Beiträge von timekeeper

    Hi,


    der Student ist nicht mehr priviligiert, so dass sich die Frage doch gar nicht stellt.


    @ thz: es ist kürzlich eine Studie einer renomierten Stiftung veröffentlicht worden. 50% aller Kinder, die nur bei einem Elternteil aufwachsen, bekommen keinen Unterhalt, 25% zusätzlich zu wenig Unterhalt. 75% aller Kinder leben deshalb an der Armutsgrenze. Der Vergleich mit Familien, in denen die Eltern zusammen leben hinkt gewaltig. Denn aus einer wirtschaftlichen Einheit heraus lässt sich nun mal wesentlich günstiger leben. Es steht definitiv mehr Geld zur Verfügung. Steuervorteil, wenn verheiratet, nur einmal Miete, Abwechseln bei der Kinderbetreuung u.s.w.


    Herzlichst


    TK

    Hallo,


    deine Fage kann man so pauschal nicht beantworten. Ab 18 ändert sich ja einiges. Das Kindergeld wird voll angerechnet, eventuell kommt es zu einer Quotelung mit dem anderen Elternteil, und eine Ausbildungsvergütung fließt natürlich auch in die Berechnung ein. Ebenso ist zu berücksichtigen, wo das Kind lebt. Es wäre also schon sinnvoll mal grundsätzlich neu zu rechnen.


    Jetzt zum 3. Ausbildungsjahr. Grundsätzlich ist zwar nur eine Ausbildung zu zahlen, aber, wie das bei den Juristen so ist, keine Regel ohne Ausnahme. Und so eine scheint mir hier vorzuliegen. Es gibt eine Fülle von Ausbildungswegen, Studiengängen, in denen eine 2. Ausbildung auf die erste aufsattelt, und die ist dann in der Regel auch zu finanzieren, insbesondere dann, wenn dieses Ziel von vornherein bekannt ist. Mal einige Beispiele. Pflege kann man nur studieren, wenn man eine Ausbildung als Krankenpfleger/Altenpfleger hat. Für ein betriebswirtschaftliches Studium wird es als sinnvoll angesehen, wenn man vorher schon eine Banklehre absolviert hat. Obwohl dies keine Studienvoraussetzung ist, erkennt die Rechtsprechung diese Lehre als Studienvoraussetzung an, die Eltern müssen also (so sie können) auch das Studium finanzieren. Oder, der Sozialassisstent, schulische Ausbildung von drei Jahren. Gleichwohl müssen die Eltern das Studium der Sozialpädagogik finanzieren.


    Unter diesem Hintergrund wird das weitere Jahr wohl finanziert werden müssen. Deshalb lohnt sich ja die Neuberechnung.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nein, das Kind ist nicht mehr priviligiert. Dadurch besteht keine erhöhte Unterhaltsverpflichtung für die Eltern. Vermögen muss nicht eingesetzt werden, nur die Zinsen. Aber, ehe man sich darüber den Kopf zerbricht, wie wärs mit BaföG? Das ist immer vorrangig.


    Herzlichst


    TK

    Hi, Urmel,


    ich war auch erstaunt. Zumindest sollte eine Studentin in der Lage sein, sich die Basis für die Rentenproblematik zu erarbeiten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Schulrecht ist Landesrecht. Ob sie noch schulpflichtig ist, das kann ich hier nicht abschätzen. Es kann sein, dass zumindest eine Teil-Schulpflicht bis zur Volljährigkeit besteht. Das wäre zunächst zu klären. Allerdings - in dem Alter kann man niemanden "zur Schule tragen," das sollte doch eigentlich klar sein. Was mich wundert, das ist, dass die Schule die Unregelmässigkeiten so einfach hingenommen hat. Sie hätte m.E. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Tocher einleiten müssen, beim Amtsgericht, das geht nicht nur, sondern ist für so Fälle ausdrücklich vorgesehen. Die Geldbuße wird dann in so Fällen in Arbeitsstunden umgewandelt und das ist in der Regel sehr hilfreich.


    Das Jugendamt ist offensichtlich involviert. Warum die nicht mehr getan haben, keine Ahnung. Das wäre deren Job gewesen. Und, mach dir bitte eines immer wieder klar. Die Mutter hat sich offensichtlich bemüht, war eben nur nicht sehr erfolgreich, leider.


    Es gibt eine Fülle von lokalen oder auch bundesweiten Programmen für so Fälle. Allerdings haben alle eines gemeinsam. Der junge Mensch muss wollen. Und daran wird es hier scheitern. Und dann sind diese Programme nur eine Verschwendung von Steuergeldern.


    Nun zur Unterhaltsfrage. Wenn ein Titel existiert (von Jugendamt oder Gericht ausgestellt), dann muss der auch bedient werden, sonst kann daraus immer vollstreckt werden. Du müsstest dich dann also um die Abänderung bemühen, das ist der erste Schritt. Diese Abänderung kann, aber muss bei einem minderjährigen Kind nicht zwingend erfolgreich sein. Es gibt inzwischen Rechtsprechung, die auch bei minderjährigen Kindern die Verpflichtung dazu, etwas zu tun, bejahen. Schwierig wird es natürlich, wenn in so einem Verfahren dann plötzlich die "psychisch erkrankt Keule" herausgezaubert und im ungünstigsten Fall dann noch gutachterlich bestätigt wird.


    Ich würde die Mutter anschreiben. Klare Bedingungen formulieren für den weiteren Unterhalt. Auch sie verpflichten halbjährlich einen Tätigkeitsbericht zu geben und Nachweise über die Ausbildung der Tochter beizufügen (Zeugnisse, Schulbescheinigungen u.s.w.). Ankündigen, dass im Fall er Ignoranz notfalls mit gerichtlicher Hilfe eine Freistellung von Unterhaltsverpflichtungen erstritten wird. Eine Frist setzen. Das ganze per Einschreiben an Mutter und getrennt an die Tochter schicken, und eine Durchschrift an das Jugendamt zur Kenntnis.


    Und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    der Staat legt die Rentenhöhe nicht "so einfach" fest. Die Rentenleistung ist eine Versicherungsleistung, deren Höhe sich aus den getätigten Einzahlungen ergibt. Allerdings hat der Staat der Rentenkasse eine Fülle von Zusatzaufgaben aufgehalst (etwa Kosten für REHA-Maßnahmen), die dann gegebenenfalls wieder aus Steuermitteln gegenfinanziert werden. Ein Klassiker sind die Renten von Ex-DDR Bürgern, die ja nie einen Cent (bis zum Staatsbeitritt) in die Rentenkasse eingezahlt haben. Oder, gewisse Aktionen werden von der Rentenkasse gezahlt, wie etwa Rettungsmaßnahmen/Suchmaßnahmen auf hoher See.


    Die Problematik in der Zukunft ergibt sich einmal daraus, dass lange nicht alle Berufstätigen in die Rentenkasse einzahlen, aber eben auch daraus, dass die Menschen immer älter werden und in Deutschland immer weniger versicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen/vorhanden sind. Und da nur verteilt werden kann, was da ist, müssten die Renten eigentlich langfristig gesehen kontinuierlich zurück gehen. Damit das nicht passiert, zahlt eben der Steuerzahler dazu. Aber, im Prinzip kann nur verteilt werden, was da ist. Da gibt es komplizierte mathematische Formeln.


    In diesem Jahr gab es eine Erhöhung, weil gut eingezahlt wurde. Da wir in etwa voraussagen können, wie es in xy Jahren aussieht, kann man absehen, dass eine Grundrente zwar sicher ist, aber zusätzliche Vorsorge getroffen werden sollte. Die Einzelheiten finden sich in einem Gesetz wieder, dem SGB VI. Gesetze können/müssen aktualisiert werden und den Gegebenheiten angepasst. Denn wie bei allen Versicherungen gilt: was nicht da ist, kann auch nicht ausgezahlt werden.


    Das ist ein gaaaaaanz grober Überblick.


    Welche Konsequenzen sollte man als junger Mensch ziehen? Seine Planung für das Alter finanziell mindestens auf zwei Beine stellen. Also z.B. Rentenversicherung plus Grundbesitz oder was auch immer.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das ist so nicht richtig, siehe höchstrichterliche Rechtsprechung zumindest seit 2006 (BGH XII ZR 111/03). Es sind die Splittingvorteile auch an die Kinder weiterzugeben, und das geht nur in Steuerklasse III bzw. IV. Steuerklassen V oder I können deshalb so nicht Basis für eine Berechnung sein. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn einer der Ehepartner obwohl in Deutschland verdienend im Ausland versteuert und der andere deshalb trotz Verheiratung in Steuerklasse I ist.


    Aber, das ist hier ja wohl nicht der Fall.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    so einfach ist das alles nicht. Zunächst einmal wird immer nach Lohnsteuerklasse III/IV berechnet, nicht nach Lohnsteuerklasse V. Die Voraussetzung für eine Adoption ist, dass andere Kinder auch unterhaltstechnisch nicht darunter leiden. So was habt ihr auch unterschrieben. Mit 230 € seid ihr schon sehr gut weggekommen, davon kann man nämlich auch unter Berücksichtigung des Kindergeldes ein Kind nicht ernähren! Und jetzt soll das nochmals reduziert werden? Ja, was ist denn das? Sinnvoller wäre es ja gewesen, mit der Adoption zu warten, bis für dein Kind der Unterhaltsvorschuss ausgereizt ist. Dann hätte er anständig für seinen Sohn sorgen können.


    Ganz ehrlich, ich hab da wenig Verständnis. Kinder muss man sich auch finanziell leisten können. Im Interesse der Kinder.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das ist doch relativ einfach. Das Einkommen wird bereinigt, wie, das können wir hier in ERmangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht wissen, und dann hilft die Düsseldorfer Tabelle (Anmerkungen durchlesen) in Kombination mit den Anmerkungen des zuständigen OLGs. Da kann es Unterschiede geben. Wenn denn (was mir hier bei der etwas rätselhaften Anfrage nicht so ganz klar ist, noch allgemeiner geht ja wohl nicht) das Elternteil mit den 4000 € an das Elternteil mit den 3000 € zahlen muss (Steuerrückzahlungen, 13. Gehalt, Urlaubsgeld berücksichtigt?), weil dort die zwei Kinder leben, dann geht als Berechnungsfaktor eventuell (wir wissen zu wenig) eine Herabstufung nach der DT in die Berechnung ein. Was das Elternteil verdient, bei dem die Kids leben, spielt keine Rolle.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich stimme mit edy dahingehend überein, dass hier anwaltliche Beratung und ein Gerichtsverfahren angesagt sind.


    Angesichts der wilden Buchstabenwand und dem Vermengen und irrelevanten und relevanten Angaben erlaube ich mir noch den Hinweis darauf, dass es unglaublich hilfreich ist, wenn man sich auf das konzentriert, was auch entscheidungserheblich sein kann.


    Es erstaunt mich immer wieder, mit was für Ungeheuern Menschen über Jahre zusammen leben, Kinder zeugen u.s.w. Man sollte sich bemühen, das Scheitern der eigenen Lebensplanung nicht auf den Ex und die Kinder zu übertragen. Das ist ganz wichtig, auch für den eigenen Seelenfrieden. Kinder sind doch nicht doof. Sie spüren die Anspannung, zwischen den Eltern und das ist ganz häufig die Basis für die Umgangsverweigerung.


    Ob jemand kifft oder nicht, das isteressiert nur sehr am Rande. Die Rechtsprechung ist sich dahingehend einig, das Suchtverhalten allein nicht geeignet ist, den Umgang mit Kindern zu stoppen, wir haben durchaus häufig auch Fälle, in denen Kinder bei suchtkranken Eltern leben. Deshalb war deine Forderung nach einem Test auch völlig überflüssig.


    Was wird bei Gericht passieren?


    Der Richter/die Richterin wird das Jugendamt anhören. Es wird weiterhin eine Begutachtung der Kinder durchführen lassen, Ihr werdet im Prinzip auch einbezogen, und es wird auch mit den Kindern gesprochen werden. Dann wird eine Entscheidung gefällt, die wir hier nicht voraussagen können, es kann auch sein, dass ihr alle in eine Familientherapie müsst, du auch. Also, es ist ganz offen, was dabei raus kommt.


    Noch ein letzter Hinweis. Du scheinst die Umgangsauseinandersetzung mit einem 2-Fronten-Krieg zu verwechseln. Du solltest wissen, das bei konsequenter Durchführung dieses Krieges (im Hinblick auf das Unrecht, was dir angetan worden ist) es nur Verlierer gibt. Zwei Kinder und zwei Erwachsene.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    mir ist da einiges unklar. Zunächst einmal sehe ich keine rechtliche Grundlage für eine Rückforderung des Erbes, und wenn dann natürlich nur von dir. Denn du bist die Erbin, nicht dein Mann der Erbe.


    Dein Erbe geht ins Anfangsvermögen ein. Mal ein Beispiel: Anfangsvermögen 100.000 € (Vorerbe). Haus gekauft für 200.000 €. Gemeinsame Schulden: 100.000 €. So, wie soll jetzt verfahren werden? Rein rechnerisch ist kein Zugewinn da, aber bei Veräußerung des Hauses schon. Haus wird für 200.000 € verkauft, davon gehören dann dir die 100.000, und vom Rest werden die Schulden abgewickelt und ein positiv erhaltener Betrag durch zwei dividiert.


    Ich sehe also kein weltbewegendes Problem. Man sollte mal sauber rechnen. Das ist offensichtlich noch nicht passiert.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ja, da gibt es eine ganze Menge Infos, insbesondere in den einschlägigen Foren. Hier deshalb nur ein kurzer Überblick.


    Rumänien ist EU-Land. Deshalb, wie bereits angemerkt, herrscht Freizügigkeit UND der Freund kann hier auch ohne zusätzliche Genehmigung der Agentur für Arbeit einen Job annehmen. Der Genehmigung bedurfte es noch bis vor Kurzem, das war eine Übergangsregelung, die aber inzwischen nicht mehr gilt. Er benötigt auch keine Aufenthaltserlaubnis oder sonst was.


    Die ganz andere Frage ist, wovon er leben soll. Bekommst Du ALG 1, so hat ein Zusammenziehen/eine Heirat keinerlei Einfluß. Anders sieht es bei ALG II aus. Da bildest du dann mit deinem Freund zumindest im Falle der Heirat eine Bedarfsgemeinschaft. Ob er sofort auch bei uns eine Unterstützung (ALG II/Sozialgeld) bekommt, das kommt auf die Voraussetzungen an. Die findest du in § 7 SGB II. Es kann sein, dass er erst ein Jahr hier leben muss, ehe er in den vollen Genuß unseres sozialen Netzes kommt.


    Deshalb ist dringend zu empfehlen, sich zuerst um einen Job zu kümmern, dann nach Deutschland zu kommen.


    Herzlichst


    TK