Hi,
kaum aus dem Urlaub zurück, und schon wieder so viele Fragen .....Bei thz ist das Jugendamt wohl etwas über das Ziel hinaus geschossen, denn wie ein Kind seine Bezugspersonen nennt, das geht das Jugendamt einfach nichts an. Es kann auch nichts untersagen. Es kann durchaus dem Kindeswohl entsprechen, auch den Stiefvater als Papa anszusprechen. Gerade wenn Freunde der Kinder dabei sind. Ich kenne genug Kinder, die ohne irgendeinen Schaden zu nehmen, einen Papa und einen Papi haben. Ich hatte über Jahre Mami und Pappi und dann noch Mutti und Vati. Es hat mir nicht geschadet, wirklich nicht (wehe, jetzt widerspricht jemand!). Und Kriminalität allein hat mit der Erziehungsfähigkeit nichts zu tun. Sonst könnten wir ja die ganzen Mutter/Kind-Abteilungen in den Vollzugsanstalten abschaffen. Und - in vielen JVAs gibt es spezielle Umgangsräume mit Kinderspielzeug, so dass der Kontakt zu den Inhaftierten nicht abbricht.
Ich weiss jetzt nicht, wie alt das Kind ist. Und wie man sich quasi altersgerecht in den Umgang reinschleichen kann. Das ist eine individuelle Entscheidung. Dazu bedarf es natürlich einmal der Beratung, aber auch der Geduld. Wenn das Kind gar nichts von seinem biologischen Vater weiss, dann geht das nicht mal ganz schnell im "HauruckVerfahren." Eine Beratungsstelle aufsuchen, das kann das Jugendamt sein, muss aber nicht. Im Umfeld der größeren JVAs gibt es auch Vereine, die Ex-Inhaftierten bei so Problemen hilfreich zur Seite stehen. Und wenn gar nichts geht, dann ist das Familiengericht gefragt.
Herzlichst
TK