Hi,
bitte gewöhn dir an, dich auf das Wesentliche zu konzentrieren. 3/4 dieses Sachverhaltes ist für die Einschätzung der Situation überflüssig. Und das macht die Anfrage nicht gerade übersichtlich. Ich versuche mal, das herauszuarbeiten, was wesentlich ist.
Vorab: Männer und Frauen sind in Deutschland gleichberechtigt. Die eine Frage kann auch sein, wieso man einem Mann die Kinder wegnehmen sollte. Es geht hier nicht um das "Elternwohl", sondern ausschliesslich um das Kindeswohl. Und Fakt ist, dass die Mutter ausgezogen ist, nicht der Vater.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist in Deutschland die Kontinuität der Erziehung/des Verbleibs der Kinder. Und die liegt hier nun mal beim Kindsvater, der sich innerhalb des Familienverbundes offensichtlich gut um die Kinder kümmern kann, d.h. er bringt Beruf und Kinder gut unter einen Hut. Wie die Mutter das schaffen will, ganz alleine, dazu sind hier keine Gedanken entwickelt, und das wäre wichtig gewesen.
Fakt ist weiter, dass die Kinder in dem Alter letztlich nicht abschätzen können, welcher Wohnort am ehesten ihren Verhältnissen entspricht. Natürlich ist das Umgangselternteil immer recht verlockend. Da wird kein Alltag gelebt, da wird verwöhnt (ist ja auch gut so), das böse Erwachen kommt dann häufig bei einem Wechsel. Abgesehen davon wird eines immer wieder verkannt. Kinder wollen artig sein. Sie wollen beiden Elternteilen gefallen. Kinder erzählen den Elternteilen jeweils das, was deren Erwartungshaltung entspricht. Und das kann beim Vater durchaus anders sein als bei der Mutter. Eigentlich filtern das die Gutachter raus. Ich sehe hier im Augenblick keinen Grund, warum die Kinder nicht im Familienverbund beim Vater bleiben sollten.
Noch ein Wort zum Kindesunterhalt. Wir sehen es als selbstverständlich an, dass Väter für ihre Kinder zahlen, wenn diese bei der Mutter leben. Wieso soll das umgekehrt nicht funktionieren? Es sollte selbstverständlich sein, dass das Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, so, wie es das Gesetz vorsieht, seinen Anteil, also den finanziellen, leistet. Kinder sind nun mal teuer. Ich hoffe im Interesse der Mutter, dass sie diese ihre Verpflichtung auch erfüllt. Denn Verantwortungslosigkeit, das sehen Gerichte gar nicht gerne.
Kinder haben ca. 14 Wochen Urlaub im Jahr. Ich würde mich drauf konzentrieren, sie in dieser Zeit viel bei mir zu haben. Und - ich würde darauf achten, dass die Kinder eben in keine mentale Zwickmühle kommen. Also nicht unter Druck setzen hinsichtlich des ständigen Aufenthaltes.
Das Gerichtsverfahren scheint abgeschlossen zu sein. Es steht ja nur noch der Verkündungstermin aus. Da ist jetzt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet, dann sind die Gründe zu studieren. Anschliessend sollte ein Fachmann entscheiden, ob es sich lohnt, vor das Oberlandesgericht zu gehen, oder aber, ob man sich derzeit nicht auf vernünftigen Umgang konzentrieren sollte.
Herzlichst
TK