doch nicht so quälen..." Die ganzen mies bezahlten "Helfer-Berufe", das sind Frauenberufe. Von denen kann man finanziell überleben, aber letztlich nicht leben. Und kein Kind hochbringen. Das muss man einfach sehen. Und du irrst, wenn du meinst, dass man da durch Einsparung bei Kindern viel erwirtschaften kann. Ich würde mal ganz kühn sagen, dass über 50% des Unterhalts in die fixen Kosten gehen. So hab ich es erlebt (mein Ex zahlte keinen Unterhalt, aber ich kann rechnen!), das deckt sich auch mit wissenschaftlichen Untersuchungen und auch mit den vom Bundesverfassungsgericht abgesegneten Berechnungsweisen für Kinder, die ALG II bekommen. Betreuung, Miete, Fahrtkosten zur Schule, Klamotten, Ausstattung für die Schule, PC, Taschengeld, Vereinskosten u.s.w. Da bleibt bei 500 € Unterhalt nicht viel übrig, an dem man sich bereichern könnte. Hinzu kommt noch, dass das betreuende Elternteil zumindest für 10 Jahre einen Karrierestopp in Kauf nehmen muss. Überstunden, Weiterbildung, Flexibilität ist doch gleich null. Plus die Kinderkranktage (bis 50 Arbeitstage im Jahr), welcher Arbeitgeber kann sich das leisten, einen solchen Mitarbeiter in eine Führungsposititon zu setzen?


    Und da die zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten eben in 50% aller Fälle nicht mal den Mindestunterhalt zahlen (können), sind wir eben wieder bei der Kinderarmut.


    So einfach ist das.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    warum sollte ich den Beitrag löschen? Ich lösche nur Schleichwerbungen und Beleidigungen, grundsätzlich nicht andere Meinungen. Du, die Untersuchung befasst sich ausschließlich mit Kinderarmut. Und zwar das ganze aufgehängt an der Unterhaltszahlung des Verpflichteten.


    In einem Punkt stimme ich dir absolut zu, das schreibe ich hier schon immer. Das Zerschlagen einer wirtschaftlichen Einheit (Familie) in zwei wirtschaftlich unabhängige Einheiten, das bedeutet nicht, dass diese Einheiten auf selben Level funktionieren wie vorher. Man hat ja plötzlich zwei Mieten zu zahlen, zwei mal Strom u.s.w. Und die Vorteile der Steuerklasse III sind auch nach einem Jahr weg. Wenn dann noch gemeinsame Schulden da sind, dann kann keine der "neuen" Familien den vorherigen Standart halten. Das sollte jedem einleuchten. Und da wir heute (gefühlt) etwa 50 % Trennungen haben (die Statistik sagt etwa 30 %, erfaßt aber nicht die Zweit- und Dritttrennungen und nicht die Trennungen von nichtverheirateten Paaren, sind die 50% wohl realistisch), müssen wir uns viel stärker als bisher mit dieser Armut befassen. Einiges hat sich ja schon getan. Zu meiner Zeit, also als meine Kinder klein waren, gab es kaum Kindergartenplätze, ich konnte das erforderliche Kindermädchen steuerlich nicht absetzen, die Schulzeiten in der Grundschule waren mit einem berufstätigen Elterrnteil nicht zu vereinbaren. Wir sind also auf einem Weg, der gut ist.


    Nur, die 50% mitsamt den wirtschaftlichen Folgen, eben die 70% arme Kinder, die sind in den Köpfen der Leute noch nicht angekommen. Es wird immer noch so gelebt, als müsste "Frau" ja nur bis zur Geburt des ersten Kindes arbeiten, und sei dann für den Rest des Lebens gut versorgt. Die Mädchen werden immer noch darauf hin erzogen, dass sie ja nur auf den Prinzen warten müssten, der irgendwann auf dem Schimmel angeritten kommt das Mädel liebevoll vorne in den Sattel hebt und mit ihr glücklich in sein Königsreich reitet, wo er sie bis zum Tode mit allem versorgt.


    Ganz sicherlich kann man auch in Armut gut leben, meine Beiden haben ihre Jugend nicht als arm empfunden, obwohl sie das mit Sicherheit war. An Miete, Kinderfrau, und vielem anderen kann man nun mal nicht drehen. Das ist das Problem. Ich denke mit Schrecken an das eine Jahr, in welchem der Große durch drei Schuhgrößen wuchs. Da er außerdem Fußball im Verein spielte, da dann also auch neue Schuhe fällig wurden, waren das jeweils ein paar hundert Mark. Oder das Jahr, in dem beide Klassenfahrten hatten. Beide im Winter zum Ski-Fahren in den Alpen, der eine im Sommer mit Klasse in London, der kleine in Berlin. Da ist kein Einsparpotential drinne. Das ist doch das Problem. Und eben der Mietzins, Strom, eigener PC (wird von den Schulen vorausgesetzt). Und mit diesen fixen Kosten, über die man gar nicht diskutieren kann, gibt es doch nur eine Umgangsweise: man muss zahlen.


    Herzlichst


    TK

    @ gtom: es geht doch hier darum, dass gtom eine Idealfamilie gebastelt hat, die es so vielleicht in einem Fall von 100.000 vorkommt. Vater hat diese und jene Kompetenzen und Mutter genau die, natürlich maßgeschneidert, die dem Vater fehlen. Und die Eltern können noch super miteinander kommunizieren und das Geld spielt auch keine Rolle, und die Kinder wollen und akzeptieren das Wechselmodell. Die Realität sieht anders aus. Vieles kann man auch nicht verhersagen, man muss halt schauen, was die Kinder wollen, was sie verkraften. Ich kenne genug Fälle, in denen ich Skeptikerin davon ausgegangen bin, dass es in diesem speziellen Fall klappen könnte, und dann die Kids hoffnungslos überfordert waren. Und das Wechselmodell abgestellt haben. 70% aller Kinder von Alleinerziehenden leben laut aktueller Studie der Bertelmann-Stiftung in Armut oder an der Armutsgrenze. Und diese doch nicht unerhebliche Bevölkerungsgruppe dann noch tiefer in Armut stürzen? Sorry, da fehlt mir jedes Verständnis.


    @thz: natürlich kann auch der neue Lover der Mutter ein dufter Typ sein. Das ist doch nicht das Problem. Nur, er hat sich aus den Diskussionen zwischen den Eltern raus zu halten. Darum geht es.


    Herzlichst


    TK

    Nadine, nochmals: bisher ist doch nichts Relevantes passiert. Das Mädel hat eine Ausbildung kurzfristig abgebrochen. Derzeit ist nicht zu zahlen. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Abbruch zur Erkenntnis geführt hat, dass die Erzieherinnenschule doch nicht so schlecht ist. Und heutzutage achten die Schulen schon sehr drauf, dass die Leistungen stimmen und die Anwesenheit. So mit gelbem Zettel ab ersten Tag des Fehlens u.s.w. Und ihr habt doch das Recht, einmal im Jahr eine Schulbescheinigung zu bekommen (oder ist es inzwischen zweimal?, müsste ich nachschauen).


    Selbst wenn ihr mit dem Kind zusammen leben würdet, glaubst du wirklich, dass du alle Infos bekämst? Meinst du, ein 19-jähriger Student erzählt zu Hause, dass er gerade wegen zu viel Party eine Klausur vergeigt hat? Ich jedenfalls hab das seinerzeit nicht getan. Und meine Kids auch nicht. Das hat nichts mit Zusammenleben zu tun. Mein Ältester war seinerzeit im letzten Schuljahr kaum in der Schule. Fand die Lehrer doof, den Stoff langweilig, u.s.w. Hat trotzdem ein zweier Abitur hingelegt.


    Häufig weiss man doch vieles erst im 2. Anlauf zu schätzen. Und mit etwas Glück, da wird ihr das halbe Jahr angerechnet.


    Bis 27, das ist natürlich Quatsch. Allerdings sollte bei einer Volljährigen mal geguckt werden, ob die Quotelung mit dem anderen Elternteil stimmt und das Kindergeld ist voll anzurechnen, nicht nur hälftig.


    Noch ein Hinweis. Es ist in diesem Forum üblich, sich zumindest höflich zu verabschieden. Alles andere empfinden wir als pampig.


    Herzlichst


    TK

    Das alles wissen wir doch nicht. Und hellsehen kann ich insoweit zumindest nicht. Letztlich kommt es auf die Zügigkeit der Ausbildung an. Und auf den Abschluß, das wars. Bisher ist alles noch im absolut grünen Bereich. Und wenn sie den Abschluß trotz vieler Fehltage schafft, dann ist das auch in Ordnung.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Miete kann (ist es aber in der Regel nicht) dann von Interesse sein, wenn wir einen Mangelfall haben. Der liegt hier vor. Dann schaut man, wieweit man unter den Selbstbehalt gehen kann, wenn der Betroffene mit jemandem zusammen lebt.


    Herzlichst


    TK

    Hi, natürlich wird Kindergeld nur gezahlt, wenn das Kind sich in einer Ausbildung befindet. Oder ausbidlungssuchend ist. Ich habe das als bekannt voraus gesetzt. Hier ging es beim Kindergeld lediglich um die Frage, ob man da was anderes draus herleiten kann. Und dem ist eben nicht so.


    Abgesehen davon kenne ich mich mit Autismus ganz gut aus, glaub es mir einfach mal.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das Jugendamt ist nur für die Kinder da. Das wird also kein Paket. Wirklich nicht. Verträge dieser Art (Anwalt oder Notar) sind wie alle Verträge erst einmal rechtlich verbindlich. Ist nix anderes als ein "Brötchenkaufvertrag." Das muss man klar sehen. Da es ein Vertrag mit Dauerwirkung ist, kann er natürlich jederzeit gekündigt werden. Ob man das jetzt braucht, keine Ahnung, ich würde es verneinen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich vesuch mal, zu antworten.


    Ich weiss immer noch nicht, ob es um Unterhaltsvorschuss geht oder um ALG II. Ansprüche auf beides müssen nicht austituliert sein, weil sich die Ansprüche aus dem Gesetz ergeben. Und die Unterhaltsvorschußkasse sowie das Job-Center werden dich damals angeschrieben haben. Ist dir vielleicht gar nicht aufgefallen, dass so ein Schrieb auch ein Verwaltungsakt sein kann und damit ein Titel. Da bewegen wir uns im öffentlichen Recht.


    Die Ansicht des Anwalts hinsichtlich des Kindes teile ich nicht. Das Kindergeld wird grundsätzlich gezahlt, bis ein Kind 25 ist, eventuell auch länger. Und da das Kind sich noch in der Ausbildung befindet, hat das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, einen Anspruch auf Zahlung des Geldes, und zwar unabhängig davon, ob es gesund ist oder nicht. Kindergeld bei einem Kind unter 25, welches noch in der Ausbildung ist als Indiz für Anrechenbarkeit, sorry, so läuft das nicht. Dagegen sprechen das Kindergeldgesetz und § 1606 BGB. Ob die Tochter aus anderen öffentlichen Töpfen Unterstützung erhalten kann, das ist hier nicht die Frage und deshalb wird darauf auch nicht eingegangen. Ob die Mutter anteilig für die Tochter Unterhalt zahlen muss, das ist hier auch nicht gefragt, deshalb auch keine Antwort.


    Hinsichtlich der Wohnung hatte ich doch klar gesagt, wie es läuft. Was ist da so schwer zu verstehen? Das Gesetz legt fest, dass angemessen Unterhalt zu zahlen ist, und nicht, dass irgendwelche Zahlungen von der Höhe des Mietzinses abhängig sind. Wie die Menschen ihr Geld ausgeben, dass ist ihre Angelegenheit, dem Himmel sei Dank. Im Hauptverfahren wird also lediglich spitz gerechnet. Und das wars. Im Eilverfahren können gewisse Ausgaben als Indiz hinzugezogen werden, weil da ja nur eine ganz pauschale Prüfung erfolgt.


    Vielleicht noch ein Hinweis zum Asperger Syndrom. Das Syndrom ist angeboren und nicht heilbar. Es ist eine Störung und keine Krankheit. Es gibt keinen Verursacher. Und, die Masse der Gestörten lebt ein ganz normales Leben, häufig auch die Störung unerkannt. Sind oft sog. "Inselbegabungen," die dann auch beruflich eben auf ihrer Insel sehr, sehr erfolgreich leben. Also, diese Diagnose könnte zum Bummerang werden.


    Ich habe den Eindruck, dass du einfach nicht kapieren willst, nicht einsiehst. Die gesetzlichen Regelungen sind ziemlich klar. Ihr wart lange verheiratet, dem ist Rechnung zu tragen. Da wir keine Zahlen haben, wissen wir auch nicht, ob sie dem Kind Unterhalt schuldet. Ich hielte es für sinnvoll, wenn du dich auf die Hauptsachen konzentrieren würdest, statt dich auf Nebenkriegsschauplätzen zu verzetteln.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    hier geht aber ganz viel durcheinander. Ich denke trotzdem, wir können es auf ein paar überschaubare Themenkreise reduzieren.


    Unterhaltsvorschußkasse hat nichts mit der früheren ARGE (heute Job-Center) zu tun. Die Unterhaltsvorschußkasse ist eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit, die nichts, aber gar nichts mit einem zivilrechtlichen Titel zu tun hat. Da müsste man schauen wer was zurückforder, und ob das verjährt ist oder nicht.


    So, jetzt zum zweiten Problemkreis. Unterhalt. Die Tochter ist, wie du richtig erkannt hast, nicht mehr priviligiert. Einfache Schuldzuweisungen reichen da nicht aus, zumal das ja immer nur die Hälfte der Wahrheit ist. Du hast zugeschaut, nichts getan. Tochter vielleicht auch übersensibel, keine Ahnung. Es gibt viele verquere Beziehungen, trotzdem wird aus den Kindern was. Es sind also nicht immer die anderen. Mach dir das mal klar.


    Im Augenblick ist es so, wie es ist. Du verdienst mehr, musst für die Frau zahlen. Die Tochter ist nachrangig. Ob die Frau wo wie wohnt, das ist vielleicht im Eilverfahren von Bedeutung, nicht jedoch im Hauptverfahren. Da geht es schlicht und ergreifend um die Frage, was wer verdient, wie zu bereinigen ist, und wie zu verrechnen ist.


    Das alles dürfte der Anwalt allerdings auch rübergebracht haben, oder?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    gut, dass ich nachgefragt habe. Am Anfang sah es nämlich so aus, als wenn sie vor xy Zeiten die Ausbildung abgebrochen hätte, dann 1,5 Jahre Sozialarbeit hinter sich u.s.w. Dann hätte meine Antwort nämlich ganz anders ausgesehen, als sie jetzt aussieht.


    Grundsätzlich wird den jungen Menschen eine Orientierungsphase zugestanden. Man kann also durchaus mal wechseln, ohne dass der Unterhaltsanspruch gefährdet ist. Außerdem ist er auch nicht durch ein soziales Jahr gefährdet, zumindest nicht in dem Alter. Auf der anderen Seite muss aber neu gerechnet werden.


    Während ihrer Sozialarbeit ist kein Unterhalt zu zahlen. Also, nach Wiederaufnahme in die Schule, Fortsetzung der Ausbildung. Allerdings ist die Tochter dann nicht mehr priviligiert. Zum einen ist das Kindergeld voll auf den Zahlungsanspruch anzurechnen, zum anderen ist die Mutter dann auch mit im Boot, je nach Verdienst. Und es gibt Unterhaltsberechtigte die vorrangig zu berücksichtigen sind. Und es ist zu prüfen, ob BaföG in Betracht kommt. Das geht nämlich dem Unterhaltsanspruch gegen die Eltern vor.


    Allerdings dürfte durch die Unterbrechung der Ausbildung der Unterhaltsanspruch nicht verwirkt sein.


    Herzlichst


    TK

    Daniela, du widersprichst dir ein wenig. Einerseits hat der Vater die Versorgung allein getragen. Dann will das das Kind nicht zu euch ziehen. Wo lebt das Kind denn nu?


    Herzlichst


    TK

    Hallo Daniela,


    bisher war die Lage wohl die, dass sich die Großeltern und der Vater quasi die Versorgung des Kindes geteilt haben. Jetzt soll das Kind ganz zu den Großeltern ziehen. Das Kind hat einen finanziellen Anspruch auf Unterhalt, und zwar unabhängig davon, wo es lebt. Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist, ob die Mutter auch mit zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden kann.


    Herzlichst


    TK