Beiträge von timekeeper

    Hi,


    ich hab den Doppelpost gelöscht. Was hier strafbar sein soll, das erschließt sich mir nicht. Es ist eine Entscheidung des täglichen Lebens, wer das Kind wann vom Kindergarten abholt. Diese Entscheidung fällt derjenige, bei dem das Kind lebt, hier offensichtlich die Mutter.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    man sollte sich auf das konzentrieren, was einen etwas angeht und auf das, was man verändern kann. Und da du, juristisch gesehen, sowieso keine Rechte (aber auch keine Pflichten) gegenüber den Kindern hast, interessiert wirklich niemanden, ob deine Geduld am Ende ist. Ganz ehrlich, ich würde als Mutter auf so Einmischungen auch sehr angemufft reagieren.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    du unterliegst immer noch einem Denkfehler. Das Geld ist für den Unterhalt der Kinder bestimmt. Wie das Kind unterhalten wird (beispielsweise mit Markenklamotten oder aber aus dem second hand Laden), das ist ausschließlich die Entscheidung des Elternteils, bei dem die Kinder leben. Da haben weder die Kinder noch der zahlende Elternteil Einfluss drauf. Und, ganz ehrlich, das ist auch gut so. Laut Erhebung des Familienministeriums von etwa 2007 kostet ein Kind inkl. Mietanteil und Nebenkosten u.s.w. im Minimum 400 €. Das sind die Kleinkinder bis 6 Jahre. Dann wird es teurer. Wenn Mutter und Stiefvater bereit sind, die Kinder zu verwöhnen und selbst Geld dazuschiessen, dann ist das deren Angelegenheit. Und wie das dazugeschossene Geld verwendet wird, das geht euch nichts an. Da würde ich als Mutter auch zickig reagieren. Vielleicht zum Trost. Meine beiden haben Umgang mit Geld gelernt, als sie anfingen, auswärts zu studieren. Wenn man 2x schon am 15. des Monats pleite ist, dann passiert das nicht mehr. Das ruckelt sich dann ganz von alleine zurecht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das wirst du überhaupt nicht verhindern können. Einerlei, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, wird es immer mal bei dem einen Elternteil, mal bei dem anderen übernachten. Sucht eine Beratungsstelle auf und erarbeitet ein Konzept, welches dem Kindeswohl entspricht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    entschuldigung, wieso ist der Mann der Verlierer? Sehe ich ganz und gar nicht so. Ihr habt gemeinsam den finanziellen Blödsinn angerichtet. Und dafür blutet jetzt jeder. Dafür habt ihr jahrelang von der Super-Steuerklasse profitiert. Und ihr hattet eben das klassische Lebensmodell. Es gibt auch umgekehrte, glaub es mir mal. Es müssen jetzt eh genug Dritte für euer völlig unveranwortliches finanzielles Verhalten bluten. Zum Jammern gibt es da gar nichts. Nur zum Regeln, und dabei gebe ich gerne Dendanstöße.


    Herzlich


    TK

    Hi,


    für den Sohn wird sich nicht so viel ändern. Eigentlich gar nichts. Du zahlst zwar weiter, dieses Geld geht aber eh in die Bedarfsgemeinschaft ein. Anders ausgedrückt, zahlst du weniger, zahlt der Staat mehr. Zahlst du mehr, zahlt der Staat weniger. Auf dem Konto der Frau macht sich das nicht bemerkbar. Du musst jetzt schauen, dass du dich entschuldest. Denn du bist überschuldet. Und bei der Inso bleibt dir ja ein ausreichender Selbstbehalt. Bitte mach sofort (die Wartezeiten sind teilweise lang) einen Termin bei einer der Beratungsstellen aus, die es überall gibt. Wie der Selbstbehalt zur Zeit in den Fällen ist, hab ich derzeit nicht im Kopf. Aber mit Sicherheit im Minimum 1000 €. Und das ist wesentlich besser als Lohnpfändungen und alles andere.


    Hab gerade noch mal nachgeschaut. Ohne Unterhaltsverpflichtungen sind es etwa 1080 €, die dir bleiben.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    natürlich darf sie. Warum nicht? Die Job-Center machen da dann schon Beine, wenn jemand nicht arbeiten will, obwohl er könnte. Nur, das Problem ist ja, dass die Arbeitsplätze normalerweise nicht unmittelbar neben der Kita/Schule sind. Und, dass Alleinerziehende ungern genommen werden, wegen der vielen Kranktage, die sie für ihre Kinder bekommen. So einfach, wie du dir das vorstellst, ist es nicht auf dem Arbeitsmarkt. Und während der Trennungszeit muss sie sowieso nicht arbeiten, familienrechtlich gesehen.


    Glaub es mir mal, du stemmst das so nicht. Freunde dich doch mal mit der Inso an. Wenn man in längeren Strecken denkt, m.E. die einzige Möglichkeit. Ach ja, ich vergaß noch was. Wandele doch dein Konto vorsichtshalber in ein P-Konto um.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    so, jetzt kommen wir zum nächsten Problem. Offensichtlich war die Frau Hausfrau (?). Wenn die Bank dieses wusste und nur wegen gesetzlicher Vorgaben quasi "pro forma" die Unterschrift geleistet hat, dann ist das sittenwidrig. Wenn die Frau das durchzieht, dann kann es durchaus sein, dass der Vertrag der Bank mit der Frau unwirksam ist, da gibt es gerichtliche Entscheidungen. Es kann auch sein, dass bei der Konstellation im Innenverhältnis Du/Frau eben die Vereinbarung sittenwidrig war. Das bekommst du so nicht gestemmt.


    Überlege dir, ob du nicht in die private Inso gehst. Das ist doch wirtschaftlich gesehen das vernünftigste. Wie sich dann die Banken mit der Frau rumschlagen, das kann dir einerlei sein. Dir bleibt dann der Selbstbehalt. Und wie der Anwalt auch nur Bruchteile der Schulden realisieren will, das ist mir bei einer ALG II Empfängerin schleierhaft.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    rückwirkend geht schon mal gar nichts, denn offensichtlich hat die Freundin dich ja nie in Verzug gesetzt. Wo das Kind gemeldet ist, das ist familienrechtlich einerlei. Das Melderecht ist eine reine öffentlich-rechtliche Angelegenheit.


    Ich grübele über was anderem nach. Wenn das Kind eh überwiegend bei dir ist, wäre es nicht sinnvoll, wenn es ganz zu dir zieht? Mal über dieses Modell nachgedacht? Es muss nicht immer die Mutter sein, bei der ein Kind lebt. Geh einfach mal davon aus, dass es ausschließlich um das Kindeswohl geht und dass du gleichberechtigt bist.


    Da wir hier zu wenig Angaben haben, kann ich nicht substantiierter helfen. Wie wärs mit einer Beratung im Jugendamt oder einer anderen Beratungsstelle? Und lass dich nicht auf die Meldeschiene schieben. Hier geht es um das Kindeswohl und eine optimale Regelung für das Kind.


    Viel Erfolg!


    Herzlichst


    TK

    Hi,
    kaum aus dem Urlaub zurück, und schon wieder so viele Fragen .....Bei thz ist das Jugendamt wohl etwas über das Ziel hinaus geschossen, denn wie ein Kind seine Bezugspersonen nennt, das geht das Jugendamt einfach nichts an. Es kann auch nichts untersagen. Es kann durchaus dem Kindeswohl entsprechen, auch den Stiefvater als Papa anszusprechen. Gerade wenn Freunde der Kinder dabei sind. Ich kenne genug Kinder, die ohne irgendeinen Schaden zu nehmen, einen Papa und einen Papi haben. Ich hatte über Jahre Mami und Pappi und dann noch Mutti und Vati. Es hat mir nicht geschadet, wirklich nicht (wehe, jetzt widerspricht jemand!). Und Kriminalität allein hat mit der Erziehungsfähigkeit nichts zu tun. Sonst könnten wir ja die ganzen Mutter/Kind-Abteilungen in den Vollzugsanstalten abschaffen. Und - in vielen JVAs gibt es spezielle Umgangsräume mit Kinderspielzeug, so dass der Kontakt zu den Inhaftierten nicht abbricht.


    Ich weiss jetzt nicht, wie alt das Kind ist. Und wie man sich quasi altersgerecht in den Umgang reinschleichen kann. Das ist eine individuelle Entscheidung. Dazu bedarf es natürlich einmal der Beratung, aber auch der Geduld. Wenn das Kind gar nichts von seinem biologischen Vater weiss, dann geht das nicht mal ganz schnell im "HauruckVerfahren." Eine Beratungsstelle aufsuchen, das kann das Jugendamt sein, muss aber nicht. Im Umfeld der größeren JVAs gibt es auch Vereine, die Ex-Inhaftierten bei so Problemen hilfreich zur Seite stehen. Und wenn gar nichts geht, dann ist das Familiengericht gefragt.


    Herzlichst
    TK

    Hi,


    sehe ich sehr ähnlich. Zunächst sollte man schauen, wie diese Vereinbarung "gestrickt" ist. Ist eine abschliessende Summe genannt, die nicht erhöht werden kann, oder ist sie in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle formuliert? Zunächst ist folglich mal genau zu lesen, was diese Vereinbarung beinhaltet. So, dann der nächste Schritt. Einkommen des zum Unterhalt verpflichteten nicht schätzen, das bringt nix. Ich sehe es immer wieder in der Praxis, nichts klafft soweit auseinander wie die Angaben hinsichtlich des Gehaltes. Man benötigt also eine Zahl, die so ungefähr hinhaut. Die ist dann zu bereinigen, im Minimum um 5% berufsbedingte Aufwedungen, zusätzliche Altersversorgung. Nächster Schritt wäre dann die Einkommensgruppe zu bestimmen, in die er laut Düsseldorfer Tabelle kommt. Bei drei oder sogar vier Unterhaltsberechtigten (Mutter des "neuen" Kindes) kann es durchaus sein, dass er um zwei Stufen runtergestuft wird. Und jetzt sind wir an dem Punkt, wo wir ins abwägen kommen. Wenn wirklich mehr zu zahlen ist, was ist, wenn er die Handy-Verträge Kündigt? Vielleicht nicht mehr so großzügig ist? Lohnt es sich, das durchzufechten? Das muss die Mutter abschätzen, können wir hier nicht absehen.


    Aber zunächst einmal schauen, was der Vertrag von vor zwei Jahren hergibt.


    Herzlichst


    TK

    Lieber Edy,


    letzteres ist nicht ganz korrekt. Nach inzwischen wohl gefestigter Rechtsprechung ist in Unterhaltssachen der gegnerische Anwalt nicht nach erfolgloser Inverzugsetzung zu bezahlen, sondern erst nach Scheitern der Berechnungsstelle beim Jugendamt. Aus dieser Überlegung heraus gibt es in meinem Gerichtssprengel auch keine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe mehr, wenn man nicht versucht hat, sich übers Jugendamt zu einigen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    einfach titulieren lassen beim Jugendamt, das geht nur dann, wenn sich die Eltern einig sind. Ansonsten ist das Familiengericht gefragt. Und ganz ehrlich, bei der Situation würde ich einen Vaterschaftstest machen lassen. Ehe ich irgendwas unterschreibe. Nicht, dass da jemand auf einen "Wanderpokal" reingefallen ist.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    hier sind wir nun wirklich mal einer Meinung. Zumal die Masse der Kosten für ältere Kinder doch verdeckte sind, die ein Externer nicht erkennt. Als meine rausgingen zum Studieren habe ich mit Erstaunen festgestellt, dass die externe Unterbringung kaum teurer war als die Versorgung zu Hause. Insbesondere Strom, Heizung u.s.w. das war schon ein Batzen. Ich selbst konnte dann noch in eine kleinere Wohnung ziehen, ganz ehrlich, ich habs kaum gemerkt, obwohl ich die Beiden finanziell gut ausgestattet hatte. Gerade die letzten Jahre in der Schule sind doch wahnsinnig teuer. Das wird immer verkannt. Und, das was hier unser Vater zahlt, das ist doch kaum über dem ALG II Niveau, wenn man die KDU mit einbezieht und die Sonderzahlungen, die vom Job-Center kommen.


    Nochmals ganz klar. Der Neue der Mutter muss für nix aufkommen. Der Ex muss sich nicht in den Ruin treiben. Aber der Mindestunterhalt sollte gezahlt werden. Anders geht es nun mal nicht.


    Herzlichst


    TK