Beiträge von timekeeper

    Ja siehste, und genau das darf das Jugendamt nicht. Und ob Einkommen richtig überprüft worden ist, das weiss bei euch auch niemand. Wegen dieses Zirkusses (ist ja kein Einzelfall) bin ich nicht unbedingt der beste Freund des Jugendamtes. Ich sag immer, die Hälfte der Berechnungen oder auch des Zustandekommens der Berechnungen/der Titel sind falsch, die anderen zufällig richtig.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wenn immer ein Elternteil stirbt, welches das alleinige Sorgerecht hat, wird das Familiengericht eingeschaltet. Der Familienrichter entscheidet dann, wer das Sorgerecht bekommt, oder aber Teile des Sorgerechts zugesprochen bekommt. Mit Vormundschaft hat das zunächst einmal gar nichts zu tun. Du kannst quasi schriftlich Empfehlungen abgeben bzw. hinterlegen. Halten muss sich an deine Empfehlungen niemand, insbesondere nicht das Gericht. Ist allerdings eine Erleichterung bei der Entscheidung, wenn so was vorliegt und auch gut begründet ist. Aber, mehr als Wünsche aussprechen, das kannst du nicht. Und - der juristische Vater, hier dein Lebensgefährte, hat natürlich Vorrang, ehe eine andere Entscheidung getroffen wird, wird er berücksichtigt.


    Herzlichst


    TK

    Na siehst du, da fängt es schon an. Das Jugendamt ist kein Gericht. Der "Rechtsweg" kann nur verkürzt werden, wenn alle, wirklich alle einverstanden sind. Wie beim Notar. Leider "vergessen" das die Jugendämter häufig. Und, das Elternteil, bei dem das Kind lebt, sollte alle Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen, um die Berechnung des JA nachvollziehen zu können. Da kommt dann immer der Blödsinn, wie Datenschutz oder so. Hat damit aber gar nichts zu tun, nicht mal im Ansatz. Wir haben einen Rechtsstaat auf der Basis Art. 20 GG. Danach muss jedwedes staatliches Handeln überprüfbar sein, von den Betroffenen. Klar, im Staatsschutz gibt es Ausnahmen, aber auch die sind geregelt. Nur, damit haben wir es ja hier nicht zu tun.


    TK

    Hi,


    nun ja, der neue Ehemann bekommt die günstigere Steuerklasse. Das macht schon eine ganze Menge aus. Wird häufig unterschätzt. Und wenn das nicht langt, dann muss sie halt mehr arbeiten. Das sollte zumindest als Option im Kopf drinne sein, oder? Dann gibt es Wohngeld, aufstockendes Kindergeld u.s.w. Die meisten Förderungen bekommt man allerdings nicht mit. Z.B. die Subventionierung aller Kindergarten/Hortplätze. Betriebswirtschaftlich gesehen kostet so ein Platz (je nach Ausstattung und Ort) monatlich zwischen 700 und 900 €. Niemand zahlt diesen Betrag. Wer wohl? Richtig, der Steuerzahler. Mal hinten ins SGB VIII schauen, was da alles zusätzlich über das Jugendamt gefördert wird. Oder die Versorgung mit Lebensmitteln in der Kita. Bei uns 35 € im Monat inkl. Getränke und Mittagessen. Dafür kann ich niemanden zu Hause verköstigen. Es gibt wahnsinnig viele verdeckte Unterstützungen. Das muss man einfach auch mal realisieren. Ich bin dankbar dafür. Obwohl meine Beiden schon erwachsen sind, für sich selbst sorgen. Nur, angesichts dieses Services seitens des Staates hab ich auch wenig Verständnis dafür, wenn dann gejammert wird.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    tja, Unterhaltsrecht ist für viele schwer zu verstehen. Voraussetzung für jedweden Unterhaltsanspruch ist die Inverzugsetzung. Das ist der erste Schritt. Der zweite ist dann, auszurechnen, wie hoch der Unterhaltsanspruch ist. Wenn man das weiss, dann einen Titel erwirken. Bei Einigkeit, gratis beim Jugandamt, wenn nicht, beim Familiengericht. Das mit der Schuldenberücksichtigung ist auch wieder so eine Sache. Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich sind Kinder bzw. ist der Kindesunterhalt nicht dazu da, die Schulden der Eltern zu regulieren. Das hiesse ja, die Kinder zahlen die Schulden der Eltern ab. Aber, es gibt natürlich Ausnahmen. Eben dann, wenn die Schulden eheprägend waren und auch damit die Versorgung des Kindes geprägt haben. Allerdings darf dadurch kein Mangelfall entstehen.


    Und, bei klaren Fällen, ganz sicher das Jugendamt fragen. Nur, bei komplizierteren Fällen, nee, das können die nicht. Ich hab gerade so eine Berechnung auf dem Tisch (Mutter selbständig, Kind lebt beim Vater), da ist die Berechnung Meilen, wirklich Meilen von der Realität fern. Kein Mitarbeiter des Jugendamtes weiss offensichtlich, wie man eine GuV liest, was Rückstellungen sind, u.s.w.


    Da ist dann der Rechtsanwalt gefragt, der eventuell noch einen Wirtschaftsfachmann dazu nehmen muss.


    Herzlichst


    TK

    Das ist doch Quatsch, was du da schreibst. Natürlich nimmt sie die Vorteile in Anspruch. Soll sie ja auch. Aber sie soll nicht darüber jammern, dass der Staat nicht alles übernimmt, die Eltern völlig frei stellt. Sie bekommt knapp 200 € Kindergeld. Dazu kommt ihr Verdienst. Da der Ehemann sie nach der Eheschliessung unterhalten muss, stehen ihr letztlich knapp 550 € für das Kind zur Verfügung. Das sollte doch wirklich ausreichen. Darum geht es doch. Und wenn es nicht ausreicht, dann muss man selbst sich überlegen, ja man selbst, das traue ich dem Bürger zu, wie man die Lücke schliesst.


    Herzlichst


    TK

    Hi,
    Vielleicht noch in Ergänzung. Es gibt eine Studie aus dem Familienministerium, die wurde vor Jahren in Auftrag gegeben, liegt aber erst jetzt (seit knapp 2 Jahren vor). Darin wurde festgestellt, dass wir in Deutschland über 150 direkte oder indirekte Förderungstöpfe für Kinder, minderjährige Jugendliche, benachteiligte junge Erwachsene haben. Damit sind wir weltweit ziemlich einzigartig. In diesem Zusammenhang dann von Verhungern zu schreiben, das finde ich vorsichtig formuliert, etwas bedenklich.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich muss mal wieder was richtig stellen. Unterhalt verjährt nicht nach einem, sondern nach drei Jahren. Sofern kein Titel existiert und nicht versucht worden ist, aus dem Titel zu vollstrecken. Verrechnung von Kindesunterhalt ist nicht möglich, sofern nicht weit über den Mindestbedarf hinaus bezahlt wird. Der Selbstbehalt kann auch reduziert werden, wenn das Eigenheim der Mutter gehört.


    Ich würde mal von einem Fachmann sauber ausrechnen lassen, was du zahlen musst. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


    Herzlichst


    TK

    Nee Thorsten. Es gibt Minimaltarife, in denen z.B. die Behandlung von psychischen Erkrankungen nicht vorgesehen ist. Schizophrenie bricht beispielsweise selten vor dem 15 Geburtstag aus. Ist in diesen Tarifen nicht behandelbar. Wohl aber in der GKV. Dasselbe gilt für Zahnregulierungen und vieles andere mehr.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich staune immer wieder, wie weit die Angaben über den Verdienst eines Verpflichteten auseinander gehen können. Ob da Wunschdenken mitspielt, ob geprahlt wird, keine Ahnung. Ob zu wenig gezahlt wird, das kann man nur anhand der Unterlagen herausfinden. Und dann eben rechnen. Vielleicht noch ein Hinweis. Früher war es ständige Rechtsprechung, dass die PKV immer der GKV der Vorrang zu geben sei. Das hat sich, seit es in der GKV diese Spartarife gibt, die nur die Grundversorgung abdecken, geändert. In vielen Fällen sind die Kids heute in der Familienversicherung, GKV, letztlich besser aufgehoben als in der PKV. Auch mal überprüfen, ob da ein Wechsel möglich ist. Und auch, wie das Versicherungspaket für das Kind aussieht.


    Herzlichst


    TK

    Verhungern muss es ja nicht, das Kind. Dafür gibt es als letzte Rettung ALG II. Mich stört nur gewaltig, dass zunehmend (ja, leider zunehmend) Konzepte aufgebaut werden, um eben eigenen Verpflichtungen zu entgehen. Man arbeitet geringfügig, ist ja beim Ehepartner familienversichert. Gleich nach der Scheidung muss man neu heiraten, um in die neue Familienversicherung rein zu rutschen. Der Staat soll unabhängig von der finanziellen Situation der neuen Familie für das Kind aufkommen. Es ist hier nicht mal angedacht, dass dieses Konzept so nicht ganz in Ordnung sein könnte. Als ich in einer Beratung so einer Mutter mal vorschlug, die Berufstätigkeit auf "Midi" zu erhöhen, um zumindest ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kind so einigermaßen selbst nachkommen zu können, die war so schnell draußen, so schnell konnte ich gar nicht schauen. Für Notfälle, da ist der Staat da, und dafür zahle ich auch gerne meine Steuern. Aber für mißratene Lebensplanung, da fühle ich mich nicht zuständig.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    aber es wird nicht ein Gedanke darauf verwendet, wie man seinen eigenen Zustand verändern kann. Das ist doch der springende Punkt. Und dieses und....und..... und. Irgendwas kommt immer dazwischen. Wirklich immer.


    Herzlichst


    TK

    Hey,


    natürlich ist man froh, wenn eine Entlastung kommt. Was meinst du, wie ich mich entlastet gefühlt habe, als meine Kinder mit dem Studium fertig waren. Der Vater hat nie gezahlt, ich hab das alles allein gestemmt. War für mich eine Selbstverständlichkeit. Und wenn eine Mutter bei dem Alter des Kindes nur teilzeitig arbeitet (und zwar extrem teilzeitig), meint, jemand anderes müsste für das Kind aufkommen, und sich als Opfer sieht, tut mir leid, da fehlt jedwedes Verständnis. Und jetzt muss sie heiraten (natürlich aus Liebe), nahtlos nach der Scheidung, um in die Familienversicherung rein zu kommen? Richtig arbeiten, zumindest im Midi-Job-Bereich, für sich selbst und das Kind aufkommen, das hat die Frau überhaupt nicht auf dem Schirm. Tut mir leid, da fehlt mir jedes Verständnis.


    Dir auch ein schönes WE


    TK

    Hi chico,


    im Prinzip stimme ich dir ja zu. Nur, was mich ärgert, das ist, dass immer jemand anderes für die eigenen Kinder aufkommen soll. Letztlich hab ich sie in die Welt gesetzt. Ich hab dafür zu sorgen, dass sie anständig aufwachsen. Das nennt man Verantwortung. Und da nach dem Staat oder wem auch sonst zu schreien, wenn man selbst arbeiten kann, es aber nur unzureichend tut. Sorry, vielleicht bin ich zu alt und zu altmodisch.


    Herzlichst


    TK

    Natürlich kann das Jugendamt was verbieten. Auch, dass kleine grüne Männchen vom Mars hier landen. Ich kann Frau Märkel verbieten, mit Herrn Kohl zu telefonieren. Alles geht, ist nur völlig irrelevant. Und natürlich kann ich bei Gericht vorlegen, was immer ich will. Nur, das Gericht wird es nicht berücksichtigen. Das ist prozessual so vorgesehen. Ein weiteres Gutachten ist nur eine Meinungsäusserung, mehr nicht. Nochmals "Gegengutachten" gibt es nicht. Wenn Zweifel seitens des Gerichts in dieser Instanz an dem Gutachten bestehen, wird es eine ergänzende Stellungnahme einfordern. Das ist offensichtlich nicht geschehen, die mündliche Verhandlung incl. Antragstellung ist doch längst vorbei. Wir haben jetzt noch den VT, und das wars. Mehr geht nach Beweisaufnahme und Antragstellung nicht mehr.


    Und, die Frau lebt doch längst in einer eigenen Wohnung, die ganze Sache ist länger als 6 Monate her. Damit entfällt auch die Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung.


    Herzlichst


    TK

    @ thz: das Jugendamt kann nichts verbieten. Man kann auch keinem Gutachten durch Gegengutachten widersprechen. Gegengutachten sind in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen.


    Nun zu Alexander. Die Mutter wohnt in einem anderen Ort. Der Wohnsitz "eheliche Wohnung" ist aufgegeben. Da kann sie nicht mehr zurück, es sei denn, sie beantragt die Zuweisung zur vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung. Aber auch das ist aussichtslos, wenn sie länger als 6 Monate nicht mehr dort lebt. Und das scheint nach dem Zeitablauf, wie du ihn schilderst, der Fall zu sein.


    Und, der Drops in 1. Instanz ist doch gelutscht. Verkündungstermin ist im Februar. Da passiert nichts mehr, gar nichts. Auf den weiteren möglichen Weg hatte ich hingewiesen.


    Herzlichst


    TK