Hi,
es ist ja ein Prozentsatz des Einkommens, der hier benannt ist. Nur, er ist nicht fest, weil eben die Bedürfnisse unterschiedlich sind. Die des Zahlers (berufsbedingte Aufwendungen, Versicherungen), die des Kindes (behindert, wie weit weg wohnend zur nächsten Schule, u.s.w.). Und nur, weil du es nicht schaffst, eine Abänderung des Titels anzuleiern, kannst du doch nicht das ganze System verteufeln.
Das Jobcenter hat mit dem Familienrecht ein Problem, weil die keine Ahnung haben, nicht entsprechend ausgebildet sind. Z.B., dass die dir den Kindesunterhalt zahlen, das ist ein Unding und nicht im Gesetz vorgesehen. Die Reihenfolge ist wie folgt: wenn du nicht zahlen kannst, dann ist erst einmal die Mutter dran. Oder für 72 Monate die Unterhaltsvorschusskasse. Wenn beides nicht funktioniert, dann das Job-Center in einer Kombi aus Geldzahlung und Übernahme von Teilen der KDU, einmal im Jahr (in einigen Ländern gesplittet) 100 € für Ausgaben für die Schule, eventuell gratis Nachmittagsbetreuung für das Kind, gratis Kindergarten und vieles mehr.
Was du da machst ist also absoluter Blödsinn, und, wenn im Rahmen einer internen Überprüfung raus kommt, dass die dir Sachen zahlen, die so nicht vorgesehen sind, kann es durchaus sein, dass du einen Rückforderungsbescheid bekommst. Also, bring deinen Landen in Ordnung!
Herzlichst
TK