Hi,
das kommt drauf an. So pauschal kann man die Frage nicht beantworten. Wenn der Gesellenbrief der erste Schritt in einer Berufsplanung ist, dann ist eventuell weiter zu bezahlen. Etwa so: man kann Pflege nur studieren, wenn man vorher eine Ausbildung als Pfleger oder Pflegehelfer hat. Oder, es ist sinnvoll, vor einem betriebswirtschaftlichen Studium eine Lehre als Bankkaufmann/Bankkauffrau zu absolvieren. So könnte man natürlich auch im Fall der Tochter hier argumentieren. Also, Einzelfallentscheidung.
Vielleicht noch ein Hinweis: es gibt wahrscheinlich mehr arbeitslose Bürokauffrauen mit der schulischen Ausbildung "Bürokauffrau" als Pflastersteine auf den Strassen. Insofern ist die Überlegung der Tochter nicht abwägig. Nur, sie ist ja nicht mehr priviligiert. Dies bedeutet, dass so ziemlich alle anderen Unterhaltsberechtigte Vorrang haben, einschliesslich der Ehepartner. Außerdem sind beide Elternteile gleichermaßen zur Zahlung verpflichtet, Kindergeld wird voll angerechnet und BaföG geht vor. Ich würde erst einmal spitz rechnen, und dann sieht man weiter.
Herzlichst
TK