Hi,
ich bemühe mich mal, obwohl unser Unterhaltsspezialist Edy ist. Ich denke mal, Edy wird sich auch noch melden.
Volljährigkeit ist ein Einschnitt, der für alle Betroffenen in Unterhaltsfragen Folgen hat. Zunächst einmal wird das Kindergeld voll und nicht hälftig mit dem Unterhalt verrechnet. Außerdem sind beide Elternteile gleichermaßén zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, also nicht nur der Umgangselternteil, sondern auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, wobei dieses Elternteil das Wahlrecht hat, ob es seinen Unterhaltsteil durch Naturalien oder auch durch Geld erbringt und das Kind dann wiederum für Kost und Zimmer u.s.w. Geld abführt. Jedenfalls sollte Dein Unterhaltsteil direkt an das Kind gehen und nicht mehr an die Mutter.
Der erste Schritt ist, dass beide Netto-Einkommen unter Berücksichtigung der Bereinigung zu ermitteln sind. Um was bereinigt werden kann, das ist den Richtlinien des für Dich zuständigen Oberlandesgerichts zu entnehmen. Da haben wir teilweise (geringfügig) unterschiedliche Ansichten. Wohl immer sind die 5% berufsbedingten Aufwendungen zu berücksichtigen, evtl. eine zusätzliche Altersversorgung, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz u.s.w. In die Ermittlung des bereinigten Einkommens sind zusätzlich Weihnachts/Urlaubsgeld zu nehmen, auch eine Steuerrückzahlung. Der so ermittelte Betrag wird durch 12 dividiert, dann habt ihr eure beiden Einkommen. Die addiert ihr, dann wird aus der Düsseldorfer Tabelle der Anspruch des Kindes abgelesen und dann wird gequotelt.
Das wäre so der ganz grobe Überblick. Lies dir mal die Anmerkungen in der Düsseldorfer Tabelle durch und auch die Kommentierungen deines Oberlandesgerichts. Damit müsstest du dann eigentlich hinkommen.
Herzlichst
TK