Beiträge von timekeeper

    Ein Drittel des Einkommens an die Kinder, was ist da so unnormal dran? Hier geht es doch darum, dass jemand in Zukunft irgendwann genauso viel verdienen will, dass er nicht mehr Kindesungerhalt zahlen muss. Also, durchhalten bis die Kids nicht mehr priviligiert sind, und dann sieht alles anders aus.


    TK

    Hi,


    da wir die Gerichtsakte nicht kennen, ist das etwas schwierig zu beantworten. Offensichtlich ist ein Ruhen des Verfahrens angeordnet, was normalerweise nur mit Zustimmung der Parteien geschieht. Das Verfahren wird zum Abschluss gebracht, indem entweder die Klägerin den Antrag zurücknimmt (dem aber auch die Gegenseite zustimmen muss), die Parteien gemeinsam eine Erledigungsgerklärung abgeben oder aber der Vater beantragt, dem Verfahren Fortgang zu geben, mit dem Ziel, dass eine abschliessende richterliche Entscheidung ergeht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    mich würde mal interessieren, was "relativ hoher" Kindesunterhalt ist und wie alt die Kinder sind. Die Mär, dass man Kinder mit Luft und Liebe aufziehen kann, ist bei den Zahlern einfach nicht auszurotten. Ich denke noch mit Schrecken an das Jahr, in welchem mein Großer durch 3 Schuhgrößen wuchs. Er spielte in seiner Freizeit Fußball, das hiess dann im Klartext, 2 Paar Schuhe für die Strasse, ein Paar Sportschuhe für die Schule draußen, ein Paar für die Halle, ein paar Stollenschuhe. Machte allein 15 Paar Schuhe in einem Jahr. Oder, als beide auf Klassenfahrt gingen, einer nach London, einer nach Rom. Ich habe, als sie zum Studieren auszogen, festgestellt, wie teuer Kids tatsächlich sind. War gar nicht teurer als die Zeit, als sie noch zu Hause lebten. So Faktoren wie Heizung, Strom, u.s.w. werden einfach unterschätzt. Auch Taschengeld, der eigene PC, der ja von den Schulen inzwischen vorausgesetzt wird. Sportverein, Friseur u.s.w. Selbst ALG II Empfänger bekommen unter Berücksichtigung von Mietkosten (warm) knapp 300 € im Monat schon für Neugeborene, und mit zunehmenden Alter mehr plus Sonderzahltungen, Totalerlass von Kita-Kosten, 100 € im Jahr für Schulbücher, Nachhilfeunterricht u.s.w. Das ist der Betrag, den Kinder zum Überleben an der Armutsgrenze benötigen.


    Es bleibt immer ein Geschmäckle, wenn das zahlende Elternteil sein Berufsleben so einrichtet, dass es genau nichts zahlen muss. Das machen die Gerichte in der Regel nicht mit. Der Mindestsatz nach der Düsseldorfer Tabelle muss drinnen sein.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das kommt drauf an. Nein, es hat eigentlich gar nichts miteinander zu tun. Das Kind kann immer dann bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, wenn es nicht zu Hause wohnt und der Unterhaltsbeitrag, der gezahlt wird, nicht in Höhe des Kindergeldes erfolgt, und das ganz unabhängig davon, ob ein Unterhaltsanspruch besteht.


    Familienrechtlich besteht kein Unterhaltsanspruch, also müssen die Eltern nichts zahlen. Damit ist der Abzweigungsantrag des Kindes erfolgreich. Und das wars.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    zunächst einmal ein dickes Lob. Ihr scheint trotz allem noch kommunizieren zu können. Da ihr nicht verheiratet wart, ist es eigenlich unkomplizierter.


    Bei dem Alter des Kindes hat nur das Kind einen Anspruch auf Unterhalt. Den kann man selbst ausrechnen, du kannst aber auch eine Beistandsschaft beim Jugendamt einrichten für das Kind, dann regeln die das. Lass dich da mal beraten, das ist gratis.


    Nach 10 Jahren hat man natürlich eine Reihe von Anschaffungen getätigt. Bei euch (da ist der Unterschied zur Ehe) behält jeder das, was er angeschafft hat. Dasselbe gilt für Erspartes, für das Auto.


    Deine Angaben sind noch zu schwammig. Wäre sinnvoll, etwas konkreter zu werden.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ab Volljährigkeit sind beide Elternteile in die Berechnung von Unterhalt einzubeziehen. Auch ist das Kindergeld voll anzurechnen. Es ändert sich also auf jeden Fall was. Und das muss geklärt werden. Mit einfacher Bitte um Fortsetzung ist das nicht getan. Hier muss neu gerechnet werden. Und Vermögen muss der Vater nicht einsetzen, um den Unterhalt zu bezahlen. Nur die Zinsen daraus.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    meinst Du Kindergeld oder Kindesunterhalt? Kindergeld wird vom Staat einkommensunabhängig gezahlt und soll dem Grunde nach eine Steuerersparnis darstellen. Du meinst Kindesunterhalt?


    So, der Kindesunterhalt (wenn es denn um den geht), kann sich nach dem Einkommen richten, oder aber auch durch Gerichtsentscheid/Vergleich geregelt werden. Er kann also statisch festgelegt sein. Wenn es hier einen Gerichtsentscheid gibt, dann wäre das zunächst zu überprüfen. Ist der Gerichtsentscheid einer Abänderung zugängig?


    Erst wenn wir diese Frage beantwortet haben, und zwar positiv, kommen wir zu einer Neuberechnung. Der Kredit, der Basis der Altberechnung war, würde rausfallen, da er nicht mehr belastet. Die berufsbedingten Aufwendungen sind vermutlich seinerzeit auch berücksichtig worden, die bleiben drinnen. So, jetzt kommen wir zu der Berechnung des Unterhaltes. Die Heranziehung der letzten 12 Monate, das ist praktisch eine Krücke, die aber nicht zwingend benutzt werden muss. Die Gerichte haben seit einigen Jahren bei wesentlichen Veränderungen, die voraussehbar auch länger andauern, nicht nur auf die letzten 12 Monate geschaut, sondern auf die aktuelle Einkommenssituation. Von mehr als 4%, was das Haus angeht, das wäre mir neu. Weil grundsätzlich der Kindesunterhalt ein Anspruch des Kindes ist und nicht durch Reduzierung dazu dienen soll, den Eltern Eigentum zu verschaffen. Außerdem wäre insoweit zu überprüfen, was im Gerichtsurteil steht, ob insoweit nicht auch alles festgezurrt und einer Abänderung unzugänglich ist. Das weisst nur du.


    Zum Schluss noch eine Anmerkung. Wenn die letzten 12 Monate herangezogen werden zur Berechnung, dann wäre das jetzt der Zeitraum vom 1. März 2015 bis zum 28. Februar 1016 und nicht das Jahr 2015.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nee, das läuft etwas anders (sorry, dass ich dich schon wieder korrigieren muss). Das Jugendamt zahlt nur, wenn es sich um eine offiziell eingerichtete Pflegestelle handelt. Der Rest läuft unter Familienhilfe, schau ins SGB VIII, dazu bedarf es keiner Genehmigung des Jugendamtes. Und wenn dann Pflegegeld gezahlt, wird, weil die Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieses von den Eltern zurückgeholt, sofern sie zahlen können. Deshalb ja meine Frage, warum die Mutter, die ja offensichtlich berufstätig ist, nicht direkt an die Großeltern des Kindes bezahlt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    hier geht doch einiges durcheinander. Wir haben bei Kindern die Begriffe "Sorgerecht", "Vormundschaft", und sehr eingeschränkt die "Pflegschaft." Für letzteres schaust du mal in §§ 1909 ff BGB. Du wirst schnell feststellen, dass die Großeltern juristisch gesehen keine Pflegschaft inne haben. Wahrscheinlich ist es eine Vollmacht, die du den Großeltern ausgestellt hast, juristisch gesehen.


    So, jetzt zur Unterhaltsvorschusskasse. Die springt ein, maximal 72 Monate oder bis das Kind 12 ist, sofern das Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht wieder verheiratet ist und das andere Elternteil zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Dein Kind lebt bei keinem Elternteil.


    Damit kommen wir zum dritten Teil des Problems. Wenn das Kind nicht bei dir lebt, bist du gleichermaßen wie der Vater zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Und all das hat nichts mit der "Pflegschaft" zu tun, sondern einfach damit, dass Elternteile, bei denen ein Kind nicht lebt, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das Problem mit der Beistandsschaft ist, dass das Geld ja dann erst auf ein Konto des JA geht, dort überprüft wird, und erst dann an den Unterhaltsberechtigten überwiesen wird. Es ist folglich garantiert nicht bis zum 3. des Monats bei der Mutter. Das muss man wissen.


    Vielleicht noch eine grundsätzliche Ausführung. Renten sind bis einschliesslich des 3. Werktages bei dem Berechtigten eingehend zu zahlen. Und, sie sind immer in Geld zu leisten. Die spezielle Regelung für Unterhalt hat chico schon genannt. Das ist die Regel. Wenn also nichts anderes Vereinbart ist, gilt diese Regel. Ausnahmen müsste man vereinbaren. Vereinbaren, das bedeutet, man muss sich einig sein. Wenn wie hier keine abweichende Einigung vorliegt, dann ist der austitulierte Betrag zu zahlen.


    Wenn man darauf angewiesen ist, die Unterhaltsrente zum Beginn des Monats zu bekommen, dann ist die Beistandsschaft keine große Hilfe. Denn man muss mit einer Verzögerung der Zahlung von 10-20 Tagen rechnen. Was ich tun würde: Den Vater anschreiben, auf die Rechtslage hinweisen, ausdrücklich erklären, dass man mit eigenmächtigen Käufen ohne Absprache nicht einverstanden ist und für die Zukunft bei willkürlichen Kürzungen Vollstreckungsmaßnahmen einleiten werde. Diesen Brief per Einschreiben schicken, und abwarten, was passiert.


    Herzlichst


    TK

    Es war hier nach alleinigem Sorgerecht gefragt. Und das läuft nicht so, wie sich der Betroffene das vorstellt. Und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird nur dann ausdrücklich auf einen übertragen, wenn Streit besteht. Hier kann im Augenblick überhaupt nichts gemacht werden, ausser abzuwarten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es ist ja ein Prozentsatz des Einkommens, der hier benannt ist. Nur, er ist nicht fest, weil eben die Bedürfnisse unterschiedlich sind. Die des Zahlers (berufsbedingte Aufwendungen, Versicherungen), die des Kindes (behindert, wie weit weg wohnend zur nächsten Schule, u.s.w.). Und nur, weil du es nicht schaffst, eine Abänderung des Titels anzuleiern, kannst du doch nicht das ganze System verteufeln.


    Das Jobcenter hat mit dem Familienrecht ein Problem, weil die keine Ahnung haben, nicht entsprechend ausgebildet sind. Z.B., dass die dir den Kindesunterhalt zahlen, das ist ein Unding und nicht im Gesetz vorgesehen. Die Reihenfolge ist wie folgt: wenn du nicht zahlen kannst, dann ist erst einmal die Mutter dran. Oder für 72 Monate die Unterhaltsvorschusskasse. Wenn beides nicht funktioniert, dann das Job-Center in einer Kombi aus Geldzahlung und Übernahme von Teilen der KDU, einmal im Jahr (in einigen Ländern gesplittet) 100 € für Ausgaben für die Schule, eventuell gratis Nachmittagsbetreuung für das Kind, gratis Kindergarten und vieles mehr.


    Was du da machst ist also absoluter Blödsinn, und, wenn im Rahmen einer internen Überprüfung raus kommt, dass die dir Sachen zahlen, die so nicht vorgesehen sind, kann es durchaus sein, dass du einen Rückforderungsbescheid bekommst. Also, bring deinen Landen in Ordnung!


    Herzlichst


    TK

    Mein Gott, es geht beim Sorgerecht um ein paar Unterschriften, mehr nicht. Und nur, weil jemand drei Kinder weggegeben hat, wir kennen die Umstände nicht, kann man doch nicht schliessen, dass derjenige ungeeignet ist. Ich würde da als Anwalt wie folgt argumentieren: es zeugt von hohem Verantwortungsbewusstsein, dass die Mutter offensichtlich immer ihre Grenzen erkannt hat. Wenn sie ungeeignet wäre, dann würde sie auch jetzt sofort das Kind dem Vater überlassen. Da tut sich dann ein Gericht schwer. Und ob jemand eine Mutter mit Kleinkind einstellt, das ist auch noch die Frage, allein wegen der 10 Kranktage, die sie für das Kind nehmen kann, wird das schwierig, es sei denn, sie hat einen absoluten Mangelberuf.


    Hier bleibt letztlich nur abwarten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    trotzdem wäre es interessant, zu wissen (das fragt das Gericht nämlich auch), was sie sich so vorstellt. Fakt ist, dass die Mutter bisher die Hauptbezugsperson war/ist. Und dass die Gerichte stets vorrangig den Gesichtspunkt der Kontinuität von Erziehung und Betreuung zu berücksichtigen haben, so die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dieser Gesichtspunkt ist bei älteren Kindern nicht mehr so entscheidend, klar. aber bei so einem Kleinkind schon. Ich frag ja nicht von ungefähr nach der Lebensplanung der Mutter.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das Sorgerecht hat nichts damit zu tun, wo das Kind lebt. Sorgerecht, das sind ein paar Unterschriften wie etwa für die Kita, die weiterführende Schule, den Reisepass, den Ausbildungsvertrag, das Schülerkonto, komplizierte medizinische Behandlung mit mehreren Alternativen. So, ich hoffe, ich hab nichts vergessen. Deshalb wird gegen den Willen eines Elternteils das Sorgerecht auch in der Regel nicht entzogen. Und das mit dem "sie kann das Kind immer besuchen", das ist mit Verlaub doch Quatsch. Das funktioniert überhaupt nicht, kann ja auch gar nicht auf Dauer funktionieren. Interessant wäre ja mal, zu wissen, wie sich die junge Mutter die Zukunft vorstellt. Davon lese ich hier gar nichts.


    Herzlichst


    TK