Beiträge von timekeeper

    Hi,


    diese sture 6-Monatsfrist gibt es so seit einigen Jahren nicht mehr. Heute wird mehr auf den Einzelfall geschaut. Das ist natürlich schwierig, wenn das Einkommen sehr schwankt, sei es nach oben oder nach unten. Ich empfehle immer, die letzten 12 Monate zu nehmen, diesen Betrag durch 12 zu dividieren, dann zu bereinigen. Dann sieht man, wo man steht. Meist ist gar keine Korrektur angesagt, einfach weil die Einkommenssprünge ja ziemlich hoch sind in der Düsseldorfer Tabelle.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das ist natürlich davon abhängig, wie der Alltag konkret gestaltet wird. Mach dich mal völlig von den Meldebestimmungen frei. Das ist öffentliches Recht und hat mit Familienrecht gar nichts zu tun. Unterhalt für das Kind bekommt derjenige, bei dem das Kind überwiegend lebt, das Kind also seinen Lebensmittelpunkt hat.


    Erzähl doch mal, wie ihr euch die Gestaltung vorgestellt habt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    dieses Forum dient der Unterstützung von Ratsuchenden in Problemen des Familienrechts. Es interessieren weder Hunde und deren Versicherungen noch Bürgschaften oder aber Schleichwerbung für Haartrockner. Sollte dieser Missbrauch des Forums weitergehen, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Den Haartrockner mit Schleichwerbung habe ich als "Warnschuss" rausgenommen. Ich bitte, das Forum in Zukunft nur seiner Zweckbestimmung entsprechend zu nutzen und nicht für eigene Reklame u.ä. zu missbrauchen.


    Es gibt genug Fachforen für Hundeversicherungen, Bürgschaften u.s.w.


    MfG


    TK

    Hi,


    das kann man so pauschal nicht sagen. Bei abgebrochenen Ausbildungen ist das eine Einzelfallenscheidung. Wann hat sie denn die Schule beendet? Wie lief es dann weiter? Aber, selbst wenn man zu einem Anspruch käme, dann wäre zunächst zu prüfen, ob das nicht ein BaföG-Fall ist. Wenn nicht, dann sind die Eltern gleichermaßen dran, nicht nur der Vater. Und das Kindergeld wird voll angerechnet. Und, alle anderen (minderjährige Kinder, Ex-Ehepartner, derzeitige Ehepartner) gehen vor.


    Und, ich vergaß: auch bei volljährigen Kindern haben die Eltern das Wahlrecht, ob sie Geld anbieten oder aber freie Kost und Logis.


    So glasklar und einfach ist das also nicht, wie das Töchterchen meint. Bring doch mal ein paar Infos rüber, dann kann man vielleicht auch wirklich helfen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Kündigung hat also mit dem Kind nichts zu tun. In Ordnung. Aber bei soviel Naivität wäre es wohl besser, die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für das Kind durch Fachleute regeln zu lassen. Nochmals, richte eine Beistandsschaft für das Kind beim Jugendamt ein.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    na ja, abgesichert durch Elternzeit wär natürlich günstiger. Einfach den Job aufgeben, da wird es schwierig, mit der weiteren Lebensgestaltung. Mal ganz klar. Wenn das Kind untergebracht ist, dann bekommst du auch einen Ausbildungsplatz, wenn denn die anderen Voraussetzungen stimmen. Wenn allerdings deine Bewerbungen so sind, wie die Nachricht der Schwangerschaft, dann bin ich nicht so furchtbar optimistisch eingestellt. Mensch, man gibt doch nicht seinen Job auf, weil man erfährt, dass die Ex schwanger ist.


    Und was da die Schwester und sonst jemand erzählt, das interessiert doch gar nicht. Lass eine Beistandsschaft beim Jugendamt einrichten. Und sieh zu, dass du selbst beruflich in die Puschen kommst.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    niemand verliert seinen Job wegen eines Kleinkindes, dann nimmt man Elternzeit. Irgendwie stimmt da was nicht in deiner Darstellung. Aber, seis drum.


    Kennst du das Kinderspiel "stille Post?" Das ist hier nämlich ein klassischer Fall. Du hast was auch immer gehört. Bitte gehe zum Jugendamt und richte eine Beistandsschaft ein. Die kümmern sich um den Unterhalt. Aber mach dir da keine Hoffnungen, oder nur wenige. So, dann ist die Frage, wer denn das Sorgerecht hat, zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wäre wichtig für die gesicherte Zukunft des Kindes. Und - versuche wieder beruflich Tritt zu fassen. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung des Kindes, wenn Du arbeitest. Das wäre auch aus finanziellen Gründen für Euch beide sehr wichtig.


    Viel Erfolg!


    TKI

    Hi,


    der Arbeitgeber eines Beamten zahlt keinen Anteil an der gesetzlichen Krankenkasse. Das ist doch das Problem. Und wenn sie so einen hohen Beitrag zahlt (bei Beamten ist der normalerweise niedriger), dann scheint sie wirklich krank zu sein. Zur privaten Krankenversicherung für Kinder, da haben wir zwei Probleme. Es gibt Rechtsprechung, die sagt, der Level der privaten Krankenkasse sprich der Versorgung auf dieser Ebene sei beizubehalten, weil dem Kindeswohl entsprechend. Dann darf nach meiner Kenntnis die gesetzliche Krankenkasse ein Kind nur familienversichern, wenn keine private Krankenversicherung existiert. Die Abrechnung über deine KV dürfte also rechtswidrig sein. Wenn das auffliegt, kannst du eine Menge Ärger bekommen. Bleibt noch die zusätzliche Altersversorgung. Wenn die Frau krankheitsbedingt nur teilzeitig arbeiten kann, dann ist eine zusätzliche Altersversorgung mitunter durchaus angemessen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass so Mitarbeiter in der Regel vorzeitig in Pension gehen, und die Altersversorgung dann auch bei Beamten alles andere als fürstlich ist.


    Worauf ich mich konzentrieren würde, das ist, zu überprüfen, ob der Frau eine Ganztagsbeschäftigung zuzumuten ist, und ob eine solche Stelle gegebenenfalls zur Verfügung stehen würde. Dann könnte man mit einem fiktiven Einkommen arbeiten. Außerdem ist das 13. Gehalt mit in die Berechnung aufzunehmen. Das soll die Anwältin klären.


    Vielleicht noch ein kleiner Trost. Wenn sie den genannten Betrag im Angestelltenverhältnis verdienen würde, würde viel weniger bereinigtes Netto-Einkommen zur Verfügung stehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    3/4 von dem, was du schreibst, das ist völlig überflüssig und hat mit der finanziellen Lage gar nichts zu tun. Es ist das gute Recht eines jeden Ehepartners, die Scheidung so lange aufzuschieben, wie es geht. Und Blödmann bist du vielleicht, aber auch durch Wildern in fremden Revieren. Also stell dich hier nicht als Opfer hin, das ist doch abwegig.


    Du bist deiner Ehefrau zu Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Du bist ausserdem zur Zahlung von Unterhalt für das gemeinsame Kind verpflichtet (ist es ein gemeinsames?). Und - man kann nicht beliebig aus- und einziehen. Wenn man 6 Monate raus ist, dann muss der andere Partner einen Rückzug nicht mehr akzeptieren.


    Wie wärs mit einem Anwalt, der sauber rechnet? Bei dem Chaos bei dir scheint mir das sehr angebracht.


    Herzlichst


    TK

    Abgesehen davon, dass hier wegen der langen Pause einfach kein Unterhaltsanspruch mehr bestehen dürfte (Ausbildung hat sich zügig an die Schule anzuschliessen) und nicht erst mit 27 zu beginnen. Außerdem stellt sich natürlich die Frage, was bis zur Schwangerschaft gemacht worden ist.


    Aber stellen wir das alles mal zurück. Verdienst des Vaters: 2.200 €. Abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (im Minimum 5%), verbleiben 2090 € übrig. Davon ist noch die sekundäre Altersversorgung in Abzug zu bringen, andere Bereinigungsfaktorn sind hier nicht bekannt, ich gehe deshalb mal nur von 2090 € aus. Davon ist der Unterhalt für die Mutter in Abzug zu bringen, dann haben wir ein Einkommen von 1290 €. Nochmals, das ist die für dich allergünstigste Rechnung. Wahrscheinlich bleibt weniger übrig. Sein Selbstbehalt liegt bei 1300 €.


    Hieraus folgt, dass, selbst wenn ein Anspruch bestehen würde (was ich für praktisch ausgeschlossen halte) wäre mangels Masse nichts zu bezahlen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    in dem Alter dürfte die Unterhaltskette lange unterbrochen sein, einerlei, was sie wann gemacht hat. Außerdem geht die Mutter mit ihren Ansprüchen vor. Ich weiss jetzt nicht, was der Vater verdient, aber meist bleibt da nicht mehr viel übrig. Und, es kommt nicht auf die abgeschlossene Ausbildung an. Es kommt gegebenenfalls auf die Ausbilung an, einerlei, ob sie abgeschlossen ist. So zumindest Gesetz und Rechtsprechung.


    Herzlichst


    TK