Hi,
da man nicht weiss, wo die Tochter studieren wird, kann man die Frage so nicht beantworten. Der Unterhaltsanspruch lebt mit Studienbeginn wieder auf. Vorher nicht. So, wenn sie auswärts studiert, dann stehen ihr 670 € im Monat zu. Darin ist das Kindergeld enthalten. Wenn sie zu Hause lebt, haben die Eltern das Wahlrecht zwischen Naturalien und gebündeltem Baren. Bitte Unterkunft und Nebenkosten nicht vergessen. Das wird häufig übersehen. Letztlich ist es eine Frage der Einigung. Jedenfalls rutscht sie in der Anspruchsliste ganz nach hinten, das kleinere Kind und die Ehefrau gehen vor. Die notwendigen Hausausgaben können nicht ohne weiteres abgezogen werden. Die hat ja ein Mieter letztlich auch. Ich fände es sinnvoll, zunächst einmal zu schauen, ob sie weiterhin zu Hause wohnen kann. Hat sie denn schon eine Zusage für einen Studienplatz in der Nähe? Muss sie Fahrtkosten zahlen? Oder sind die in den Semestergebühren drinnen? All das muss doch in die Überlegung mit eingehen.
LG
TK