Beiträge von timekeeper

    Nun ja, die Mütter leben in diesen Fällen ja nicht mit dem Vater zusammen. Womit wir am Ende der Fahnungstange angekommen sind. Denn natürlich wirkt die Mutter mit. Sie weiss nur nicht, wer der Vater ist. Das kommt tatsächlich häufiger vor, als man glaubt. So, und wie soll man mitwirken, wenn man nicht weiss, ob Fritz oder James oder Jim oder .....der Vater ist?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    der Unterhaltsvorschuss ist schon seit vielen Jahren (müssten inzwischen ca 15 Jahre sein) nicht mehr von der Angabe des Vaters abhängig. Die Mutter muss sich also gar nichts einfallen lassen. Nur sagen "Vater unbekannt." Der Vater wird angeschrieben von der Unterhaltsvorschusskasse, muss Unterlagen einreichen. Tut er das nicht, dann ergeht ein Bescheid, gegen den er Widerspruch einlegen kann, dann ist das Verwaltungsgericht zuständig. Also ein ganz normales Verwaltungsverfahren.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    so, den ersten Teil hast du jetzt kapiert. Wir bewegen uns im öffentlichen Recht. Mit Steuergeldern soll eben sorgfältig umgegangen werden. Hier wird davon ausgegangen, dass der zum Unterhalt Verpflichtete ja ohnehin nur den Mindestunterhalt zahlen kann. Wenn nicht, kann ja der Unterhaltsberechtigte das alles bei Gericht geltend machen. Es geht hier nur um die Beschränkung der Leistung durch die öffentliche Hand, nicht um mehr. Und das ist auch gut so. Wir haben genug Fälle, in welchen der Kindsvater angeblich unbekannt ist, und dann nach 72 Monaten plötzlich der Kindsmutter einfällt, wer der Daddy ist, die Behörden dann feststellen, dass der Umgang Kind/Vater äusserst vertraut ist. Da kein Verwaltungsakt existiert, kann der Vater nicht in Anspruch genommen werden, super, oder? So, jetzt hoffentlich dieser Teil auch verstanden.


    Wiki ist kein Gesetz. Und häufig auch missverständlich. Für das Kind aus einer anderen Beziehung muss der neue Partner nicht aufkommen. Wieso wird eigentlich immer nach dem Steuerzahler gefragt, und niemand kommt auf die (inzwischen wohl abwegige) Idee, dass auch eine Mutter finanziell für den Unterhalt ihres Kindes sorgen kann/muss?


    Herzlichst


    TK

    Nee, meine Auskunft ist definitiv richtig. Zahlungen der Unterhaltsvorschusskasse beinhalten rein rechnerisch der Kindergeld. Und dieser Betrag entspricht dann der Düsseldorfer Tabelle. Die Last bei der Unterhaltsfinanzierung ist nun mal Angelegenheit der Eltern und nicht des Stiefvaters.


    Nein, die öffentlich-rechtliche Seite (Unterhaltsvorschuss) ist auch anders geregelt als der allgemeine Familienunterhalt. Da ergeht gegen den Verpflichteten ein Verwaltungsakt. Wenn er sich dagegen wehrt, dann wird überprüft, ob er leistungsfähig war, wenn er sich nicht wehrt, ist der Verwaltungsakt bestandkräftig und muss bedient werden. So wie ein Knöllchen, gegen welches man sich nicht wehrt.


    TK

    Hi,


    tedesco hat das alles wohl sehr laienhaft angepackt, vorsichtig formuliert. Erst offensichtlich gar nichts getan, und sich hinterher verklagen lassen. Woher soll die Richterin wissen, ob eine Zahnbehandlung notwendig ist? Richtig, sie kann nur einen Gutachter einschalten. Bei meinem Sohn hat mein Zahnarzt seinerzeit von sich aus das Einholen einer Zweitmeinung vorgeschlagen. Die musste ich dann zwar zahlen, war aber nicht so teuer wie eine komplette Begutachtung. Auf jeden Fall sollte @ Penderyn mit dem Zahnarzt reden. Sich die Prozedur und die Kosten erklären lassen. Und dann nochmal mit der KK reden, die wissen doch, welche Spangen ihren Zweck erfüllen und was reiner Luxus ist.


    Meine Ausführungen zur Nachhilfe, da muss ich was korrigieren, das hatte ich überlesen. Sorry. Die Mutter hatte ja der Nachhilfe nur unter der Bedinung zugestimmt, dass der Vater den Kosten hierfür alleine übernimmt. Dann kann er die Hälfte natürlich nicht einfordern. Außerdem, wenn das Kind jetzt auf einem sehr guten Level ist, dann braucht es ja die Unterstützung auch nicht mehr.


    @ Tedesco: Zivilrecht hat mit Gerechtigkeit sehr wenig bis gar nichts zu tun. Da geht es um Rechtsfrieden. Und der Richter muss neutral sein. War doch schon sehr fair von der Richterin, dass sie dich auf die Kosten der Begutachtung hingewiesen hat. Du hättest halt vorher tätig werden müssen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    natürlich sind beide Elternteile in der Pflicht. Da hab ich doch gar nichts anderes behauptet. Nur, wenn ein Elternteil ausfällt, aus was für Gründen auch immer, dann ist zunächst einmal das andere Elternteil allein verantwortlich. Der Staat muss und kann nicht für jedes und alles eintreten. Erst, wenn das zweite Elternteil eben nicht alles übernehmen kann, dann springt der Staat ein, und das ist auch gut so.


    Man kann nicht jedes Lebensrisiko auf den Staat abwälzen. Und, wir sind diesbezüglich doch inzwischen ganz gut aufgestellt. Das Bundesfamilienministerium hat so vor etwa zwei Jahren eine Studie veröffentlicht. Es gibt mehr als 50 verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für unsere Kinder direkt. Elterngeld ist da noch gar nicht mal drinnen. Ist doch gar nicht so schlecht, oder?


    TK

    Hi,


    zunächst eine kleine Korrektur. Es gibt kein 50 %tiges Sorgerecht. Welche 50 % des Kindes hättest du dann für dich? Du merkst, auf was ich hinaus will. Es gibt nur ein gemeinsames Sorgerecht. Das hat aber mit dem Umgangsrecht nichts zu tun. Auch ohne Sorgerecht hätte das Kind einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen, das ist ein Ausfluss aus Art. 6 Grundgesetz. Soviel Grundsätzliches vorneweg. Das sollte man insbesondere dann wissen, wenn die Eltern getrennt leben.


    So, wie ist der Umgang zu gestalten? Faustregel ist, je kleiner das Kind ist, desto öfter und kürzer. Je größer das Kind ist, desto seltener und länger. Ziel sollte sein, dass etwa mit zwei Jahren das Kind ganze Wochenenden bei dir verbringt, auch gemeinsamer Urlaub möglich ist. Die Ausgestaltung ist natürlich von der Entwicklung des Kindes abhängig, kann individuell unterschiedlich sein. Du siehst weiterhin, dass eine Unterhaltsregelung immer nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gültig sein kann. Die Bedürfnisse der Kinder, aber auch die der Eltern verändern sich im Laufe der Jahre.


    Bei so einem Winzling hat es sich eingebürgert, dass das Umgangselternteil das Kind in der Wohnung der Mutter sieht. Aber bitte nicht unter Aufsicht der Mutter! Und es natürlich nicht nur anguckt, sondern auf den Arm nimmt, mit ihm schmust und spielt, es bei Bedarf wickelt u.s.w. Im nächsten Jahr ist dann vielleicht schon eine kurze Mitnahme in die eigene Wohnung möglich (Spielecke einrichten!) u.s.w. Das ist das, was mach meiner Erfahrung Erfolg hat.


    Jugendamt oder eine andere Familieneinrichtung aufsuchen. Zur Stellung des Jugendamtes: es kann nur empfehlen, nichts festlegen. Wenn die Mutter nicht will, dann ist eine Gerichtsentscheidung angesagt, § 1666 BGB.


    Viel Erfolg!


    TK

    Hi,


    das Sorgerecht hat nichts mit der Zahlungspflicht zu tun. Wenn dem so wäre, müsste ja ein nicht sorgeberechtigtes Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlen. Wenn wir echten Mehrbedarf haben, dann muss der Zahler sich auch hieran beteiligen. Bei der Zahnspange wären die Voraussetzungen bei medizinischer Indikation gegeben. Beim Nachhilfeunterricht eben bei schlechten Noten in der Schule.


    Herzlichst


    TK

    Na ja, da sind die Mensch wie die Leut, wie man bei uns sagt. Nehmt einfach mit, dass in Sachen Kindesunterhalt (nicht Exenunterhalt) das Jugendamt letztlich dieselben Funktionen wie der Anwalt hat, eher noch mehr, denn es kann bei Einverständnis ja auch Titel erstellen. Das kann der Rechtsanwalt nicht! Wenn da natürlich jemand krank ist, vielleicht nur die allgemeine Telefonzentrale dran ist, da kann man doch auch nichts erwarten.


    Fakt ist, dass schon seit vielen Jahren die Ausbildung/das Studium der Sozialarbeiter als wesentlichen Schwerpunkt Sozialrecht in allen Ausgestaltungen hat. Die können also rechnen, und wissen in ihrem Bereich auch Bescheid. Und Vollstreckung, die machen die auch. Aber Vollstreckungen passieren immer durch das Gericht, auch wenn ein Anwalt im Verfahren drinnen ist. Und - die JA-RechnerInnen machen den ganzen Tag nichts anderes. Können sogar besser sein, als der Rechtsanwalt, der zwar juristisch wahnsinnig kompetent ist, aber nicht so oft rechnet. Und, es ist ein Service, von uns allen bezahlt. Deshalb meine Empfehlung, es zunächst einmal mit dem JA zu versuchen. Und wenn das nicht klappt, kann man immer noch die teurere Version "Rechtsanwalt" wählen.


    Nur hier allgemein auf die böse Gesellschaft zu schimpfen, tut mir leid. Da mach ich nicht mit. Da bin ich vielleicht zu altmodisch. Wenn ich ein Kind auf die Welt bringe, einerlei ob Papa oder Mama, muss ich immer damit rechnen, auch allein die Verantwortung übernehmen zu müssen. Für Erziehung und auch die finanzielle Seite. Wenn ich mir das nicht zutraue, dann darf ich keine Kinder in die Welt setzen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Du hattest geschrieben, Jugendämter dürfen keine Rechtsberatung betreiben. Darum ging es, und das ist definitiv falsch. Die Ämter sind sogar kraft Gesetzes verpflichtet, dieses zu tun. Es gibt viele Rechtsberatungsstellen, in denen keine Rechtsanwälte sitzen, sondern Laien. Und die dürfen! Beispielsweise seien hier nur mal der weisse Ring, VDK, Mieterbund, Haus und Grund erwähnt. Da besteht kein Unterschied zum niedergelassenen Anwalt. Und auf den Titel, wer da für die Vollstreckung zuständig ist, da ist auch kein Unterschied zwischen Jugendamt in Aktion und Rechtsanwalt in Aktion.


    Es geht nicht darum, die eine oder ander Meinung zu vertreten. Es geht darum, dass man über die juristische Lage nur informieren sollte, wenn man dazu in der Lage ist. Es ist doch traurig, wenn jemand aufgrund von juristischer Fehlinformation in die Irre geleitet wird. Das wollen wir hier vermeiden. Einverstanden?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    mal wieder ungesundes Halbwissen.


    Das Jugendamt darf Rechtsberatungen in den Bereichen durchführen, die im Kraft Gesetz (SGB VIII) zugewiesen ist. Und im Rahmen der Beistandsschaft kann das Jugendamt natürlich auch eine Vollstreckung veranlassen. Der Rechtsanwalt kann ja auch keine Vollstreckung veranlassen. Das macht immer und ausnahmslos der Gerichtsvollzieher. Da ist also kein Unterschied zum Rechtsanwalt da.


    Nur, ich habe erhebliche Zweifel, dass es hier einen Titel geben wird. Und wenn wir mal spitz rechnen, wird der Ungelernte ohne Berufserfahrung ja kaum auf mehr als den Mindestlohn kommen. Wenn wir das Einkommen dann bereinigen, Sozialabgaben abziehen, dann sind wir doch schon am Selbstbehalt, oder nur ein paar Euronen drüber. Die gehen dann durch drei (weil drei Kids). Kann man doch vergessen. Und wenn man Pech hat, dann muss man noch den Anwalt der Gegenseite bezahlen. Keine tolle Auskunft, die ich da gebe, aber eine, die der Realität entspricht. Und man sollte hier Ratsuchende nicht in aussichtlose Verfahren mit erheblichem Kostenrisiko treiben.


    Herzlichst


    TK

    Das hat nichts mit diesem Fall hier zu tun. Gar nichts. Hier geht es darum, dass ein ALG II Empfänger ohne jedwede Qualifikation drei Kinder in die Welt gesetzt hat, und überhaupt keine Infos darüber da sind, was er so tut. Offensichtlich schafft es nicht mal das Job-Center, ihn unterzubringen. Und das Rechtsanwälte Interessenvertreter sind, also völlig berechtig häufig erst einmal mehr fordern, als zusteht, das dürfte auch klar sein. Aber, ist nicht unser Fall hier.


    TK

    Entschuldigung, ich weiss doch, mit wem ich mich einlasse. Auch bienenfleißige Männer können mitunter keinen oder nur sehr wenig Unterhalt bezahlen, einfach, weil sie zu wenig verdienen. Und das mit dem nach Gutdünken, das stimmt doch gar nicht. Wir haben Gesetze, wir haben eine gefestigte Rechtsprechung. Nur, es wird immer, wirklich immer Grenzfälle geben. Das weiss man aber vorher.


    Ich habe nach der Geburt meiner Kinder nach 8 Wochen wieder angefangen zu arbeiten. Elterngeld gabs nicht. Ist trotzdem was aus ihnen geworden, beide haben studiert. Und man kann nicht alles Lebensrisiko auf eine andere Person abwälzen. Und was die individuelle Entscheidung für ein Kind gleich mit der "Gesellschaft" zu tun hat, nun ja, das ist mir einfach zu platt. Wir haben im SGB VIII umfangreiche Finanzierungs- und Betreuungsmodelle festgezurrt. Die beispielhaft sind, und noch vor 20 Jahren undenkbar waren.


    Ich musste mein Kindermädchen seinerzeit privat bezahlen. Kein Kindergartenplatz, nichts. Mir wurde noch freundlich gesagt, ich könne ja zu Hause bleiben. Wie oft ich beschimpft wurde, als "Rabenmutter", keine Ahnung. War schon dolle. Aber wenn Frauen wie Männer, da ist nach wissenschaftlichen Erhebungen kein Unterschied, meinen, man müsste nach der Geburt eines Kindes zwingend für 3 Jahre zu Hause bleiben (ist ja schön bequem für die Frauen), dann muss man sich nicht wundern, wenn man den beruflichen Anschluss verloren hat. Und dann nur zu schreien "der böse, böse Mann", sorry, das ist mir zu platt. So isses nämlich nicht.


    Herzlichst


    TK
    (die ihre Kids nicht nur allein aufgezogen hat, sondern auch allein finanziert hat)

    Hi,


    ganz ehrlich, ich habe wenig Verständnis dafür, dass jemand blind Steuererklärungen unterschreibt, sich gegenüber dem Finanzamt in Verantwortung begibt, bis hin zu strafrechtlichen Aspekten. Ehe du die nächste Steuererklärung unterschreibst, vielleicht mal anschauen, Ablichtungen fertigen, und der Steuerbescheid sollte dir auch zugehen. Dann weisst du so in etwa, was finanziell läuft. Und den alten Steuerbescheid, den kannst du dir beim Finanzamt nochmals holen, auch Akteneinsicht dort ist möglich.


    Einfach so abschätzen, bei einem Selbständigen, was er verdient, das ist schwer. Umsatz ist nun mal nicht gleich Verdienst. Da kann man überhaupt nichts aussagen, und selbst wenn hier eine Zahl stünde, würde das nicht weiterhelfen.


    Bleibt die Frage, wie in eurem Fall der angemessene Unterhalt des Ehepartners aussieht. Da ihr nicht getrennt lebt, ein etwas ungewöhnliches Modell gewählt habt, ist es letztlich eine Frage der Vereinbarung. Es gibt so eine Taschengeldregelung, die aber hier auch nicht so ganz greift. Der nicht berufstätige Ehepartner hat einen Anspruch auf etwa 7 % Taschengeld. Das mal als Anhaltspunkt. Aber, nochmals, bei eurem Modell ist Einvernehmen angesagt. Ich sehe einfach keine Rechtsgrundlage, die über die Steuerersparnis hinaus geht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    diese Entscheidung ist ja nun hinlänglich bekannt. Auch die anderen Entscheidungen, die alle in dieselbe Richtung gehen. Faustregel: es ist keine schwere Verfehlung der Eltern, die einen Unterhaltsanspruch ausschliesst, wenn kein Kontakt gehalten wird, oder aber der Verpflichtete nicht zahlen konnte. Solange keine strafrechtlichen Verfehlungen erheblicher Art vorliegen, sind die Kinder in der Pflicht. Trotzdem, der Selbstbehalt ist in diesen Fällen ja inzwischen so hoch, dass kaum noch jemand für seine Eltern zahlen muss, und wenn, dann ein paar Euronen.


    Noch für die TE. Ehe du einen Anwalt einschaltest, bitte genau überprüfen, ob Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Denn viele Familiengerichte gehen dazu über, VKH nur noch nach Scheitern des Jugendamtes zu bewilligen. Und, selbst wenn die Kinder VKH bekommen, der Prozess dann aber verloren wird, weil nichts da ist, dann hängt das Kind zwar nicht auf den Kosten des eigenen Anwalts, wohl aber auf den Kosten der Gegenseite.


    Also Beistandsschaft einrichten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    richte eine Beistandsschaft beim Jugendamt ein. Die kostet nichts. Allerdings kann ich dir nicht zu viele Hoffnungen machen. Abgesehen davon ist die Auskunft meines Vorschreibers falsch, die Kinder müssten für ihn zahlen, wenn sie erwachsen sind und er immer noch keine Arbeitsstelle habe. Eine Unterhaltspflicht kommt nur dann in Betracht, wenn er altersbedingt über 65 ist und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht oder aber zuvor schwer erkrankt, also erwerbsunfähig ist. Und die Unterhaltspflicht der Kinder wird nicht dadurch verwirkt, dass er jetzt nicht zahlen kann.


    Herzlichst


    TK