Beiträge von timekeeper

    Fangen wir doch mal ganz von vorne an. Grundsätzlich geht BaföG vor Elternunterhalt. Ob es dir gefällt oder nicht. Ehe also Ansprüche gegen die Eltern bestehen, ist BaföG auszuschöpfen. Außerdem ist, zumindest bei erfolgreichem Studium die Rückzahlung doch ein Klacks. Die Hälfte bezahlt der Steuerzahler, der Rest ist in kleinen Raten beginnend etliche Jahre nach dem Studium zurückzuzahlen. Stundung erfolgt problemlos bei ALG II Empfängern. Ratenreduzierung auch möglich.


    Der Vater könnte sich also durchaus erfolgreich auf den Standpunkt stellen, dass er gar nichts zahlen muss, weil die BaföG Ansprüche bestehen. Soviel dazu.


    Ein Anspruch auf das Kindergeld bzw. die Direktauszahlung an dich besteht dann, wenn das Elternteil, welches das Kindergeld erhält, nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leistet, derzeit also 184 €. Ob du dann für die Heimatwochenenden Kostgeld zahlst, das ist eine ganz andere Frage.


    Herzlichst


    TK

    Da müsste ich mal in die SGBs schauen. Nur, ich weiss absolut, dass es so funktioniert. Also, ein Rechtskreis kann nicht durch einen anderen ausgehebelt werden. Grundsätzlich ist es so, dass bei Zahlung von Grundsicherung die Ansprüche des Begünstigten auf das Amt übergehen. Aber hier sind ja keine Ansprüche da, folglich kann auch nichts übergehen. Der Rest ist jetzt Taktik. Ich meine, dass das Sozialamt nur einen Anspruch auf Auskünfte hat, wenn überhaupt ein Anspruch denkbar ist. Wenn kein Anspruch denkbar ist, ist auch kein Auskunftanspruch da. Wenn folglich nichts zu berechnen ist, dann muss man die Zahlen auch nicht freigeben. Da würde ich ansetzen. Aus folgender Überlegung heraus: der Ex bekommt vielleicht Akteneinsicht, sein Anwalt auf jeden Fall. Und man muss doch nicht irgendwelche Neidgefühle wecken, die dann unerquickliche Gerichtsverfahren nach sich ziehen.


    Ich würde freundlich mitteilen, dass du derzeit BaföG bekommst, allein finanziell für vier Kinder sorgst und auch in Zukunft sorgen wirst. Dass du aufgrund der Unterbrechung der Unterhaltskette null Ansprüche des Ex auf Unterhalt siehst, und zwar unabhängig vom eigenen Verdienst und jeder denkbaren Konstellation. Dass du aus diesem Grund auch nicht bereit bist, irgendwelche Auskünfte zu erteilen, weil sie für nichts benötigt werden.


    Herzlichst


    TK

    Ich meine, das Geld kannst du dir sparen. Erst, wenn ein Bescheid kommt, dann würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ansonsten hab ich dir doch aufgezeigt, wies geht. Sollte ein einigermaßen intelligenter Mensch eigentlich allein hinbekommen.


    Viel Erfolg! Und berichte doch bitte, wie es weiter geht. So ein feed back ist immer sehr hilfreich, auch für andere.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das ist natürlich Quatsch. Auf die Kinder könnte mal eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung zukommen, auf dich m.E. nicht. Hinzu kommt noch, dass zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht (hier Familienrecht) zu unterscheiden ist. Es kann theoretisch sein, dass man zu unterschiedlichen Einschätzungen je nach Rechtsgebiet kommen kann. Für dich gilt aber, dass es nur zu einem öffentlichrechtlichen Anspruch (Anspruch des Sozialamtes) kommen kann, wenn auch ein zivilrechtlicher Anspruch besteht. Der ist hier ausgeschlossen, weil die Unterhaltskette unterbrochen ist. Etwas anderes könnte sich nur ergeben, wenn es eine gerichtliche Entscheidung gäbe, die zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Das ist wohl hier nicht der Fall.


    Bitte geh mit den Sachbearbeitern nicht zu streng ins Gericht. Das sind in der Regel Verwaltungsangestellte (3 Jahre Lehre nach der mittleren Reife oder dem Abitur), keine Volljuristen (Familienrechtler). Teile lediglich freundlich mit, dass ein Anspruch gegen dich nicht bestehe, und zwar unabhängig vom Verdienst. Und pass auf, falls ein Bescheid ankommt, bitte Widerspruch einlegen.


    Herzlichst


    TK

    Warum 2 Threads? Aber seis drum. Der Unterhaltsvorschuss richtet sich in der Höhe nach der geringsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Wenn die sich ändert, dann ändert sich auch die Höhe des Vorschusses. In diesem Betrag ist allerdings das Kindergeld enthalten. Wenn sich dessen Höhe ändert, ändert sich auch der Unterhaltsvorschuss.


    Herzlichst


    TK

    Na ja, ich teile deine Ansicht nicht so ganz. Mich stört das Wort "ausnahmslos." Und ausnahmslos ist nun mal alles. Es wäre geschickt gewesen, die zu übernehmenden Kosten ein wenig einzugrenzen. Gut, das ist passiert.


    Ich würde mich allerdings nicht auf die Aufstellung der Ex verlassen. Sieh zu, dass du die Originale bekommst oder aber zumindest Fotokopien. Lass das ganze Paket nochmals von einem Anwalt deines Vertrauens überprüfen. Das kostet nicht viel. Und dann zahlst du. Wenn du direkt an die Anwälte/ans Gericht zahlst sehe ich da steuerlich eigentlich keine Probleme. Wie wärs mit kurzer Abklärung mit dem Sachbearbeiter? Meiner ist wirklich sehr entgegenkommend, ich kann mein FA nur loben. Oder aber, die Rechnungen sind auf Deinen Namen umzuschreiben. Das ist doch regelbar.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    in Ergänzung: in dem Augenblick, in welchem die Freundin unser Sozialsystem in Anspruch nimmt, ist die notarielle Vereinbarung hinsichtlich des Unterhaltsverzichts hinfällig. Dann wird der Mann dennoch zahlen müssen, wobei sich die Frage stellt, wieviel er zahlen kann. Auch gibt es eine Regelung, dass bei Arbeitsunfähigkeit auch nach der Scheidung Unterhalt zu zahlen ist. Ob diese Regelung ebenfalls den Vertrag aushebelt, das müsste ein Anwalt überprüfen. Der Frau selbst kann man nur dringend (!) raten, sich nicht auf ihrer Krankheit auszuruhen, sondern sich einen Teilzeit-Job zu suchen, der aber im Midi-Bereich liegen sollte (also über 450 € liegen sollte), damit sie an ihren Rentenansprüchen wenigstens noch ein wenig arbeitet.


    Herzlichst


    TK

    Mit einer Ausnahme, dein Beitrag zur Krankenkasse. Sieh zu, dass du in den Bereich Midi-Job kommst. Also über 450 € und unter 850 €. Da zahlt der Arbeitgeber, wenn er knapp über 450 € geht, rund 7 % weniger an Sozialabgaben als jetzt, du bekommst zwar weniger als die 450 € ausgezahlt, bist aber krankenversichert, rentenversichert, hast also den vollen sozialen Schutz des Systems. Rechnet sich also für beide Seiten! Das kannst du ja vielleicht sogar deinem jetzigen Arbeitgeber vorschlagen? Würde sich für beide Seiten rechnen.


    Herzlichst


    TK

    Nein, der Selbstbehalt ändert sich nicht. Faustregel ist, dass Ehefrauen nach Kindern kommen. Er scheint ja ohnehin ein Mangelfall zu sein. Das bedeutet, du musst weiterhin für dich und dein Kind allein sorgen, er für seine Kinder. Und wenn du mal beruflich in die Puschen kommst, könnte es sein, dass sein Selbstbehalt herabgesetzt wird und sich der Kindesunterhalt erhöht.


    Persönlicher Rat ist, dass du zusehen solltest, aus der Mini-Job-Kiste raus zu kommen. Abgesehen davon, hast du schon mal überprüfen lassen, ob dir ALG II zusteht?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das hat @ bleu doch schon geschrieben. Es muss ein Einkommen da sein, oder der Betroffene müsste zumindest in der Lage sein, ein Einkommen zu erzielen. Wenn er darlegt, dass er alles getan hat, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, dann verliert das Kind den Prozess und hat noch die Kosten der Gegenseite an der Backe.


    Du kannst eine Beistandsschaft für das Kind beim Jugendamt einrichten. Das kostet nichts und die wissen, was zu tun ist. Auf gar keinen Fall solltest du gegenüber der Schuldnerberatung irgendwas unterschreiben. Abgesehen davon kannst du nicht zulasten des Kindes auf irgendwas verzichten. Das sollten die eigentlich wissen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    erst einmal Glückwunsch zum Abitur. Das ist ein sehr guter Start ins Leben! Auch bemerkenswert, dass du dir Gedanken darüber machst, wie es weitergehen soll. Haben wir hier (leider) auch nicht so häufig.


    Ich fang mal an, mich an das Problem heranzutasten, wobei wichtig wäre, zu wissen, wovon die Mutter lebt. Denn einerlei, was du in Zukunft machst, es wird immer dann Einfluss auf das Familieneinkommen haben, wenn die Mutter von Sozialleistungen erhält, also ALG II oder Grundsicherung. Anders sieht es bei einer EM-Rente aus. Das Wissen wäre schon wichtig für die Einschätzung der Lage. Jedenfalls wird mit Volljährigkeit das Kindergeld voll auf den Unterhalt angerechnet und nicht nur hälftig. Weiterhin, sofern ihr rechnungstechnisch in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt habt (wäre sinnvoll, wenn du diese Info rüberbringen würdest), ist diese jetzt ohnehin aufgehoben, weil du nicht mehr zur Schule gehst. Es müsste also ohnehin neu gerechnet werden.


    Faustregel ist, dass der Vater nur dann bezahlen muss, wenn du dich in einer Ausbildung befindest und wenn andere "Subventionen" der Ausbildung wie etwa BaföG oder Ausbildungsvergütung nicht greifen. Bitte involviere in deine zukünftige Finanzplanung nicht automatisch einen Nebenjob. Abgesehen davon, dass die selbst in Uni-Städten inzwischen Mangelware sind, führen die bei der heutigen Verschulung des Studiums in der Regel zwangsweise zu einer Verlängerung desselben bis hin zum Abbruch. Und plane deine Zukunft losgelöst von der der Mutter. Du bist erwachsen, die Mutter kann das Finanzierungskonzept für ihren eigenen Lebensunterhalt nicht von deinem abhängig machen.


    Aber gib uns erst einmal die Info rüber, wovon die Mutter lebt, vielleicht auch ein paar Zahlen?


    Herzlichst


    TK