Hi,
der Arbeitgeber eines Beamten zahlt keinen Anteil an der gesetzlichen Krankenkasse. Das ist doch das Problem. Und wenn sie so einen hohen Beitrag zahlt (bei Beamten ist der normalerweise niedriger), dann scheint sie wirklich krank zu sein. Zur privaten Krankenversicherung für Kinder, da haben wir zwei Probleme. Es gibt Rechtsprechung, die sagt, der Level der privaten Krankenkasse sprich der Versorgung auf dieser Ebene sei beizubehalten, weil dem Kindeswohl entsprechend. Dann darf nach meiner Kenntnis die gesetzliche Krankenkasse ein Kind nur familienversichern, wenn keine private Krankenversicherung existiert. Die Abrechnung über deine KV dürfte also rechtswidrig sein. Wenn das auffliegt, kannst du eine Menge Ärger bekommen. Bleibt noch die zusätzliche Altersversorgung. Wenn die Frau krankheitsbedingt nur teilzeitig arbeiten kann, dann ist eine zusätzliche Altersversorgung mitunter durchaus angemessen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass so Mitarbeiter in der Regel vorzeitig in Pension gehen, und die Altersversorgung dann auch bei Beamten alles andere als fürstlich ist.
Worauf ich mich konzentrieren würde, das ist, zu überprüfen, ob der Frau eine Ganztagsbeschäftigung zuzumuten ist, und ob eine solche Stelle gegebenenfalls zur Verfügung stehen würde. Dann könnte man mit einem fiktiven Einkommen arbeiten. Außerdem ist das 13. Gehalt mit in die Berechnung aufzunehmen. Das soll die Anwältin klären.
Vielleicht noch ein kleiner Trost. Wenn sie den genannten Betrag im Angestelltenverhältnis verdienen würde, würde viel weniger bereinigtes Netto-Einkommen zur Verfügung stehen.
Herzlichst
TK