Beiträge von timekeeper

    @ Sander,


    irgendwie bist du noch sehr durch den Wind, oder willst nicht kapieren. Einerseits meinst du, die Kids sollen bei der Mutter bleiben, andererseits willst du die Kids zurückholen, ja was ist denn das? Und es ist in Deutschland überhaupt nicht schwierig, jemanden ausfindig zu machen. Es gibt nämlich sowas wie ein Melderecht, und wenn man finanzielle Unterstützung benötigt, dann muss man gemeldet sein, auch wenn man als Erzieherin arbeiten will. Und das Jugendamt hat null Funktion. Da muss man nichts unterschreiben. Und wenn man was unterschreibt, dann ist das nur das Papier wert, auf dem es steht.


    Zum x-ten Mal: beziehe eine juristisch saubere Position, und die sieht im Augenblick so aus, dass du dich nicht aus der Wohnung treiben lässt. Und das wars erst einmal. Und ewige Diskussionen, das ist doch Müll. Abwarten wie es sich entwickelt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    da gilt wieder das, was ich bereits oben geschrieben habe. Wenn du nicht willst, dass die Kids mit ihr umziehen bzw. umgezogen sind, dann muss das Gericht entscheiden, so die Kids in Zukunft leben. Nur, wenn du die Wohnung ohnehin allein nicht halten kannst, sie also beim Verbleib bei Dir umziehen müssten (allerdings müsste sie dann ja Kindesunterhalt zahlen), was spricht dann gegen einen Umzug mit ihr. Man kann derzeit bei dir einfach nichts konkretes planen.


    Wichtig ist auf jeden Fall, dass du dich im Augenblick nicht "vertreiben" lässt. Sie will die Trennung, also soll sie ausziehen. Dann wird gerechnet, dann wird geguckt, was für die Kinder sinnvoller ist und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

    Hi sander,


    das klingt doch alles schon sehr viel sortierter als vor ein paar Tagen. Ja das mit den 14 Tagen und hälftigen Ferien, das hat sich halt so eingebürgert. Wenn sich die Eltern gar nicht einigen können und nix dagegen spricht. Umgangsregelungen sind immer, ausnahmslos immer vorübergehende Regelungen. Die Bedürfnisse der Kinder ändern sich, die der Eltern auch. Berufliche Veränderungen folgen u.s.w. Ich denke noch mit Schrecken an die ersten großen Lieben meiner Söhne. Da wäre, wenn der Papa Interesse gehabt hätte, eine 14-Tage-Regel völlig unmöglich gewesen.


    Es gibt so viele Lösungsoptionen wie Fälle. Das muss man einfach wissen.


    Für dich ist jetzt wichtig. Du lässt dich von nichts und niemandem unter Druck setzen. Wenn sie ausziehen will, dann soll sie das tun. Die Unverletzbarkeit der Wohnung, das ist ein spezieller Schutz, der seine Basis im Grundgesetz hat. In einem Punkt stimme ich mit dem JA nicht überein. Der Umzug in eine andere Stadt ist für Kinder nicht problematisch. Das sehen auch die Gerichte so. Sonst, was würden unsere Soldaten mit Familie machen, die in schöner Regelmäßigkeit versetzt werden? Oder aber Manager in internationalen Konzernen?


    Also, bleib in der Wohnung, und überlege schon mal, ob du die Betreuung der Kids auch bei voller Berufstätigkeit nicht sicherstellen kannst.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    völlig richtig. Man muss eines wissen (wird nicht so breit getreten, aber trotzdem). Es gibt viele Firmen, die die Quote für die Beschäftigung von Behinderten nicht ausfüllen und sich "freikaufen." Das ist nichts verwerfliches, gerade im spezialisierten Bereich gibt es häufig nur ganz wenige Bewerber, die passen. Das hat dann nichts mit Behinderung oder Nichtbehinderung zu tun. Diese Firmen zahlen dann einen Ausgleichsbetrag an das Versorgungsamt/Gleichstellungsamt. Das Geld ist zweckgebunden. Aus diesem Topf werden dann Behinderte z.B. bei der Einrichtung ihres Arbeitsplatzes finanziell unterstützt, oder aber auch anderweitig. Das ist wohl einige der wenigen Stellen, die (zumindest vor ein paar Jahren war das noch so), die Geld übrig haben. Einige Beispiele: Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, Kauf eines PKWs für eine kleinwüchsige Mutter, u.s.w. Zum behindertengerechten Arbeitsplatz kann nicht nur ein Spezialstuhl gehören, sondern, wie im Fall meiner Assistentin vor ca 15 Jahren, ein geschliffener Bildschirm für ca. 70.000 DM. Da war der Riesenbildschirm auf ihre Augen angepasst wie eine Brille geschliffen. Sie war schwer sehbehindert. Diese Teile gehen im Falle eines Arbeitsplatzwechsels oder im Fall der Verrentung mit dem Betroffenen mit. Und - es sind in der Regel einmalige zweckgebundene Zuwendungen.


    Was ich hier nicht verstehe, das ist, dass er ja vorher offensichtlich ein Auto hatte, was ja auch verkauft worden ist. Irgenwann verkauft man doch jedes Auto, oder? Es geht also nur um die Finanzierung der Differenz, die ja ohnehin irgendwann mal angefallen wäre.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    grundsätzlich kann man Anschaffungen, wie @ thz richtig anmerkte, nicht reduzierend mit dem Kindesunterhalt verrechnen. Es kommt ja noch hinzu, dass ja offensichtlich vorher auch ein PKW da war, der ja wohl dann veräußert worden ist. Wenn aufgrund einer Behinderung ein PKW erforderlich ist, dann hilft eventuell der Steuerzahler bei der Anschaffung. Das nennt sich "Teilhabe am sozialen Leben." Das Versorgungsamt/Amt für Gleichstellung hilft da.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    im Gegensatz zum Vater scheint mir die Mutter gut strukturiert. Sie weiss, was sie will. So, und jetzt muss der Vater sich auch gut strukturieren. Sonst geht alles den Bach runter. Also, die Frau arbeitet. Das bedeutet schon mal aus dem Bauch heraus, dass auch der Trennungsunterhalt wegfällt, wenn er denn für die Kids zahlt.


    Allerdings sind die Angaben ansonsten widersprüchlich. Finanzielle Enge, aber kein Fall für Beratungshilfe, weil zu viel Geld da? Wie sollen wir das verstehen? Mutter/Kind Kur mit beiden Kindern über vier Monate? Erklär es. Und, wenn sie am Ort arbeitet, wird sie ja wohl kaum 100 km wegziehen.


    Alles sehr, wirklich sehr durcheinander. Erster Schritt, für dich. Lass dich nicht aus der Wohnung treiben. Bis alles bis zum letzten Punkt geklärt ist, bleibst du da wohnen mit den Kindern. Die gehen ja zur Schule, haben ihr Umfeld da. Und wenn sie ausziehen will, dann soll sie es tun.


    Das wäre mein Einstieg.


    Herzlichst


    TK

    @ thz: wir haben wohl gleichzeitig geschrieben. Eine Klarstellung: wenn die Situation finanziell so angespannt ist, wie geschrieben, dann bleibt für die Ehefrau kein Geld mehr übrig. Außerdem muss ja (selbst wenn Geld da ist) nur für die Trennungszeit Unterhalt gezahlt werden. Für die Exfrau nicht mehr, da die Kids ja in einem Alter sind, dass die Gute auch ihren Lebensunterhalt allein verdienen kann. Das ist also nun wirklich das nachrangigste Problem was wir uns hier vorstellen können.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich gehe mal davon aus, dass ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Das bedeutet, dass beide Elternteile gleichermaßen über den ständigen Aufenthalt der Kinder bestimmen dürfen. Wenn Streit aufkommt, entscheidet das Familiengericht, § 1666 BGB. Aus dieser Konstellation erfolgt, dass die Mutter als Sorgeberechtigte natürlich die Kinder auch an einen neuen Wohnort mitnehmen kann, wie der Vater auch. Es gibt keinen illegalen Umzug. Im Streitfall ist das Gericht anzurufen.


    Im übrigen haben wir hier nur Vermutungen. Was wäre wenn, was könnte passieren u.s.w. Sorry, meine Kristallkugel, mit der ich wahrsagen kann, die hab ich gerade an meinen Kollegen @edy verliehen.


    Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das reißt sich niemand unter den Nagel. Darüber entscheidet ein Familiengericht und kein orientalischer Bazar. Und dieses auch nur im Streitfall.


    Du bist offensichtlich völlig überfordert. Geh zum Amtsgericht mit allen Gehaltsunterlagen, versuche einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Und damit ab zum Anwalt. Dann kostet dich er Einstieg lediglich 15 €. Bitte vergiß nicht, dass sehr viel mehr zu regeln ist, was wesentlich konkreter als deine Vermutungen sind. Da ist die finanzielle Lage, wer arbeitet? Wie viel verdient ihr? Wieso bleiben die Kids mit dir nicht in der Wohnung, wenn sie doch ausziehen will? Was wird mit dem Kindesunterhalt? Schuldenregulierung oder Insolvenz? Betreuung der Kinder, wenn sie bei dir in der Wohnung bleiben?


    Du solltest vielleicht mal Prioritäten setzen und die dann nach und nach abarbeiten. Jedenfalls sehe ich keinen Grund, dich jetzt aus der Wohnung treiben zu lassen. Und Eile ist schon gar nicht geboten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    welche Rechte Pflegeelterrn haben, das kommt auf das juristische Konstrukt an. Es gibt Pflegeeltern, die auch das Sorgerecht haben oder aber zum Vormund bestellt sind. Und es gibt solche, die lediglich befugt sind, die Entscheidungen des täglichen Lebens zu treffen, das ist unterschiedlich. Darauf kommt es aber nicht an. Letztlich kann jeder Wohnungsinhaber, und der ist nicht dein Freund, bestimmen, wer in seiner Wohnung verkehrt. Dass gerade Pflegeeltern bei sexuellen Beziehungen sehr vorsichtig sind, das ist klar. Die können nämlich gewaltig Ärger bekommen, wenn ein Kind quasi unter ihrer Aufsicht und mit ihrem Wissen gezeugt wird. Mit 18 kann er als Besuch empfangen, wer in der Wohnung des Inhabers willkommen ist. Die Pflegschaft ist dann beendet, allerdings bleibt das jur. Konstrukt hinsichtlich der Wohnung erhalten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es macht wenig Sinn, immer wieder eine neue Anfrage zu starten. Bitte gewöhne dir an, eine Anfrage konkret fortzusetzen, das ist für die, die dir helfen wollen, dann wesentlich klarer und einfacher. Ich bin jetzt auch zu faul, alles wieder hochzuholen, kann also sein, dass irgend ein Aspekt deshalb nicht berücksichtigt wird.


    Hier ist ganz klar zu trennen. BaföG-Amt braucht die Daten der Eltern, um die Höhe des Anspruchs berechnen zu können. Das ist die öffentlich-rechtliche Seite. Das hat mit der familienrechtlichen Seite gar nichts zu tun. Nicht mal im Ansatz. So, wenn denn ein familienrechtlicher Anspruch besteht (das müsste ich jetzt nachlesen in deinen älteren Anfragen), dann ist der durch den Selbstbehalt von 1300 € nach oben gedeckelt.


    Und - mit der Ex musst du dich überhaupt nicht auseinander setzen. Würde ich auch nicht tun. Sonst heisst es irgendwann, er hat mir dies oder das telefonisch zugesagt. Und ein Zeuge wird sich dafür auch noch finden. Schreib ihr per Einschreiben, dass du keinen Kontakt mit ihr willst, dass die Angelegenheit für dich erledigt ist.


    Überweise dem Sohn direkt auf sein Konto das volle Kindergeld, und das wars. Und, nochmals, auch Kids, die zu Hause leben, haben einen Anspruch auf BaföG. Nur, der Betrag ist geringer.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    na ja, die Mutter landet ja auch in einer ungünstigeren Steuerklasse. Das ist natürlich ein Element des Puzzles. Ganz klar. Auf der anderen Seite, man darf die erhebliche Erhöhung des Kindergeldes nicht vergessen. Als meine Kinder klein waren, da gabs für den einen 50 DM, für den anderen 70 DM. Und keine Kindergarten/Hortplätze, die überwiegend vom Staat bezahlt wurden. Die Kinderfrau, die ich brauchte, einfach weil ich zwar auf Wartelisten bei Kindergärten stand, dann aber berufsbedingt umgezogen bin, so dass der Zirkus von vorne los ging, konnte ich nicht mal von der Steuer absetzen. Finanzamt meinte, ich müsse ja nicht arbeiten, es gäbe ja auch die Sozialhilfe. Es hat sich unheimlich viel getan, und das ist auch gut so.


    Nur, es kommt natürlich sehr viel zusammen. Gehobenes Anspruchsdenken (zwei Autos müssen sein), das Leben mit fast food (zu teuer), Handies u.s.w. Das alles mag funktionieren, wenn man zusammen lebt. Aber wenn man sich trennt, muss man, und zwar beide Betroffenen, zurückschrauben, ganz klar. Ich vermisse dieses Umdenken. Im Gegenteil, meist beobachte ich (und ich bin nicht die einzige, die das so sieht) dann die Trotzschwangerschaften mit neuem Partner/neuer Partnerin. Bei Altlasten aus der Beziehung, völlig ungeklärten Verhältnissen, schon vorher Mangelfall gewesen, und dann das. Das ist einfach eine mißratene Lebensplanung. Und eben auch das fehlende Verantwortungsgefühl. Es war früher selbstverständlich, dass derjenige zahlte, bei dem die Kinder nicht leben. Ohne Ausflüchte, ohne wenn und aber. Das wird heute immer seltener beobachtet. Es kommen dolle Ausflüchte und der Schrei nach dem Staat. Mir erklärte vor relativ kurzer Zeit ein Vater, er könne für sein Kind aus erster Ehe nichts zahlen, weil seinerzeit seine Ehefrau zu Hause bleiben konnte, er nunmehr neu verheiratet sei, und er doch der Ehefau No. 2 denselben Luxus bieten wolle (Kind ist natürlich unterwegs). Es ist eben viel auch Haltungssache. Und das deprimiert mich wirklich.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es hat auch vor 20-30 Jahren nicht funktioniert (ja, ich bin so ein Oldie). Nur, damals gab es weniger Trennungen, und mehr Alleinerziehende haben die Nichtbereitschaft des eigentlichen Zahlers, etwas zu leisten, als Schicksal hingenommen. Großeltern sind mehr eingesprungen. Nur, heute arbeiten die Großeltern eben auch noch, oder melden auch mal ihr berechtigtes (!) Interesse an Eigenleben an. Und - auch die fehlende Bereitschaft, Verantwortung für das zu übernehmen, was man "angerichtet" hat. Abgesehen davon, ich kann mir nun mal nur das leisten, was ich mir auch finanziell leisten kann. Da kommt dann immer gleich der Schrei nach dem Staat, nach wem auch immer. So einfach ist es nun mal nicht.


    Herzlichst


    TK