Hi,
die Unterschiede zu verstehen, zwischen der Unterhaltsvorschusskasse und dem, was da angefordert wird und einer Beistandsschaft, scheint hier doch recht schwierig zu sein. Deshalb nochmals in epischer Breite.
Unterhaltsvorschusskasse, das sind Steuermittel. Es ist ein Vorschuss aus Landesmitteln, der darlehensweise gewährt wird und zurückzuzahlen ist vom dem zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten. Die Höhe ist durch die Düsseldorfer Tabelle festgelegt, es gibt also Unterschiede je nach Alter des Kindes. Vom dortigen Mindestunterhalt ist das Kindergeld in Abzug zu bringen und der Rest wird maximal ausgezahlt. Wohlgemerkt als Darlehen. In dieser Kasse wird nur geprüft, ob der Vater derzeit zahlungsfähig ist, und wenn teilweise, wieviel er derzeit zahlen kann und wie bis zur oberen Grenze ausgezahlt wird. Das Ganze ist auf 72 Monate begrenzt, und die Empfängerin darf nicht verheiratet sein oder mit dem Kindsvater zusammen leben. Die Überprüfung und Bewilligung dieser Gelder haben die Länder prakischerweise an die Gemeinden deligiert. Wäre ja etwas mühsam für die Antragsteller jedesmal in die Landeshauptstadt zu fahren, um dort einen Antrag abzugeben. Basis für das alles ist das Unterhaltsvorschussgesetz. Die Kasse prüft nur, was sie prüfen muss, um die Anspruchsberechtigung festzustellen für diesen nach oben gedeckelten Betrag. Und sie geht auch ohne Belege in Vorlage, wenn die Mutter klar macht, dass kein Unterhalt kommt. Dem Vater muss hier aber klar sein, dass da erhebliche Schulden auflaufen.
Eine völlig andere Geschichte ist die Beistandsschaft. Die juristische Basis findet sich im SGB VIII. Das ist eine Art anwaltliche Vertretung des Kindes eben für diese Angelegenheit. Sind auch andere Mitarbeiter, eine völlig andere Abteilung in der Verwaltung. Hier ist sauber zu rechnen, es sind alle, wirklich alle Unterlagen vorzulegen, bei Selbständigen die der letzten drei Jahre, die eine Berechnung ermöglichen. Dort wird, wenn man sich einig ist, eventuell gratis ein Unterhaltstitel erstellt, ansonsten bei Gericht eine Unterhaltsklage im Namen des Kindes eingereicht. Dort wird bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit geprüft, ob man ein fiktives Einkommen zugrunde legen kann. Und hier ist der Unterhaltsanspruch des Kindes natürlich nicht gedeckelt durch den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Da langt ein "ich bin selbständig und kann nicht mal einen Cent Unterhalt erbringen" mit Sicherheit nicht aus.
Ich denke, @tred mach sich das ganze sehr einfach, im Augenblick. Er baut Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse auf. Dort erwartet man natürlich auch völlig zu Recht, dass sich die Mutter um die Angelegenheiten des Kindes kümmert. Und irgendwann wird sie, sofern er nicht zahlt, in der anderen Abteilung des Jugendamtes landen. Und eine Beistandsschaft wird eingerichtet werden.
Wetten, dass?
Herzlichst
TK