Das ist so richtig. Schau in die Polizeigesetze der Länder, in die StpO. Ist alles so niedergeschrieben. Und natürlich sehen die Polizisten das locker. Ist ja nicht ihr Verfahren, sondern das Verfahren der Staatsanwaltschaft. Und die müssen das in Übereinstimmung mit den Gesetzen anders sehen, eben nicht locker.
Beispiel, was ich nun durch Zufall ganz genau kenne. Vater hat genau das losgetreten. Verfahren ging, wie es sein musste, an die Staatsanwaltschaft. Wurde eingestellt, gleichzeitig erfolgte zwingend die Meldung an POLAS, und nach den Mitteilungspflichen für ein Strafverfahren auch an den Arbeitgeber der Mutter. Mutter bekam erst einmal einen Karrierestopp verhängt. Vater uneinsichtig, es erfolgte eine weitere "Information", so nannte es der Vater gegen die Ex. Teil ging wieder an die Staatsanwaltschaft. Sowohl die als auch die Mutter hatten die Schnauze voll. Vater bekam ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung u.s.w. an den Hals.
So, dann meinte das Familiengericht, es sei der Mutter unzumutbar, den Vater auch nur zu sehen. Und ob ein Vater mit der Einstellung gut für die Kinder seien, auch zweifelhaft. Erst einmal kein Umgang, nach einem Jahr Wohlverhalten dann kontrollierter Umgang beim Jugendamt, damit die Mutter nicht dem Kriminellen begegnen müsse. Das wars dann.
Und Umgangsverfahren dauern auch nicht Jahre. Zufälligerweise liegt mir die Statistik meines Familiengerichts vor. Durchschnittlich 3 Monate bis ein Jahr maximal, wenn ein Gutachten erforderlich ist, was ja häufig nicht der Fall ist. Richter haben etwa 400 Neuzugänge im Jahr. Wenn die Verfahren über die Gebühr lange dauern, dann ist da ganz schnell die Dienstaufsicht da. Es gibt sog. Restelisten, es wird sehr genau geschaut, wie schnell die Verfahren abgewickelt werden. Abgesehen davon, häufig langt ja schon das Einschalten eines Anwalts, um zu einer Einigung zu kommen.
Herzlichst
TK