Lieber Tommy,
vielleicht noch mal etwas breiter. Die Tochter ist volljährig, sie muss ihre Angelegenheiten selbst regeln. Im Klartext heisst das, dass sie sich um ihren Unterhalt kümmern muss. Um diesen berechnen zu können, braucht sie die Verdienstangaben beider Elternteile. Ohne die geht es nicht, weil nämlich gequotelt wird. Sie braucht weiterhin auch die Angaben darüber, ob und wie das Einkommen bereinigt werden kann. Das ist Schritt 1.
Nun zum Schritt 2. Jeder, der zahlt, muss auch wissen, warum er wieviel zahlen muss. Er muss es nachrechnen können. Es muss für ihn nachvollziehbar sein. Ist im Prinzip wie bei einer Nebenkostenabrechnung mit dem Vermieter, oder aber einer Rechnung, die du bekommst, weil ein Handwerker xy Stunden bei dir gearbeitet hat. Auch diese Rechnungen müssen nachvollziehbar sein. Das ist im Unterhaltsrecht nicht anders.
Die Tochter muss also letztlich anhand der Unterlagen von Vater und Mutter ausrechnen, wie hoch ihr Anspruch ist, und diesen dann geltend machen, und zu quoteln. Es ist völlig einerlei, in diesem Stadium, ob die Mutter den Unterhalt in Naturalien leistet. Man kann nun mal 3 Pfund Butter nicht aufrechnen. Der Unterhalt ist zunächst in bar zu leisten, zumindest rein rechnerisch, und dann können Tochter und Mutter ausmachen, dass der Anteil der Mutter in Naturalien geleistet wird, das hat aber nichts mit dir zu tun.
Ich hoffe, jetzt ist es etwas klarer.
So, und nun noch ein Hinweis. Es gibt inzwischen eine Fülle von Gerichtsentscheidungen, in denen festgezurrt ist, dass es dem Kind unzumutbar sein kann, die Mutter, bei der es lebt, auf Auskunft zu verklagen. In diesen Fällen darf es der Vater auch direkt tun. Aber, so weit muss es ja hier nicht kommen.
Noch Fragen?
Herzlichst
TK