Beiträge von timekeeper

    Hi,


    da man nicht weiss, wo die Tochter studieren wird, kann man die Frage so nicht beantworten. Der Unterhaltsanspruch lebt mit Studienbeginn wieder auf. Vorher nicht. So, wenn sie auswärts studiert, dann stehen ihr 670 € im Monat zu. Darin ist das Kindergeld enthalten. Wenn sie zu Hause lebt, haben die Eltern das Wahlrecht zwischen Naturalien und gebündeltem Baren. Bitte Unterkunft und Nebenkosten nicht vergessen. Das wird häufig übersehen. Letztlich ist es eine Frage der Einigung. Jedenfalls rutscht sie in der Anspruchsliste ganz nach hinten, das kleinere Kind und die Ehefrau gehen vor. Die notwendigen Hausausgaben können nicht ohne weiteres abgezogen werden. Die hat ja ein Mieter letztlich auch. Ich fände es sinnvoll, zunächst einmal zu schauen, ob sie weiterhin zu Hause wohnen kann. Hat sie denn schon eine Zusage für einen Studienplatz in der Nähe? Muss sie Fahrtkosten zahlen? Oder sind die in den Semestergebühren drinnen? All das muss doch in die Überlegung mit eingehen.


    LG


    TK

    Hi,


    kein Anwalt wird für dich das Gesetz umschreiben können. Natürlich kann der Antrag auf Ehescheidung auch kurz vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, je nach Gericht. Aber, nach einem Jahr (frühester Scheidungstermin) wird nur geschieden, wenn man sich in allem einig ist, das einvernehmlich läuft.


    Und an diesen Gebräuchen ändert auch ein neuer Anwalt gar nichts.


    Herzlichst


    TK

    Hi


    die Zwangsversteigerung konnte ich nur in Zusammenarbeit mit der Bank einleiten bzw. die Bank hat es getan. Ich hab die Zahlungen eingestellt. Der Bank war klar, dass er allein das Haus nicht würde tragen können. Ich hab dann ganz offiziell in dem Versteigerungstermin das Haus sehr preiswert erworden, die eine Hälfte gehörte mir ja schon. Das ist völlig losgelöst von der Scheidung zu betrachten.


    Die Auseinandersetzungsversteigerung ist eine andere. Haben wir im Erbrecht und Familienrecht. Die wird eben durchgeführt, wenn sie die Eigentümer nicht einigen können.


    Ob die harte Gangrt angesagt ist, kann ich nicht abschätzen. Denn wenn du eventuell ohnehin Unterhalt zahlen müsstest, dann kann es natürlich auch günstiger sein, den bisherigen Status beizubehalten, wenn sie im Gegenzug eben weiter allein für sich sorgt. Das muss halt durchgerechnet werden.


    Wie wärs mit einer fundierten Beratung beim Anwalt?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    erste Frage, wie lange seid ihr verheiratet? Wovon lebt die Frau jetzt? Was verdienst Du? Sind Kinder da? Euer Alter? Was ist für das Haus zu zahlen?


    Wenn wir das wissen, dann können wir mal ein wenig rechnen. Was ist sinnvoll, rein wirtschaftlich gesehen. Und der Anwalt hat mit der Scheidungsoption nicht so ganz unrecht. Wenn man will, kann sich die Scheidung nach den drei Jahren in der Tat noch lange hinziehen, wenn man sich um alles streitet.


    So, nun zum Haus. Wie sieht denn die Bank das alles? Ich hatte seinerzeit in ähnlicher Situation durch Verhandlungen mit der Bank Nachfolgendes vereinbart. Ich stellte die Zahlung ein, die Bank leitete die Zwangsversteigerung ein, ich erwarb den Anteil meines Mannes "für nen Appel und ein Ei", und das wars. Auch könnte man grundsätzlich eine Auseinandersetzungsversteigerung beantragen. Auch eine Möglichkeit, wenn man dann ohne Schulden raukommt. Aber, das alles, da muss man rechnen.


    Herzlichst


    TK

    Du bist nicht mehr priviligiert. Damit hast du eine ganz schwache Position, was Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern angeht. Und, mal ehrlich, mir ist ein wenig schleierhaft, was "enormes Vermögen" bedeutet. Ist doch ziemlich relativ, abgesehen davon, hast du Zahlen? Eine GuV? Denn wenn der Gewinn so enorm wäre, dann hätte er ja wohl kaum noch den Job.


    Die BaföG Bescheide, die gehen doch erst jetzt so nach und nach raus. Teilweise auch erst im Oktober. Und, Unterhaltsansprüche entstehen letztlich auch erst, wenn kein BaföG gezahlt wird.


    Herzlichst


    TK

    Kleine Korrektur: das Kind ist nicht mehr priviligiert. Das Einkommen des Stiefvaters wird weder direkt noch indirekt herangezogen. Ferner gehen alle priviligierten Kinder, außerdem die Ehepartner vor. Erst wenn insoweit die Bedarfe gedeckt sind, kommt der Student dran. Und der Selbstbehalt beträgt bei nicht priviligierten volljährigen Kindern inzwischen 1300,- €.


    Das hier ist doch ein klassischer BaföG-Fall.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    schau mal in § 451 StPO. Vollstreckungsbehörde ist und bleibt die Staatsanwaltschaft. Die Vollstreckungsabteilung dort (ja, die gibt es wohl in allen Staatsanwaltschaften, früher machte das Staatsanwalt, der auch das Ermittlungsverfahren gleitet hat) überwacht die Einhaltung der Bewährungsauflagen. Schreibt z.B. die gemeinnützigen Institutionen an, bei denen als Bewährungsauflage Geld eingehen sollte, Stunden abzuleisten waren. Dem Gericht werden die Akten nur dann vorgelegt, wenn eine Entscheidung erforderlich ist. Geführt und auch abgelegt werden die Akten bei der Staatsanwaltschaft.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das kann man so schnell und pauschal nicht beantworten. Kommt auf die Kinder an (sind ja immerhin zwei), auf die Arbeitsmarktlage. Was mich allerdings stutzig macht, das ist der geringe Anteil des Kindesunterhaltes in diesem Unterhaltspaket. Ich komme da auf mehr. Wer hat das denn ausgerechnet? Ist da das Alter der Kinder berücksichtigt worden?


    Herzlichst


    TK

    Die Staatsanwaltschaft ist die Vollstreckungsbehörde. Sie meldet lediglich Verstöße dem Gericht, sofern angefragt wird, bzw. eine Entscheidung zu fällen ist. Die Akte wird mit Vrs Vollsteckungsaktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft geführt.


    Herzlichst


    TK

    Na ja, da frag ich mich, wer den guten Anwalt bezahlen soll. Fachanwälte für Strafrecht, die nehmen normalerweise ein Stundenhonorar, welches Meilen von dem entfernt ist, was die Mutter in diesem Fall bezahlen kann. Und das zahlt ihr keiner zurück.


    Sie hat doch schon den stärksten Verbündeten, den man haben kann, nämlich den Richter. Abgesehen davon wird die Bewährungsüberwachung von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde durchgeführt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    hier ist zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht (Strafrecht) zu unterscheiden. Strafrechtlich gesehen kommt er davon, wenn er eben die 150 € im Monat zahlt. Zivilrechtlich gesehen häufen sich keine Schulden an, wenn er den austitulierten Betrag bezahlt. Also, das sind zwei paar Schuhe.


    Wie reagieren? Einmal dem Gericht den Verstoss mitteilen. Und dann kann man natürlich auch erneut Strafanzeige erstatten. Denn ausgeurteilt ist nur der Zeitraum xy. Nicht der Folgezeitraum.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Dein Denkansatz ist nicht ganz richtig. Letztlich muss jeder für seine Kinder sorgen. Und es ist ja wohl etwas schief, zu erwarten, dass ein Kind auf seinen Unterhalt verzichten muss, damit der Vater fremde Kinder unterhält.


    Herzlichst


    TK

    Jammern hilft jetzt gar nicht. Und die Anwältin weiss sehr wohl, wie es geht (Juratudium, 3. Semester, mehr ist das doch juristisch nicht). Nur, da sind eine Fülle von Problemen. Und die müssen auseinandergetröselt werden.


    - Klärung der Mietsituation
    - Klärung der Unterhaltssituation
    - Klärung der Schuldensituation


    Stelle eine saubere Akte für die Anwältin zusammen. Das hilft. Und dann kann die Anwältin auch etwas mehr sagen und erklären, wie es weiter geht.


    so schwer kann das doch nicht sein, gelle?


    Herzlichst


    TK

    Hallo,


    wenn man sich trennt, dann ist es sinnvoll, auch die finanziellen Dinge sauber zu trennen. Richte dir ein eigenes Konto ein, das wäre der erste Schritt. Wenn er gemeinsame Schulden abzahlt, dann hat das zwar keinen Einfluss auf den möglichen Exenunterhalt, wohl aber auf die Ansprüche, die er auf Beteiligung an den Darlehen hat. Er müsste also Geld zu dir rüberschieben und du dann wieder zu ihm. Und dann noch die fristlose Kündigung. Letztlich hast du deine Bedürftigkeit selbst herbeigeführt. Das kann nicht, wie du meinst, aussen vor bleiben. Lass dich beim Job-Center beraten. Die springen eingeschränkt ein, in Notfällen. Und suche einen Anwalt auf. Denn den wirst du brauchen.


    Herzlichst


    TK